Die Fluggesellschaft American Airlines muss sich in den Vereinigten Staaten von Amerika mit einer Sammelklage, die vor einem Bundesgericht in San Jose eingebracht wurde, befassen: Die Kläger werfen dem Carrier vor, dass dieser bestimmte Vielflieger benachteiligen soll und deren Meilenkonten schließen würde. Gleichzeitig würden die gesammelten Meilen ersatzlos verfallen.
Unter anderem geht es um einen Fall, in dem American Airlines die AAdvantage-Konten Anfang 2020 einseitig gekündigt habe. Dabei sollen rund 550.000 gesammelte Meilen ohne Abgeltung storniert worden sein. Dies soll auch Auswirkungen auf bereits gebuchte Prämienflüge gehabt haben, denn auch diese sollen nachträglich von American Airlines storniert worden sein.
American Airlines behauptet Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen
In der in der Vorwoche eingebrachten Klageschrift wird damit argumentiert, dass die vollständige Schließung der Vielfliegerkonten bei gleichzeitiger Annullierung aller bereits gesammelter Meilen unangemessen gewesen sein soll. Es wären Vorteile, die man durch vorheriges Fliegen mit diesem Carrier erworben hat, verloren gegangen. Dadurch soll eine Benachteiligung der betroffenen Fluggäste entstanden sein.
American Airlines hat schon einen Schriftsatz zur Abwehr der Klage eingebracht. Man behauptet, dass die Kündigung der Mitgliedschaft in den Fällen, die gerichtsanhängig sind, deshalb erfolgt sind, weil die betroffenen Teilnehmer gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hätte. Weiter ist das Luftfahrtunternehmen noch nicht auf die Vorwürfe eingegangen.
Kreditkarten könnten eine Rolle gespielt haben
In den Vereinigten Staaten sind Kreditkarten, mit denen Meilen gesammelt werden können, sehr weit verbreitet und werden von verschiedenen Banken angeboten. Immer wieder gibt es Werbeaktionen, bei denen es allein für den Abschluss besonders viele Bonuspunkte gibt. Genau das könnte eine Rolle gespielt haben, denn die Kläger sollen sich gleich mehrere Kreditkarten, mit denen American-Airlines-Meilen gesammelt werden können, erworben haben. Dadurch sollen diese von zahlreichen Sonderaktionen profitiert haben und eine nicht unerhebliche Menge an Prämienmeilen generiert haben.
In der Klageschrift werden die kartenausstellenden Banken nicht namentlich genannt. Allerdings scheint American Airlines den Standpunkt zu vertreten, dass es pro AAdvantage-Konto nur eine Kreditkarte, mit der Meilen gesammelt werden können, geben darf. Das sehen die Kläger aber anders, denn in den Geschäftsbedingungen der Banken, aber auch von American Airlines, gäbe es eine solche Klausel nicht. Somit sind diese der Ansicht, dass die Kündigung seitens der Fluggesellschaft inklusive dem Einzug bereits gesammelter Meilen unrechtmäßig sein soll.
Jedenfalls fordern die betroffenen Personen nun vor Gericht eine finanzielle Abgeltung für die stornierten Meilen. Es ist dazu auszugehen, dass sich das Verfahren durch die Instanzen ziehen wird, denn für American Airlines geht es um einen Millionen-U.S.-Dollar-Betrag. Noch hat das Bundesgericht in San Jose keinen Termin für die mündliche Verhandlung bekanntgegeben. Die Fluggesellschaft will sich inhaltlich unter Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht äußern.