
Gerichtsurteil besiegelt Niederlage für Condor im Zubringerstreit mit Lufthansa
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rechtsstreit um Zubringerflüge zugunsten der Lufthansa entschieden, ein Urteil, das nun rechtskräftig ist. Weder die Ferienfluggesellschaft Condor noch das Bundeskartellamt legten gegen den Beschluß vom August 2025 Rechtsmittel ein. Die Richter hatten die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, welche Condor bevorzugte Zubringerflüge durch Lufthansa zuerkennen sollte. Als Begründung wurden vor allem Verfahrensfehler der Kartellbehörde angeführt. Das Aktenzeichen des Urteils lautet VI-Kart 7/22 (V). Die Niederlage der Condor markiert einen Rückschlag in dem seit Ende 2020 geführten Konflikt, der durch die Kündigung des „Special Prorate Agreement“ (SPA) durch Lufthansa ausgelöst wurde, welches Condor günstige Konditionen für Zubringerflüge sicherte. Für Condor-Chef Peter Gerber, einen ehemaligen Lufthansa-Manager, der erst im Februar 2024 seinen Dienst antrat, ist dies ein Mißerfolg. Seine Hoffnung, eine Lösung mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu erzielen, hat sich nun zerschlagen. Der Ferienflieger hat auf die absehbare Entwicklung bereits reagiert und ist dabei, ein eigenes City-Netz aufzubauen. Dies soll die Abhängigkeit von Lufthansa-Zubringern verringern. Allerdings kämpft Condor bei der Erweiterung dieses Netzes mit begrenzten Slot-Kapazitäten am Drehkreuz Frankfurt, wo Lufthansa als Marktführer über erheblichen Einfluß verfügt. Ein weiteres Problem stellt die Flugzeugkapazität dar, da zur Bedienung des neuen Zubringernetzes Maschinen von lukrativen Feriendestinationen abgezogen werden müssen. Die rechtliche Niederlage kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da Condor weiterhin mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Die Airline veröffentlichte für das Geschäftsjahr 2023/24 nach langer Zeit wieder Geschäftszahlen und wies einen Jahresfehlbetrag von 62 Millionen Euro aus. Zudem ist Condor das einzige große Unternehmen der Reisebranche, welches seine Staatshilfen






