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Flugbegleiter filmte Minderjährige am WC: American Airlines wehrt sich gegen Klage

Im September 2023 sorgte ein bis dahin für American Airlines tätiger Flugbegleiter weltweit für Aufsehen, denn mit der Kamera eines Smartphones soll er auf einer Toilette eines Verkehrsflugzeuges gefilmt haben. Zumindest eines der Opfer war zum Zeitpunkt des Vorfalls erst rund 14 Jahre alt. Nun wehrt sich die Fluggesellschaft gegen eine Klage, die gegen das Unternehmen eingebracht wurde. Wie oft der Mann, der zwischenzeitlich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen dringendem Tatverdacht verhaftet wurde, illegal auf Flugzeugtoiletten gefilmt haben soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Jedenfalls wurde am 2. September 2024 auf einem Flug von Charlotte nach Boston ein mit Klebeband nahe der Toilette befestigtes Smartphone gefunden. Es handelte sich um den Waschraum, der Passagieren der Ersten Klasse vorbehalten war. Ein damals 14-jähriges Mädchen hat das Handy gefunden und ihre Eltern darüber informiert. Lokalen Medienberichten nach sollen diese behauptet haben, dass der tatverdächtigte Flugbegleiter dem Teenager explizit geraten habe die Toilette im vorderen Bereich der Maschine zu nutzen. Daraus leiten die Erziehungsberechtigten die Behauptung ab, dass er es darauf abgesehen haben könnte Nacktaufnahmen von ihrer Tochter anzufertigen. Erst am 19. Jänner 2024 gab die Staatsanwaltschaft von Massachusetts bekannt, dass der beschuldigte Flugbegleiter zwischenzeitlich verhaftet wurde. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird vom FBI geführt. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass es der Beschuldigte gezielt auf Minderjährige abgesehen haben könnte, denn sein I-Cloud-Konto wurde mit richterlicher Genehmigung durch das FBI durchsucht. Dabei wurden Aufnahmen von Kindern, die zum Zeitpunkt der Vorfälle 7, 9, 11 und 14 Jahre alt waren, gefunden. Dem Beschuldigten wird somit

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EU-Gericht kippt KLM-Corona-Staatshilfe erneut

Das Gericht der Europäischen Union hat die Bewilligung der Staatshilfe für die niederländische Fluggesellschaft KLM, die im Jahr 2020 gewährt, wurde, erneut gekippt. Geklagt hatte der Billigflieger Ryanair. Es ist nicht das erste Mal, dass das EU-Gericht genau über diese Freigabe verhandelt, denn diese wurde bereits für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hatte dann die Möglichkeit die Genehmigung nachzubessern. Aus Sicht des Gerichts hat man das aber nicht in ausreichendem Umfang getan, weshalb die Bewilligung erneut gekippt wurde. Die Billigfluggesellschaft Ryanair klagt gegen zahlreiche Staatshilfen, die im Zuge der Corona-Pandemie gewährt wurden. Der Erfolg vor dem EU-Gericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof ist äußerst unterschiedlich. Nennenswert ist, dass die Bewilligungen für Lufthansa und Air France-KLM zumindest in erster Instanz gekippt wurden. In den meisten Verfahren ist mittlerweile der EuGH befasst. Die neuerliche Nichtigerklärung durch das EU-Gericht in Sachen KLM wird damit begründet, dass die Begünstigten ungenau bestimmt worden wären. Konkret habe man die Dachgesellschaft Air France-KLM und Air France ausgenommen, jedoch würden diese aus Sicht der Richter zumindest indirekt von der staatlichen Beihilfe profitieren. Die Angelegenheit ist damit aber noch nicht beendet, denn es gilt als wahrscheinlich, dass sich der EuGH noch befassen muss.

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Flair Airlines soll Einfuhrzölle für Boeing 737-Max nicht bezahlt haben

Die kanadische Billigfluggesellschaft Flair Airlines hat Probleme mit dem Finanzamt: Laut lokalen Berichten soll der Carrier der Canada Revenue Agency Einfuhrzölle in der Höhe von 67,2 Millionen U.S.-Dollar schulden. Nun wurde vor Gericht ein Pfändungsbeschluss erwirkt. Es geht um 20 Boeing 737-Max, für die Flair Airlines die Einfuhrzölle nicht bezahlt haben soll. Das Finanzamt habe nun vor Gericht die Pfändung von Grundstücken, die sich im Eigentum von Flair Airlines befinden, erwirkt. Stephen Jones, Geschäftsführer von Flair Airlines, erklärte, dass man sich mit dem kanadischen Finanzamt bereits auf eine Ratenzahlung geeinigt habe und daher der Gerichtsbeschluss keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb habe.

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USA: Passagiere klagen gegen Rauswurf aus American-Airlines-Vielfliegerprogramm

Die Fluggesellschaft American Airlines muss sich in den Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Sammelklage, die vor einem Bundesgericht in San Jose eingebracht wurde, befassen: Die Kläger werfen dem Carrier vor, dass dieser bestimmte Vielflieger benachteiligen soll und deren Meilenkonten schließen würde. Gleichzeitig würden die gesammelten Meilen ersatzlos verfallen. Unter anderem geht es um einen Fall, in dem American Airlines die AAdvantage-Konten Anfang 2020 einseitig gekündigt habe. Dabei sollen rund 550.000 gesammelte Meilen ohne Abgeltung storniert worden sein. Dies soll auch Auswirkungen auf bereits gebuchte Prämienflüge gehabt haben, denn auch diese sollen nachträglich von American Airlines storniert worden sein. American Airlines behauptet Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen In der in der Vorwoche eingebrachten Klageschrift wird damit argumentiert, dass die vollständige Schließung der Vielfliegerkonten bei gleichzeitiger Annullierung aller bereits gesammelter Meilen unangemessen gewesen sein soll. Es wären Vorteile, die man durch vorheriges Fliegen mit diesem Carrier erworben hat, verloren gegangen. Dadurch soll eine Benachteiligung der betroffenen Fluggäste entstanden sein. American Airlines hat schon einen Schriftsatz zur Abwehr der Klage eingebracht. Man behauptet, dass die Kündigung der Mitgliedschaft in den Fällen, die gerichtsanhängig sind, deshalb erfolgt sind, weil die betroffenen Teilnehmer gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hätte. Weiter ist das Luftfahrtunternehmen noch nicht auf die Vorwürfe eingegangen. Kreditkarten könnten eine Rolle gespielt haben In den Vereinigten Staaten sind Kreditkarten, mit denen Meilen gesammelt werden können, sehr weit verbreitet und werden von verschiedenen Banken angeboten. Immer wieder gibt es Werbeaktionen, bei denen es allein für den Abschluss besonders viele Bonuspunkte gibt. Genau das könnte eine

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EuGH: Kein Ärgernis, keine Ausgleichsleistung

Mit zwei aktuellen Entscheidungen stellt der EuGH klar, dass eine Ausgleichsleistung bei Flugverspätungen nur dann zusteht, wenn der Passagier tatsächlich von der Verspätung betroffen ist. Im ersten Fall (C-474/22) buchte ein Passagier einen Flug von Düsseldorf nach Palma de Mallorca. Nachdem das Luftfahrtunternehmen kurz vor Abflug den Passagier über eine voraussichtliche Verspätung informiert hatte, entscheidet sich der Fluggast – da er befürchtet, einen Geschäftstermin zu versäumen – den Flug nicht wahrzunehmen. Tatsächlich kommt der Flug schließlich mit einer Verspätung von 3 Stunden und 32 Minuten an. Ähnlich gestaltete sich der zweite Fall (C-54/23). Auch hier wurde der Passagier eines Fluges von Düsseldorf nach Palma von einer voraussichtlichen Verspätung informiert. Diesmal buchte der Fluggast jedoch – ebenfalls in Sorge, einen Geschäftstermin zu versäumen – in Eigenregie einen alternativen Flug, durch welchen er Palma mit weniger als drei Stunden Verspätung erreichte. In beiden Fällen sieht der EuGH keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung als gegeben an und hielt klar fest, dass der Passagier im Falle einer Verspätung eingecheckt sein und sich rechtzeitig bei einem Vertreter des ausführenden Luftfahrtunternehmens einfinden muss (C-474/22). Bucht sich der Passagier selbst einen Ersatzflug, durch welchen er eine Verspätung von weniger als drei Stunden erleidet, steht ihm ebenfalls kein Ausgleichsanspruch zu (C-54/23). „Eine sehr wichtige Klarstellung“, zeigt sich Martin Klemm, Partner bei Brenner & Klemm Rechtsanwälte über die Entscheidung erfreut, „abgesehen davon, dass es nicht nachvollziehbar wäre, weshalb ein Fluggast einen Ausgleichsanspruch für eine Verspätung erhält, die ihn gar nicht betrifft, entspricht diese Auslegung auch dem klaren Wortlaut der Verordnung“.

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20 Jahre nach fatalem Unfall: Ehemaliger Flash-Airlines-Chef soll angeklagt werden

Rund 20 Jahre nach dem Absturz einer Boeing 737 der ägyptischen Flash Airlines vor Sharm el Sheikh könnte der ehemalige Firmenchef in Frankreich vor Gericht gestellt werden. Am 3. Jänner 2024 ist die Boeing 737-300 mit der Registrierung SU-ZCF kurz nach dem Start ins rote Meer gestürzt. Die 135 Passagiere und Besatzungsmitglieder sind dabei ums Leben gekommen. Die Unfallursache konnte nie zweifelsfrei aufgeklärt werden. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat beantragt den mittlerweile 70-jährigen ehemaligen Geschäftsführer wegen Totschlags anzuklagen. Laut der Agentur AFP haben sich etwa 500 Angehörige als Privatbeteiligte angeschlossen. Ein Untersuchungsrichter muss nun entscheiden, ob es zu einem Strafprozess kommt oder nicht.

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Autovermietungen: Deutsches Recht kann auch im Ausland gelten

Im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen von gewerblichen Autovermietungen verstecken sich oftmals Zusatzgebühren, die mitunter kräftig ins Geld gehen können. Beispielsweise ist bei fast allen Anbietern eine Bearbeitungsgebühr für das Weiterleiten von Strafzetteln zu finden. Je nach Vermieter kann diese mitunter teurer sein als das Bußgeld, das an die Behörde zu entrichten ist. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen den Deutschland-Ableger der international tätigen Autovermietung Hertz. Im Kern ging es darum, dass dieser Anbieter für die Bearbeitung von behördlichen Strafzetteln eine pauschale Gebühr in der Höhe von 40 Euro verlangt. Diese ist sowohl in den Geschäftsbedingungen als auch im Preisverzeichnis ersichtlich. Allerdings kommt es stark darauf an über welche Landesseite oder über welchen Vermittler die Buchung erfolgt, denn in Deutschland soll die Bearbeitungsgebühr 29,75 Euro betragen, jedoch wenn man über die gleiche Page in Spanien bucht, sollen 40 Euro anfallen. In der Bundesrepublik wird die Gebühr jedoch nur dann kassiert, wenn das Bußgeld tatsächlich berechtigt war. Das heißt, dass wenn sich nachträglich rausstellt, dass der Fahrer nichts an die Behörde bezahlen muss, soll man auch an Hertz keine Gebühr bezahlen müssen. Das betrifft aber nicht Buchungen im Ausland, denn hier sollen die 40 Euro immer anfallen, egal ob der Strafzettel nachträglich aufgehoben wird oder nicht. Vor Gericht argumentierte Hertz damit, dass die deutsche Gesellschaft lediglich für das Geschäft in Deutschland zuständig wäre. Buchungen im Ausland, beispielsweise für Spanien, vermittle man innerhalb des Netzwerks bzw. Konzerns weiter. Für diese würde dann spanisches Recht gelten und im konkreten Fall

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Ehemaliger Qatar-Chairman zu 20 Jahren Haft verurteilt

Ein ehemaliger Finanzminister von Katar und vormaliger Chairman von Qatar Airways wurde zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Dem Politiker wird Geldwäsche im Ausmaß von umgerechnet etwa 5,6 Milliarden U.S.-Dollar vorgeworfen. Ali Sharif Al-Emadi wurde im Jahr 2013 zum Finanzminister des Wüstenstaats bestellt und fungierte gleichzeitig als Chairman von Qatar Airways. Dem einstigen Regierungsmitglied wird vorgeworfen, dass dieser dubiose Geschäfte vorgenommen habe. Bestechung, Amtsmissbrauch, zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder und Geldwäsche lauten laut Reuters die Vorwürfe. Nebst der Haftstrafe fasste er auch eine Geldstrafe in der Höhe von 16,8 Milliarden U.S.-Dollar aus. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, denn lokalen Medienbericht nach soll der ehemalige Politiker das Rechtsmittel der Berufung eingelegt haben. Er soll sich angeblich weiterhin in Untersuchungshaft befinden.

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Insolvenzverfahren: Gericht gewährt Air Belgium viermonatigen Aufschub

Die Fluggesellschaft Air Belgium hat seitens des zuständigen Gerichts einen Aufschub von vier Monaten bekommen, um mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Dies berichten belgische Medien unter Berufung auf ein internes Mitarbeiter-Rundschreiben. Eigentlich wäre die Frist am 22. Jänner 2024 abgelaufen. Das Unternehmen befindet sich in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren. Die Passagierflüge auf eigene Rechnung hat man bereits vor einiger Zeit aufgegeben. Rund 11.000 Fluggäste, die Ansprüche auf Rückerstattung ihrer bereits bezahlten Tickets haben, sind betroffen. Air Belgium wurde seitens des Gerichts eine verlängerte Frist bis inklusive 13. Mai 2024 eingeräumt. Bis dahin muss das Unternehmen einen mit den Gläubigern abgestimmten Sanierungsplan vorlegen. Im internen Rundschreiben, aus dem belgische Medien zitieren, ist unter anderem zu lesen, dass die Verhandlungen angeblich gut voranschreiten sollen. Einige Vereinbarungen hätten dazu geführt, dass der Schuldenstand um etwa drei Millionen Euro gesunken wäre.

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Fusion untersagt: Jetblue und Spirit gehen in Berufung

Die Fluggesellschaften Jetblue und Spirit Airlines wollen sich die Untersagung des beabsichtigten Zusammenschlusses nicht gefallen lassen. Gegen das Urteil eines Bezirksrichters geht man in Berufung. Zum ersten Mal seit sehr langer Zeit wurde in den Vereinigten Staaten der Zusammenschluss zweier Fluggesellschaften nicht genehmigt und auch richterlich untersagt. Begründet wird dies damit, dass dies wettbewerbswidrig wäre. Die beiden Carrier wollen gegen die Entscheidung vorgehen und haben angekündigt, dass man das Rechtsmittel der Berufung ergreifen wird. „Jetblue Airways Corporation und Spirit Airlines, Inc. gaben heute bekannt, dass sie gemeinsam eine Berufung beim U.S. Court of Appeals for the First Circuit eingereicht haben, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Fusionsvereinbarung“ ist in einer gemeinsamen Mitteilung zu lesen.

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