
Neue EU-Vorgaben zur Kerosinmitnahme und SAF-Quoten – Herausforderungen für Fluggesellschaften
Seit Beginn des Jahres 2025 müssen europäische Fluggesellschaften neue und weitreichende Vorgaben erfüllen, die sich auf den Kraftstoffverbrauch und den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) beziehen. Die EU-Verordnung 2023/2405, die eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung des fairen Wettbewerbs auf dem Luftfahrtmarkt vorsieht, hat nicht nur die Anforderungen an die SAF-Quoten geändert, sondern auch neue Regelungen zur maximalen Kerosinmitnahme bei Rückflügen aus Nicht-EU-Staaten eingeführt. Diese Änderungen stellen die Airlines vor neue Herausforderungen und erfordern eine sorgfältige Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe. Ein zentrales Element der EU-Verordnung betrifft die Kerosinmitnahme bei Rückflügen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Ab diesem Jahr dürfen Fluggesellschaften bei Abflügen in der EU maximal 10 Prozent des Kerosins aus dem Heimatland für den Rückflug mitnehmen. Diese Regelung soll das sogenannte „Fuel Tankering“ verhindern – eine Praxis, bei der Fluggesellschaften Flugzeuge in Nicht-EU-Staaten volltanken, um von günstigeren Kraftstoffpreisen zu profitieren und somit Kosten zu sparen. Laut der Verordnung muss die jährlich gelieferte Menge an Kraftstoff an einem Flughafen innerhalb der EU mindestens 90 Prozent des Jahresbedarfs des jeweiligen Luftfahrtunternehmens abdecken. Die Verordnung zielt darauf ab, den Kraftstoffverbrauch zu optimieren und unnötige Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das sogenannte Tankering führt laut der EU zu einem höheren Treibstoffverbrauch, da Flugzeuge in der Regel mit mehr Treibstoff fliegen, als sie für die jeweilige Strecke benötigen. Dies führt nicht nur zu höheren Emissionen, sondern auch zu ineffizienteren Flügen, was den Umweltschutzbemühungen der Union entgegensteht. Ein weiterer Grund für diese Maßnahme ist die Förderung eines faireren Wettbewerbs zwischen den Fluggesellschaften.








