
Tipps: Muss man wegen Corona immer zum Check-in-Schalter?
Gerade jetzt in der Urlaubszeit kommt immer wieder die Frage auf, ob man den Check-In-Schalter aufsuchen muss, wenn man nur mit Handgepäck reist oder aber ob die Nutzung des Internet- bzw. App-Check-Ins verpflichtend ist. So ganz einfach und pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten. In Zeiten von Corona müssen während der Reise nebst dem Ausweisdokument auch Nachweise über Test, Genesung oder Impfungen mitgeführt werden. Je nach Destination können noch weitere Dinge, beispielsweise das klassische Visum oder spezielle Versicherungen, erforderlich sein. Ob man jedoch diese am Check-In-Schalter vorweisen muss oder nicht, ist äußerst unterschiedlich und kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden. Ab zum Check-in-Schalter heißt es dann, wenn einer dieser drei Faktoren zutreffend ist: 1.) Das Zielland hat die Airlines dazu angewiesen, dass die Dokumente vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs überprüft werden sollen. 2.) Die Fluggesellschaft will es einfach so. 3.) Der Flughafen des Abflugortes will es so. Bei manchen Airlines findet sich nach dem Abschluss des Web-Check-ins der Hinweis, dass man die Bordkarte unter Vorlage der notwendigen Corona-Reisedokumente am Schalter abholen muss. Da dieser Vorgang mitunter länger dauern kann, sollte man dann ausreichend Zeit einplanen. Ein anderes Beispiel findet sich unter anderem am Flughafen Luqa: Die Web-Bordkarten werden zwar ausgegeben, jedoch sind vor dem Zugang zum Sicherheitsbereich Mitarbeiter positioniert, die alle Reisenden, deren Bordkarten keinen Stempel aufweisen oder aber vom Schalter ein “small paper” mitgegeben wurde, zum Check-in-Schalter für den Docs-Check zurückschicken. Die letzte Variante findet sich eher bei Charterflügen: Es gibt keinen Internet-Check-in und daher müssen








