
65-jährige Frau mit verbotener Feuerwerksbatterie am Flughafen Berlin Brandenburg erwischt
Am 21. Januar 2025 entdeckten Zollbeamte am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eine ungewöhnliche und gefährliche Fracht im Gepäck einer 65-jährigen Reisenden aus Sachsen-Anhalt. Die Frau, die über Doha aus Bangkok eingereist war, versuchte, eine in China produzierte Feuerwerksbatterie mit 36 Schuss nach Deutschland einzuführen. Ein Vorfall, der nicht nur Fragen zur Sicherheitskontrolle aufwirft, sondern auch eine strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen könnte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Bannbruch ein, da die Frau mit der illegalen Feuerwerksbatterie gegen das Sprengstoffgesetz verstieß. Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle, als die 65-Jährige ihre Koffer auf den Untersuchungstisch legte. Die Beamten des Hauptzollamts Potsdam stießen dabei auf die verbotene Ware – eine Feuerwerksbatterie, die weder eine CE-Kennzeichnung noch den erforderlichen Nachweis zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aufwies. Feuerwerkskörper, die in Deutschland eingeführt werden, unterliegen strengen Vorschriften. Diese beinhalten unter anderem Sicherheitszertifikate sowie eine Zulassung durch das zuständige Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Da der Feuerwerkskörper diesen Vorschriften nicht entsprach, war es illegal, ihn nach Deutschland zu bringen. Laut einer Mitteilung des Hauptzollamts Potsdam gab die Frau gegenüber den Beamten an, sie habe die Batterie für ihre Enkelkinder aus Thailand mitgebracht. Auf Nachfrage konnte sie jedoch weder eine Erlaubnis noch einen Befähigungsschein gemäß dem Sprengstoffgesetz vorlegen, der es ihr erlaubt hätte, solche gefährlichen Gegenstände zu transportieren. Es ist unklar, wie genau die Frau das Feuerwerk an Bord des Flugzeugs bringen konnte, da international strenge Vorschriften für das Mitführen von gefährlichen oder potenziell gefährlichen Gegenständen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck








