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Wizz Air: Passagierzahlen noch weiter im Keller

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air verzeichnete im Feber 2021 neuerlich einen Passagierrückgang. Befördert wurden 382.928 Reisende. Im direkten Vergleich mit Jänner 2021 hatte man somit um rund 33 Prozent weniger Fluggäste an Bord. Im Vorjahr waren die Kalendermonate Jänner und Feber von der Corona-Pandemie nicht betroffen. Wizz Air beförderte damals jeweils über drei Millionen Passagiere. Vergleicht man den Wert von Feber 2021 mit dem Vorjahresmonat so liegt der Rückgang bei etwa 87 Prozent. Die Verkehrszahlen des Lowcosters sind seit einigen Monaten wieder rückläufig. Dies dürfte auch eine Ursache dafür sein, dass die Wiederaufnahme zahlreicher Routen ab Wien weit nach hinten verschobenen wurde. Das Comeback in Salzburg wird ebenfalls später und noch dazu verkleinert ausfallen.

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ÖAMTC: Hohes Interesse an neuem EU-Drohnenregulativ

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich das neue EU-weite Drohnenregulativ, das wichtige Neuerungen wie die Online-Registrierung, den Drohnenführerschein und neue Kategorien zur Unterteilung der Fluggeräte mit sich brachte. Aktuell haben 25.000 Drohnenpiloten die ÖAMTC Drohnen-Info App mit allen Informationen zu den neuen Regeln installiert. Das große Interesse an den Fluggeräten spiegelt sich aber auch in zahlreichen Anfragen beim ÖAMTC wider, was es nun zu beachten gilt, damit man legal und sicher im Luftraum unterwegs ist. „Gerade jetzt bei frühlingshaftem Wetter und wenige Wochen vor Ostern kontaktieren uns viele Eltern, die ihren Kindern eine Drohne schenken wollen. Sie fragen, ob eine bestimmte Drohne als Spielzeugdrohne gilt oder ob eine Registrierung sowie die Absolvierung des Drohnenführerscheins notwendig sind“, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. Die Auskunft ist meist ernüchternd: Denn für alle Drohnen mit montierter Kamera muss prinzipiell eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und eine Online-Registrierung erfolgen. „Einzige Ausnahme ist, wenn die Drohne unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt und somit für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Ein weiterer Hinweis ist die CE-Kennzeichnung. Sie muss deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Gerät nicht als Spielzeug verkauft werden „, stellt Hetzendorfer klar. Erfahrungsgemäß fallen nur sehr kleine, maximal handtellergroße Drohnen unter diese Spielzeugrichtlinie. Die fünf wichtigsten Neuerungen durch die EU-Drohnenverordnung Gilt die Drohne nicht als Spielzeug, sollte man sich – am besten schon vor der Anschaffung – über die geltenden Vorschriften informieren. Der ÖAMTC-Drohnenexperte fasst die wichtigsten Punkte zusammen: Registrierungspflicht: Alle Drohnen über 250 g müssen auf der Online-Plattform www.dronespace.at registriert werden.

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Einreiseanmeldungen: Anschober feiert sich selbst

Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) feiert sich mal wieder selbst. Diesmal ist er ganz davon überzeugt, dass die Online-Einreiseanmeldungen (Pre-Travel-Clearance) ein Erfolg auf ganzer Linie sein sollen. Der Verwaltungsaufwand wäre massiv gesenkt worden. Laut dem Regierungsmitglied habe es seit dem 15. Jänner 2021 858.000 Pre-Travel-Clearance-Einreichungen gegeben. Davon wurden 85 Prozent über das Internet und der Rest in Form der Papierformulare erstattet. Seit der verpflichtenden Registrierung von PendlerInnen stieg die Inanspruchnahme der Pre-Trave-Clearance um das bis zu 8-fache. Allein in der vergangenen Woche wurden 238.000 Einreisen nach Österreich vorab online registriert. „Durch die elektronische Vorerfassung der Daten und die Digitalisierung dieses Prozesses schaffen wir eine massive Entlastung der involvierten Behörden und gleichzeitig die notwendige Kontrolle, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen können beispielsweise für das Contact Tracing eingesetzt werden. Ich freue mich sehr, dass die Maßnahme so gut angenommen wird und möchte mich bei allen Beteiligten für die gute technische Umsetzung bedanken“, so Gesundheitsminister Anschober. Das Pre-Travel-Clearance-Formular findet sich unter diesem Link auf der Homepage der Bundesregierung. Wichtig: Österreich erhebt keinerlei Gebühren für die Einreiseanmeldung. In Deutschland kam es wiederholt dazu, dass Passagiere Betrügern aufgesessen sind, die gegen Bezahlung das Ausfüllen vornehmen wollten. Die deutsche Bundespolizei warnt ausdrücklich und rät ausschließlich die offiziellen Homepages der Behörden zu nutzen.

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Rumänien: Just Us Air wirft das Handtuch

Der rumänischen Charterfluggesellschaft Just Us Air wurden am 1. März 2021 AOC und Betriebsbewilligung entzogen. Laut lokalen Medienberichten soll der Carrier selbst den entsprechenden Antrag gestellt haben, da man den Geschäftsbetrieb aufgeben will. Der auf die Erbringung von Charter- und ACMI-Dienstleistungen spezialisierte Anbieter sieht demnach keine kurzfristige Erholung der Branche. Eigenen Angaben nach konnte man für die kommenden Monate keine Aufträge an Land ziehen. Daher zieht man nun den Schlussstrich und will das Unternehmen freiwillig schließen. In diesem Zusammenhang brachte man Anträge auf Suspendierung der luftfahrtrechtlichen Zulassungen ein. Erst vor wenigen Tagen sorgte Just Us Air in Irland für Aufsehen, denn auf Antrag des Unternehmens ordnete ein irisches Gericht die Pfändung eines Flugzeugs Air Moldova an. Die betroffene Maschine wurde auf dem Flughafen Dublin an die Kette gelegt, was auch zur Streichung von Flügen führte. Hintergrund der Maßnahme waren unbezahlte Rechnungen aus ACMI-Dienstleistungen.

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Air Astana sieht erste Anzeichen der Luftfahrt-Erholung

Die kasachische Air Astana schrieb im Vorjahr einen Verlust in der Höhe von 94 Millionen U.S.-Dollar und schrieb damit erst zum zweiten Mal in der Firmengeschichte rote Zahlen. Nun sieht der Carrier aber erste Anzeichen für eine Erholung der Branche. Das Ergebnis aus dem Jahr 2020 wurden, bedingt durch die Coronavirus-Pandemie, stark von dem vollständigen oder teilweisen Aussetzen des Flugbetriebs geprägt, was zu einem Kapazitätsminus von 47 Prozent sowie einen Umsatzrückgang von 55 Prozent führte. Die Gesamtzahl der beförderten Passagiere sank um 28 Prozent auf 3,7 Millionen Reisende. „Keine Frage, die Auswirkungen der Pandemie auf den internationalen Reiseverkehr sind verheerend. Air Astana ist jedoch widerstandsfähig. Der innerkasachische Flugverkehr konnte sich seit Mai 2020 stark erholen, und unser Low-Cost-Carrier FlyArystan verzeichnete 2020 sogar ein Passagierwachstum von 110 Prozent. Für Cargo war es ebenfalls ein gutes Jahr: Hier haben wir eine Boeing 767 zu einer reinen Frachtmaschine umgerüstet. Das in Teilen wiederaufgenommene internationale Streckennetz sowie neue touristische Verbindungen haben in den letzten Wochen des Jahres 2020 wieder zu besseren Erträgen und einer erfreulicheren Auslastung geführt. Dieser Trend setzt sich auch 2021 fort, weshalb wir mit einer gewissen Zuversicht in die Zukunft blicken“, so Air-Astana-Chef Peter Foster. Fluggesellschaft setzt auf A321LR Laut Mitteilung des Carriers soll sich das finanzielle Ergebnis, das in den Monaten Jänner und Feber 2021 erzielt wurde, auf dem höchsten Stand seit 2017 befinden. Dies deutet man als erstes Anzeichen für eine mögliche Erholung der gesamten Branche. Einzelheiten zur Anzahl der in den beiden Monaten beförderten Passagiere kommunizierte das Unternehmen

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Innerdeutscher Flugverkehr um 91,4 Prozent eingebrochen

Im Jänner 2021 zählten die deutschen Flughäfen 1.769.528 Passagiere. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat waren das um 88,6 Prozent weniger Reisende. Das Frachtaufkommen stieg um 14,2 Prozent auf 404.196 Tonnen. Mit einem Minus von 91,4 Prozent war der innerdeutsche Flugverkehr besonders stark rückläufig. Europa-Ziele waren um 88,4 Prozent weniger gefragt. Mit einem Rückgang von 87 Prozent kam die Langstrecke ein wenig „besser“ weg. Die Zahl der gewerblichen Flugbewegungen ging um 72,3 Prozent zurück, das sind 44.016 Starts und Landungen. „Das Passagieraufkommen verharrte zu Beginn des Jahres weiter am Boden. Die minimale Erholungskurve um die Weihnachtsfeiertage im Dezember endete mit Beginn des neuen Jahres. War das geringe Aufkommen in den ersten Januartagen noch von Reiserückkehrern geprägt, fiel die Verkehrsnachfrage von Woche zu Woche. Seit Mitte Januar liegt die Luftverkehrsnachfrage unter der inoffiziellen Lockdown-Grenze von 10 Prozent. Hohe Inzidenzzahlen nicht nur in Deutschland führten zu erneuten Grenzschließungen und Einreiseverboten. Harte Reiseeinschränkungen und Empfehlungen nicht notwendige Reisen zu unterlassen, ließen viele auf Mobilität verzichten. Die Luft- und Reisebranche befindet sich den gesamten Januar faktisch im Lockdown. Die Luftverkehrsbranche kommt nicht aus der Krise. Dennoch erfüllen die Flughäfen ihre Daseinsvorsorgefunktion und ermöglichen die Verkehrsanbindung der Regionen aus der Luft“, so der Flughafenverband ADV. Wachstum im Cargo-Bereich Im Gegensatz zur Passage bleibt die Luftfracht der Hoffnungsschimmer. Die Einladungen legen mit +15,1 Prozent (203.294 Tonnen) und die Ausladungen mit +13,3 Prozent (200.902 Tonnen) kräftig zu. Vor allem die Integratorstandorte mit einem hohen Anteil an Expressfracht profitieren aktuell von der großen Nachfrage im Online-Handel. Die stabilen

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Saudia will 70 neue Flugzeuge kaufen

Saudia befindet sich derzeit sowohl mit Airbus als auch in Boeing in intensiven Gesprächen über mögliche Großbestellungen. Laut lokalen Medienberichten organisierte sich der Carrier drei Milliarden U.S.-Dollar und will damit bis zu 70 neue Flugzeuge kaufen. Der Zeitpunkt für diese Order könnte der Fluggesellschaft aus Saudi-Arabien durchaus große Rabatte bringen, denn beide Hersteller konnten im Jahr 2020 nur wenige Neubestellungen an Land ziehen. Besonders Boeing kassierte viele Stornierungen, wobei die überwiegende Mehrheit das Krisenmuster 737-Max betraf. Saudia interessiert sich besonders für die Muster Airbus A321, Boeing 777 und 787. Allerdings könnte es auch zu einer Bestellung des jeweiligen Konkurrenzmusters kommen. Derzeit gibt man sich äußerst verschlossen und bestätigt gegenüber lokalen Medien lediglich, dass man 70 neue Flugzeuge beschaffen will. Somit ist unklar wie sich eine mögliche Order genau verteilen könnte.

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Tod nach Rolltreppensturz im Rollstuhl: Alaska muss 3,2 Millionen Dollar zahlen

Im Jahr 2017 verstarb auf dem Flughafen Portland eine 75-jährige Rollstuhlfahrerin. Sie fiel eine Rolltreppe herunter und erlag später an ihren Verletzungen. Nun wurde die Fluggesellschaft Alaska Airlines zur Verantwortung gezogen. Der Carrier muss 3,2 Millionen U.S.-Dollar an die Hinterbliebenen bezahlen. Natürlich stellt sich zunächst die Frage wie es sein kann, dass eine Airline dafür haftet, dass eine Rollstuhlfahrerin eine Rolltreppe des Flughafens hinunterfällt. Doch das Gerichtsverfahren, das in Seattle geführt wurde, stellte ein eindeutiges Versäumnis von Alaska Airlines fest. Nach U.S.-amerikanischem Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet Rollstuhlfahrern entsprechende Unterstützungen zur Verfügung zu stellen. Genau das hat der Carrier verabsäumt, so dass die gehbehinderte Pensionistin mit einer für sie unüberwindbaren Hürde konfrontiert war. Die Dame versuchte die Rolltreppe mit ihrem Rollstuhl zu verwenden, um eben ihren Anschlussflug nicht zu verpassen. Die Überwachungskameras haben den Unfall dokumentiert. Doch Alaska Airlines wollte es nicht auf sich sitzen lassen, dass man die gehbehinderte Frau nicht unterstützt habe. Vielmehr wäre es so gewesen, dass sie jegliche Hilfe verweigert und abgelehnt habe. Sie wäre auf die Skybridge gebracht worden und anschließend wollte sie alleine zum nächsten Gate finden. Das Gericht ist der Ansicht, dass genau das unzulässig war. Der Gesundheitszustand der 75-jährigen Frau wäre offensichtlich nicht gut gewesen. Alaska Airlines habe gegen den Air Carrier Acccess Act verstoßen und haftet daher mit 3,2 Millionen U.S.-Dollar. Die Airline prüft derzeit gegen die Höhe der Schadenersatzverpflichtung in Berufung zu gehen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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United bestellt 25 weitere Boeing 737 Max

Der U.S.-amerikanische Flugzeugbauer konnte 25 weitere Maschinen des Typs Boeing 737 Max an United Airlines verkaufen. Diese sollen ab 2023 ausgeliefert werden. Die Teilflotte soll in den nächsten beiden Jahren auf 94 Exemplare ausgebaut werden. Das krisengeschüttelte Muster hielt aufgrund von zwei fatalen Abstürzen, die 346 Menschen das Leben gekostet haben, ein längeres Flugverbot. Es kamen zahlreiche unschöne Details ans Tageslicht. Zahlreiche Luftfahrtbehörden, darunter die FAA und die EASA, haben unter Auflagen und Nachbesserungen die Wiederzulassung erteilt. Tui Airlines Belgium setzt als erste europäische Airline dieses Muster wieder kommerziell ein. Wenige Tage später zog auch Smartwings nach. Beide Fluggesellschaften führten ihren „Max-Comeback“-Flug nach Malaga durch. Dieser Umstand ist jedoch nur zufällig.

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Kundenfeindlichkeit: Brüssel nimmt Airlines unter die Lupe

Die EU-Kommission nimmt das Verhalten der Fluggesellschaften in Sachen Fluggastrechte genauer unter die Lupe, denn Erstattungen werden von vielen Anbietern immer noch gesetzeswidrig verschleppt und auf die lange Bank geschoben. Dabei spielt auch eine Rolle, dass manche Anbieter Tickets verkaufen und mutmaßlich gar nicht die Absicht haben die Flüge durchzuführen. Welchen dubiosen Ausreden sich Fluggesellschaften bedienen, zeigt auch ein vorliegendes Schreiben, dass ein Austrian Airlines Passagier, dessen Flug nach Deutschland ohne Information annulliert wurde. Der Carrier versuchte sich dann vor der Ausgleichsleistung mit der „Corona-Ausrede“ zu drücken. Letztlich konnte ein Rechtsanwalt mit der Androhung einer Klage die AUA zur Zahlung bewegen. Brüssel drückte im Vorjahr beide Augen zu Die EU-Kommission vermutet, dass das kundenfeindliche Verhalten der Fluggesellschaften regelrecht System hat. Viele Anbieter spekulierten im vergangenen Frühjahr darauf, dass Brüssel eine „Gutscheinlösung“ durchwinkt, jedoch kam diese nie. Man wartete nicht nur ab, sondern viele Anbieter, darunter auch Lufthansa, Ryanair, Wizz Air, Air France-KLM und viele weitere, haben absichtlich die automatischen Erstattungsfunktionen deaktiviert. So produzierte man künstlich einen Rückstau und beispielsweise Lufthansa rühmte sich dann in regelmäßigen Abständen damit, dass man ja ach so viele Erstattungen geleistet habe. Die Fluggesellschaften haben bewusst das Gesetz ignoriert und zunächst drückte die EU-Kommission angesichts der außergewöhnlichen Gesamtsituation noch beide Augen zu. Da viele Anbieter die Praxis aber nicht abgestellt haben, sondern Tickets zu günstigen Preisen anbieten, jedoch dann die Aufnahme der Route immer wieder und wieder nach hinten verschieben, nehmen die Wettbewerbshüter das Geschäftsgebaren genauer unter die Lupe. Das Problem an der Sache ist, dass

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