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ITA Airways gestattet die Mitnahme größerer Hunde in der Passagierkabine

Die italienische Fluggesellschaft ITA Airways bietet als eines der ersten europäischen Unternehmen in der Branche die Möglichkeit, auch größere Hunde in der Passagierkabine mitzuführen. Über den Service „Large Dog On Board“ können Tiere mit einem Eigengewicht von bis zu 30 Kilogramm ohne Transportbox im Passagierraum mitreisen. Die Regelung beschränkt sich in der ersten Testphase auf ausgewählte italienische Inlandsverbindungen, darunter die hochfrequentierte Strecke zwischen Mailand-Linate und Rom-Fiumicino. Vorausgegangen war eine Genehmigung durch die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC, die nach einem erfolgreichen Versuchsflug die entsprechenden Auflagen erteilte. Das Prozedere sieht vor, dass pro Flug höchstens zwei größere Hunde zugelassen werden. Dabei ist ein Tier mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm für die Business-Class vorgesehen, während in der Economy-Class ein Hund mit maximal 15 Kilogramm zugelassen wird. Die Tiere müssen während des gesamten Fluges angeleint bleiben, einen Maulkorb griffbereit haben und auf einer speziellen Schutzmatte vor dem Sitzplatz des Halters verbleiben. Voraussetzung für die Mitnahme ist eine vorherige Reservierung über das Kundenzentrum der Airline, da das Kontingent pro Abflug strikt reglementiert ist. In der Praxis bringt die Beförderung von Großhunden im Passagierraum jedoch organisatorische Herausforderungen mit sich. Flugbegleitungsverbände und Konsumentenschützer verweisen auf potenzielle Zielkonflikte mit Mitreisenden, die unter Tierhaarallergien oder Ängsten leiden. ITA Airways sieht für solche Fälle ein Umsetzungsrecht im Flugzeug vor, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Zudem gelten strenge gesundheitliche und hygienische Nachweispflichten vor dem Boarding, um Risiken während des Fluges zu minimieren. Während ITA Airways plant, das Angebot nach der Testphase eventuell auf internationale Strecken auszuweiten, distanziert sich die

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Flughafen Bremen belegt vorderen Platz im Sicherheitsranking der Vereinigung Cockpit

Der Flughafen Bremen hat im aktuellen Flughafencheck der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC) mit einer Gesamtnote von 1,47 den vierten Platz im Gesamtranking von insgesamt 31 bewerteten Verkehrsflughäfen in Deutschland und der Schweiz erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich der norddeutsche Airport um zwei Plätze und rangiert im bundesweiten Vergleich hinter den Flughäfen München und Leipzig/Halle auf dem dritten Rang. In der gesonderten Kategorie der Regionalflughäfen belegte Bremen den ersten Platz. Die Bewertung der gewerkschaftlichen Arbeitsgruppe Airport and Ground Environment basiert auf technischen und infrastrukturellen Kriterien, die aus Sicht von Verkehrspiloten für den sicheren Flugbetrieb maßgeblich sind. Für den jährlichen Sicherheitsvergleich zieht die Vereinigung Cockpit Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA heran. Bewertet werden unter anderem Pistenbeleuchtungen, Mängelanzeigen, Befeuerungssysteme, Anflugführungssysteme und die Zugänglichkeit von Rettungswegen. Der Bremer Airport profitierte bei der Beurteilung von technischen Aufrüstungen der Pisteninfrastruktur und der Anflugsysteme, die in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt umgesetzt wurden, um den Anforderungen moderner Verkehrsflugzeuge gerecht zu werden. Trotz der guten Noten durch die Vereinigung Cockpit steht die methodische Ausrichtung des Flughafenchecks in der Luftfahrtbranche nicht gänzlich ohne Kritik da. Branchenkenner und Flughafenbetreiber verweisen darauf, dass alle genehmigten Verkehrsflughäfen in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebenen EASA-Sicherheitsstandards verpflichtend erfüllen müssen, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Der VC-Check erfasst darüber hinausgehende Wunschausstattungen der Piloten, weshalb schlechtere Noten bei einzelnen Airports nicht zwangsläufig auf ein Defizit bei den gesetzlich geforderten Mindeststandards hinweisen. Der Betrieb am Bremer Flughafen ist zudem weiterhin

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Auszeichnung für die Führung der DDSG Blue Danube

Im aktuellen Branchen-Ranking des Fachportals Leadersnet für den österreichischen Tourismussektor wird Wolfgang Fischer, Co-Geschäftsführer der DDSG Blue Danube, auf Platz 63 geführt. Damit gehört der Managerehemann der Donau-Schifffahrtsgesellschaft zu den in der Aufstellung genannten hundert maßgeblichen Akteuren der heimischen Tourismuswirtschaft. Die Platzierung hebt die Position der DDSG Blue Danube ab, da Fischer als einziger Vertreter der touristischen Personenschifffahrt auf der Donau in der Liste vertreten ist. Der Sektor erwirtschaftet nach Branchenangaben mit rund 228.000 Beschäftigten einen direkten Beitrag von etwa 6,5 Prozent zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt. Die DDSG Blue Danube, an der sowohl die Wien Holding als auch die Verkehrsbuero Group Anteile halten, betreibt eine Flotte von mehreren Ausflugs- und Linien-Schiffen auf der Donau zwischen Wien und der Wachau. Neben dem regulären Linienverkehr setzt das Unternehmen auf Themenfahrten sowie Abendevents, um Fahrgäste aus dem In- und Ausland anzusprechen. Zusammen mit seinem Geschäftsführungspartner Johannes Kammerer verantwortet Fischer die operative Ausrichtung der Gesellschaft, die jährlich mehrere hunderttausend Passagiere befördert und damit einen Teilbereich des Freizeitangebots in Wien und Niederösterreich abdeckt. Das Ranking führt weitere Führungskräfte des österreichischen Transport- und Reisesektors auf den vorderen Rängen. Darunter befinden sich die Vorstände der Flughafen Wien AG, Günther Ofner (Platz 10) und Julian Jäger (Platz 11), sowie Vertreter des Österreichischen Verkehrsbüros wie Birgit Wallner (Platz 23) und Martin Winkler (Platz 58). Während Branchenvertreter solche Auszeichnungen als Bestätigung für die Bedeutung der jeweiligen Unternehmen werten, weisen Marktbeobachter darauf hin, dass Branchen-Rankings primär auf Befragungen und Brancheneinschätzungen basieren. Kritische Stimmen aus der Tourismusanalytik merken an, dass Personal-Rankings vor allem

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Erste Bilanz nach 100 Tagen: Der neue Pier im Terminal 1 am Flughafen München im Regelbetrieb

Am Flughafen München ziehen Betreiber und Dienstleister nach den ersten 100 Betriebstagen des am 21. April 2026 eröffneten Piers im Terminal 1 eine erste Bilanz. Das nach mehrjähriger Bauzeit fertiggestellte Gebäude ist speziell für den Non-Schengen-Passagierverkehr konzipiert und bündelt die Abfertigung von derzeit 37 Fluggesellschaften mit Reisezielen in Europa, Nordamerika, Afrika sowie dem Nahen und Fernen Osten. Laut Angaben der Flughafen München GmbH (FMG) nutzten im ersten dreimonatigen Betriebszeitraum rund 1,5 Millionen Passagiere den neuen Flugsteig, wobei täglich bis zu 20.000 Fluggäste und durchschnittlich 60 Starts über den Pier abgewickelt wurden. Insgesamt verzeichnete der Bereich in diesem Zeitraum rund 9.100 Flugbewegungen. Der Ausbau des Terminals 1 war nötig geworden, um den gestiegenen Passagierzahlen im internationalen Fern- und Außereuropaverkehr gerecht zu werden und die Abfertigungskapazitäten im bestehenden Terminalgebäude zu entlasten. Kernstück der neuen Infrastruktur ist ein zentraler Marktplatz mit rund 20 Einzelhandels- und Gastronomieflächen, darunter ein sogenannter Walkthrough-Duty-Free-Bereich. Für die Verkaufs- und Gastronomiebetriebe der FMG-Tochtergesellschaften eurotrade und Allresto brachte die Inbetriebnahme einen spürbaren Anstieg der Umsätze. Ergänzende Angebote wie eine sprachspezifische Passagierbetreuung für chinesische Reisende sollen die Orientierung und den Einkauf im Terminal erleichtern. Trotz der positiven Passagierbefragungen, bei denen 96 Prozent der Befragten Zufriedenheit mit der Aufenthaltsqualität und der visuellen Gestaltung äußerten, verweisen Branchenbeobachter auf die erheblichen finanziellen Aufwendungen und Verzögerungen während der Realisierungsphase des Projekts. Der Bau des T1-Piers erforderte erhebliche Investitionsmittel des Flughafenbetreibers, dessen Eigentümer die Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Landeshauptstadt München sind. Kritiker hinterfragen regelmäßig, inwieweit sich die hohen Kapitalkosten durch das geplante Wachstum

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Saisonale Flugverbindung: British Airways fliegt in der Adventszeit von Köln/Bonn nach London-Heathrow

Die britische Fluggesellschaft British Airways nimmt für den Zeitraum der Adventszeit temporäre Flugverbindungen zwischen dem Flughafen Köln/Bonn und dem Drehkreuz London-Heathrow auf. Im Zeitraum vom 23. November bis zum 28. Dezember 2026 stehen wöchentlich fünf Direktverbindungen auf dem Flugplan. Die Flüge werden an den Verkehrstagen Montag, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag angeboten. Mit diesem saisonalen Zusatzangebot reagiert die Fluggesellschaft auf die erhöhte Nachfrage im Städte- und Einkaufsreiseverkehr rund um die Weihnachtsfeiertage. Für die Abwicklung der knapp 90-minütigen Flugstrecke setzt die Airline Maschinen der Airbus-A320-Familie ein. Die Abflugzeiten ab Köln/Bonn sind zu Beginn der Woche sowie am Donnerstag für den Abend terminiert, während die Maschinen an den übrigen Tagen am Nachmittag starten. Die Wiederaufnahme dieser Verbindung stellt eine Ergänzung der bereits bestehenden Kapazitäten im Flugverkehr zwischen der Rhein-Ruhr-Region und dem Großraum London dar. Neben British Airways bedienen auch andere Fluggesellschaften wie Ryanair und EuroWings Strecken von Köln/Bonn zu alternativen Londoner Flughäfen wie Stansted. Die Wahl des Drehkreuzes London-Heathrow bietet Passagieren über die reine Punkt-zu-Punkt-Verbindung hinaus Zugang zum weltweiten Streckennetz der British Airways und ihrer Oneworld-Allianzpartner. Luftfahrtanalysten weisen jedoch darauf hin, dass die zeitliche Befristung des Angebots auf knapp fünf Wochen die Fokussierung der Airline auf punktuelle Nachfragespitzen im Touristiksegment verdeutlicht. Eine dauerhafte Einbindung des Flughafens Köln/Bonn in das ganzjährige Liniennetz von British Airways ist mit diesem Schritt vorerst nicht verbunden. Die Verbindung ergänzt das internationale Angebot des Flughafens Köln/Bonn im Winterflugplan. Während der Flughafen damit seine Anbindung an ein europäisches Hauptdrehkreuz kurzfristig erweitert, bleibt abzuwarten, wie sich die Auslastung der Flüge

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Wandel bei der Online-Reiseplanung: Hotelverband warnt vor Monopolisierung durch KI-gestützte Suchen

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Suche nach Hotelunterkünften verändert den Vertrieb im europäischen Tourismus grundlegend. Wie die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) betont, weichen klassische Ergebnislisten auf Buchungsportalen zunehmend KI-generierten Empfehlungen, die nur noch eine sehr begrenzte Auswahl an Hotels präsentieren. Die Bedenken der Branche verstärken sich durch neue Werbemodelle großer US-Technologiekonzerne. So bindet Google im Rahmen seiner Funktionen bezahlte Anzeigen direkt in KI-Antworten ein. Nach Einschätzung von Branchenvertretern erhöht diese Entwicklung die finanziellen Hürden für mittelständische Betriebe erheblich, da die Platzierung in den verbleibenden Sichtbarkeitsfenstern kostenintensiv ist. Erhebungen zur Vertriebsstruktur im Beherbergungsgewerbe zeigen, dass bereits rund 40 Prozent aller Buchungen über digitale Kanäle abgewickelt werden. Mit der Verbreitung sprach- und textbasierter KI-Systeme droht sich die Abhängigkeit von wenigen Großplattformen weiter zu verschärfen. Während Google erste Platzierungen in KI-Suchergebnissen im Rahmen von Pilotprojekten großen Konzernen anbietet, sind Plattformen wie Booking.com bereits in verbreitete Chatbot-Systeme integriert. Für kleine und mittlere Betriebe erschwert sich dadurch der direkte Marktzugang, da Verbraucher seltener die Websites der einzelnen Hotels aufsuchen. Vor diesem Hintergrund fordert die ÖHV ein Eingreifen der Europäischen Kommission auf Basis des Digital Markets Act (DMA). Es wird befürchtet, dass ohne regulatorische Schranken beträchtliche Wertschöpfungsmengen aus der europäischen Wirtschaft abfließen und die Vielfalt des heimischen Hotelangebots beeinträchtigt wird. Der Tourismussektor zählt in der Europäischen Union mit mehreren Millionen Beschäftigten zu den zentralen Wirtschaftsfaktoren. Eine übermäßige Machtkonzentration bei wenigen US-amerikanischen Plattformbetreibern könnte die Wettbewerbsfähigkeit inhabergeführter Hotels nachhaltig schwächen. Vertreter von Technologieplattformen argumentieren hingegen, dass KI-gestützte Assistenzsysteme die Reisesuche für Endverbraucher effizienter gestalten und relevantere

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Rechtliche Folgen bei Naturgewalten: Waldbrände stellen Urlauber vor juristische Hürden

Waldbrände in Urlaubsregionen führen im Sommer regelmäßig zu komplexen reiserechtlichen Auseinandersetzungen. Für die rechtliche Beurteilung ist dabei primär die gewählte Reiseform maßgeblich. Während Pauschalreisende durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie europarechtlich weitgehend geschützt sind, tragen Individualreisende ein erheblich höheres finanzielles Risiko. Wenn Naturkatastrophen das Reiseziel unmittelbar bedrohen, durch Rauch belasten oder Behörden Evakuierungen anordnen, gestattet das Recht bei Pauschalreisen einen kostenfreien Rücktritt vor Reisebeginn oder Preisminderungen sowie eine Kündigung während des Aufenthalts. Da Waldbrände juristisch als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eingestuft werden, entfallen jedoch Schadensersatzansprüche gegen Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften. Bei der konkreten Umsetzung der EU-Vorgaben zeigen sich im nationalen Vergleich zwischen Deutschland und Österreich feine, aber wesentliche Unterschiede im Detail. In Deutschland sind die Bestimmungen in den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert, während in Österreich das Pauschalreisegesetz (PRG) Anwendung findet. Nach österreichischem Recht (§ 10 PRG) kann der Reisende vor Reisebeginn ohne Stornogebühr zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Analog zum deutschen BGB verpflichtet auch das österreichische PRG den Veranstalter, geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zu erstatten. Deutliche Abweichungen ergeben sich jedoch bei Individualbuchungen bezüglich der Stornierung von Hotelunterkünften. Während in Deutschland das Vertretungs- und Leistungsstörungsrecht des BGB greift, kommt in Österreich bei Beherbergungsverträgen häufig das Allgemeines Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sowie die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHV) zur Anwendung. Nach § 1104 ABGB entfällt die Zahlungspflicht des Gastes, wenn die Erreichung oder Nutzung des Beherbergungsbetriebs durch Elementarereignisse wie Brände

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Russland: Utair und Belavia schließen neues Codeshare-Abkommen

Die russische Fluggesellschaft Utair und die belarusische Staatsairline Belavia haben eine operative Zusammenarbeit über ein Codeshare-Abkommen gestartet. Während Utair den Schritt an die Öffentlichkeit kommunizierte, verzichtete Belavia bislang auf eine offizielle Ankündigung. Durch die Abmachung können Passagiere Flugverbindungen beider Gesellschaften unter einer einheitlichen Flugnummer buchen, was Umsteigeverbindungen zwischen Städten in Belarus und zahlreichen regionalen Zielen innerhalb der Russischen Föderation vereinfacht. Für Belavia reiht sich die Kooperation in eine Kette bestehender Vereinbarungen mit russischen Partnern wie Aeroflot, Red Wings und Pobeda ein. Die Vertiefung der geschäftlichen Beziehungen zwischen belarusischen und russischen Fluggesellschaften ist eine direkte Folge der geopolitischen Rahmenbedingungen. Aufgrund der nach dem Luftverkehrsverbot verhängten westlichen Sanktionen ist der europäische Luftraum für Belavia gesperrt. Dies zwang die Fluggesellschaft zu einer umfassenden Neuausrichtung ihres Streckennetzes in Richtung Osten und Südosten. Die Partnerschaft mit Utair ermöglicht es dem Unternehmen, den Zugang zum russischen Passagiermarkt zu festigen und Streckenkapazitäten besser auszulasten. Durch die Kopplung der Flugpläne nutzen beide Fluggesellschaften Synergien bei der Ticketvermarktung und der Passagierabwicklung an den jeweiligen Drehkreuzen. Dennoch verweisen Luftfahrtexperten auf die inhärenten Risiken dieser einseitigen Ausrichtung. Die starke Abhängigkeit vom russischen Markt setzt die Fluggesellschaften den wirtschaftlichen Schwankungen und Währungsrisiken der Region aus. Zudem begrenzt das Ausbleiben westlicher Ersatzteile und Wartungsdienstleistungen die langfristige Flottenplanung beider Partnerunternehmen. Kritische Branchenbeobachter werten das Stillschweigen von Belavia als Anzeichen für die sensible Wahrnehmung von Kooperationen im internationalen Umfeld. Während Utair vor allem auf die regionale Anbindung innerhalb Russlands abzielt, versucht Belavia ihre verbleibenden internationalen Routen zu sichern. Die gegenseitige Ticketvermarktung verlagert Passagierströme weiter auf

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Abschluss der Tarifverhandlungen: Aufsichtsrat von ITA Airways billigt neuen Kollektivvertrag

Der Aufsichtsrat der italienischen Fluggesellschaft ITA Airways hat die Vereinbarungen zur Erneuerung des nationalen Kollektivarbeitsvertrags für den Luftverkehr (CCNL) sowie der dazugehörigen Betriebsvereinbarungen offiziell genehmigt. Wie das Unternehmen mitteilte, findet damit ein monatelanger Verhandlungsprozess mit den führenden Branchengewerkschaften seinen Abschluss. Die Einigung betrifft sowohl das Flieger- als auch das Bodenpersonal und sieht neben schrittweisen Lohnanpassungen Erweiterungen bei betrieblichen Sozialleistungen vor. Die Tarifeinigung erfolgt in einer Phase, in der die operative Integration von ITA Airways in die Lufthansa Group vorbereitet wird. Nach der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission hatten die Arbeitnehmervertreter Nachbesserungen bei den Vergütungsstrukturen gefordert, um das Lohnniveau der Beschäftigten an den Branchenschnitt europäischer Netzwerkmesslatten anzupassen. Die vereinbarten wirtschaftlichen Erhöhungen sollen den Inflationsausgleich sichern und die Arbeitsbedingungen durch Anpassungen bei den Einsatzplänen und Ruhezeiten stabilisieren. Die Befriedung der Tarifkonflikte galt als wesentliche Voraussetzung für den vollumfänglichen Vollzug der Teilübernahme durch den deutschen Luftfahrtkonzern. Durch die Einigung mit den Gewerkschaften werden geplante Streikmaßnahmen im italienischen Luftverkehr abgewendet, was der Fluggesellschaft eine verlässlichere Flugplanungs- und Betriebssicherheit verschafft. Die Gewerkschaftsvertreter zeigten sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden, verweisen jedoch auf die ausstehenden Details bezüglich der langfristigen Beschäftigungsgarantien im Zuge der Flottenzusammenlegung. Branchenbeobachter bewerten den Tarifabschluss als notwendigen Schritt, der jedoch die Personalkostenstruktur der italienischen Airline erhöht. Für das Management von ITA Airways und die Partner der Lufthansa Group entsteht dadurch ein zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Konsolidierungsdruck. Um die Rentabilität des Unternehmens zu sichern, müssen die gestiegenen Lohnkosten durch Effizienzsteigerungen im Flugbetrieb sowie die Optimierung des Streckennetzes über das Drehkreuz Rom-Fiumicino kompensiert werden.

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Jussi Siitonen wird neuer Finanzvorstand bei Finnair

Die finnische Fluggesellschaft Finnair besetzt eine Schlüsselposition in ihrer Unternehmensführung neu. Mit Wirkung zum 1. November 2026 übernimmt Jussi Siitonen das Amt des Chief Financial Officer (CFO). Er folgt in dieser Funktion auf Pia Aaltonen-Forsell, die das Unternehmen verlässt. Siitonen bringt langjährige Erfahrung aus dem Finanzsektor mit und war zuletzt als CFO sowie als stellvertretender Chief Executive Officer bei der börsennotierten Fiskars Group tätig. Durch seine bisherige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Finnair, der er seit dem Frühjahr 2024 angehörte, ist er mit den internen Abläufen der Fluggesellschaft bereits vertraut. Im Zuge seiner Berufung in den Vorstand hat er sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Der Wechsel in der Finanzleitung fällt in eine Phase organisatorischer Konsolidierung bei der skandinavischen Fluggesellschaft. Finnair hatte in den vergangenen Jahren mit erheblichen operativen Umstellungen zu kämpfen, die insbesondere durch die Schließung des russischen Luftraums ausgelöst wurden. Diese Gegebenheit verlangte eine grundlegende Überarbeitung des bisherigen Geschäftsmodells, das stark auf schnellen Transitverbindungen zwischen Europa und Asien über das Drehkreuz Helsinki-Vantaa basierte. Siitonen wird in seiner neuen Rolle direkt an den Vorstandsvorsitzenden Turkka Kuusisto berichten und die Aufgabe haben, die finanzielle Stabilität der Airline weiter zu sichern. Vor seiner Tätigkeit bei der Fiskars Group hielt Siitonen leitende Finanzpositionen bei weiteren namhaften skandinavischen Konzernen wie Amer Sports und Paulig. Marktbeobachter sehen in seiner Ernennung den Versuch des Verwaltungsrats, finanzielle Kontinuität mit externer Expertise aus der Konsumgüter- und Markenindustrie zu verknüpfen. Das Ausscheiden von Pia Aaltonen-Forsell markiert zudem das Ende einer Periode, in der wesentliche Spar- und Restrukturierungsprogramme zur Bewältigung der gestiegenen Treibstoff-

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