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Summersplash-OGH-Urteil: Maturanten können sich Geld zurückholen

Die AK hat 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maturareiseanbieters Summersplash für Maturareisen im Jahr 2023 geklagt. Oberlandesgericht und OGH bestätigen: Der Anbieter darf die von der AK beanstandeten Klauseln in den Verträgen nicht mehr verwenden. So geht es etwa um überhöhte Stornopauschalen und unerlaubte Bearbeitungsgebühren von 35 Euro für Namensänderungen, wenn eine andere Person als geplant verreist. Konsumenten können mit einem AK Musterbrief das zu Unrecht verrechnete Geld zurückholen. Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln für Maturareisen im Jahr 2023 – Konsumenten können das unrechtmäßig verlangte Geld kann zurückfordern: Überhöhte Stornopauschalklausel: Bei einer Reiseabsage hat Summersplash Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent kassiert. Das Gericht beurteilte die Klausel als gröblich benachteiligend, da eine 30-prozentige Entschädigung auch dann eingehoben wird, wenn Reisende mehrere Monate oder gar ein Jahr vor der Abreise stornieren. Das scheint nicht angemessen, denn die Reise kann meist weiterverkauft werden. Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 35 Euro Bearbeitungsgebühr für Namensänderungen, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist. Wenn der Anbieter die Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, etwa Pandemie abgesagt hat, verrechnete er 25 Euro. Unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei „No-Show“: Wenn Maturanten die Reise trotz bestätigter Buchung nicht angetreten haben („Now Show“) war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale in der Höhe von 85 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen. Die Forderung erfolgte zu Unrecht. Konsumenten können sich die unerlaubt eingehobenen Gebühren zurückholen. Für die Rückforderung der zu Unrecht eingehobenen Gebühren für Maturareisen im Jahr 2023 gibt es einen Musterbrief der AK auf deren Heomepage.

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Edinburgh: Betrunkener Delta-Kapitän bekennt sich vor Gericht schuldig

Ein Kapitän der U.S.-amerikanischen Fluggeselslchaft Delta muss in Edinburgh dafür verantworten, dass er am 15. Juni 2023 vor dem Flugantritt von Sicherheitskräften in betrunkenem Zustand angetroffen wurde. Weiters wurden bei ihm zwei große Jägermeister in seiner Tasche gefunden. Laut einem Bericht der BBC sollte er eine Boeing 767 in Richtung New York kommandieren. Die Polizei ordnete die vorläufige Festnahme an. Der Pilot bekannte sich vor Gericht schuldig und räumte ein, dass er alkoholisiert zum Dienst erschienen wäre. Vor Gericht wurde ein Gutachten verlesen. Aus diesem geht hervor, dass er 49 Milligramm Alkohol in 100 Millilitern Blut gehabt habe. Der gesetzliche Grenzwert von maximal 20 Milligramm wäre deutlich überschritten worden. Der Umstand, dass er sich von Anfang an schuldig bekannt hat und sich nachweislich freiwillig einer Therapie unterzogen hat, könnte mildernd ausgelegt werden. Das Gericht vertagte die Urteilsverkündung, so dass es noch keine strafrechtliche Entscheidung gibt.

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Marabu Airlines lässt Aktien von Nordica und Xfly gerichtlich beschlagnahmen

Die Condor-Konzernschwester Marabu Airlines fährt harte Geschütze gegen ihren ehemaligen Partner Nordica auf, denn man hat eine 9,5 Millionen Euro schwere Schadenersatzklage eingebracht. Gleichzeitig hat man bei Gericht eine Verfügung erwirkt, dass sämtliche Aktien von Nordica und Xfly vorübergehend zur Sicherstellung gepfändet wurden. Keine andere Airline ist im Vorjahr dermaßen negativ in die Schlagzeilen geraten wie die estnische Condor-Konzernschwester Marabu Airlines. Über Monate hinweg war der Flugplan von massiven Verspätungen, Ausfällen und chaotischer Betreuung der betroffenen Passagiere geprägt. Marabu selbst hat nur wenige Maschinen betrieben. Der Rest wurde unter anderem von Heston und eben Nordica eingemietet. Das zuletzt genannte Unternehmen befindet sich über die Nordic Aviation Group im Eigentum des Staats Estland und soll verkauft werden. Falls sich kein Käufer findet, steht alternativ ein Konkursantrag im Raum. Während es die meisten Airlines in Europa geschafft haben im Vorjahr hohe Gewinne einzufliegen und noch dazu Wetlease-Fluggerät stark gefragt war, hat Nordica das Kunststück vollbracht, dass man tief in die roten Zahlen geflogen ist. So tief, dass die Liquidität des Unternehmens in Gefahr ist und der Staat Estland den Stecker ziehen will, sofern sich kein Käufer findet. Nun sind auch die geplanten Verkäufe von Nordica und der Konzernschwester Xfly vorläufig blockiert, denn aufgrund einer gerichtlichen Verfügung sind sämtliche Aktien sichergestellt worden. Dies geschah auf Antrag von Marabu Airlines, die wegen der miserablen Performance ihres einstigen Wetlease-Partners etwa 9,5 Millionen Euro an Schadenersatz geltend gemacht hat. Marode Finanzlage soll bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben Das Argument, dass aufgrund der maroden Finanzlage

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AUA klagt gegen Betriebsversammlung: Abgesagt, dennoch 150 Flüge gestrichen

Die Gewerkschaft Vida und der Betriebsrat Bord hatten angekündigt, dass am 8. März 2024 eine erneute Betriebsversammlung für das fliegende Personal der Austrian Airlines abgehalten werden soll. Dagegen hat die Lufthansa-Tochter eine Klage beim zuständigen Gericht eingebracht. Zwischenzeitlich wurde die Versammlung aber aus einem ganz anderen Grund abgesagt. Dennoch streicht die AUA rund 150 Flüge. Erst am vergangenen Freitag hielten die Arbeitnehmervertreter eine vergleichbare Veranstaltung, die schon fast traditionell in einen spontanen, symbolischen Warnstreik gemündet ist, ab. Für den 8. März 2024, also nur eine Woche später, wurde neuerlich zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Wiens Flughafenchef Günther Ofner übte in seiner Funktion als Luftfahrt-Fachgruppenobmann der WKO heftige Kritik am Vorhaben. Eine Sprecherin von Austrian Airlines bestätigte gegenüber Aviation.Direct, dass die Fluggesellschaft eine Unterlassungsklage gegen die Abhaltung der Betriebsversammlung beim zuständigen Gericht eingebracht hat. Bedingt dadurch, dass die Arbeitnehmervertreter diese abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben haben, hat sich das Rechtsmittel quasi von selbst erledigt. Zurückgezogen wurde die Klage bislang noch nicht und eine Entscheidung des Gerichts steht ebenfalls noch aus. Auf die Frage warum Austrian Airlines gegen die Abhaltung einer neuen Betriebsversammlung klagt, antworte die Medienreferentin: „Aus Sicht des Unternehmens entspricht diese Betriebsversammlung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Laut Gesetz ist der Hauptgrund für eine Betriebsversammlung die Information des Betriebsrates an die Arbeitnehmer. Aus Sicht des Unternehmens kann es keine nennenswerten Neuigkeiten zwischen der letzten Betriebsversammlung am 1. März und am 8. März geben, zumal die Versammlung bereits am 1. März angekündigt wurde. Weiters ist die äußerst kurzfristige Anberaumung der Betriebsversammlung nicht

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OGH-Urteil: Arbeiterkammer obsiegt gegen DocLX

Die AK hat zwei unterschiedliche Fassungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 und 2021 des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH geklagt. Der OGH gab der AK nach einem schon erfolgreichen Urteil im Herbst erneut Recht: Nun sind auch zahlreiche Klauseln aus 2019 für Maturareisen im Jahr 2021 großteils ungültig. So ist etwa die 30- bis 85-prozentige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen (Waldbrände) unzulässig. Mit den AK Musterbriefen können Konsumenten das unrechtmäßig verlangte Geld zurückholen.  Die AK hatte bereits im Vorjahr vom OGH Recht bekommen. Sie hatte mehrere Klauseln in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Februar 2021 für Reisen im Jahr 2022 geklagt. Unzulässig sind etwa der „Green-Beitrag“ in der Höhe von zehn Euro für alle Buchungen, eine Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende sowie eine Stornopauschalklausel ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen. Jetzt hat die AK einen weiteren Erfolg erzielt: Alle geklagten Klauseln für Reisen im Jahr 2021, denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus 2019 zu Grunde liegen, sind rechtswidrig. Der X-Jam-Maturareiseanbieter darf elf Klauseln nicht mehr verwenden. Die wichtigsten unzulässigen Klauseln: Intransparente Stornopauschalklausel: DocLX hat Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Waldbränden –  verwendet. Es schien, als würde ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich sein. Reisende können aber sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten und die Reise dadurch nicht stattfinden kann oder erheblich beeinträchtigt wird. Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 27 Euro Bearbeitungsgebühr für Namens-, Wochen-

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Nach Turbulenzen: Passagier verklagt Lufthansa in Texas

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde Lufthansa aufgrund eines Vorfalls, der sich am 1. März 2023 auf Flug LH469 ereignet haben soll, von einem Passagier verklagt. Dieser behauptet, dass es während der Reise Turbulenzen gegeben haben soll und er dadurch einen Lendenwirbelbruch und einen Bandscheibenvorfall erlitten hätte. An Bord des Airbus A330 sollen am 1. März 2023 schwere Turbulenzen aufgetreten sein. Der Kläger behauptet in seinem Schriftsatz, der bei einem Bezirksgericht im U.S.-amerikanischen Bundesstaat Texas eingebracht wurde, dass er gegen das Overhead-Bin und anschließend auf seinen Sitz zurück geschleudert worden wäre. Dadurch habe ihr die eingangs erwähnten Verletzungen erlitten. Das Magazin „Business Insider“ berichtet unter Berufung auf die Gerichtsdokumente, dass die Anschnallzeichen zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht eingeschaltet waren und die Besatzung nicht vor bevorstehender Gefahr gewarnt haben soll. Diesbezüglich ist anzumerken, dass das Kabinenpersonal der Lufthansa stets durchsagt, dass ausdrücklich empfohlen wird auch dann, wenn die Fasten-Seatbelt-Symbole abgeschaltet sind, die Gurte angelegt zu lassen, da Turbulenzen jederzeit und unerwartet auftreten können. In der Praxis hört man kurz nach der Deaktivierung des Signals häufig das Klicken der Schnallen, denn viele Passagiere meinen sich trotz dieser Empfehlung dann sofort abhängen zu müssen. Jedenfalls soll sich der Vorfall nach Angaben des Klägers rund eine Stunde nach dem Start ereignet haben. Ein Sprecher der Lufthansa bestätigte gegenüber Business Insider, dass es auf diesem Flug, der mit einem Airbus A330 durchgeführt wurde, tatsächlich „kurze, schwere Turbulenzen“ gegeben habe. Er verweist auch darauf, dass derartige Ereignisse jederzeit und „ohne sichtbare Wetterphänomene oder Vorwarnung auftreten

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Mailand: Ryanair gewinnt Prozess gegen Lastminute

In einem Berufungsverfahren hat ein Mailänder Gericht die Klagen der OTAs Lastminute in Viaggiare gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair abgewiesen. Die beiden Unternehmen hatten dagegen geklagt, dass der Lowcoster die Ansicht vertritt, dass man nur selbst das Vertriebsrecht für eigene Tickets habe. Die Billigfluggesellschaft hat in den letzten Wochen insgesamt drei offizielle Vertriebsverträge mit OTAs abgeschlossen. Man kooperiert nun mit Kiwi, Weloveholidays und dem Tui-Konzern. Gegen andere Unternehmen geht man vor Gericht vor. Ryanair wirft den OTAs vor, dass diese erhebliche Aufschläge auf Zusatzleistungen wie Aufgabegepäck erheben würden und die Kontaktdaten der Passagiere nicht zur Verfügung stellen würden. Das Gericht in Mailand bestätigte, dass das exklusive Online-Vertriebsmodell von Ryanair gerechtfertigt war, „um die Betriebskosten einzudämmen und die mit der Vermittlung des Ticketverkaufs verbundenen Kosten zu beseitigen. Dies hat zur Anwendung wettbewerbsfähiger Tarife – die zweifellos auch den Verbrauchern zugute kommen – und zur Möglichkeit beigetragen, einen direkten Kommunikationskanal mit ihnen zu haben, wenn sie Informationen und Aktualisierungen über Flüge benötigen. Es wurde also kein Schaden für die Nutzer festgestellt…“

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Fettfleck nicht entfernt, ausgerutscht: Flugbegleiter klagt Singapore auf 1,2 Millionen U.S.-Dollar

Singapore Airlines von einem ehemaligen Flugbegleiter, der an Bord eines Airbus A350 am 5. September 2019 ausgerutscht sein soll und dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten haben soll, verklagt. Gefordert werden nicht weniger als 1,2 Millionen U.S.-Dollar. Ereignet hat sich der Unfall am 5. September 2019 auf einem Linienflug von San Francisco nach Singapur. An Bord des Airbus A350 soll der damalige Flugbegleiter auf einem nicht näher definierten Fettfleck ausgerutscht sein. Laut der TV-Station CNA fand am 13. Feber 2024 die erste Anhörung vor einem Gericht in Singapur statt. Der Kläger soll dabei ein Stützkorsett getragen haben. Eigenen Angaben nach soll er auf dieses seit dem Unfall angewiesen sein. Im Zuge der Befragung durch das Gericht gab er an, dass er seinem ehemaligen Arbeitgeber vorwirft, dass dieser verabsäumt habe die Abläufe an Bord so zu gestalten, dass der Unfall nicht passiert wäre. Konkret wäre durch den Fettfleck eine Gefahrenstelle entstanden. Auf Vorhalt, dass möglicherweise er selbst für die Beseitigung zuständig gewesen wäre, wurde auf das Cleaning-Service verwiesen. Es ist nicht so ganz klar, ob die Unreinheit bereits vor dem Start oder erst danach entstanden ist. Eine nähere Befragung durch den Richter brachte ans Licht, dass der Mann während dem Servieren einer Mahlzeit an einen Passagier auf dem Fettfleck ausgerutscht und anschließend mit dem Kopf auf den Boden der Flugzeugkabine geprallt sein soll. Er habe danach nicht mehr arbeiten können und wurde nach der Landung in Singapur in einem Rollstuhl aus der Maschine geholt und anschließend in ein Krankenhaus zur Behandlung gebracht. Singapore

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Jetblue/Spirit-Fusion: Berufungsverhandlung im Juni 2024

Das für die Berufungsverhandlung betreffend der untersagten Fusion von Jetblue Airways mit Spirit Airlines zuständige Gericht in Boston hat angekündigt, dass der Fall im Juni 2024 behandelt werden soll. Damit schwinden die Hoffnungen der beiden Carrier auf eine rasche Entscheidung. Der geplante Zusammenschluss wurde von der Wettbewerbsbehörde untersagt. Dagegen wurde geklagt und auch ein Bundesrichter gab kein grünes Licht. Jetblue Airways und Spirit Airlines berufen gegen diese Entscheidung. Das U.S.-Berufungsgerichts des Ersten Bezirks teilte mit, dass man sich im Juni 2024 mit dem Fall befassen wird. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Finanzlage von Spirit Airlines angespannt sein soll. Jetblue Airways teilte zwischenzeitlich den Aktionären mit, dass man sich darauf vorbereitet, dass die geplante Übernahme nicht vollzogen werden kann. Gleichzeitig drängen beide Unternehmen – auch in der Öffentlichkeit – auf eine möglichst rasche Freigabe. Danach sieht es momentan aber nicht aus.

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B737-Max-9-Vorfall: Rechtsanwalt bringt Klage gegen Alaska Airlines ein

Ein U.S.-amerikanischer Rechtsanwalt hat erklärt, dass er im Namen von 22 Passagieren, die sich Anfang Jänner 2024 an Bord jenes Boeing 737-Max-9-Fluges, der einen abgedeckten Notausgang im Steigflug verloren hat, Klage gegen Alaska Airlines erhoben hat. In der Klageschrift, die bereits im lokal zuständigen Gericht eingebracht wurde, behauptet der Jurist, dass Fluggäste, die auf vorherigen Flügen, die mit dieser Maschine durchgeführt wurden, eindeutige Geräusche im Bereich des abgedeckten Notausgangs der N704AL gehört haben wollen. Daraus leitet der Rechtsanwalt ab, dass die Fluggesellschaft gewusst haben könnte, dass ein eklatanter Mangel bestehen könnte. Zwischenzeitlich haben die Unfalluntersuchungen ans Tageslicht gebracht, dass die notwendigen Bolzen überhaupt nicht vorhanden waren. Die NTSB geht nicht davon aus, dass diese im Zuge des Vorfalls verloren gegangen sind, sondern überhaupt nie vorhanden waren. Dies deutet auf einen erheblichen Qualitätsmangel hin. Darauf aufbauend erhebt der genannte Rechtsanwalt auch schwere Vorwürfe gegen Boeing und indirekt gegen die FAA. Für die 22 Passagiere, die der U.S.-amerikanische Rechtsanwalt vertritt, wird begehrt, dass Alaska Airlines Schadenersatz zu leisten hat. Dabei behauptet man im Schriftsatz auch, dass der Lärm dazu geführt habe, dass die Crew und die Fluggäste nicht wie vorgeschrieben miteinander hätten kommunizieren können. Dies habe den Stress und die Verwirrung seiner Mandaten verschärft, so dass diese psychisches Leiden, für das sie entschädigt werden wollen, erlitten hätten. Noch steht kein Termin für eine mündliche Verhandlung fest.

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