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Nach über 17 Jahren: Lufthansa verliert Klage gegen Flughafen Frankfurt-Hahn

Über viele Jahre hinweg stritt Lufthansa vor Gericht um Marketingzuschüsse, die in den Jahren 2002 bis 2005 rund um den Flughafen Frankfurt-Hahn an den Billigflieger Ryanair geflossen sind. Nun erlitt man eine endgültige juristische Schlappe, denn das Oberlandesgericht Koblenz hat die Berufung der größten Airline Deutschlands abgewiesen. Lufthansa waren die Aktivitäten des Mitbewerbers Ryanair am Flughafen Hahn lange ein Dorn im Auge. Man sah im Umstand, dass dieser beispielsweise Marketingzuschüsse erhalten hat, eine Wettbewerbsverzerrung. Auf verschiedenen Wegen versuchte man dies juristisch unterbinden zu lassen, jedoch war man mit dem Vorhaben nicht erfolgreich. Beispielsweise klagte man vergeblich die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt-Hahn, legte gegen Beihilfen, die seitens der öffentlichen Hand an den Airport geflossen sind erfolglos Rechtsmittel ein und man klagte auch Ryanair, wobei man auch hier nicht erfolgreich war. Zum Beispiel stellte der EuGH fest, dass Lufthansa im Beihilfeverfahren keine Parteienstellung zukommt, da der Carrier gar nicht ab Frankfurt-Hahn fliegt. Im konkreten Fall, der nun vom Oberlandesgericht Koblenz entschieden wurde, ging es um so genannte Marketingzuschüsse, die zwischen 2002 und 2005 seitens des Flughafens Frankfurt-Hahn an Ryanair überwiesen wurden. Lufthansa war der Ansicht, dass der Carrier auch durch besonders günstige Flughafenentgelte begünstigt worden wäre. Man brachte im Jahr 2006 eine Klage gegen die damalige „Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH“ ein. Später klagte man vor dem Gericht der Europäischen Union gegen eine Reihe von Subventionen, die im Jahr 2014 seitens der EU-Kommission zu Gunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn bewilligt wurden. Parallel ging man juristisch auch gegen Ryanair und den Airport vor. Im Vorjahr entschied

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Japan Airlines schreibt wieder schwarze Zahlen

Erstmals seit dem Beginn der Corona-Pandemie hat das Oneworld-Mitglied Japan Airlines wieder die Gewinnzone erreicht. Zwei Geschäftsperioden lang war man unter anderem aufgrund der Covid-19-Krise tief in den roten Zahlen. Für das Geschäftsjahr 2022/23, das am 31. März 2023 endete, verkündete Japan Airlines einen Nettogewinn in der Höhe von rund 228 Millionen Euro. Allerdings ist dieser nicht ausreichend, um den kumulierten Fehlbetrag von 3,5 Milliarden Euro, den man in den beiden Jahren zuvor angehäuft hat, auszugleichen. Auch liegt der jüngste Gewinn deutlich unter jenem, den man vor der Pandemie hatte. Die Periode 2019/20 wurde seitens der japanischen Fluggesellschaft mit einem Plus von rund 470 Millionen Euro abgeschlossen. Japan Airlines kann eigenen Angaben nach von einer sehr hohen Nachfrage profitieren. Nach Aufhebung der Beschränkung durch die japanischen Behörden habe sich diese zunächst im Inlandsverkehr erholt. Mittlerweile soll es auch auf den internationalen Routen wieder sehr gute Buchungszahlen geben, so das Unternehmen. Negativ wirken sich die gegenüber dem Vorkrisenniveau deutlich gestiegenen Treibstoffpreise aus. Dies wirkt sich auf das japanische Oneworld-Mitglied insofern stärker aus, weil Kerosin im Regelfall in U.S.-Dollar gehandelt wird und der Yen deutlich an Wert verloren hat. Japan Airlines erklärt, dass im Jahresvergleich die Spritkosten um 122,3 Prozent gestiegen sind.

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Ryanair bestellt bis zu 300 Boeing 737-Max-10

Die Ryanair Group bestellt beim U.S.-amerikanischen Flugzeugbauer bis zu 300 B737-Max-10, die ab 2027 ausgeliefert werden sollen. Die Order unterteilt sich in 150 Festbestellungen sowie Optionen für 150 weitere Exemplare. Der Auftragswert nach Listenpreisen beträgt laut Ryanair rund 40 Milliarden U.S.-Dollar. Im Vorfeld wurde länger verhandelt und der Billigflieger hatte gar die Gespräche abgebrochen, weil man sich mit den U.S.-Amerikanern hinsichtlich dem Preis nicht einig wurde. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die Verhandlungen wiederaufgenommen wurden. Die vorerst letzte Boeing 737-Max-10 aus der nunmehrigen Order soll dem aktuellen Stand der Dinge nach im Jahr 2033 an den irischen Konzern übergeben werden. Wie viele Maschinen an welchen Flugbetrieb (Ryanair DAC, Ryanair UK, Buzz, Malta Air und Lauda Europe) gehen werden, steht noch nicht fest. Die Max-10 wird gleichzeitig auch das größte Muster in der Gruppenflotte sein, denn es ist mit 230 Sitzplätzen bestuhlt und hat damit eine höhere Kapazität als die momentan eingesetzten Boeing 737-800, 737-Max-200 und Airbus A320. „Die Partnerschaft zwischen Boeing und Ryanair ist eine der produktivsten in der Geschichte der kommerziellen Luftfahrt, die es beiden Unternehmen ermöglicht, erfolgreich zu sein und Hunderten von Millionen Menschen erschwingliche Reisen zu ermöglichen. Fast ein Vierteljahrhundert, nachdem unsere Unternehmen den ersten direkten Kauf von Flugzeugen unterzeichnet haben, wird diese wegweisende Vereinbarung unsere Partnerschaft weiter stärken. Wir verpflichten uns, für Ryanair zu liefern und Europas größte Airline-Gruppe dabei zu unterstützen, ihre Ziele zu erreichen, indem wir ihren Kunden die niedrigsten Flugpreise in Europa anbieten“, so Boeing-Geschäftsführer Dave Calhoun. Konzernchef Michael O’Leary hebt

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Die Top Drei der europäischen Reiseziele im Überblick

Europäische Reiseziele genießen und generieren im Laufe der Zeit mehr Anerkennung und Popularität seitens der amerikanischen Bevölkerung. Doch welche drei Reiseziele konnten sich am besten bewähren? Das beliebteste Reiseziel der Amerikaner ist die Hauptstadt London, welche den 1. Platz belegen kann. London wird dicht gefolgt von dem Herzen Frankreichs, Paris und ihr Eiffelturm belegen den zweiten Platz der beliebtesten Reiseziele, die Stadt der Liebe kann zahlreiche Touristen aus dem amerikanischen Raum überzeugen. Nach Paris wird Dublin als dritter Platz aufgelistet, die irische Hauptstadt kann sich zu den Big Playern des Tourismus in diesem Segment klassifizieren. Die Top-3 der europäischen Reiseziele: 1. Platz London, Vereinigtes Königreich 2. Platz Paris, Frankreich 3. Platz Dublin, Irland Tabelle (Ermal Muji)

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Flughafen Antwerpen wegen mutmaßlichem „Schwarzbau“ angeklagt

Am 20. Juni 2023 beginnt in Antwerpen ein Gerichtsprozess rund um die Errichtung von Verkehrsflächen des Flughafens Antwerpen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dem Airport bzw. den Verantwortlichen drohen mitunter strafrechtliche Konsequenzen, da die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Konkret geht es darum, dass die von Tui Belgium eingesetzten Flugzeuge die komplette Länge der vergleichsweise kurzen Start- und Landebahn benötigen. Da die Sicherheitsreserven unterschritten werden, wurde eine Sicherheitsumgrenzung, die auch eine von Servicefahrzeugen des Airports genutzte Straße beinhaltet, gebaut. So ist sichergestellt, dass die Maschinen sicher starten und landen können. Allerdings zog sich der Airport mit dieser Baumaßnahme auch den Zorn von Umweltschützern, die schon seit vielen Jahren die Schließung des Flughafens Antwerpen fordern, auf sich. Der simple Grund: Die „Bauten“ wurden auf Flächen, die formell als landwirtschaftlicher Grund gewidment sind, errichtet. Mit anderen Worten: Es handelt sich vereinfacht gesagt um einen „Schwarzbau“. Auch in Belgien wäre dies eigentlich eine verwaltungstechnische Angelegenheit, die allenfalls Verwaltungsgerichte und nicht die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Bei letzterer sind aber zahlreiche Anzeigen eingelangt, da vorgeworfen wird, dass man beim Erlangen der erforderlichen Umweltgenehmigung getrickst haben sollen. Am 20. Juni 2023 wird das Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Es wird mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet, da es viele offene Fragen zu klären gilt. Im Falle dessen, dass in letzter Instanz entschieden werden sollte, dass es sich tatsächlich um einen „Schwarzbau“ handelt, müsste dieser entfernt werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Tuifly Belgium das momentane Fluggerät nicht mehr einsetzen kann. Auch müsste der

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K-BV-Aufsichtsrat stimmt Einstimmung für Ziehen der Call-Option

Der Aufsichtsrat der landeseigenen Kärntner Beteiligungsverwaltung hat am Montag einstimmig für das Ziehen der Call-Option auf den Flughafen Klagenfurt gestimmt. Auch hat man für die beabsichtigte weitere Kapitalerhöhung grünes Licht gegeben. In Kürze sollen innerhalb der Landesregierung die entsprechenden Beschlüsse der K-BV bestätigt werden. Die Stadt Klagenfurt wird einen Sonder-Gemeinderat abhalten. In diesem will man die Mittel, die in den von der Insolvenz bedrohten Airport eingeschossen werden sollen, freigeben. Noch diese Woche sollen die Gelder auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden. Durch die neuerliche Kapitalerhöhung, die seitens der Minderheitsgesellschafter erbracht wird, verliert Lilihill durch Verwässerung die Mehrheit. Derzeit sieht es nicht danach aus als würde sich das private Unternehmen beteiligen. Auch soll nun die so genannte Call-Option, die im Vorjahr wiederholt mit den Stimmen der SPÖ abgelehnt wurde, gezogen werden. Allerdings ist auch ein Rechtsstreit regelrecht vorprogrammiert, denn Lilihill drohte öffentlich damit, dass man vor Gericht ziehen werde. Die Ereignisse der letzten Wochen dürften bei der den Landeshauptmann stellenden SPÖ zu einem Umdenken geführt haben. Lilihill forderte zunächst eine Kapitalerhöhung ein, stellte jedoch nachdem die Minderheitsgesellschafter bereits eingezahlt haben als Bedingung, dass auf die Call-Option verzichtet wird und obendrein der Aufsichtsrat des Airports einen Vertrag mit Liliair durchwinkt. Darauf hat sich die Politik nicht eingelassen. Im April 2023 konnten die Löhne und Gehälter nicht pünktlich überwiesen werden. Erst nach Eingang der von den Minderheitsgesellschaftern geleisteten Kapitalerhöhung wurden diese ausbezahlt. Ins Firmenbuch wurden die Finanzmittel bislang noch nicht einbezahlt. Laut K-BV-Chef Payer soll dies seitens der Flughafengeschäftsführung verweigert werden, weshalb man vor

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Bogota: Latam-Dreamliner von Schleppfahrzeug beschädigt

Am 4. Mai 2023 wurde die Boeing 787-8 mit der Registrierung CC-BBF, betrieben von Latam Airlines auf dem Flughafen Bogota beschädigt. Es befanden sich keine Passagiere an Bord, da sich der Vorfall während einem Schleppvorgang auf dem Flughafen Bogota ereignet hat. Sowohl das Schleppfahrzeug als auch der Latam-Dreamliner werden wohl einige Zeit aufgrund notwendiger Reparaturen nicht zur Verfügung stehen. Während dem Schleppvorgang löste sich aus noch ungeklärter Ursache die Stande. Die Folge daraus: Der Schlepper blieb unter der CC-BBF stecken und beschädigte das Langstreckenflugzeug. Auf dem Social-Media-Portal Twitterwurden zahlreiche Fotos und Videos, die die Beschädigungen zeigen, veröffentlicht. Diese sind nachstehend in diesen Artikel eingebettet. Jadec geht davon aus, dass Latam Airlines die betroffene Boeing 787-9 für längere Zeit nicht einsetzen kann. Offiziell hat der Carrier bislang lediglich den Vorfall beschädigt, jedoch kann man zur Höhe des Sachschadens noch keine Angaben machen.

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Abuja: Boeing 737-400 erleidet mehrere Reifenplatzer bei Landung

Bei der Landung auf dem Flughafen Abuja erlitt die von Max Air betriebene Boeing 737-400 mit der Registrierung 5N-MBD gleich mehrere Reifenplatzer. Der Mittelstreckenjet war von Yola aus auf einem Inlandsflug unterwegs. Bis zum Aufsetzen auf der Runway ist der Flug ereignislos verlaufen. Allerdings platzten bei der Landung gleich mehrere Räder. Die Maschine konnte dennoch zum Stillstand gebracht werden. Die 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder konnten die 5N-MBD sicher verlassen. Der Flughafen Abuja musste für einige Zeit gesperrt werden, da das beschädigte Flugzeug zunächst von der Runway geschleppt werden musste. Max Air ist eine nigerianische Fluggesellschaft, die im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Flotte besteht momentan aus zwei Embraer 145, einer Boeing 747 und vier Boeing 737. Der Sitz befindet sich auf dem Kano International Airport. Gegenständlicher Vorfall hat sich am Sonntag, den 7. Mai 2023 ereignet. Betroffen ist die 5N-MBD.

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Irak untersagt Iraqi Airways den Betrieb von A220-300

Es dauerte vergleichsweise sehr lange bis Iraqi Airways nach der Auslieferung des ersten Airbus A220 diesen in den aktiven Flugdienst stellen konnte. Nun ist – zumindest vorläufig – Schluss, denn die Zivilluftfahrtbehörde des Iraks untersagte ab 3. Mai 2023 den Betrieb des Musters A220-300. Derzeit verfügt Iraqi Airways über vier Exemplare dieses Typs, jedoch setzt man zumeist nur eines davon regelmäßig ein. Über die wahren Gründe dieser Vorgehensweise wird schon länger spekuliert, denn das Unternehmen ist diesbezüglich nicht sonderlich gesprächig. In einem Schreiben, das mit dem 3. Mai 2023 datiert ist, wird der Carrier seitens der Zivilluftfahrtbehörde des Iraks angewiesen „den Betrieb aller Flugzeuge des Modells Airbus A220-300 einzustellen“. Dies hat „sofort und bis auf weiteres und bis zum Abschluss der Untersuchungsverfahren zu erfolgen“. Die YR-ARI war laut vorliegenden Daten von Flightradar24 am 3. Mai 2023 letztmalig im Einsatz. Hintergrund der behördlichen Maßnahme sind die jüngsten Triebwerksprobleme. Von diesen sind auch andere Carrier betroffen. Konkret geht es um das Pratt & Whitney PW1500G, das vielen Operators Schwierigkeiten bereitet. Es müssen außerordentliche Überprüfungen und gegebenenfalls Reparaturen durch Pratt & Whitney vorgenommen werden, jedoch kann das U.S.-amerikanische Unternehmen nicht ausreichend Tauschtriebwerke liefern. Auch ist es bei den Wartungen zu Verzögerungen gekommen, so dass einige Carrier ihre Maschinen nicht mehr betreiben können. Die irakische Zivilluftfahrtbehörde hat nun zur Ultima Ratio gegriffen, jedoch dürfte der Umstand, dass es Lieferschwierigkeiten gibt, nicht der alleinige Grund sein. Bedingt dadurch, dass Iraqi Airways ohnehin nur einen von vier Airbus A220-300 einsetzt, hätte man rein theoretisch selbst „Tauschtriebwerke“

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Air Atlantis: Acht Jahre geflogen, 22 Jahre ein Fall für Gerichte

Die Charterfluggesellschaft Air Atlantis war zwar nur zwischen 1985 und 1993 in der Luft, jedoch beschäftigte die Justiz der Betriebsübergang auf die Muttergesellschaft Tap Air Portugal noch sehr lange. 22 Jahre lang wurde vor Gericht gestritten und erst dann gab es eine endgültige Lösung. In den 1980er Jahren war der europäische Flugverkehr weitgehend reguliert. Bilaterale Abkommen zwischen Staaten regelten nicht nur wer auf welcher Strecke fliegen darf, sondern auch gleich die Ticketpreise, die damals noch meist in den Flugplanheften abgedruckt waren. In den meisten Fällen war der Linienverkehr den so genannten Flagcarriern vorbehalten. Private Gesellschaften bekamen nur in Ausnahmefällen Verkehrsrechte zugesprochen oder mussten sich anderweitig umsehen. Charterflüge konnte man wesentlich einfacher auf die Beine stellen, denn für diese konnte man vergleichsweise einfach eine Genehmigung verlangen. Oftmals war vorgeschrieben, dass diese Teil einer Pauschalreise sein mussten. Gelegentlich gründeten die Airlines dann ihre eigenen Tour Operators und auf Routen, die offensichtlich eher linienmäßig waren, inkludierte man „auf dem Papier“ billigste Absteigen, da diese zumeist ohnehin nicht in Anspruch genommen wurden. Und wenn schon, dann musste man wenigstens nicht sonderlich viel Geld für die Unterkunft des Passagiers ausgeben. Verluste angehäuft, „Rekordgewinn“ war eine Kapitalerhöhung Auch Tap Air Portugal wollte in den 1980er-Jahren am wachsenden Chartermarkt teilhaben und gründete rasch, also nach jahrelanger Beratung und einige von der Regierung eingesetzter „Expertenkommissionen“ später, die Tochtergesellschaft Air Atlantis. Diese hob im Jahr 1985 ab und war unter anderem mit den Mustern Boeing 707, 727 und 737 aktiv. Gerechnet hatte sich die Charterairline unter staatlicher Regie, denn

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