Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Deutschland: Testpflicht gilt erst ab Dienstag

Die seitens der deutschen Regierung ankündigte Testpflicht für Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und auf dem Luftweg in die Bundesrepublik einreisen, wird am Dienstag in Kraft treten. Ursprünglich wurde angekündigt, dass diese bereits am Sonntag hätte schlagend werden sollen. Anlass dieser Änderung der Einreisebestimmungen ist die verstärkte Mallorca-Nachfrage rund um Ostern. Da die Balearen nicht mehr als Risikogebiet gelten waren bislang bei der Rückkunft weder Test noch Quarantäne notwendig. Das ändert sich ab Dienstag, denn alle Personen, die auf dem Luftweg kommend einreisen, müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Einige Reiseveranstalter haben auf Mallorca entsprechende Kapazitäten für ihre Kunden organisiert. Manche Fluggesellschaften stellen entsprechende Testungen für ihre Passagiere bereit, jedoch weigert sich beispielsweise Easyjet dies zu tun. Der Billigflieger verweist darauf, dass die Erfüllung der Einreisebestimmungen grundsätzlich die Aufgabe des Reisenden ist. Die Fluggesellschaften sind angewiesen sowohl die elektronische Einreiseanmeldung als auch den negativen Testbefund vor dem Boarding zu kontrollieren. Personen, die das nicht vorweisen können, dürfen laut deutscher Verordnung nicht befördert werden. Das bereitet dem Branchenverband BDL Sorgen, denn dieser befürchtet, dass zahlreiche Reisende nicht mitfliegen dürfen.

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Wien: Kostenlose PCR-Tests in Bipa-Filialen

Einwohner der Stadt Wien können seit Freitag in Filialen der Drogeriemarktkette Bipa kostenlose PCR-Testkits abholen. Zunächst werden pro Person vier Eigentests ausgegeben. Dabei handelt es sich um so genannte Gurgeltests von Lead Horizon. Zur Abholung ist ein Barcode notwendig, der unter diesem Link auf der Homepage der Stadt Wien bezogen werden kann. Für die bloße Abholung ist noch keine Registrierung notwendig. Diese muss laut Anleitung erst vor der Durchführung des Tests online durchgeführt werden. In der Anleitung ist dies Schritt für Schritt beschrieben. Das Gurgeln muss mittels einer App aufgezeichnet werden. So will man verhindern, dass die Probe nicht zur Person passt. Nach der Entnahme verpackt man alles in den mitgelieferten Versandbehältern und wirft es in Wiener Filialen der Rewe Gruppe in eine Einwurfbox. Laut Stadt Wien soll bei Abgabe vor 9 Uhr 00 das Ergebnis binnen 24 Stunden per E-Mail oder auf Wunsch in die App zugestellt werden. Die Kosten für die Kits und die Auswertung, die durch das Labor Lifebrain vorgenommen wird, trägt die Stadt. Für die Einreise in viele Länder anerkannter PCR-Test Die Abgabe der Proben kann in Boxen der nachstehenden Geschäfte erfolgen: Billa, Merkur, BIPA und Penny sowie bei den Tankstellenshops BP-Merkur Inside, Jet-Billa Stop & Shop und Shell-Billa Unterwegs. Die Abholung der Kits ist vorerst nur in Bipa-Filialen in Wien möglich. Achtung! Das Angebot ist derzeit nur für Bewohner der Stadt Wien in Wiener Bipa-Filialen abholbar. Vor Ort muss aber kein Meldezettel vorgezeigt werden. Die Stadt Wien schreibt auf ihrer Homepage ausdrücklich, dass die Ergebnisse

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Einreise: Deutschland führt Testpflicht ein

Die deutsche Politik sorgte in den letzten Tagen mit einem Zick-Zack-Kurs für reichlich Verwirrung. Nun wurde offiziell bestätigt, dass alle Passagiere, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen, ab 28. März 2021, 0 Uhr 00, einen negativen Covid-19-Befund vorlegen müssen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man aus Nicht-Risikogebieten kommt, so das deutsche Gesundheitsministerium. Die Fluggesellschaften werden angewiesen das Vorhandensein von Einreiseanmeldung und negativem Test spätestens beim Boarding zu kontrollieren. Wer dies nicht vorweisen kann, darf nicht befördert werden. In erster Linie trifft dies Mallorca-Urlauber, denn aus den meisten Staaten kommend besteht ohnehin bereits seit einigen Monaten die Verpflichtung einen negativen Covid-Befund vorzulegen. Die Kosten für die Testung sind selbst zu tragen. Allerdings können diese in vielen Ländern, darunter auch Österreich, beispielsweise in Apotheken kostenfrei vorgenommen werden. Laut Robert-Koch-Institut werden sowohl PCR- als auch Antigen-Befunde anerkannt. Die Abstrichnahme darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Die Zwangsquarantäne bei der Einreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten bleibt weiterhin bestehen. Neu ist lediglich, dass eine generelle Vorlagepflicht negativer Befunde für alle – auch aus Nicht-Risikogebieten kommend –eingeführt wird. Zuletzt prüfte die deutsche Bundesregierung gar ein Verbot für Urlaubsreisen im Ausland. Dieses wäre nur schwer mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Offenbar hat man sich aus diesem Grund für die generelle Testpflicht entschieden. In den meisten europäischen Staaten sind private Covid-Untersuchungen mittlerweile leicht zugänglich.

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Merkel will Reisen im gesamten Jahr 2021 einschränken

Eine beiläufige Bemerkung, der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass man heuer „eben nicht reisen sollte“, sorgt derzeit in der Reisebranche für Verwirrung. Besonders der Beisatz, dass die Regierung alle Mittel ausschöpfen will, um Reisen so kompliziert wir möglich zu machen, gibt nicht gerade eine euphorische Perspektive. Im Rahmen der am Dienstag abgehaltenen Bundespressekonferenz sagte Merkel: „Und insgesamt verhehle ich nicht, dass wir eigentlich den Reisehinweis geben, dass man in diesem Jahr eben nicht reisen sollte. Deshalb versuchen wir mit den uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln das zu erreichen, das wir können“. Da die deutsche Bundeskanzlerin keine näheren Details nannte, eröffnen die beiden Sätze durchaus viel Raum für Spekulation. Offensichtlich ist aber, dass der jüngste Mallorca-Boom rund um Ostern die Regierungschefin dazu bewogen hat auch im Sommer 2021 von Urlauben im Ausland mittels komplizierter Reiseregeln abzuschrecken. Rechtlich gesehen hat Deutschland keine Möglichkeit das Verlassen des Landes zu verbieten, doch die Rückkehr kann beispielsweise mit Quarantänepflicht äußerst steinig gemacht werden. Green Pass könnte ad absurdum geführt werden Die Ankündigung von Angela Merkel dürfte aber auch als erstes Eingeständnis, dass viele Menschen bis zu den Sommerferien keinen Zugang zu Covid-Impfungen haben werden, zu wetten sein. Jedenfalls versucht die deutsche Bundeskanzlerin offensichtlich auf noch wesentlich länger andauernde Reisebeschränkungen einzustimmen. Vor wenigen Tagen zeigte sich die Branche im Zusammenhang mit dem Green Pass zunächst erfreut. Deutschland brillierte während der ganzen Corona-Pandemie immer wieder mit nationalen Alleingängen, die stark von gemeinsam auf EU-Ebene gefassten Beschlüssen abwichen. Die Bundesrepublik ist aber kein Einzelfall, denn fast

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Ukraine verlangt PCR-Test von allen Einreisenden

Mit Wirksamkeit zum 24. März 2021 müssen in der Ukraine sämtliche Einreisenden einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bislang galt dies nur für Staaten, die rot gelistet waren. Weiters ist die Vorlage einer Covid-19-Versicherung einer Assekuranz mit Sitz oder Zweigniederlassung in der Ukraine für alle verpflichtend. Ausgenommen sind Personen mit Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel der Ukraine. Diese haben die Möglichkeit alternativ eine Quarantäne anzutreten. Die Regierung des osteuropäischen Landes weist in einer Aussendung ausdrücklich darauf hin, dass Ausländer (ausgenommen mit Aufenthaltstitel) keine Quarantäne antreten können. Sollten der negative PCR-Test und/oder die Versicherungspolizze fehlen, so kann am Grenzübergang eine Zurückweisung ausgesprochen werden. Nähere Informationen zu den neuen Einreisbestimmungen bei Visit Ukraine unter diesem Link.

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Thailand lockert vorsichtig Einreisebestimmungen

Reisende müssen seit Pandemiebeginn auf Thailand-Urlaube verzichten. Das stark vom Tourismus lebende Land geht vergleichsweise hart gegen die Ausbreitung des Virus vor. Jetzt wagen die Verantwortlichen zumindest einen kleinen Schritt in Richtung Lockerungen und verkürzen ab dem 1. April die vorgeschriebene Dauer der Quarantäne. Bisher mussten Einreisende ganze 14 Tage in Isolation verbringen. Das ändert sich auch nicht für Menschen aus Hoch-Risiko-Gebieten. Doch für Reisende aus ausgewählten Ländern gelten fortan neue Bestimmungen: Sie müssen nur noch zehn Nächte in einem der quarantänezertifizerten Hotelsaushalten.  Zusätzlich dazu müssen während des Hotelaufenthalts zwei PCR-Testungen erfolgen. Fallen diese negativ aus, würde dem „normalen“ Urlaub nichts mehr im Weg stehen. Das berichtet das Fachportal Reisetopia. Covid-19-Geimpfte genießen demgegenüber natürlich mehr Freiheiten. Diese müssen sich lediglich in eine kurzweilige Quarantäne von sieben Nächten begeben und zusätzlich einen negativen Corona-Test vor Ort vorweisen können, bevor der Urlaub starten kann. Das alles sei nur der Anfang von der „großen Wiedereröffnung“ Thailands. Gerüchten zufolge plant die Regierung eine vollständige Öffnung für Touristen im kommenden Herbst. Bis dahin soll in ausgewählten Regionen eine quarantänefreie Einreise ermöglicht werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich das als wahr herausstellt. Fest steht wohl einzig und alleine die Tatsache, dass etwaige Lockerungen nur von Menschen aus Low Risk Countries in Anspruch genommen werden können.

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Deutschland: Regierung will Mallorca-Urlaube versalzen

Die deutsche Bundesregierung könnte Oster-Urlaube auf Mallorca noch gehörig versalzen, denn derzeit wird darüber verhandelt, dass alle Personen, die aus dem Ausland kommend unabhängig von der Inzidenz in Quarantäne gesteckt werden sollen. In einem Beschlussentwurf ist die Rede davon, dass „insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland daher unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein“. Noch ist unklar, ob dies umgesetzt wird, doch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) drängt die Landesregierungen auf einen längeren Lockdown. Ihr ist die Siebtages-Inzidenz von etwa 100 pro 100.000 Einwohner zu hoch. Fraglich erscheint aber wie weit die deutsche Bevölkerung den faktisch seit November 2020 andauernden Lockdown („light“ und „hart“) noch mittragen wird. Bezüglich Österreich sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kürzlich gegenüber der Bildzeitung, dass „ein Lockdown, bei dem keiner mehr mitmacht, nichts bringt“. Dennoch ist auch in Österreich eine Verschärfung in Diskussion, wobei am Montagabend mit Entscheidungen zu rechnen ist. Mallorca-Urlauber benötigen bei der Einreise nach Spanien einen negativen PCR-Test. Dieser ist momentan bei der Rückkunft nach Deutschland nicht erforderlich. Daran haben sich bereits das Land Niedersachsen und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angestoßen. Nun gibt es klare Anzeichen dafür, dass aufgrund der hohen Buchungszahlen eine „Anlassgesetzgebung“ geschaffen wird, die sprichwörtlich zum „Versalzen“ von Urlauben führen könnte.

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Israel: Gericht kippt Einreise-Deckelung

Die von der Regierung Israels festgelegte Einreise-Höchstmarke von 3.000 Personen pro Tag wurde gerichtlich gekippt. Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass die Anordnung gegen die Grundrechte verstößt. Somit wurde diese Einschränkung am Sonntag aufgehoben. Von dieser Entscheidung können nur Bewohner Israels profitieren, denn Ausländer können nur in äußerst beschränktem Umfang einreisen. Laut Regierung sollen nun mehr Flüge zugelassen werden, jedoch die tägliche Anzahl soll sich an der täglichen Testkapazität am Ben Gurion Flughafen orientieren. Der Airport Eilat-Ramon wird derzeit fast ausschließlich im Inlandsverkehr angeflogen. Wie es mit den Einreisebeschränkungen in Israel weitergehen wird, ist noch unklar. Am Dienstag finden Parlamentswahlen statt. Während der Pandemie wurden die Flughäfen mehrfach für den internationalen Verkehr geschlossen. Israel ist in Sachen Impfungen mittlerweile sehr weit vorangeschritten und dient mit dem „Green Pass“ auch als Vorbild für Europa.

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Österreich: Anschober verlängert Einreiseverordnung bis Ende Mai 2021

Eigentlich wäre Rudolf Anschobers (Grüne) Einreiseverordnung am 31. März 2021 ausgelaufen. Nun teilte das von ihm geleitete Ministerium mit, dass die aktuelle Fassung bis mindestens 31. Mai 2021 verlängert wird. Das hat zur Folge, dass – abgesehen von Ausnahmen – weiterhin eine Quarantäne angetreten werden muss. Änderungen gibt es hinsichtlich der Gültigkeit von Befunden: PCR-Tests gelten maximal 72 Stunden ab Abstrichnahme und Antigen-Schnelltests maximal 48 Stunden. Auch die Einreiseanmeldung, von der auch Pendler erfasst sind, wird beibehalten. Sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt, ist eine Quarantäne anzutreten. Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Landeverbote für Südafrika und Brasilien verlängert Während das Landeverbot für Maschinen, die im Vereinigten Königreich gestartet sind, in Kürze aufgehoben wird, wurden jene für Brasilien und Südafrika bis vorerst 4. April 2021 verlängert. Das Gesundheitsministerium ist der Ansicht, dass mit dieser Maßnahme die Einschleppung von Mutationen verhindert werden kann. Verbindungen mit Umstieg sind nicht betroffen, da sich der Bann nur auf Nonstop-Passagierflüge bezieht. Die Liste der Länder, aus denen man test- und quarantänefrei nach Österreich einreisen kann, ist äußerst kurz: Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und Vatikan. Aus allen anderen Staaten kommend unterliegt man der aktuellen Einreiseverordnung und somit der Quarantäne, ausgenommen man fällt unter eine Ausnahme.

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Deutschland prüft Lockerung der Einreisebestimmungen

Deutschland plant die derzeit durchaus harten Einreisebestimmungen deutlich zu lockern. Können sich Bund und Länder auf den aktuellen Entwurf einigen, würde bei der Einreise aus so genannten Risikogebieten ein Antigen-Schnelltest ausreichen, um Quarantäne vermeiden zu können. Hat man sich in so genannten „Hochinzidenzgebieten“ aufgehalten, müssen zwei negative Tests vorgelegt werden, um sich nach fünf Tagen „freitesten“ zu können. Aus dem aktuellen Entwurf, der Aviation Direct vorliegt, kann entnommen werden, dass auch hierfür Schnelltests ausreichend sein werden. Lediglich aus „Variantengebieten“ kommend soll eine 14-tägige Quarantäne – ohne Möglichkeit des „Freitestens“ – bleiben. Der Ablauf könnte sich grundlegend ändern, denn die Befunde sollen über das Portal, über das die Einreiseanmeldung zu tätigen ist, hochgeladen werden. Das soll auch für den „Freitester“ gelten. Auch wird die Einrichtung so genannter Flugkorridore diskutiert. Diese werden als mögliche Option für nicht näher bezeichnete Nicht-EU-Staaten betrachtet. Fix ist jedoch noch nichts, denn es handelt sich derzeit nur um einen Entwurf. Anzunehmen ist, dass darüber noch viel verhandelt wird und die Lobbyverbände der Reisebranche sich bemühen werden, dass es möglichst einfach wird. Inwiefern der seitens der EU geplante „Green Pass“ einbezogen wird, ist unklar.

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