AUA klagt gegen Betriebsversammlung: Abgesagt, dennoch 150 Flüge gestrichen

AUA-Logo auf einem Embraer 195 (Foto: Jan Gruber).
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AUA klagt gegen Betriebsversammlung: Abgesagt, dennoch 150 Flüge gestrichen

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Die Gewerkschaft Vida und der Betriebsrat Bord hatten angekündigt, dass am 8. März 2024 eine erneute Betriebsversammlung für das fliegende Personal der Austrian Airlines abgehalten werden soll. Dagegen hat die Lufthansa-Tochter eine Klage beim zuständigen Gericht eingebracht. Zwischenzeitlich wurde die Versammlung aber aus einem ganz anderen Grund abgesagt. Dennoch streicht die AUA rund 150 Flüge.

Erst am vergangenen Freitag hielten die Arbeitnehmervertreter eine vergleichbare Veranstaltung, die schon fast traditionell in einen spontanen, symbolischen Warnstreik gemündet ist, ab. Für den 8. März 2024, also nur eine Woche später, wurde neuerlich zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Wiens Flughafenchef Günther Ofner übte in seiner Funktion als Luftfahrt-Fachgruppenobmann der WKO heftige Kritik am Vorhaben.

Eine Sprecherin von Austrian Airlines bestätigte gegenüber Aviation.Direct, dass die Fluggesellschaft eine Unterlassungsklage gegen die Abhaltung der Betriebsversammlung beim zuständigen Gericht eingebracht hat. Bedingt dadurch, dass die Arbeitnehmervertreter diese abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben haben, hat sich das Rechtsmittel quasi von selbst erledigt. Zurückgezogen wurde die Klage bislang noch nicht und eine Entscheidung des Gerichts steht ebenfalls noch aus.

Auf die Frage warum Austrian Airlines gegen die Abhaltung einer neuen Betriebsversammlung klagt, antworte die Medienreferentin: „Aus Sicht des Unternehmens entspricht diese Betriebsversammlung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Laut Gesetz ist der Hauptgrund für eine Betriebsversammlung die Information des Betriebsrates an die Arbeitnehmer. Aus Sicht des Unternehmens kann es keine nennenswerten Neuigkeiten zwischen der letzten Betriebsversammlung am 1. März und am 8. März geben, zumal die Versammlung bereits am 1. März angekündigt wurde. Weiters ist die äußerst kurzfristige Anberaumung der Betriebsversammlung nicht betriebsschonend und geht zu Lasten der Fluggäste“.

Allerdings wird es trotz der Absage zu Flugausfällen kommen. Den Flugbetrieb habe man bereits darauf vorbereitet, dass am 8. März 2024 viele Mitarbeiter nicht zur Verfügung stehen werden. Dazu eine Sprecherin: „Ab der Ankündigung einer Betriebsversammlung hat Austrian Airlines – zur besseren Planbarkeit für die vielen betroffenen Fluggäste und aufgrund unternehmerischer Verantwortung – das Flugprogramm im Vorfeld anzupassen, um eben die Auswirkungen auf die Fluggäste so gering wie möglich zu halten. Insb. nach dem zuletzt ergänzend aufgerufenen Warnstreik zur BV muss man davon ausgehen, dass es zu erheblichen Auswirkungen auf den Flugbetrieb kommt. Die 150 Flüge können leider nicht nochmals aufgenommen werden, die rund 12.800 Fluggäste wurden bereits informiert. Der Betriebsrat und die Gewerkschaft Vida sollen nicht noch mehr Schaden anrichten sondern gemeinsame Lösungen am Verhandlungstisch finden“.

Als Grund für die Absage der Betriebsversammlung wurde dem Unternehmen angeblich mitgeteilt, dass am Freitag, den 8. März 2024 keine geeigneten Räumlichkeiten am Flughafen Wien anmietbar sind. Rein zufälligerweise führt der Eigentümer der Gebäude, also die Flughafen Wien AG, just an diesem Tag nicht näher bezeichnete „Sicherheitsüberprüfungen“ der Räume durch. Eine andere Variante besagt, dass die notwendigen Räume bereits länger im Vorfeld für eine Veranstaltung vermietet worden sein sollen und gar kein Zusammenhang mit der geplanten und letztlich abgesagten Betriebsversammlung bestehen soll.

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