
Condor klagt gegen EU-Freigabe der Lufthansa-Ita-Fusion: Wettbewerb im Luftraum unter Druck
Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor hat im Mai eine Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Genehmigung des Zusammenschlusses zwischen der Lufthansa und der italienischen Fluggesellschaft Ita Airways für nichtig erklären zu lassen. Die Details dieser Klage mit dem Aktenzeichen T-320/25 sind jüngst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Condor wendet sich damit gegen den Beschluß der Kommission vom 3. Juli 2024, der die Beteiligung der staatlichen italienischen Airline Ita Airways durch Lufthansa unter Auflagen genehmigte. Dieser juristische Schritt unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs im europäischen Luftverkehrsmarkt, insbesondere in Bezug auf die Marktmacht der großen Netzwerk-Carrier. Die umstrittene Genehmigung und Condors Kernargumente Die Europäische Kommission hatte im Juli 2024 grünes Licht für den Einstieg der Lufthansa bei Ita Airways gegeben. Die Vereinbarung sah vor, daß Lufthansa zunächst 41 Prozent der Anteile an Ita erwirbt und diese später sukzessive aufstocken kann. Diese Transaktion war jedoch an umfangreiche Zusagen gebunden, welche den Wettbewerb in bestimmten Märkten erhalten sollten. Solche Auflagen sind ein Standardinstrument der EU-Fusionskontrolle, um die negativen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Markt zu minimieren. Condor stützt ihre Klage auf fünf zentrale Argumente und wirft der Kommission vor, gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen zu haben. Konkret bemängelt die Ferienfluggesellschaft, daß nicht alle betroffenen Märkte ermittelt und nicht alle relevanten Tatsachen bei der Entscheidung gewürdigt wurden. Ein Kernpunkt der Fusionskontrolle ist die präzise Definition der relevanten Märkte, um Wettbewerbsverzerrungen zu erkennen. Condor argumentiert offenbar, daß die Kommission hier einen zu engen oder fehlerhaften Blickwinkel eingenommen habe. Ein weiterer Kritikpunkt Condors








