
EuGH: Bewilligung der AUA-Staatshilfe war rechtmäßig
Der Europäische Gerichtshof hatte sich aufgrund einer Klage, die Laudamotion und Ryanair gegen die Staatshilfe, die Österreich zu Beginn der Corona-Pandemie an Austrian Airlines ausbezahlt hatte zu befassen. Das Rechtsmittel der Mitbewerber wurde zurückgewiesen. Das „Rettungspaket“ setzte sich aus einem Zuschuss der Konzernmutter Lufthansa, staatlich garantierten Krediten, die zwischenzeitlich getilgt wurden sowie einer „nichtrückzahlbaren Staatshilfe“ in der Höhe von 150 Millionen Euro zusammen. Formell haben Ryanair und die mittlerweile nicht mehr als Fluggesellschaft aktive Tochter Laudamotion gegen die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung dieser Beihilfe geklagt. Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hat entschieden, dass die Freigabe der Staatshilfe rechtmäßig war. Da Ryanair und Laudamotion eine gänzlich andere Auffassung vertreten haben, wurde das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Dies hatte zur Folge, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen hatte. Am Montag, den 29. Juli 2024 wurde das Urteil verkündet: Die Bewilligung der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines wurde für rechtmäßig erkannt. Da es sich um Europas Höchstgericht handelt, können Ryanair und Laudamotion kein Rechtsmittel mehr einlegen. Staatlich garantierter Kredit wurde zurückbezahlt Besagte Beihilfe war nur ein Teil des „Rettungspakets“, denn weitere 150 Millionen Euro wurden seitens der Konzernmutter Lufthansa zur Verfügung gestellt. 300 Millionen Euro nahm Austrian Airlines in Form eines Darlehens auf, jedoch ging die damalige Regierung eine Staatsbürgschaft ein. Dieser Kredit wurde von Austrian Airlines zwischenzeitlich zurückbezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland beteiligte sich Österreich eben nicht an der Airline, für die man bürgte. Das kam den Staat finanziell gesehen teuer zu stehen. In die








