
Erstattungsstreit: Flugzeitänderung von elf Stunden führt zu Grundsatzentscheidung bei Easyjet
In einem Fall von Passagierrechten hat der europäische Billigflieger Easyjet eingestimmt, einem älteren Ehepaar einen Betrag von über 1.000 US-Dollar zurückzuerstatten. Der Vorfall unterstreicht die wachsende Spannung zwischen der operativen Flexibilität von Low-Cost-Carriern und den gesetzlich verankerten Rechten der Fluggäste. Das betroffene Paar hatte eine Reise nach Verona gebucht, die ursprünglich am späten Nachmittag starten sollte. Die Fluggesellschaft verschob den Abflug jedoch ohne Rücksprache auf 6:40 Uhr morgens – eine Änderung um mehr als elf Stunden, die die Reise für die Senioren im Alter von 70 und 80 Jahren praktisch undurchführbar machte. Während der Kundenservice eine Rückzahlung zunächst kategorisch ablehnte, lenkte das Unternehmen erst nach öffentlicher Aufmerksamkeit und der Einschaltung von Medienvertretern ein. Der Fall verdeutlicht, dass erhebliche Flugplanänderungen im europäischen Luftraum rechtlich als Annullierungen gewertet werden können und Fluggäste weitaus mehr Handhabe besitzen, als automatisierte Kundensupport-Systeme oft vermuten lassen. Diskrepanz zwischen Kommunikation und Ausführung Das Ehepaar hatte für seine Reise im Juni Premium-Sitze und zusätzliches Gepäck gebucht, um einen entsprechenden Komfort zu gewährleisten. Die ursprüngliche Planung sah einen Abflug gegen 17:30 Uhr vor. Als die Benachrichtigung über die Flugzeitänderung eintraf, wurde den Passagieren per E-Mail suggeriert, dass eine vollständige Rückerstattung eine wählbare Option sei. Doch beim Versuch, dieses Recht geltend zu machen, stießen sie auf Widerstand. Mitarbeiter des Kundendienstes behaupteten laut Berichten der Zeitung The Times, dass eine Erstattung bei ihrem Tarif nicht möglich sei. Diese Diskrepanz zwischen den schriftlichen Zusagen in automatisierten Benachrichtigungen und den tatsächlichen Anweisungen an das Personal an der Service-Front ist ein bekanntes Problem in








