
Lufthansa Group vor Einführung von „Gutschein-Konten“
Zu Beginn der Corona-Pandemie haben zahlreiche Fluggesellschaften mit purer Absicht Erstattungen und gegebenenfalls auch Entschädigungen für abgesagte Flüge verschleppt. Einige Anbieter versuchten ihre Kundschaft mit Gutscheinen abzuspeisen und behaupteten gar dreist, dass es keine andere Möglichkeit geben würde und die EU-Kommission dies so festgelegt habe. Eine glatte Lüge, die dem einen oder anderen Anbieter Klagen von Konsumentenschutzorganisationen eingebracht hat. Manche Fluggesellschaften, darunter Wizz Air, gehen seit längerer Zeit jenen Weg, dass man bei Erstattungsansprüchen zunächst auf ein Kundenkonto gutschreibt. Dazu gibt es einen Bonus von 20 Prozent, was auf den ersten Blick durchaus attraktiv sein kann. Aber nur dann, wenn man beabsichtigt, erneut bei Wizz Air zu buchen. Die Erstattung des Guthabens vom Kundenkonto – abzüglich der 20 Prozent Bonus – kann sich nämlich äußerst kompliziert und insbesondere langwierig gestalten. Einfach macht es der Billigflieger der Kundschaft nämlich nicht, denn das entsprechende Formular ist sehr gut versteckt. Anschließend heißt es mitunter wochenlang warten und gegebenenfalls auch mehrfach per Mail und/oder Telefon Druck machen. Auch andere Fluggesellschaften bieten derartige „Wallets“ an. Die Vorteile für die Anbieter liegen auf der Hand, denn im Fall von Erstattungsansprüchen wird das Geld mehr oder weniger automatisiert aufgebucht, dazu gibt es bei vielen Anbietern einen kleinen Bonus und somit bleibt das „echte Geld“ in der Firmenkasse. Auch behauptet man dann, dass man der gesetzlichen Erstattungspflicht binnen sieben Tagen nachgekommen ist, denn immerhin könne man damit ja Tickets bzw. Zusatzleistungen bezahlen. Bei Wizz Air ist es aber nicht wirklich echtes Geld, denn das Guthaben kann nur dann






