
Konkurs von Air Belgium wirft Schlaglicht auf fehlenden Insolvenzschutz für Fluggesellschaften
Das endgültige Aus für die belgische Fluggesellschaft Air Belgium, die am 30. April 2025 offiziell Insolvenz anmeldete, hat in der europäischen Reisebranche Besorgnis über den unzureichenden Schutz bei Airline-Insolvenzen ausgelöst. Der Zusammenbruch der einst ambitionierten Fluglinie hinterläßt unbezahlte Rückerstattungsforderungen in Höhe von nahezu acht Millionen Euro, wobei über fünf Millionen Euro davon Reisebüros und Reiseveranstalter tragen müssen. Air Belgium, gegründet mit dem Ziel, Belgien an Langstreckenziele anzubinden, fand nie eine stabile Geschäftsgrundlage. Anfänglich auf Linienflüge nach Asien und in die Karibik ausgerichtet, wechselte die Fluggesellschaft häufig ihre Strategie – von Passagierflügen zu Chartergeschäften und schließlich zu Fracht- und ACMI-Leasing (Aircraft, Crew, Maintenance, and Insurance). Im September 2023 kündigte sie den vollständigen Rückzug aus dem Linienpassagierverkehr an, um sich auf Fracht und Leasing zu konzentrieren. Dieser Kurswechsel erwies sich als nicht ausreichend. Reisevermittler fordern besseren Schutz vor Airline-Pleiten Der Konkurs von Air Belgium ließ nicht nur Passagiere gestrandet zurück, sondern offenbarte auch erhebliche Schwächen im europäischen Reiseökosystem. Laut dem Europäischen Reisebüro- und Veranstalterverband (ECTAA) ist die Insolvenz ein weiterer schmerzlicher Hinweis auf das systemische Risiko, das von Reisevermittlern getragen wird. Diese kleinen und mittleren Unternehmen, die 98 Prozent des Sektors ausmachen, sind rechtlich verpflichtet, Kunden bei einer Airline-Pleite alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten – oft ohne Aussicht auf Erstattung durch die insolvente Fluggesellschaft. Frank Oostdam, Präsident der ECTAA, bezeichnete die Situation als „inakzeptabel“ und betonte, daß Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet werden müßten, finanzielle Garantien für den Fall einer Insolvenz zu leisten. „Der Konkurs von Air Belgium ist ein weiterer deutlicher Beweis dafür, daß das








