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Ryanair kündigt Manchester-Flüge ab Salzburg an

Der Billigflieger Ryanair wird im Winterflugplan 2021/22 von Dublin, London-Stansted und Manchester aus nach Salzburg fliegen. Die beiden UK-Ziele werden im Zeitraum von 18. Dezember 2021 bis 26. März 2022 jeweils am Verkehrstag Samstag angeboten. Stansted ist als Ganzjahresstrecke angelegt und wird mehrmals wöchentlich bedient. Während der Wintersaison richten sich die Flüge primär an Wintersportler, die ihren Urlaub in den Schigebieten rund um Salzburg verbringen wollen. Die tatsächliche Umsetzung der saisonalen Strecken von UK in die Mozartstadt ist höchstwahrscheinlich von den weiteren Entwicklungen der Coronapandemie abhängig. Für Salzburg sind Flüge von Schifahrern generell von besonderer Bedeutung, denn der Airport macht den großteil des Jahresumsatzes in der kalten Jahreszeit. Der Winterflugplan 2020/21 war ein faktischer Totalausfall, da aufgrund der harten Einreise- und Quarantänebestimmungen nur wenige Maschinen in Salzburg gelandet sind.

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Nach Panne: Deutsche Apotheken können keine Impfzertifikate ausstellen

In Deutschland können Apotheken derzeit keine EU-Impfzertikate ausstellen. Hintergrund ist ein Softwareproblem beim Portal des Deutschen Apothekerverbands. Es wurde eine Schwachstelle gefunden, die es laut DAV zu untersuchen gilt. Im Gegensatz zu Österreich werden in Deutschland die Covid-Impfungen nicht automatisch in einem zentralen Register erfasst. Geimpfte können sich in Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken gegen Vorlage ihres klassischen Impfpasses oder einer sonstigen Bescheinigung das EU-Zertifikat ausstellen lassen. Zahlreiche EU-Länder kritisieren die Vorgehensweise, da es zumindest in der Theorie möglich erscheint, dass gefälschte Impfpässe in digitale EU-Impfnachweise “legalisiert” werden könnten. Das Handelsblatt deckte auf, dass es sogar möglich war über einen Gastzugang, der zu Testzwecken auf eine fiktive Apotheke ausgestellt war, die begehrten EU-Zertifikate auszustellen. Nun reagiert die Standesvertretung und unterbricht temporär die Ausstellung der Nachweise in allen Apotheken. Wie lange dieser Zustand andauern wird? Das ist noch völlig offen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Anfrage, dass temporär die EU-Impfzertifikate nur in den Impfzentren sowie in Arztpraxen erhältlich sind. Der Zugang über das Portal, das die Apotheken bislang genutzt haben, wäre übergangsweise deaktiviert worden.

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Deutschland steckt Kinder in Quarantäne – Geimpfte Eltern aber nicht

Ab 28. Juli 2021 können vollständig Geimpfte auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten kommend ohne Quarantäne nach Deutschland einreisen. Doch was ist mit deren Kindern, die in vielen Fällen altersbedingt gar keinen Zugang zu Impfungen haben? Diese müssen in Quarantäne, stellt das deutsche Bundesgesundheitsministerium klar. Das führt zum absurden Umstand, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Absonderung müssen, jedoch deren ungeimpfte Kinder schon. Welcher Impfstoff von der Quarantäne befreit, legt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage fest. Daran haben sich die Gesundheitsämter der Bundesländer zu halten. Kinder unter sechs Jahren sind generell nicht testpflichtig, jedoch können die Ämter auch über diese eine Quarantäne verhängen. Das Bundesgesundheitsministerium verwendete dabei das Wording “Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig”. Ab diesem Alter und für Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene und zwar auch dann, wenn altersbedingung gar keine Impfung zugelassen ist. Das bedeutet, dass diese aus Virusvariantengebieten kommend in Quarantäne müssen, ihre vollständig geimpften Eltern jedoch nicht. Bei Hochinzidenzgebieten können Kinder und Jugendliche, die Corona durchgemacht haben, von den Erleichterungen für Genesene profitieren. Getestete können sich weiterhin nach fünf Tagen freitesten. Allerdings: Ist der junge Mensch weder geimpft, noch genesen, so hat er sich aus Virusvariantengebieten kommend 14 Tage in Quarantäne zu begeben und eine Möglichkeit des Freitestens gibt es nicht. Nochmals der Hinweis: Vollständig geimpfte Eltern müssen ab 28. Juli 2021 nicht mehr in Absonderung.

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Krank im Urlaub: Das gilt es zu beachten

Im Urlaub kann es manchmal ziemlich schnell gehen und das Hotelzimmer verwandelt sich in ein kleines Lazarett. Kleine Erkrankungen oder Verletzungen können die Freude an der schönsten Zeit des Jahres trüben. Doch sind damit auch die Urlaubstage “verbraten”? Nicht unbedingt, sagt die Arbeiterkammer Steiermark und verweist darauf, dass “Krank im Urlaub auch krank heißt”. AK-Arbeitsrechtsexperte Lukas Lecker erklärt dazu: “Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern. Sie darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Ich muss mich ärztlich krankmelden – direkt vor Ort und nicht erst zu Hause – und dazu die Erkrankung auch dem Arbeitgeber nach spätestens drei Tagen melden. Ist aufgrund der Schwere der Erkrankung eine rechtzeitige Meldung nicht möglich, so kann sie zum ehest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Unerlässlich ist auch die Krankenstandbestätigung. Sie ist bei Wiedereintritt des Dienstes unaufgefordert vorzulegen.“ Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass man am Urlaubsort einen Arzt aufsuchen muss und dieser die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss. Nur dann kann sich der Urlaub in einen Krankenstand wandeln. twas komplizierter wird es beim Urlaub im Ausland. Hier bedarf es im Krankheitsfall neben dem ärztlichen Zeugnis einer behördlichen Bestätigung, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Sie entfällt, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgte. „Um lästige Formalitäten zu vermeiden, sollten Sie sich vor ihrem Auslandsurlaub erkundigen, ob die E-Card im Zielland gilt und ob weitere Unterlagen notwendig sind“, rät der Jurist. Je nach Land können auch Kosten entstehen, wie beispielsweise, dass die Behandlung zunächst selbst bezahlt

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Russland: Vologda Air bestellt drei Il-114-300

Für die Neuauflage des Turbopropflugzeugs Il-114 hat sich nun auch die russische Fluggesellschaft Vologda Air Enterprise entschieden. Während der Luftfahrtmesse MAKS wurde die Unterfertigung eines Leasingvertrags mit der staatlichen GTLK kommuniziert. Die Illyushin Il-114 wurde von 1986 bis 2021 produziert. Obwohl die Maschine äußerst treibstoffsparend ist, war sie nie ein kommerzieller Erfolg. Nur 20 Exemplare wurden hergestellt und der einzige “größere” Operator Uzbekistan Airways flottete die letzten Exemplare im Jahr 2018 aus. Die Neuauflage soll als Il-114-300 an den Start gehen und ab 2023 in Luchowizy in Serienfertigung gehen. Bislang gelang es der UAC jedoch noch nicht Großbestellungen an Land zu ziehen. KrasAvia, Polar Airlines und nun auch Vologda Air Enterprise haben sich bereits öffentlich zu diesem Muster bekannt. Russland versucht die lokalen Fluggesellschaften mit Hilfe von Förderungen und günstigen Leasingangeboten zum Einsatz von Maschinen, die im Heimatland gefertigt werden, zu bewegen. Ein besonderes Augenmerk hat die Regierung auf die Muster SSJ-100, MS-21 und Il-114-300 geworfen. Daher ist damit zu rechnen, dass staatliche Leasinggesellschaften noch weitere Aufträge für die Neuauflage des zuvor glücklosen Turboprops vergeben haben.

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Enter Air hilft mit Boeing 737-800 bei Chair aus

Die Ferienfluggesellschaft Chair Airlines setzt seit 21. Juli 2021 eine von Enter Air betriebene Boeing 737-800 im Rahmen eines Wetlease-Vertrags ein. Das polnische Unternehmen hält 49 Prozent am schweizerischen Luftfahrtunternehmen. Da der ACMI-Auftrag längerfristig angelegt ist erhielt die SP-ESE eine Art “Hybrid-Livery”. Laut CH-Aviation.com wurde das Enter-Air-Logo durch jenes von Chair Airlines ersetzt. Ansonsten soll diese Boeing 737-800 weiteren das Farbenkleid des polnischen Anbieters tragen. Chair Airlines ging aus dem Schweiz-Ableger von Germania hervor. Im Zuge der Pleite des deutschen Konzerns wurde der Carrier von den Eigentümern des Reisebüros Air Prishtina übernommen. Kurze Zeit darauf stieg Enter Air mit einer 49-prozentigen Minderheitsbeteiligung ein. Die Flotte besteht derzeit aus zwei Airbus A319, wobei eine weiteres, baugleiches Flugzeug im Vorjahr bei Wartungen, die durch einen externen Betrieb vorgenommen wurden, so schwer beschädigt wurde, so dass es es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

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Broker legt Marke Augsburg Airways neu auf

Einst stand der Name Augsburg Airways in der Regionalluftfahrt für Präzision und Zuverlässigkeit, doch die Geschichte des Traditionsunternehmens endete im Jahr 2013. Man verlor den Wetlease-Auftrag von Lufthansa und entschied sich dann den Carrier freiwillig zu liquidieren. Den Mitarbeitern wurden Abfindungen ausbezahlt, so dass diesen das Schicksal ihrer Kollegen von Contact Air erspart blieb. Dieser Lufthansa-Subunternehmer wurde ebenfalls gekündigt, jedoch gingen Geschäftsbetrieb, Flotte und Mitarbeiter an OLT Express Deutschland. Nur wenige Wochen später musste man Konkurs anmelden. Nun bekommt die Marke “Augsburg Airways” ein Comeback, denn die Freitag GmbH erwarb die entsprechenden Rechte. Unter dem traditionsreichen Brand, das noch immer einen guten Ruf genießt, will man die Aktivitäten als Charter-Broker vermarkten. Der Einstieg ins Fluggeschäft unter eigenem AOC ist derzeit nicht geplant.

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Grüner Pass: EU-Kommission kritisiert Chaos bei Kontrollen

Mit der Frage wer überhaupt für die Kontrolle von Nachweisen aus dem Programm “Grüner Pass” zuständig ist, befasst sich nun auch die EU-Kommission. Das Problem an der Sache ist wie folgt: In manchen Ländern fühlt sich niemand zuständig, in anderen wälzt man auf Airports und Airlines ab und kontrolliert obendrein auch noch mit eigenen Behörden. Manche Fluggesellschaften verlangen von ihren Passagieren, dass diese sich vor dem Abflug mit ihren “Corona-Unterlagen” am Check-in-Schalter zur Dokumentenkontrolle einzufinden haben. Manche Länder, darunter Deutschland, verlangen tatsächlich, dass vor dem Abflug die Unterlagen gesichtet werden müssen. Andere jedoch nicht, was einige Airlines jedoch nicht an “vorauseilendem Gehorsam” hindert. Aber wer ist eigentlich wirklich für die Kontrolle der Corona-Unterlagen zuständig? Grundsätzlich sind das Behörden, jedoch können diese unter bestimmten Umständen diese Aufgabe direkt oder indirekt an die Beförderungsunternehmen abtreten. Genau das geschieht in manchen Staaten, in anderen jedoch nicht. Unter dem Strich ist ein undurchblickbarer Wildwuchs entstanden und manche Regierungen blicken offenbar selbst nicht mehr durch wer was kontrolliert. Die EU-Kommission kritisiert die unklaren Zuständigkeiten und drängte am Donnerstag darauf, dass sich alle Akteure untereinander absprechen sollen wer was wann und wo kontrolliert. Laut Kommission gibt es derzeit innerhalb der 27 EU-Staaten sage und schreibe 15 unterschiedliche Herangehensweise bei der Sichtung der Corona-Unterlagen. Nicht selten müssen Reisende ihre Dokumente vor und nach dem Flug gleich mehrfach zücken. 

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Olympiade: Emirates fliegt 247 Pferde nach Japan

An den olympischen Spielen, die heuer in Japan nachgeholt werden, nehmen auch tierische Sportler teil. 247 Pferde werden von der Fluggesellschaft Emirates nach Tokio eingeflogen. An Bord des ersten Fluges von Lüttich nach Haneda befanden sich 36 Dressurpferde. Der Carrier befördert die Tiere in speziellen Pferdeboxen. Während der insgesamt acht Sonderflüge befinden sich insgesamt 59 Tierpfleger an Bord, die dafür sorgen, dass die Pferde während der Reise von Lüttich nach Haneda mit einen kurzen Zwischenstopp in Dubai gut versorgt, gefüttert und getränkt werden. Insgesamt transportiert Emirates SkyCargo rund 20 Tonnen Bordverpflegung für die Pferde sowie 100 Tonnen Spezialausrüstung. Für den Transport der Turnierpferde werden Frachtflugzeuge des Typs Boeing 777 eingesetzt. Emirates SkyCargo richtet sich nach den Vorschriften der nationalen und internationalen Behörden für den Transport lebender Tiere, einschließlich der IATA Live Animals Regulations (LAR).

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Arbeiterkammer klagt gegen X-Jam-AGB

Die Arbeiterkammer führt derzeit gegen den Veranstalter der X-Jam-Maturareisen, DocLX Travel Ecents GmbH, ein Gerichtsverfahren. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass insgesamt elf Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen. So geht es etwa um eine Stornogebühr, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 Prozent der Reisekosten anfallen würden. Zudem hat die AK Klauseln zu Bearbeitungsgebühren angefochten. Nach Ansicht der AK sind weder die Storno- noch die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das Verfahren läuft noch. Die AK hat im Jänner 2021 gegen die DocLX Travel Events GmbH eine Klage wegen elf rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebracht. DocLX veranstaltet Abschluss- bzw. Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Das Verfahren läuft, es gibt noch kein Urteil. Die AK beanstandet beispielsweise eine Klausel, wonach ab der eingelangten unterschriebenen Buchungsanmeldung bei der Stornierung der Reise Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent bis zum 30. Tag vor Reiseantritt anfallen. Für die AK ist die Klausel rechtswidrig, auch weil UrlauberInnen im Zusammenhang mit den Stornobedingungen nicht darüber aufgeklärt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht. AK-Konsumentenexperte Martin Goger: „Reisende können vor Beginn der Pauschalreise sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Das ist dann der Fall, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird. Ein solcher Umstand wäre zum Beispiel eine Naturkatastrophe oder der Ausbruch einer Epidemie am Urlaubsort.“ Außerdem hat im Falle einer Stornierung die Entschädigung für

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