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Elizabeth-Line: Heathrow-Stansted-U-Bahn geht in Teilbetrieb

Stolze 113 Kilometer soll die neue U-Bahn-Linie Elizabeth-Line im Endausbau lang werden. Die Flughäfen Heathrow und Stansted sollen dann miteinander verbunden werden. Am Dienstag gingen die ersten Streckenabschnitte in Betrieb. Die Elizabeth-Linie wird zunächst als drei getrennte Bahnen betrieben, wobei die Züge aus Reading, Heathrow und Shenfield ab Herbst dieses Jahres an die zentralen Tunnel angeschlossen werden.  Die neue Linie wird für die Erholung Londons von der Pandemie von entscheidender Bedeutung sein, da sie dazu beiträgt, eine auf das Auto ausgerichtete Erholung zu vermeiden, indem sie neue Reisemöglichkeiten bietet, die Regeneration in der gesamten Hauptstadt unterstützt und der britischen Wirtschaft schätzungsweise 42 Milliarden Pfund zuführt.  Auf der Elizabeth-Linie werden von Montag bis Samstag zwischen 06:30 und 23:00 Uhr 12 Züge pro Stunde zwischen Paddington und Abbey Wood verkehren. Die Arbeiten werden auch während der Betriebszeiten und an Sonntagen fortgesetzt, um eine Reihe von Tests und Software-Updates zu ermöglichen, damit ab Herbst ein intensiverer Betrieb möglich ist.   Alle Züge zwischen Reading und Heathrow nach Paddington und Shenfield nach Liverpool Street, die derzeit unter dem Namen TfL Rail verkehren, werden in Elizabeth Line umbenannt. Kunden, die von Reading oder Heathrow nach London reisen, müssen in Paddington umsteigen, um den zentralen Abschnitt der Strecke zu erreichen, und Kunden, die von Shenfield nach London reisen, müssen in Liverpool Street umsteigen. Die Züge aus Reading, Heathrow und Shenfield werden im Herbst an die zentralen Tunnel angeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Frequenz auf 22 Züge pro Stunde in der Spitze zwischen Paddington und Whitechapel

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OLG Wien kippt 32 Ryanair-Klauseln

Die Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien eine juristische Schlappe. Die Arbeiterkammer Wien hatte gegen 35 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Davon wurden 32 Stück gerichtlich gekippt. Neben vielen unklaren Formulierungen und unzulässigen Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen sind auch diverse Gebühren verboten. Wesentlich für Konsumenten: die unzulässige Check-in-Gebühr, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. Die zu Unrecht verlangte Check-in-Gebühr kann man mit dem AK Musterbrief zurückholen. Das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz mehrere Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair für unzulässig erklärt. Dagegen ging der irische Lowcoster vor dem Oberlandesgericht Wien in Berufung. Dieses bestätigte das Urteil des HG Wien weitgehend. Mal wieder waren die Check-in-Gebühren, die bereits bei der ehemaligen Fluggesellschaft Laudamotion gekippt wurden, der Dreh- und Angelpunkt des juristischen Vorgehens der Arbeiterkammer. Unzulässig ist das Erheben der Check-in-Gebühr dann, wenn Ryanair nicht bereits während dem Buchungsvorgang deutlich und unmissverständlich auf die Höhe hingewiesen hat. Mittlerweile hat der Carrier die Optik im Reservierungsvorgang geändert und weist tatsächlich darauf hin. Nicht erlaubt ist auch die Gebühr für das Neuausstellen der Bordkarte (20 Euro, wenn man sie nicht bei sich hat). Weitere Gebühren sind ebenfalls gesetzwidrig, wie ein gesondertes Entgelt für die Rückerstattung der Steuern – etwa bei Nichtantritt des Fluges – wenn die Fluglinie dafür Schuld hat. Auch die Frist für die Rückerstattung des Geldes an Konsument:innen ist viel zu kurz. Allgemeine Geschäftsbedingungen intransparent In den Beförderungsbedingungen sind zahlreiche Klauseln unklar formuliert, es gibt pauschale und kaskadenartige Verweise. Viele Bestimmungen sind für

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Vereinigung Cockpit warnt vor vielen Streichungen im Sommer 2022

Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit ist der Ansicht, dass die Geschäftsleitungen von Fluggesellschaften im Zuge der Coronapandemie zu viel Personal abgebaut haben. Die “mangelnde Sozialpartnerschaft” würde sich nun bei der Rückkehr zum Normalbetrieb rächen, so die VC. An vielen Flughäfen und bei zahlreichen Airlines herrscht akuter Personalmangel. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass viele Beschäftigte im Zuge der Pandemie abgebaut wurden. Teilweise haben zahlreiche Mitarbeiter von Fluggesellschaften und Airports auch aufgrund der niedrigen Einkommen während der Kurzarbeit ihre Jobs an den Nagel gehängt und sich in anderen Branchen neu orientiert. Die Vereinigung Cockpit ist der Ansicht, dass die Geschäftsleitungen Fehlplanungen vollzogen haben, die im Sommer 2022 aufgrund von Personalmangel zu zahlreichen Flugausfällen führen könnten. Weiters: “Durch diese Fehlplanungen werden massive Flugausfälle provoziert, die den Unternehmen und deren Anteilseignern Schäden in Millionenhöhe zufügen werden. Insgesamt ist die Stabilität des Luftverkehrs in Deutschland und Europa gefährdet. Passagiere müssen sich für den Sommer auf lange Wartezeiten und Flugausfälle gefasst machen”. „Dass der radikale Stellenabbau in vielen Bereichen der Luftfahrt sich bei der Erholung negativ auswirken würde, war seit langem klar“, sagt VC-Präsident Stefan Herth. „Jetzt zeigt sich, dass eine vorausschauende Personalpolitik und eine starke Sozialpartnerschaft nicht nur den Arbeitnehmern helfen, sondern dass auch die Unternehmen selbst direkt profitieren.“ Herth kritisiert hierbei auch den Einsatz von Kurzarbeitergeld mit gleichzeitigem Stellenabbau und Kündigungsdrohungen: „Das Ziel der Politik ist immer, mit dem Kurzarbeitergeld Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen zu halten. Die Messlatte für die Unternehmen, die in der Krise vom Staat unterstützt wurden, lag

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DAT fliegt mit Airbus A320 für Finnair

Das Oneworld-Mitglied Finnair wird im Sommer 2022 einen von Danish Air Transport betriebenen Airbus A320 im Rahmen eines Wetlease-Vertrags ab Kopenhagen einsetzten. Damit will man Nachfragespitzen abfangen. 07Laut Mitteilung soll die Maschine im Juni zwischen Helsinki und Kopenhagen eingesetzt werden. Zwischen Juli und Oktober 2022 soll DAT für Finnair zwischen der Hauptstadt Finnlands und Oulu fliegen. Weiters kommt diese Maschine auch zwischen Helsinki und Lissabon zum Einsatz. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Finnair im Sommer 2022 mit mehreren Airbus A321 im Auftrag von British Airways ab London-Heathrow fliegen wird. „Wir bereiten uns auf eine arbeitsreiche Sommersaison vor, und diese Vereinbarung mit DAT unterstützt unser Ziel, einen stabilen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, da die Reisetätigkeit jetzt wieder zunimmt“, sagt Ole Orvér, Chief Commercial Officer bei Finnair.   DAT ist eine dänische Fluggesellschaft, die regionale Strecken in Dänemark, Norwegen, Italien, Deutschland und Finnland bedient und Charter- und ACMI-Dienste anbietet. Das Cockpit- und Kabinenpersonal für diese Flüge kommt von DAT, und die Flüge werden nach dem Servicekonzept von Finnair durchgeführt. 

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Klimaticket: City Airport Train gewährt nun 50 Prozent Rabatt

Das österreichische Klimaticket hat auf dem City Airport Train, der zwischen Flughafen Wien und Bahnhof Wien-Mitte Landstraße verkehrt, keine Gültigkeit. Ab 1. Juni 2022 soll man zumindest einen Preisnachlass in der Höhe von 50 Prozent bekommen. Die Privatbahn ist ein Joint-Venture der Österreichischen Bundesbahnen und der Flughafen Wien AG. Man ist kein Mitglied des Verkehrsverbund Ostregion und unter anderem aus diesem Grund nicht in das Klimaticket einbezogen. Auch die von Blaguss Reisen und Dr. Richard durchgeführten inländischen Fernbusverkehre unter der Marke Flixbus sind kein Bestandteil des Klimatickets. „Der City Airport Train leistet mit diesem Angebot nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Reisegestaltung, sondern reagiert auch auf die rege Nachfrage seiner Passagiere. Wir sind stolz, so den Klimaschutz unterstützen und für alle InhaberInnen des KlimaTickets diese Reduktion anbieten zu können“, so die CAT Geschäftsführer Christoph Korherr und Michael Forstner.   Weiters erhalten Inhaber der Jahreskarte der Wiener Linien sowie der ÖBB-Vorteilscard beim CAT einen Preisnachlass in der Höhe von 50 Prozent. Im Zuge der Fahrkartenkontrolle sind die beiden zuvor genannten Karten oder das Klimaticket gemeinsam mit dem City-Airport-Train-Fahrschein vorzuweisen.

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Turkish kehrt nach Leipzig zurück – nach Graz aber nicht

Das Star-Alliance-Mitglied Turkish Airlines wird am 30. Juni 2022 ab Leipzig/Halle die Hub-Anbindung an das Drehkreuz Istanbul reaktivieren. Es handelt sich um eine der letzten Routen in der Deutschland-Österreich-Schweiz-Region, die ein Comeback feiert. Der Carrier kündigt an, dass man ab Ende Juni 2022 wieder täglich zwischen Istanbul und Leipzig/Halle v.v. fliegen wird. Damit ist der ostdeutsche Airport wieder an das Hauptdrehkreuz des türkischen Star-Alliance-Mitglieds angebunden. Verglichen mit den Wiederaufnahmen der Verbindungen zu anderen Airports hat sich Turkish Airlines recht spät für Leipzig/Halle entschieden. Bislang wurden jedoch noch nicht alle Verbindungen, die man vor der Pandemie hatte, reaktiviert. Beispielsweise liegt die Strecke Graz-Istanbul weiterhin brach. Derzeit gibt es seitens Turkish Airlines zumindest keine kurzfristigen Wiederaufnahmepläne. Man evaluiert die Lage laufend, aber eine Rückkehr im Sommerflugplan 2022 ist eher unwahrscheinlich. In Österreich fokussiert man sich im Bereich der Passagierflüge auf Wien und Salzburg. Der Flughafen Linz wird im Rahmen von Cargo-Verbindungen angesteuert.

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München hat Feuerwehr-Oldie ausgeflottet

Der Flughafen München hat ein Löschfahrzeug, das bereits am alten Riem-Airport im Einsatz war, offiziell ausgeflottet. Der auf einem MAN-Lastwagen basierende Aufbau von Saval Kronenburg wurde im Jahr 1991 übernommen. Nun wurde das Flughafenlöschfahrzeug an ein Museum übergeben, wo es nebst anderen dort ausgestellten Großexponaten besichtigt werden kann. Das Spektrum derAusstellung reicht von der historischen Handdruckspritze aus dem 19. Jahrhundert bis hin zu modernen Löschfahrzeugen, die eine Wurfweite fürLöschmittelschaum bzw. Löschwasser von bis zu 70 Metern haben. Die Münchner Flughafenfeuerwehr sorgte im Juni 1994 mit einem ähnlich ausgestatteten, 1.000 PS starken Löschfahrzeug für einen Eintrag im Guinness Buch der Rekorde: Bei der Rekordfahrt am Münchner Airport wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 141 km/h gemessen.

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Flüge in die Schweiz: Swiss pfeift auf deutsche Maskenpflicht

Die Fluggesellschaft Swiss soll laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” die von Deutschland weiterhin vorgeschriebene Maskenpflicht nicht mehr ernst nehmen. So soll am vergangenen Sonntag auf “mindestens zwei Flügen” von Hamburg und Berlin nach Zürich dazu gekommen sein, dass das Kabinenpersonal nicht auf die deutsche Maskenpflicht hingewiesen hat. Daraus konstruiert “Der Spiegel” einen regelrechten Mini-Skandal, denn im Gegensatz zu Deutschland hat die Schweiz die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz an Bord von Verkehrsflugzeugen aufgehoben. Die Bundesrepublik ist eines der letzten europäischen Länder, die noch auf MNS an Bord von Flugzeugen pocht. Das deutsche Notam sieht unter anderem vor, dass an Bord aller Flüge von/nach Deutschland Mund und Nase bedeckt werden müssen. Im krassen Widerspruch dazu: Das schweizerische Notam erklärt, dass die Verpflichtung auf allen Flügen in die/von der Schweiz aufgehoben ist. Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” suggeriert daher, dass deutsche Anweisungen grundsätzlich Vorrang hätten. Das ist aber nicht der Fall. Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass ein Passagier, der sich daran gestört hat, dass die Crew nicht auf die Maskenpflicht hingewiesen hat und angeblich eine Flugbegleiterin gesagt habe, dass Swiss entschieden habe, dass es die Verpflichtung nicht mehr gibt, zitiert wird. Offiziell will Swiss von den “Vorfällen” nichts wissen und verweist gegenüber dem Spiegel darauf, dass die Maskenpflicht auch weiterhin gelte, wenn es vom Zielstaat vorgeschrieben wird. Nach Deutschland wäre das der Fall, jedoch nicht in Richtung der Schweiz. “Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz immatrikuliert, somit gilt an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung”, so ein Sprecher der Swiss. Grundsätzlich liegt

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Zecken-Impfung sollte vor dem Urlaub überprüft werden

In den letzten Jahren ist das Thema Zecken und deren unliebsamen Begleiterscheinungen wie FSME wieder aktuell geworden. Der österreichische Verband der Impfstoff-Hersteller empfiehlt nun, dass man rechtzeitig vor dem Abflug in den Urlaub den Impfpass prüfen sollte. Man vertritt die Ansicht, dass FSME ein immer größeres Problem wird. Diese Krankheit wird hauptsächlich durch Zeckenbisse übertragen. Selbst im hohen Norden Europas oder auch in den beliebten südlichen Urlaubsländern ist das Virus schon angekommen. In Österreich entkommt man dem Risiko eines Zeckenstiches – und damit einer möglichen Infektion mit FSME – ohnehin nicht. Schließlich gilt das ganze Land als Endemiegebiet. Jetzt ist die Zeit, den Impfpass zu überprüfen und sich gegebenenfalls eine Auffrischungsimpfung zu holen, schließlich stehen die langen Wochenenden und damit bei vielen ein Aufenthalt in der Natur vor der Tür.   Die warmen Temperaturen und die bevorstehenden langen Wochenenden laden zu Freizeitaktivitäten im Grünen geradezu ein. Doch man sollte bedenken: Selbst beim Radfahren oder Golfen kann man von einer Zecke gestochen werden. Es reicht, wenn man beim Vorbeifahren im Gebüsch anstreift oder den Golfball aus dem hohen Gras holt. Zecken können sich ganz schnell „fallen lassen und festkrallen“, vor allem, wenn sie direkt in Kontakt mit der nackten Haut kommen.   Dass Wandern die eigene Zeckenexposition erhöht, erschließt sich ohnehin von selbst, besonders, wenn man in mittleren Lagen unterwegs ist. Allerdings können Zecken auch noch – etwas seltener – in höheren Lagen unterwegs sein, selbst in Seehöhen von über 1000 Meter. Besonders achtgeben sollte man beim Picknick beziehungsweise beim Genuss unpasteurisierter Milchprodukte

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In Abwesenheit: Ex-Aeroflot-Vorstand zu Haftstrafe verurteilt

Russland hat den ehemaligen Aeroflot-Manager Andrej Panow, der kurz nach dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine das Handtuch geworfen und die Russische Föderation verlassen hat, in Abwesenheit vor Gericht gestellt. Vor dem Bezirksgericht Moskau-Choroschewski wurde der ehemalige stellvertretende Generaldirektor der größten staatlichen Fluggesellschaft Russlands in Abwesenheit zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Es ging allerdings nicht um seine Äußerungen, die er außerhalb der Russischen Föderation nach seiner Flucht getätigt hat, sondern ihm wird Betrug im Zusammenhang mit einem Beratervertrag mit einer U.S.-amerikanischen Marketingagentur vorgeworfen. Dieser wurde im Jahr 2019 unterschrieben und hat ein Volumen von rund 3,2 Millionen U.S-Dollar. Panow äußerte sich unter anderem gegenüber der Financial Times und sagte, dass er das Vorgehen und die Verurteilung in Abwesenheit für politisch motiviert hält. Er verweist darauf, dass das Strafverfahren unmittelbar nach seiner Ausreise aus der Russischen Föderation eingeleitet worden wäre.

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