TAP wollte Kostenersatz für Ersatzflug verweigern, weil „die Landungen häufig viel holpriger sind“
Mit dem Argument, dass bei Billigfluggesellschaften „die Landungen häufig viel holpriger sind“ versuchte TAP Air Portugal vor Gericht einem Passagier den Kostenersatz für Ersatzflüge abweisen zu lassen. Erfolgreich war man mit der Argumentation aber nicht. Ein Fluggast hatte eine Umsteigeverbindung von Berlin nach Barcelona bei TAP Air Portugal gebucht. Die Flüge wurden gestrichen, jedoch bot der Carrier keine für den Reisenden akzeptable Ersatzbeförderung am gleichen Tag. Laut Rechtsanwalt Matthias Böse, der den Passagier vor Gericht vertrat, habe die portugiesische Fluggesellschaft im Vorfeld auch auf Fristsetzungen für die Gewährung der Ersatzbeförderung reagiert. „Kundenanfragen per E-Mail sind für Airlines nervig: Sie sind für Verbraucher viel zu einfach und provozieren damit mehr Ansprüche, zudem sind solche Anfragen in der Bearbeitung unhandlicher. Gerade TAP hat dafür auch gegen die Verbraucherzentrale NRW vor dem LG Frankfurt verloren und darf Kunden nicht mehr auf das Kontaktformular verweisen“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Böse gegenüber Aviation.Direct. Informationen über das vom Juristen angesprochene Urteil finden sich unter diesem Link bei der Verbraucherzentrale. Also organisierte sich der Passagier alternative Flüge auf eigene Faust: Den Hinflug buchte er erneut bei TAP zum Preis von 203,38 Euro und den Rückflug für 46,79 Euro bei Ryanair. Ursprünglich hatte der Reisende für die gestrichene Return-Reise 65,99 Euro an TAP bezahlt. Die Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Airlines eine Ersatzbeförderung stellen müssen. Höchstgerichte haben unter anderem festgestellt, dass die Kosten dieser ersetzt werden müssen, wenn der Anbieter der Verpflichtung nicht nachkommt. Außergerichtlich konnte mit TAP Air Portugal keine Lösung gefunden werden, so dass der Fall vor dem







