
Kontroverses Urteil in Frankfurt: Fluggesellschaften zur Mitnahme verspäteter Passagiere verpflichtet
Ein richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2-24 S 93/24) hat die Rechte von Flugreisenden gestärkt, die zu spät am Gate erscheinen, aber dennoch versuchen, ihren Flug zu erreichen. Das Gericht entschied, daß Fluggästen unter bestimmten Umständen eine Entschädigung zustehen kann, wenn ihnen der Zustieg verweigert wird, obwohl








