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Lessor will Geld sehen: Mexicana fängt sich Klage in den USA ein

Der Neustart der wiederbelebten Fluggesellschaft Mexicana ist bislang äußerst holprig verlaufen. Nun hat man sich eine Klage eines U.S.-amerikanischen Leasingunternehmens eingefangen. Dieses fordert vor Gericht rund 840,9 Millionen U.S.-Dollar. Laut CH-Aviation.com soll SAT Aero Holdings mit der Beschaffung von Boeing 737-800, die anschließend an Mexicana verleast werden sollten, beauftragt. Allerdings soll es von Anfang an zu Problemen gekommen sein, denn bereits die Anzahlungen, die an die Eigentümer der Maschinen zu leisten gewesen wären, sollen nicht geflossen sein. Insgesamt geht es um zehn Maschinen, jedoch waren angeblich erst für zwei Verträge mit konkreten Zahlungsterminen unterschrieben. SAT hätte im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung mit den zehn Boeing 737-800 für Mexicana fliegen sollen. Dazu ist es aber nicht gekommen, denn laut Kläger habe sich das mexikanische Luftfahrtunternehmen um zahlreiche vereinbarte Punkte gar nicht gekümmert. Auch soll irgendwann der Kontakt komplett abgerissen sein, so dass man sich zur Einbringung der Schadenersatzklage genötigt gesehen hat. Bei Mexicana sieht man die Angelegenheit komplett anders. Man behauptet, dass SAT die vertraglich vereinbarten Leistungen in Form von Wetlease mit zehn Boeing 737-800 nicht habe liefern können. Dies hätte sich nachteilig auf die Betriebsaufnahme des neuen Staatscarriers ausgewirkt. Man ist der Ansicht, dass man Schadenersatzansprüche gegenüber SAT habe. Dem halten die U.S.-Amerikaner gegenüber, dass sich Mexicana nicht um Genehmigungen und Lizenzen gekümmert habe und dies der Grund dafür war, dass man nicht fliegen habe können. Letztlich muss dann ein Gericht entscheiden wer an wen Geld zu bezahlen hat. Die „neue Mexicana“ setzt Fluggerät ein, das zuletzt vom Militär betrieben wurde.

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Urteil: Eurowings darf nicht mehr mit CO2-neutralen Flügen werben

Die Lufthansa-Tochter Eurowings darf aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr mit so genannten „CO2-neutralen“ Flügen werben. Die Deutsche Umwelthilfe hat den Carrier unter anderem wegen irreführender Werbung verklagt und in erster Instanz obsiegt. In den letzten Jahren versuchen sich verschiedene Fluggesellschaften einen besonders grünen Anstrich zu geben. Dazu zählt auch, dass man versucht Spenden für so genannte Kompensationsprojekte zu sammeln oder aber Tarife anbietet, die dies schon beinhalten. Einige Airlines der Lufthansa Group bieten als Alternative Spenden für den Ankauf von SAF an. Sonderlich viele Reisende nehmen an diesem „Ablasshandel“ aber nicht teil. Beispielsweise verkaufen sich die „Green Fares“ der Lufthansa-Netzwerk-Airlines auch weiterhin nicht sonderlich gut. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe hat sich gegen Eurowings gerichtet. Verhandelt wurde diese vor dem Landgericht Köln, dass die betroffene Kampagne als irreführend und unlauter eingestuft hat. Die angebotenen Spendenmöglichkeiten für Kompensationsprojekte wären nicht dazu geeignet die Emissionen des Fluges tatsächlich zu kompensieren, so das Gericht. „CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2-Emissionen ausgleichen und abheben“, warb Eurowings. Genau diese Aussage wurde nun gerichtlich in erster Instanz untersagt. Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich in der Ansicht, dass es sich um eine „Mogelpackung“ gehandelt habe, bestätigt. Eurowings erklärte unter anderem, dass man das Urteil bedauere. Man verweist darauf, dass sich das Gerichtsverfahren auf den Stand des Jahres 2022 bezogen hat und man zwischenzeitlich die Homepage überarbeitet hat. Dennoch prüft der Carrier, dass man das Urteil vor der nächsthöheren Instanz anfechtet.

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EuGH: Airline-Gutscheine müssen nicht ausbezahlt werden

Viele Fluggesellschaften versuchen ihre Passagiere bei Flugausfällen mit Gutscheinen abzuspeisen, um nach Möglichkeit kein Geld rausrücken zu müssen. Dies kann jedoch nur mit Einverständnis des Passagiers geschehen. Genau mit einem solchen Fall musste sich der Europäische Gerichtshof in Sachen Tap Air Portugal auseinandersetzen. Der portugiesische Carrier macht es Fluggästen nicht gerade einfach, wenn diese bei Streichungen ihr Geld zurück bekommen wollen. Online kann man die Rückzahlung nicht in Auftrag geben, sondern lediglich einen Gutschein ausgestellt bekommen. Will man aber „echtes Geld“ haben, dann muss man mit dem Callcenter Kontakt aufnehmen. Genau hier lauert eine „Falle“, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs jedoch juristisch korrekt ist. Der klagende Passagier wollte von Fortaleza über Lissabon nach Frankfurt am Main fliegen. Seit Weiterflug nach Deutschland wurde annulliert. Online konnte der Betroffene lediglich einen Gutschein beantragen. Für die Erstattung des Ticketpreises hätte er mit dem Servicecenter Kontakt aufnehmen müssen. Er füllte aber im Internet ein Formular aus und erhielt sofort einen Fluggutschein ausgestellt. Ein paar Wochen später überlegte es sich der Deutsche anders und wollte dann lieber das Geld haben. Tap Air Portugal lehnte das ab und verwies darauf, dass er ausdrücklich der Ausstellung des Vouchers zugestimmt habe und gemäß den Bedingungen wäre eine Auszahlung nicht mehr möglich. Das wollte der Passagier nicht auf sich sitzen lassen und zog mit einem Rechtsanwalt vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt am Main legte den Fall zu einer so genannten Vorab-Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor. Grund: Es geht um die Auslegung von EU-Verordnungen und betrifft generell eine grenzüberschreitende

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Greenwashing: KLM kassiert Klatsche vor Gericht

Eine juristische Niederlage hat die Fluggesellschaft KLM erlitten. Die Bürgerplattform „Fossielvrij NL“ warf dem Carrier so genanntes Greenwashing vor und zog vor Gericht. Dieses entschied, dass einige Werbeaussagen irreführend und damit rechtswidrig sein sollen. Konkret ging es darum, dass KLM in der Vergangenheit laut Urteil Konsumenten mit Umweltaussagen, die auf vagen Aussagen beruhen sollen, in die Irre geführt haben sollen. In anderen Mitteilungen zeichnet KLM ein zu optimistisches Bild von den Auswirkungen von Maßnahmen wie nachhaltigen Flugkraftstoffen und Wiederaufforstung. Diese Maßnahmen verringern die negativen Umweltaspekte nur geringfügig und vermitteln fälschlicherweise den Eindruck, dass Fliegen mit KLM nachhaltig ist. Laut KLM wurden jene Kampagnen, die vor Gericht gelandet sind, zwischenzeitlich komplett eingestellt. Daher hätte das Urteil keine Auswirkungen auf die momentanen Werbesujets.

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Betrunken: Delta-Pilot kassiert zehnmonatige Haftstrafe

Jener Delta-Air-Lines-Pilot, der im Juni 2023 am Flughafen Edinburgh betrunken zum Dienst erschienen ist, wurde von einem schottischen Gericht zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Flugzeugführer bekannte sich im Verfahren schuldig. Im Juni 2023 sollte der erfahrene Delta-Pilot einen Passagierflug von Edinburgh nach New York kommandieren. Allerdings wurde er bei einer routinemäßigen Kontrolle in stark alkoholisiertem Zustand angetroffen. Weiters befanden sich in seinem Handgepäckstück zwei große Jägermeister-Flaschen, wobei eine geöffnet war. Die Polizei verhaftete den Mann umgehend. Delta hatte im Nachgang den mittlerweile 64-jährigen Flugkapitän suspendiert. Erst kürzlich wurde vor dem zuständigen Gericht in Edinburgh der Fall verhandelt. Der ehemalige Flugkapitän bekannte sich von Anfang an schuldig, was ihm letztlich dann auch mildernd ausgelegt wurde. Weiters konnte er nachweisen, dass er sich zwischenzeitlich freiwillig einer Therapie unterzogen hat. Das Gericht verkündete nach dem ersten Verhandlungstermin noch keine Entscheidung, sondern lud am 19. März 2024 zur Urteilsverkündung. Der einstige Delta-Kapitän wurde zu einer Haftstrafe von zehn Monaten sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Es ist noch offen, ob Staatsanwalt und/oder der Betroffene ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen. Diesbezüglich wurden keine Erklärungen angegeben. Die Freiheitsstrafe soll nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings wäre auch ein weitaus höheres Strafmaß möglich gewesen, aber dem Angeklagten wurden sein Schuldbekenntnis und der Umstand, dass er sich bereits in eine Therapie begeben hat, mildernd ausgelegt. Im Juni 2023 hätte der Mann den Delta-Flug DL209 von Edinburgh nach New York-JFK kommandieren sollen. Er wäre für eine Boeing 767-300ER, die Passagiere und die anderen

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Südafrika: Gericht bewillig Mango-Airlines-Verkauf

Eigentlich sollte die insolvente Billigfluggesellschaft Mango Airlines schon längst verkauft sein. Allerdings versuchte die Regierung die Transaktion zu verhindern. Nun machte das südafrikanische Höchstgericht in einem Berufungsverfahren den Weg frei. Laut lokalen Medienberichten soll nun die Übertragung der Aktien an Ubuntu Air Services vorgenommen werden. Damit ist noch nicht sichergestellt, dass sich die ehemalige South-African-Airways-Tochter wieder in die Luft erheben kann. Im Jahr 2021 musste Mango Airlines ein Gläubigerschutzverfahren anmelden. Einige Zeit darauf musste aus finanziellen Gründen der Flugbetrieb eingestellt werden.

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Hamburg: Verwaltungsgericht kippt Bußgelder für verspätete Nacht-Landungen

Die Hamburger Umweltbehörde darf ab sofort keine Gebühren und/oder Ordnungsgelder für verspätete Landungen auf dem Airport verhängen. Bislang wurden Airlines, die nach 23 Uhr 00 gelandet sind, finanziell bestraft. Unter anderem Condor und Lufthansa hatten dagegen geklagt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit argumentiert, dass es für die Bußgelder keine Rechtsgrundlage geben würde. Airlines hatten allein für die Prüfung, ob die nächtliche Landung unvermeidbar war, zumindest 500 Euro an Bearbeitungsgebühren zu bezahlt. Kam die Behörde zum Schluss, dass es vermeidbar war, kam noch ein Bußgeld dazu. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun entschieden, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war. Dies betrifft jedoch nur die Umweltbehörde, denn die regulären Nachtzuschläge, die an den Airport zu leisten sind, waren nicht Teil des Verfahrens und dürfen weiterhin erhoben werden.

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Staatshilfen: Air France-KLM zieht vor den EuGH

Der Air France-KLM-Konzern hat gegen zwei Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union, in denen Staatshilfen, die in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wurden, für illegal erklärt wurden, Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht. Im Dezember 2023 hat das EU-Gericht entschieden, dass die Bewilligung der Staatshilfen, die Frankreich in den Jahren 2020 und 2021 gewährt hatte, rechtswidrig war. Unter anderem hieß es in der Begründung, dass nicht ausreichend sichergestellt wäre, dass die Gelder auch tatsächlich nur zur Stabilisierung von Air France verwendet würden. Dies könne man angesichts der komplexen Konzernstruktur nicht ausschließen. Auch habe die EU-Kommission nicht in ausreichendem Umfang geprüft, ob privatrechtliche Alternativen auf dem Kapitalmarkt zur Verfügung gestanden wären. Jedenfalls haben Air France-KLM und Air France bestätigt, dass gegen die Entscheidungen des EU-Gerichts zwei separate Rechtsmittel beim EuGH eingebracht wurden. Man hofft darauf, dass dieser die Entscheidung der Vorinstanz kippt. Ähnlich ist es auch Lufthansa ergangen, denn auch deren Bewilligung wurde vom EU-Gericht gekippt. Derzeit ist noch keine Entscheidung des Europäischen Höchstgerichts ergangen, jedoch hat der Kranich-Konzern mittlerweile auf Kapitalmarktanleihen umgeschuldet und somit die Staatshilfen zurückbezahlt. Davon ausgenommen sind 150 Millionen Euro, die der Tochtergesellschaft Austrian Airlines in Form eines so genannten nichtrückzahlbaren Zuschusses vom Österreichischen Staat zur Verfügung gestellt wurden. „Air France-KLM erinnert daran, dass Air France-KLM und Air France alle erhaltenen Beihilfen im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen zurückgezahlt haben“, erklärt ein Sprecher der französisch-niederländischen Firmengruppe zu ihren beiden Rechtsmitteln, die beim EuGH eingebracht wurden.

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Indien: Gericht gibt Verkauf von drei B777-300ER nach Malta frei

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat den Verkauf von drei Boeing 777-300ER von Jet Airways an das maltesische Unternehmen Ace Aviation freigegeben. Ein Rechtsmittel, das vom Jalan Kalrock Konsortium eingelegt wurde, ist abgewiesen worden. Bereits seit einigen Jahren sollte sich Jet Airways wieder in die Luft erheben. Bislang ist es dazu aber nicht gekommen. Die Angelegenheit ist von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geprägt. Zwischenzeitlich wurden auch AOC und Betriebsgenehmigung annulliert. Es ist äußerst fraglich, ob sich die ehemalige Etihad-Airways-Beteiligung jemals wieder erheben wird.

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Urteil: Reiseveranstalter muss Getjet Airlines abgesagte Flüge bezahlen

Der Reiseveranstalter Novaturas und die Fluggesellschaft Getjet Airlines streiten sich seit einiger Zeit vor Gericht über Schadenersatz für vom Tour Operator während der Corona-Pandemie nicht abgenommene, aber vertraglich vereinbarte Flugdienstleistungen. Nun hat ein Berufungsgericht in Vilnius bestätigt, dass der Reiseveranstalter bezahlen muss. Im September 2023 wurde in erster Instanz entscheiden, dass Novaturas die von Getjet Airlines eingeklagte Summe in der Höhe von 1,15 Millionen Euro zuzüglich Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss. Dagegen legte der Reiseveranstalter das Rechtsmittel der Berufung ein. Dieses wurde von der zweiten Instanz abgewiesen, denn das Ersturteil wurde bestätigt. Im Rechtsstreit geht es um einen Chartervertrag, der ursprünglich bis ins Jahr 2022 gelaufen wäre. Novaturas habe die vertraglich vereinbarten Flugdienstleistungen auch nach Aufhebung der strengen Einreise- und Quarantänebestimmungen nicht abgenommen. In beiden Gerichtsverhandlungen argumentierte der Tour Operator damit, dass Getjet Airines die Dienstleistungen gar nicht hätte erbringen können, da zu diesem Zeitpunkt viele Passagiere nicht in der Lage gewesen wären die von den jeweiligen Regierungen vorgegebenen Einreisebestimmungen zu erfüllen. Sowohl die erste Instanz als auch das Berufungsgericht sah das anders. Der Tour Operator wurde zur Zahlung der eingeklagten Summe zuzüglich acht Prozent Zinsen pro Jahr, gerechnet ab 1. Jänner 2021, verurteilt. Auch muss Novaturas die Getjet Airlines entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Laut Erklärung des Tour Operators prüft man derzeit, ob man vor das Höchstgericht zieht. Nach lokaler Rechtlage hätte dieses außerordentliche Revision aber keine aufschiebende Wirkung, so dass man wohl oder übel bezahlen muss, denn nach Rechtskraft des Berufungsurteils könnte die Fluggesellschaft sonst die

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