Geht es rein nach dem Gesetz, so würden geimpfte Personen rasch und unkompliziert bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten beim Magistrat an behördliche Bescheinigungen über ihre Covid-Impfungen kommen. In der Praxis ist es aber ein kompliziertes Unterfangen, das ein wenig an den Passierschein A38 im Asterix-Comic erinnert. Personen, die beim Hausarzt oder bei einem anderen niedergelassenen Arzt ihre Injektionen erhalten haben, können sich dort in der Regel, die so gut wie auf der ganzen Welt anerkannt wird, ausstellen lassen. Problematisch wird es aber, wenn das Vakzin in einem Impfzentrum verabreicht wurde. Die Hausärzte dürfen grundsätzlich nur jene Diagnosen, die sie selbst gestellt haben oder aber valide aufgrund von ihnen veranlassten weiteren Untersuchungen (Klassiker: Blutuntersuchung im Labor) als definitiv attestieren. Das bedeutet, dass eine Impfung, die nicht selbst vom jeweiligen Arzt verabreicht wurde, auch nicht als definitiv bescheinigt werden darf. Der Mediziner könnte lediglich bestätigen, dass im gelben Papierimpfpass und in der elektronischen ELGA-Version die Covid-Impfungen eingetragen sind, nicht jedoch darf dieser bestätigen, dass geimpft wurde. Es sei denn beispielsweise der Hausarzt hat selbst geimpft. Wie kommen also Personen, die in Impfzentren ihre Covid-Immunisierungen erhalten haben, zu einer validen Bestätigung auf Papier? Grundsätzlich ist hierfür die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel sich das Impfzentrum, in dem man die Impfung bekommen hat, zuständig. In Statutarstädten ist es der Magistrat (Beispiel Wien: MA15). Dort kann eine Passierschein A38-Tour drohen, denn ein System der organisierten Nichtzuständigkeit – obwohl die Rechtslage eindeutig ist – blüht. Offizielle Vordrucke sind gratis im Internet erhältlich Der einfachste