
Flixbus: Strafen und Rechtsstreitigkeiten aufgrund unzulässiger AGB-Klauseln
Im Zuge eines anhaltenden Rechtsstreits zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Mobilitätsanbieter FlixBus, wurde die Höhe einer Geldstrafe für das Unternehmen erhöht. Der VKI, im Auftrag des Sozialministeriums, hatte bereits eine Exekution gegen Flix SE, den Betreiber von FlixBus, eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen weiterhin gegen ein Urteil des Handelsgerichtes Wien verstieß. Dies betrifft vor allem die Verwendung unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) erhöhte im Rahmen eines Rekurses die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe von 5.000 Euro auf 30.000 Euro, was die Rechtslage für FlixBus weiter verschärfte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und stellt einen weiteren Wendepunkt in den Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und den Verbraucherschützern dar. Der Ursprung des Rechtsstreits Der Konflikt begann mit einem Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 25. September 2019, das FlixBus verpflichtete, bestimmte Klauseln in seinen AGBs zu unterlassen. Diese Klauseln betrafen unter anderem das Recht von FlixBus, Fahrgästen die Mitfahrt zu verweigern, wenn diese kein gültiges Ausweisdokument vorweisen konnten oder wenn die Angaben auf ihrem Ausweisdokument nicht mit denen auf dem Ticket übereinstimmten. Ebenso sah die fragliche Klausel vor, dass FlixBus keine Erstattung oder Entschädigung leisten müsse, falls ein Fahrgast unter bestimmten Umständen ein Ticket nicht vollständig nutzen konnte. Eine weitere strittige Klausel bezog sich auf die Stornierung von Fahrten: FlixBus sah vor, dass bei einer Stornierung mit Neubuchung ein sogenannter Storno-Gutschein ausgestellt wird, dessen Gültigkeit auf 12 Monate beschränkt war. Laut dem Handelsgericht Wien stellte die Verwendung dieser Klauseln eine unzulässige








