ÖBB können gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeit nicht erreichen

Schnellbahnzug in Wien (Foto: Jan Gruber).
Schnellbahnzug in Wien (Foto: Jan Gruber).

ÖBB können gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeit nicht erreichen

Schnellbahnzug in Wien (Foto: Jan Gruber).
Werbung

Die Österreichischen Bundesbahnen konnten im Vorjahr die gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeit von 95 Prozent nicht einhalten. Dies zeigt eine Auswertung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die auf Daten der Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft und der ÖBB-Infrastruktur AG basiert.

Die APF hat insgesamt 21 Millionen Ankünfte in Verkehrsstationen im Personen-Nah- und Fernverkehr unter die Lupe genommen. Im gesamten Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr lag die Pünktlichkeit der Züge 2022, unter Berücksichtigung von Zugausfällen und ungeplanten Schienenersatzverkehren, bei 94,8 Prozent. Dies bedeutet eine knappe Unterschreitung des gesetzlich festgeschriebenen Pünktlichkeitsgrades von 95 Prozent im Nahverkehr. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.

Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die Erholung der Fahrgastzahlen nach der COVID-19-Pandemie. So wurden mehr Reisende als 2021 befördert, was zu längeren Haltezeiten bzw. Haltezeitüberschreitungen an den Verkehrsstationen führte. Die wenigsten pünktlichen Züge (90,2 Prozent) verkehrten im November 2022. Dafür verantwortlich war der Bahnstreik am 28. November, der den öffentlichen Verkehr in Österreich weitestgehend lahmlegte.

Am pünktlichsten verkehren die Züge in Vorarlberg mit einer durchschnittlichen Pünktlichkeit von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im Pünktlichkeitsranking teilen sich Oberösterreich und Salzburg mit einer Pünktlichkeit von jeweils 93,3 Prozent im Nahverkehr.

Drei Steckenabschnitte verzeichneten in keinem Monat des letzten Jahres eine Pünktlichkeit von mehr als 95 Prozent. In Kärnten sticht dabei die Strecke zwischen Villach und Tarvisio-Boscoverde (IT) negativ hervor. Durchschnittlich verzeichnete die Strecke von/nach Italien eine Pünktlichkeit von 75,6 Prozent. Besonders herausfordernd waren die Monate Juni und August, in denen aufgrund von Verspätungen aus dem Ausland nur jeder zweite Zug pünktlich einfahren konnte.

In Oberösterreich zeigt die Analyse gleich zwei Strecken, in denen der gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitswert von 95 Prozent in keinem Monat erreicht werden konnte. Die grenzüberschreitende Strecke von Pregarten nach Horní Dvořiště (CZ) verzeichnete einen Pünktlichkeitsgrad von 79,9 Prozent, jene zwischen Wels und Attnang-Puchheim 87,6 Prozent.

Entschädigung bei Zeitkarten

Wird der Wert von 95 Prozent im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten die Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.  Während im Regionalverkehr ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent (der Stadtverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen) gilt, legen Bahnunternehmen, die ausschließlich im Fernverkehr tätig sind (RegioJet, Westbahn), ihren Pünktlichkeitsgrad grundsätzlich selbst fest. Derzeit gilt etwa bei der Westbahn der Pünktlichkeitsgrad von 92 Prozent.

Wenn der für alle Bahnen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent (bzw. 92 Prozent bei der Westbahn) in einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Fahrgäste mit einer Verbund-Jahreskarte (bzw. regionales KlimaTicket) am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung überwiesen.

Das KlimaTicket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH und stellt eine überregionale Jahreskarte dar. Bei diesem Ticket wird nicht die einzelne Fahrt bzw. Verspätung entschädigt. Es wurde gesetzlich ein Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent festgelegt, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine pauschalierte Entschädigung nach Ablauf der Geltungsdauer des Klimatickets erfolgt. Es steht Betroffenen in einem Monat ein Anspruch von maximal Zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu. Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und in nicht vernetzten Nebenbahnen. Erstattungsbeiträge von unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung