Gericht: Flughafen Wien muss dritte Piste bis 2030 bauen

Gangway am Flughafen Wien (Foto: Robert Spohr).
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Gericht: Flughafen Wien muss dritte Piste bis 2030 bauen

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass der Flughafen Wien nur bis 2030 Zeit hat, um den geplanten Bau seiner dritten Start- und Landebahn zu realisieren. Dies ist eine Reaktion auf den von der Landesregierung Niederösterreich gewährten Aufschub, der angesichts der Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie für den Flugverkehr als legitim angesehen wurde. Die vom Gericht genehmigte Fristverlängerung bis 2033 wurde jedoch als zu lang bemessen kritisiert, was zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Flughafen und den Behörden führt.

Die Entscheidung des BVwG stellt den Flughafen Wien vor Herausforderungen. Ursprünglich hatte der Flughafen im Jahr 2023 eine Fristverlängerung um 9,5 Jahre für den Bau der dritten Piste beantragt, was für die Ausbaustufe 1 genehmigt wurde. Nachdem jedoch eine Umweltorganisation und vier Bürgerinitiativen gegen diese Entscheidung der Landesregierung Niederösterreich Beschwerde eingelegt hatten, sah sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall konfrontiert.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die ursprünglich gewährte Frist von 9,5 Jahren nicht angemessen sei. Selbst ein von der Behörde eingeholtes Gutachten ging nur von einem Zeitraum von 6,25 Jahren aus. Daher setzte das BVwG die Frist auf 6,5 Jahre neu fest, wobei bereits die Verfahrensdauer des Rechtsmittelverfahrens vor dem Gericht eingerechnet wurde.

Die Reaktion des Flughafens Wien auf die Entscheidung war scharf. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete die Rechtsansicht des BVwG als “sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar” und kritisierte die Entscheidung, Umweltorganisationen im Einparteienverfahren zur Bauzeitverlängerung Parteistellung zuzuerkennen. Der Flughafen Wien AG kündigte an, die Höchstgerichte anzurufen, um gegen die Entscheidung vorzugehen.

Diese gerichtliche Entscheidung wird nicht nur Auswirkungen auf den Flughafen Wien haben, sondern auch potenzielle Konsequenzen für andere umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Projekte mit sich bringen. Es wird erwartet, dass dieser Fall ein Präzedenzfall für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Flughafeninfrastruktur und anderer großangelegter Bauvorhaben in Österreich sein wird.

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