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Jetblue und Air Serbia starten Codesharing

Im Rahmen einer Codeshare-Partnerschaft arbeiten die Fluggesellschaften Air Serbia und Jetblue seit Ende Juli 2023 zusammen. Das U.S.-amerikanische Unternehmen hat seinen Code auf die Routen ab New York und Chicago nach Belgrad gelegt. Im nächsten Schritt soll der Jetblue-Code auch auf weiteren Routen von Air Serbia positioniert werden. Im Gegenzug wird jener des serbischen Luftfahrtunternehmens auf 25 Strecken des U.S.-amerikanischen Luftfahrtunternehmens gesetzt werden.

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Klage abgewiesen: Reisepass ist eine „Selbstverständlichkeit“

Pauschalreisen bieten Passagieren durchaus viele Vorteile, jedoch sind diese keine „Vollkasko-Versicherung“ gegen Nichtinformieren. Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz, dass Tour Operators nicht dazu verpflichtet sind darüber zu informieren, dass der Reisepass mitgeführt werden muss.  Während in Österreich der Besitz des Reisepasses der Regelfall ist und nur wenige Menschen über einen Personalausweis verfügen, ist es in Deutschland anders. Viele Einwohner haben lediglich das zuletzt genannte Dokument, weil sie glauben keinen Reisepass zu benötigen. Dies kann jedoch dazu führen, dass man in viele Länder nicht reisen darf.  So geschehen im November 2022: Der nunmehr unterlegene Kläger wollte mit einer Begleitperson nach Dubai fliegen und konnte keinen gültigen Reisepass vorweisen. Somit endete die Fernreise bereits am Airport. Er klagte anschließend auf Rückzahlung des Reisepreises und argumentierte, dass seitens des Tour Operators nicht darüber informiert worden wäre, dass für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate eben dieses Dokument notwendig ist.  Weiters wurde vor Gericht vorgebracht, dass der Veranstalter beziehungsweise das Reisebüro, das als Erfüllungsgehilfe fungiert hätte, nicht über die Einreisebestimmungen der VAE aufgeklärt habe. Insbesondere habe man nicht über die Notwendigkeit des Besitzes eines Reisepasses sowie etwaige Fristen für die Erteilung eines Visums gesprochen. Daher wurde auf Rückzahlung des Reisepreises in der Höhe von 2.200 Euro geklagt.  Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz unter der Geschäftszahl 171 C 3319/23 zu Gunsten des Reiseveranstalters. Der Richter sieht keine Verletzung der Informationspflicht, denn Veranstalter und Reisebüros müssen lediglich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse informieren und ungefähre, aber nicht verbindliche, Fristen nennen. Im

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Schauinsland-Reisen erlangt Bonitäts-Zertifikat

Der deutsche Tour Operator Schauinsland-Reisen konnte seitens des Gläubigerschutzverbandes Creditreform ein Zertifikat für gute Bonität verliehen bekommen. Dabei erreichte der Reiseveranstalter 131 Punkte. Das Bonitätssiegel „CrefoZert“ hat Schauinsland-Reisen-Geschäftsführer Gerald Kassner persönlich entgegengenommen. „Das ist für mich und mein Team eine besondere Anerkennung. Wirtschaftliche Solidität zeichnet uns aus“, so Gerald Kassner. „Wir sind im vergangenen Jahr gestärkt aus der Krise gekommen und der Dank dafür gilt vor allem meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine solche Auszeichnung mit ihren Anstrengungen erst möglich gemacht haben.“

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Triebwerksüberprüfungen: Wizz Air muss den Flugplan ausdünnen

Die Wizz Air Group muss im September und Oktober 2023 den Flugplan ausdünnen. Schwerpunktmäßig betroffen ist das Angebot ab dem Vereinigten Königreich. Hintergrund ist, dass außerplanmäßige Überprüfungen der Triebwerke vorgenommen werden müssen.  „Wizz Air gibt bekannt, dass wir aufgrund der von Pratt & Whitney angeordneten beschleunigten Inspektionen mehrerer unserer GTF-Triebwerke Anpassungen im Streckennetz vorgenommen haben, die zur Streichung einiger Flüge an ausgewählten Tagen zwischen bestimmten Zielen führen“, so das Unternehmen in einer Stellungnahme.  Betroffen sind sämtliche Maschinen, die mit Triebwerken des Herstellers Pratt & Whitney ausgerüstet sind. Da viele Flugzeuge der pinkfarbenen Lowcost-Gruppe mit Antrieben von IAE unterwegs sind, ist nicht die gesamte Flotte betroffen. Dennoch wirken sich die außerplanmäßigen Inspektionen aus, denn temporär fällt Kapazität weg. Dies führt unweigerlich dazu, dass der Flugplan punktuell ausgedünnt werden muss.  Zwar plant WIzz Air, dass man die notwendigen Überprüfungen so rasch wie möglich durchführt, jedoch kann man Flugstreichungen an einzelnen Tagen nicht ausschließen. Das Unternehmen ist bemüht etwaige Anpassungen im Flugplan gegenüber den betroffenen Passagieren so früh wie möglich zu kommunizieren. Den Reisenden sollen kostenfreie Umbuchungen und Erstattungen angeboten werden.  Grundsätzlich haben Fluggäste, deren Flüge seitens der Airline abgesagt werden, auch außerhalb der 14-Tage-Frist, die lediglich für den Anspruch auf etwaige Ausgleichsleistungen relevant ist, den Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wizz Air macht es hier aber besonders kompliziert, denn entgegen höchstrichterlichen Urteilen, die klar und deutlich besagen, dass auch auf andere Fluggesellschaften und Verkehrsträger umgebucht werden muss, pocht der Billigflieger auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besagt, dass man lediglich Anspruch

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Air Connect fliegt für Aeroitalia nach Wien

Kürzlich wurde bekannt, dass die italienische Fluggesellschaft Aeroitalia demnächst eine Nonstopverbindung zwischen Ancona und Wien aufnehmen wird. Diese soll nicht selbst, sondern von einem Subunternehmer bedient werden. Im Rahmen eines Wetlease-Vertrags wird die operative Durchführung der angekündigten Aeroitalia-Route durch das rumänische Luftfahrtunternehmen Air Connect erfolgen. Als Fluggerät kommen Turbopropflugzeuge des Typs ATR72-600 zum Einsatz. Für beide Luftfahrtunternehmen handelt es sich um eine linienmäßige Wien-Premiere.

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Erstattung der Taxen: Ryanair erleidet Schlappe vor dem Bundesgerichtshof

Fluggesellschaften müssen, sofern die Reise nicht in Anspruch genommen oder storniert wird, auch dann die so genannten Steuern und Gebühren erstatten, wenn diese auf der Buchungsbestätigung nicht explizit ausgewiesen werden. Dies hat der deutsche Bundesgerichtshof aufgrund einer Klage, die sich gegen Ryanair gerichtet hat, entschieden.  Einige Billigflieger, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air, weisen im Zuge der Flugbuchung sowie auf der Buchungsbestätigung jene Kosten, die nur dann von der Airline abzuführen sind, wenn man tatsächlich fliegt, nicht explizit aus. Der zuerst genannte Carrier behauptet gar, dass man keine „Regierungssteuern“ zahlen würde. Das ist natürlich Unsinn, jedoch hat diese Intransparenz Kalkül.  Eine Vielzahl von Nebenkosten, beispielsweise Ticketsteuer, Fluggast- und Sicherheitsgebühr und weitere passagierabhängige Steuern, Gebühren und Abgaben fallen nur dann an, wenn der Reisende tatsächlich fliegt. Einfaches Beispiel: Passagiere bezahlen über ihre Fluggesellschaft ein Entgelt für die Nutzung von Flughafenterminals. Fliegt man nicht, so muss die Airline auch nichts an den Airport bezahlen. Selbiges gilt auch für die Sicherheitsgebühr, denn wer nicht reist, muss auch nicht durch die „Siko“. Selbst die Ticketsteuer (in Deutschland „Luftverkehrsabgabe“) wird nur dann fällig, wenn man eben kein No-Show ist.  Kassiert werden die Nebenkosten im Zuge der Bezahlung des Flugtickets. Diese sind in den Endpreis, exklusive etwaiger Extraleistungen wie Aufgabe von Gepäckstücken oder Sitzplatzreservierungen, eingepreist. Viele Carrier schlüsseln die „Steuern und Gebühren“ im Detail auf. Nicht so Billigflieger wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Der Grund dafür ist ganz simpel, denn wenn man bei diesen Anbietern im Falle von Stornierungen oder „No-Show“ die „Taxen“ zurückhaben möchte,

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Croatia Airlines bedient Frankfurt-Dubrovnik auch im Winter

Die Fluggesellschaft Croatia Airlines wird künftig ganzjährig zwischen Dubrovnik und Frankfurt am Main fliegen. Während der Winterperiode 2023/24 sollen – mit Unterbrechungen – bis zu drei wöchentliche Umläufe angeboten werden. Bislang handelte es sich um eine saisonale Strecke, die nur während dem Sommer bedient wurde. Derzeit soll eine durchaus hohe Nachfrage bestehen, die sich auch aus Umsteigern am größten Lufthansa-Drehkreuz ergibt. Sowohl die Kranich-Fluglinie als auch Croatia Airlines gehören dem Luftfahrtbündnis Star Alliance an.

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Ohne geht es (noch) nicht: Bordkarten im Wandel der Zeit

Einst war der Check-in für Flüge, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur persönlich am Schalter möglich. Die Sitzplätze wurden früher oftmals manuell mittels Papier-Plänen oder abziehbaren Stickern vergeben. Mittlerweile genügt bei den meisten Airlines ein QR-Code, der mit dem Smartphone vorgewiesen werden kann.  Die technischen Neuerungen der letzten Jahrzehnte haben auch dazu geführt, dass die Einsteigekarten einem stetigen Wandel unterworfen sind. Mittlerweile befinden wir uns in einer Art Übergangsphase vom QR-Code zur Gesichtserkennung, denn beispielsweise Lufthansa testet in Frankfurt, München und Berlin ein solches System. Reisende müssen dann überhaupt keine Bordkarte mehr vorweisen, denn man wird automatisch mit Hilfe von Kameras und einem ausgeklügelten EDV-System im Hintergrund erkannt.  In der Vergangenheit gab es auch Linienflüge, für die man überhaupt keine Buchung und somit auch keine Bordkarte im klassischen Sinn benötigt hat. Es handelte sich um so genannte Shuttle-Verkehre, die besonders in den USA populär waren. Unter dem Namen „Air-Bus“ unterhielt Lufthansa ein solches Produkt zwischen Hamburg und Frankfurt. Man konnte nicht reservieren, sondern stieg ins Flugzeug ein und bezahlt wurde dann erst bei der Stewardess. Nach und nach wurden die meisten dieser doch sehr unkomplizierten Flugverkehre auf die heute bekannte Vorab-Reservierung umgestellt. Es gibt noch einige wenige Shuttle-Verkehre, bei denen man erst am Airport über einen Automaten, Schalter, neuerdings auch Apps reservieren und bezahlen kann.  Vordruck, Sticker und Kugelschreiber  Früher wurden Bordkarten häufig auf Vordrucken mit dem Kugelschreiber ausgestellt. Manche Airlines haben auch Sitzpläne mit abziehbaren Nummern genutzt. Somit wussten immer alle Check-in-Agents welche Plätze schon vergeben sind und welche noch

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Winter 2023/24: Etihad fährt München-Präsenz hoch

Im Winterflugplan 2023/24 wird Golfcarrier Etihad Airways den Flugverkehr zwischen Abu Dhabi und München deutlich aufstocken. Künftig will man bis zu zehn wöchentliche Umläufe anbieten. Aus vorliegenden Flugplandaten des Carriers geht hervor, dass mit Wirksamkeit zum 21. November 2023 drei zusätzliche Rotationen pro Woche geflogen werden sollen. Überwiegend kommt der Maschinentyp Boeing 787-9 zum Einsatz. Auf einem Umlauf fliegt man allerdings mit der größeren Variante B787-10.

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LATAM Airlines Brasil stockt Lissabon-Flüge auf

Die Airline LATAM Airlines Brasil hat letztlich die Flugerweiterung der Verbindung zwischen Sao Paulo Guarulhos und Lissabon verkündet. Die Airline wird ihre Flugfrequenz von 7 auf 10/11 wöchentliche Flüge aufstocken. Die Airline LATAM Airlines Brasil plant die Strecke Sao Paulo Guarulhos – Lissabon aufzustocken. Die Strecke soll öfter in der Woche beflogen werden, die Flugfrequenz soll von sieben auf 10 beziehungsweise 11 Flüge erweitert werden, wie das Portal Aeroroutes bestätigt. Die besagten Flüge sollen mit 777-300ER-Fliegern bewältigt werden.

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