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Winterzauber im Kaukasus: Georgiens Traditionen und der Reiz des kalten Abenteuers

Georgien, eingebettet zwischen dem Schwarzen Meer und den majestätischen Gipfeln des Kaukasus, offenbart sich im Winter als ein Land tief verwurzelter Traditionen und herzlicher Gastlichkeit. Abseits der sommerlichen Wanderpfade und Weinregionen präsentiert sich die kaukasische Republik in den kalten Monaten mit einer lebendigen Festkultur und einer wärmenden Küche, die Besucher in ihren Bann zieht. Die Winterzeit ist geprägt von religiösen Feierlichkeiten nach dem Julianischen Kalender und der georgischen Supra, dem traditionellen Festmahl, das Gemeinschaft und Geselligkeit zelebriert. Eine Reise in dieser Saison bietet die Möglichkeit, das kulturelle Erbe des Landes in einer besonders authentischen und atmosphärischen Weise zu erleben. Die winterlichen Festtage der Orthodoxie Die festliche Saison in Georgien orientiert sich am Kalender der georgisch-orthodoxen Kirche, was zu einer zeitlichen Verschiebung der Hauptfeierlichkeiten im Vergleich zur Westkirche führt. Das Weihnachtsfest wird nicht am 25. Dezember, sondern am 7. Januar begangen. Dieser Tag, der als gesetzlicher Feiertag gilt, ist ein tief religiöses Ereignis, das die Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellt. Ein zentraler und farbenprächtiger Brauch ist die Alilo-Prozession. Diese festliche Wanderung, deren Ursprung bis ins 5. Jahrhundert zurückreichen soll, zieht durch die Straßen der Hauptstadt Tbilisi und anderer georgischer Städte. Die Gläubigen, oft in festlichen Gewändern und begleitet von Priestern, singen traditionelle Weihnachtslieder und sammeln Spenden und Geschenke für Bedürftige. Die Alilo-Prozession symbolisiert die Verkündigung der Geburt Christi und den Geist der Nächstenliebe und ist ein eindrucksvolles Zeichen der tiefen Verankerung des orthodoxen Glaubens in der georgischen Gesellschaft. Anders als in vielen westlichen Kulturen ist Weihnachten in Georgien primär ein kirchliches

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Die stillen Opfer der Krise: Jordanischer Tourismus bricht im Schatten regionaler Konflikte ein

Die Bilder von Raketen, die am Abendhimmel über der jordanischen Wüste Wadi Rum auf dem Weg in ein Nachbarland ihre Spuren ziehen, sind eine schmerzhafte Metapher für die aktuelle Lage in Jordanien. Das Königreich, das für seine gastfreundliche Kultur und seine unvergleichlichen historischen Stätten bekannt ist, befindet sich inmitten einer existenzbedrohenden Tourismuskrise – nicht durch eigene Fehler, sondern als unverschuldetes Opfer regionaler Spannungen. Der Ausbruch des Gaza-Krieges nach dem Überfall der Hamas auf Israel führte praktisch über Nacht zu einem dramatischen Einbruch der Besucherzahlen. Malia Asfour von der jordanischen Tourismusbehörde Visit Jordan fasst die Situation drastisch zusammen: „Wir sind von einem ‚Overtourism‘ zu einem ‚No Tourism‘ übergegangen.“ Die Konsequenzen für die jordanische Wirtschaft sind verheerend und zeigen, wie fragil der internationale Reiseverkehr im Nahen Osten auf geostrategische Ereignisse reagiert. Wirtschaftlicher Schock: Bis zu 90 Prozent Besucherverlust Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache des Schocks: Bis zu 90 Prozent der internationalen Besucher sind seit Beginn der Kampfhandlungen im Nachbarland ausgeblieben. Diese Abwärtsspirale trifft das Land ins Mark, da der Tourismus für Jordanien eine Schlüsselindustrie und laut der Jordanien-Werberin Asfour „unser Öl“ ist. Besonders drastisch zeigt sich das Ausmaß des Einbruchs in der weltberühmten Felsenstadt Petra, einem UNESCO-Welterbe. Wo in der Hochsaison teils über 20.000 Besucher täglich den berühmten Siq durchquerten, um zum Schatzhaus zu gelangen, sind es aktuell nur noch wenige Hundert pro Tag. Die gähnende Leere in der einst überlaufenen archäologischen Stätte spiegelt die wirtschaftliche Not der Einheimischen wider. Souvenirverkäufer und Betreiber von Erfrischungsständen entlang der Hauptwege kämpfen ums Überleben.

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Bewährungsstrafen nach Rollfeld-Blockade: Kölner Urteil markiert Härtefall in der Gerichtsbarkeit

Das Amtsgericht Köln hat in einem vielbeachteten Urteil zwei Aktivisten der sogenannten Letzten Generation zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung betrifft eine Blockadeaktion auf dem Flughafen Köln/Bonn im August 2024, bei der die Angeklagten das gesicherte Flughafengelände betraten, sich auf einem Zubringer zur Start- und Landebahn festklebten und dadurch den Flugbetrieb massiv störten. Die 45-jährige Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, der 27-jährige, bereits vorbestrafte Mann elf Monate. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Zahlung von jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie das Ableisten von 300 Stunden unentgeltlicher Arbeit an. Dieses Urteil unterstreicht die zunehmende Härte der deutschen Justiz gegenüber Störaktionen im Luftverkehr und reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen ein, die ein deutliches Signal gegen die Form des zivilen Ungehorsams setzen. Die Blockade führte zur Annullierung von 20 Flügen, betraf direkt rund 3.000 Passagiere und verursachte dem Flughafen Einnahmeausfälle von mindestens 50.000 Euro. Chronologie des Eingriffs: Bolzenschneider und Klebeaktion Die Aktion fand in den frühen Morgenstunden des 15. August 2024 statt. Die beiden Angeklagten verschafften sich, laut Gerichtsfeststellungen, unter Verwendung eines Bolzenschneiders unbefugt Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes. Das Durchtrennen des Außenzauns und das Eindringen in das hochsensible Areal des Rollfeldes wurden vom Gericht als besonders schwerwiegend eingestuft. Unmittelbar darauf klebten sich die Aktivisten mit jeweils einer Hand auf dem Asphalt eines Zubringers zu einer Start- und Landebahn fest. Die Konsequenzen waren unmittelbar und weitreichend: Der Flughafen musste den Flugbetrieb zeitweise komplett einstellen. Neben den 20 annullierten Flügen musste ein Flug

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Strategische Neuausrichtung: Lufthansa forciert Langstrecke und plant Kostensenkungsprogramm

Die Lufthansa Group hat auf ihrem Kapitalmarkttag in München ambitionierte Pläne zur Steigerung ihrer Profitabilität präsentiert. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 eine bereinigte Umsatzrendite (EBIT-Marge) von acht bis zehn Prozent zu erreichen, was eine Verdopplung des Werts von 4,4 Prozent im vergangenen Jahr bedeuten würde. Konzernchef Carsten Spohr räumte offen ein, dass der größte Luftfahrtkonzern Europas mit rund 105.000 Beschäftigten finanziell hinter wichtigen Wettbewerbern wie der British-Airways-Mutter IAG oder Air France-KLM zurückliegt. Um diesen Rückstand aufzuholen und die historischen Konzernergebnisse zu übertreffen, setzt das Management auf eine radikale Umstrukturierung der Kernmarke Lufthansa Classic und einen massiven Stellenabbau in der Verwaltung. Das Herzstück der Herausforderung ist die Kernmarke selbst. Der sogenannte „Kern des Kerns“, Lufthansa Classic, schrieb im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres tiefrote Zahlen und verursachte mit 274 Millionen Euro Verlust den Großteil des Fehlbetrags von Lufthansa Airlines. Um diesen Zustand zu beenden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, wird Lufthansa Classic bis 2030 deutlich stärker auf das Langstreckengeschäft ausgerichtet. Gleichzeitig sollen die Kurzstreckenaktivitäten schrittweise an neu gegründete Konzerntöchter mit niedrigeren operativen Kosten abgegeben werden. Verlagerung im Flugbetrieb: Die Kurzstrecke wird neu verteilt Die zentrale strategische Verlagerung betrifft das Europageschäft. Lufthansa-Netzwerkmanager Stefan Kreuzpainter formulierte die Zielsetzung deutlich: Bis 2030 sollen 50 Prozent der Kurzstreckenflotte von Lufthansa Airlines auf die effizienteren Flugbetriebe Discover Airlines und die neue City Airlines übertragen werden. Ende 2024 lag dieser Anteil der Kurzstreckenflotte noch zu 80 Prozent bei Lufthansa Classic. Der Hauptgrund für diese Verlagerung liegt in der Kostenstruktur der verschiedenen Betriebseinheiten. Die Crewkosten bei

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Finanzielle Notlandung: Tunisair versucht Rettung durch milliardenschwere Anleiheemission

Die tunesische Staatsairline Tunisair steuert inmitten tiefgreifender finanzieller Turbulenzen auf eine Kapitalerhöhung zu. Die Aktionärsversammlung genehmigte am 10. September 2025 die Ausgabe einer Anleihe im Wert von 150 Millionen tunesischen Dinar (umgerechnet rund 51,5 Millionen US-Dollar). Diese Maßnahme, die in einer oder mehreren Tranchen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfolgen soll, ist ein verzweifelter Versuch, die Liquidität des angeschlagenen Unternehmens zu sichern und den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Die tunesische Regierung hat der nationalen Fluggesellschaft Anfang 2025 ultimative Fristen für die Vorlage eines umfassenden Sanierungsplans gesetzt, was den enormen Druck auf das Management verdeutlicht. Das Unternehmen kämpft seit Jahren mit chronischen Verlusten und einem massiven Eigenkapitaldefizit, dessen Wurzeln bis zum „Arabischen Frühling“ von 2011 zurückreichen. Die Chronik des finanziellen Niedergangs Die finanzielle Schieflage von Tunisair ist ein seit Langem bekanntes Problem, das weit über normale wirtschaftliche Schwankungen hinausgeht. Die offengelegten Zahlen zeichnen ein düsteres Bild: Der kumulierte Eigenkapitalfehlbetrag der Airline überschritt zuletzt die Marke von 1,8 Milliarden tunesischen Dinar (etwa 620 Millionen US-Dollar). Bereits zum Stichtag des 31. Dezember 2021 lag das Eigenkapital der Fluggesellschaft unter der Hälfte des Grundkapitals. Allein für das Geschäftsjahr 2021 verbuchte Tunisair einen Nettoverlust von 266 Millionen Dinar (91,5 Millionen US-Dollar). Diese prekäre Lage, die die bilanzielle Überschuldung der staatlichen Fluggesellschaft manifestiert, zwingt das Management zu drastischen Schritten. Die nun genehmigte Anleiheemission soll die finanziellen Ressourcen stärken, um dringende Verpflichtungen zu erfüllen. Die Ermächtigung zur Festlegung der genauen Konditionen wurde dem Verwaltungsrat übertragen. Im Zuge der Bemühungen zur Wiederherstellung der Transparenz hat Tunisair die Bestellung

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Avita Therme Bad Tatzmannsdorf feiert 30 Jahre als Motor des burgenländischen Tourismus

Mit einem Festakt in Bad Tatzmannsdorf feierte die Avita Therme ihr 30-jähriges Bestehen und blickte auf eine Entwicklung zurück, die aus der einstigen „Burgenland Therme“ eines der führenden Thermenresorts Österreichs gemacht hat. Die Feierlichkeiten, an denen neben dem langjährigen Geschäftsführer Peter Prisching auch zahlreiche Vertreter aus Politik und Wirtschaft teilnahmen, würdigten die Bedeutung des Unternehmens als einen zentralen Leitbetrieb und Impulsgeber für die gesamte Region. Seit der Eröffnung im Jahr 1995 hat das Resort durch kontinuierliche Investitionen und Erweiterungen seine Position im österreichischen Wellness-Segment gefestigt. Die Bilanz von über 5,3 Millionen Thermengästen und eine zentrale Rolle für die Nächtigungszahlen im Burgenland unterstreichen den wirtschaftlichen Einfluss des Standorts. Die Feier war dabei nicht nur ein Rückblick auf die Unternehmensgeschichte, sondern auch ein Bekenntnis zu zukünftiger Innovation und regionaler Verankerung. Eine Erfolgsgeschichte von der Bohrung zum Premium-Resort Die Geschichte der Avita Therme, die am 26. Oktober 1995 als „Burgenland Therme“ ihre Pforten öffnete, ist eng mit der erfolgreichen Thermalwasser-Bohrung in Bad Tatzmannsdorf verbunden. Das Heilwasser, das aus 896 Metern Tiefe mit 34 Grad Celsius zu Tage tritt, bildet bis heute die Grundlage des Angebots. Was mit der Therme begann, wurde über drei Jahrzehnte hinweg durch visionäre Entscheidungen zu einem umfassenden Resort. Ein wichtiger Meilenstein war die Eröffnung des Avita Hotels im Jahr 2003, die es ermöglichte, den Gästen ein durchgängiges Wellnesserlebnis aus einer Hand zu bieten. In den folgenden Jahren wurde konsequent in die Infrastruktur investiert und das Angebot auf Premium-Niveau ausgebaut. Zu den bedeutendsten Erweiterungen der letzten 20 Jahre zählen die

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ICAO verurteilt Russland und Nordkorea wegen gezielter Störung von Satellitennavigationssystemen

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat mit einem ihrer schärfsten diplomatischen Schritte reagiert und Russland sowie Nordkorea offiziell wegen der wiederholten Störung von Satellitennavigationssystemen (GNSS) verurteilt. Diese Störaktionen, zu denen das sogenannte Jamming und Spoofing zählen, gefährden nach Ansicht der ICAO die Sicherheit des internationalen Luftverkehrs und stellen eine klare Verletzung der Chicagoer Konvention von 1944 dar, welche die Grundsätze der zivilen Luftfahrt festlegt. Das Ende der dreijährlichen ICAO-Versammlung am 5. Oktober 2025 in Montreal markierte den Höhepunkt einer wachsenden internationalen Besorgnis über den Einsatz elektronischer Kriegsführung, der zivile Flüge im europäischen und asiatischen Luftraum zunehmend beeinträchtigt. Die Organisation forderte beide Staaten nachdrücklich auf, diese Aktivitäten sofort einzustellen, um die Integrität der globalen Flugnavigation zu gewährleisten. Eskalierende Störfälle in Europa Die ICAO-Versammlung stützte ihre Verurteilung Russlands auf Beweise und Beschwerden von sechs europäischen Mitgliedsstaaten – Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden. Diese Länder berichteten über „nahezu tägliche“ Störungen, die den Flugbetrieb in der baltischen, osteuropäischen und nördlichen Region empfindlich beeinträchtigen. Die Quelle dieser schädlichen interferierenden Signale, so der Konsens der europäischen Staaten, liegt in Russland.4 Experten sehen in der Häufung der Störfälle einen Teil der hybriden Kriegsführung Russlands, insbesondere in Gebieten nahe der Konfliktzonen. Diese sogenannten „Baltic Jammer“ oder das „Baltic interference network“ sollen vornehmlich von elektronischen Aufklärungs- und Störsystemen wie dem R-330Zh Zhitel in Kaliningrad und entlang der westlichen Flanke Russlands ausgehen. Der R-330Zh Zhitel ist ein mobiles, auf Lastwagen montiertes System, das entwickelt wurde, um die Kommunikation und Satellitennavigation (einschließlich GPS, Galileo und BeiDou) in Frequenzbereichen von 100

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Die wachsende Bedrohung aus der Luft: Europas Flughäfen fordern staatliche Drohnenabwehr

Die jüngsten und sich häufenden Zwischenfälle mit unbemannten Fluggeräten, sogenannten Drohnen, in der Nähe europäischer Flughäfen haben die Debatte um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs neu entfacht. Speziell der Vorfall am Flughafen München, bei dem der Flugbetrieb aufgrund mehrerer Drohnensichtungen zeitweise eingestellt werden musste und Tausende Passagiere betroffen waren, dient als ein dringender sicherheitspolitischer Alarmruf. Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) sieht in der zunehmenden Zahl von Störungen eine reale und wachsende Bedrohung und fordert den Staat eindringlich auf, die Verantwortung für die Drohnendetektion und -abwehr zu übernehmen und diese zentral zu finanzieren und zu koordinieren. Die Zwischenfälle in München, aber auch an anderen europäischen Drehkreuzen wie Kopenhagen und Oslo, zeigen auf, dass die bisherigen Maßnahmen und Zuständigkeiten nicht ausreichen, um die kritische Infrastruktur effektiv zu schützen. Bis Ende August 2025 wurden allein an deutschen Flughäfen 144 Drohnenstörungen registriert – eine Tendenz, die laut ADV stark steigend ist. Eskalation der Bedrohungslage: Zunehmende Vorfälle und weitreichende Folgen Die Vorkommnisse mit illegalen Drohnen in sensiblen Lufträumen haben in jüngster Zeit stark zugenommen und reichen von versehentlichen Verletzungen der Flugverbotszonen durch Freizeitpiloten bis hin zu mutmaßlich gezielten Störaktionen oder gar Ausspähversuchen über militärischen und kritischen zivilen Anlagen. Berichte aus dem ersten Quartal 2025 zeigen auf, dass in einigen deutschen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein oder Brandenburg, eine Verdreifachung der Drohnensichtungen über militärischen Anlagen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war. Dies nährt die Sorge vor einer hybriden Bedrohungslage. Im Kontext von Flughäfen stellen Drohnen ein direktes Sicherheitsrisiko dar. Ein Zusammenstoß mit einem Passagierflugzeug, insbesondere während

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Technisches Problem zwingt Transavia-Flug nach Ibiza zur Umkehr nach Brüssel

Ein Flugzeug des Typs Airbus A320 der Avion Express, das im Auftrag von Transavia den Flug HV9009 von Brüssel nach Ibiza durchführte, musste am Morgen des 6. Oktober 2025 kurz nach dem Start zum Brüsseler Flughafen (BRU) zurückkehren. Der Zwischenfall ereignete sich, als die Maschine mit der Registrierung LY-MLK über den Ardennen flog und die Piloten aufgrund eines technischen Problems die Entscheidung zur Umkehr trafen. Die sofortige Rückkehr und die sichere Landung der Maschine wurden durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen am Brüsseler Flughafen begleitet, wo vorsorglich Einsatzkräfte in Bereitschaft standen. Berichten zufolge gab es bei dem Vorfall keine Verletzten oder Opfer. Der Umgang des Flugpersonals mit der Situation wird als professionell hervorgehoben und unterstreicht die geltenden Sicherheitsprotokolle im europäischen Luftverkehr. Die Flughafenoperationen konnten nach der Landung ohne weitere Störungen fortgesetzt werden. Um die durch die Unterbrechung entstandenen Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu minimieren, reagierte Transavia umgehend. Die Fluggesellschaft stellte eine Ersatzmaschine zur Verfügung, eine Boeing 737-800 mit der Registrierung PH-HBJ. Dieses Flugzeug startete mit Verspätung um 12:30 Uhr (UTC+2) ebenfalls nach Ibiza. Die rasche Bereitstellung der Ersatzmaschine sicherte die Fortsetzung der Reise für die betroffenen Passagiere, wenn auch mit einer Verzögerung. Die genaue Ursache für das technische Problem, das die Piloten zur Umkehr veranlasste, wurde von der Fluggesellschaft oder den Flughafenbehörden nicht offiziell bekannt gegeben. Sowohl Transavia als auch der Brüsseler Flughafen betonten jedoch, dass die Sicherheit der Passagiere stets höchste Priorität genießt und routinemäßige Wartungs- und behördliche Vorschriften strengstens eingehalten werden. Die Avion Express ist ein ACMI-Betreiber und verfügt über eine

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Kafka und K.: Philipp Hochmair erweckt den „Prozess“ im revitalisierten Jugendstiltheater zum Leben

Anlässlich des hundertsten Jahrestags der Erstveröffentlichung von Franz Kafkas unvollendetem Romanfragment „Der Prozess“ im Jahr 1925, setzt der gefeierte österreichische Schauspieler Philipp Hochmair dem Jahrhundertwerk ein neues Denkmal. Im Rahmen der Wiedereröffnung des historischen Jugendstiltheaters im Wiener Otto-Wagner-Areal präsentiert Hochmair seinen eindringlichen Monolog, der die zeitlose Brisanz von Kafkas Allegorie über die Ohnmacht des Individuums gegenüber einer undurchdringlichen Bürokratie herausstellt. Die Aufführung markiert nicht nur einen kulturellen Höhepunkt, sondern auch einen Meilenstein in der Revitalisierung des denkmalgeschützten Areals. Die zeitlose Relevanz des „Prozesses“ Der Roman, der mit dem berühmten Satz „Jemand musste Josef K. verläumdet haben…“ beginnt, erzählt die Geschichte des Bankprokuristen Josef K., der an seinem 30. Geburtstag grundlos verhaftet wird und sich in einem undurchsichtigen Gerichtsverfahren verliert, dessen Gesetze und Anschuldigungen ihm bis zu seiner Hinrichtung am Vorabend seines 31. Geburtstags verborgen bleiben. Kafkas Werk, das zwischen August 1914 und Januar 1915 entstand, wurde erst nach dem Tod des Autors von seinem Freund Max Brod gegen Kafkas testamentarischen Wunsch im Verlag Die Schmiede in Berlin veröffentlicht. Die zentrale Thematik des „Prozesses“ – die existenzielle Verzweiflung und Machtlosigkeit des Einzelnen gegenüber einem unfassbaren, anonymen Apparat – hat ein Jahrhundert nach der Erstpublikation nichts von ihrer Aktualität verloren. Im Gegenteil, Hochmair und Kritiker sehen Kafkas Text angesichts heutiger geopolitischer Konflikte, globaler Machtverschiebungen, der Dominanz gewinnorientierter Tech-Giganten und der wachsenden Einflussnahme Künstlicher Intelligenz als brisanter denn je. Die Groteske, die Kafka mit radikaler Sachlichkeit beschreibt, trifft den Nerv einer modernen Gesellschaft, in der bürokratische Willkür und der Verlust individueller Kontrolle allgegenwärtig

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