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VKI-Klage: HG Wien hebt 48 Time-Sharing-Klauseln auf

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotels zur Verfügung stellt. Der VKI beanstandete 48 Bestimmungen in Geschäftsbedingungen, Reservierungsbestimmungen, Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kunden zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil betrifft sogenannte Teilzeitnutzungsverträge (oder auch „Timesharing-Verträge“) der Hapimag. Solche Verträge sind Vereinbarungen, die ein wiederkehrendes, zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung eines Objektes – beispielsweise einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses – gegen ein (Gesamt-)Entgelt vorsehen. Für die Nutzung des Angebots der Hapimag mussten Verbraucher zusätzlich „Aktien“ des Unternehmens kaufen, mit denen „Wohnpunkte“ verbunden waren. Darüber hinaus war mit dem „Erwerb und Besitz jeder Aktie“ ein Darlehensvertrag verknüpft. Kunden, die das Angebot von Hapimag nutzen wollten, wurden damit zugleich zu „Aktionären“ gemacht. Das HG Wien führt zu diesem Punkt aus, dass die einzelnen Kunden zwar formal als „Aktionäre“ zu betrachten seien, sie gleichzeitig aber auch als Verbraucher einzustufen sind. Das Rechtsverhältnis zur Hapimag sei folglich nach den Maßstäben der konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen. Zur Frage des Rücktritts von einem Timesharing-Vertrag wies das HG Wien darauf hin, dass das Teilzeitnutzungsgesetz 2011 (TNG) anwendbar sei. Das TNG ermöglicht es Verbraucher, kostenfrei innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss eines Timesharing-Vertrages zurückzutreten. Zudem wurden auch Klauseln, welche die Weitergabe

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USA: Gericht untersagt Zusammenschluss von Jetblue und Spirit

Der geplante Zusammenschluss von Jetblue und Spirit Airlines ist in weite Ferne gerückt, denn ein U.S.-amerikanischer Bezirksrichter untersagte die geplante Fusion. Er bestätigte damit die Ansicht der U.S.-amerikanischen Wettbewerbsbehörde. Erstmal seit 20 Jahren gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika erheblichen Widerstand im Bereich der Konsolidierung in der Luftfahrt. Für Spirit Airlines ist die Angelegenheit doppelt kompliziert, denn zunächst wollte man sich mit Frontier Airlines zusammenschließen. Dies scheiterte am Widerstand der Spirit-Aktionäre, die eine bessere Zukunft bei Jetblue sahen. Die Wettbewerbsbehörde, die der Regierung untersteht, hat die Fusion untersagt. Aus diesem Grund wurde vor Gericht darüber verhandelt. Das zuständige Bezirksgericht hat den Zusammenschluss nicht freigegeben. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, so dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

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Bahnanreise inkludiert: Reiseveranstalter haften für verspätete Züge

Was passiert, wenn man zu einer Pauschalreise eine Zugfahrt dazu bucht und die Bahn dann so stark verspätet ist, dass man den Flug verpasst? Mit genau dieser Frage hatte sich ein österreichisches Gericht zu befassen, denn der Reiseveranstalter wimmelte ab und fühlte sich nicht zuständig. Ein Ehepaar wollte in die Flitterwochen reisen und buchte dazu eine Pauschalreise nach Hanoi. Für die Anreise vom Mühlviertel zum Flughafen Wien-Schwechat buchten sie über den Tour Operator spezielle Fahrscheine der ÖBB, die nur über Tour Operator erhältlich sind. Dabei wird ein bestimmtes Zeitfenster, in dem die Züge auf der in Frage kommenden Strecke genutzt werden dürfen, vorgegeben. Das Paar setzte sich in den Zug, aber pünktlich angekommen sind sie nicht. Laut Arbeiterkammer Oberösterreich soll es zunächst einen längeren Aufenthalt in Amstetten gegeben haben. Dann endete die Verbindung außerplanmäßig am Wiener Hauptbahnhof und nicht wie eigentlich vorgesehen am Flughafen Wien-Schwechat. Die beiden nahmen sich in der Hauptstadt ein Taxi, jedoch waren am Airport die Check-in-Schalter schon geschlossen. Im Gegensatz zu Individualreisenden, die für solche unvorhersehbaren Dinge allenfalls eine private Reiseversicherung abschließen können, sind Pauschalreisende abgesichert. Der Reiseveranstalter muss für entsprechenden Ersatz sorgen bzw. haftet für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, also Durchführung der gebuchten Reise. Genau das sah der Tour Operator aber komplett anders, denn dieser versuchte das Paar abzuwimmeln und vertrat die Ansicht, dass die Reise am Flughafen Wien begonnen hätte und nicht schon im Mühlviertel. Eine Haftung für die ÖBB-Verspätung wollte man nicht übernehmen. Man behielt 85 Prozent des Reisepreises als Stornokosten ein. Auch eine

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Nächster Etappensieg für Al Jaber in Rechtsstreit gegen Austrian Airlines

Seit vielen Jahren befinden sich Austrian Airlines und Mohamed Bin Issa Al Jaber in einem Rechtsstreit. Ursprünglich wolle der Unternehmer beim Carrier, den der damalige AUA-Chef Alfred Ötsch öffentlich als „saniert“ bezeichnet hatte, einsteigen. Kurz nach der Aussage des einstigen Generaldirektors kam aber ans Licht, dass die AUA kurz vor der Pleite stand. Zunächst sollte es um rund 80 Millionen Euro gehen, die Al Jaber in Austrian Airlines investieren wollte. Öffentlich wurde er bereits als Retter der AUA gefeiert, jedoch zog er, nachdem er eigenen Angaben nach erkannte wie dramatisch der finanzielle Zustand der Austrian Airlines tatsächlich ist, sein Angebot wieder zurück. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit in Form gegenseitiger Klagen und Vorwürfe. Die Angelegenheit könnte für Austrian Airlines und indirekt für den Lufthansa-Konzern durchaus teuer werden, denn im Vorjahr unterlag die AUA vor Gericht. In der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Wien die Berufung der Fluggesellschaft abgewiesen. Auf Anfrage erklärte Austrian Airlines lediglich, dass das Urteil noch nicht rechtkräftig wäre und man daher aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben könne. Bis zu eine Milliarde Euro an Schadenersatz will Al Jaber einfordern. Die Summe soll sich aus direkten und indirekten Verlusten, die er während des 15-jährigen Rechtsstreits erlitten hat, zusammensetzen. Ein erheblicher Teil davon dürften Anwalts- und Gerichtskosten sein, denn diese sind angesichts des hohen Streitwerts enorm. Langjähriger Rechtsstreit ist noch nicht beendet „Die Gerichte haben mir einmal mehr Recht gegeben, dass sich der Vorstand der Austrian Airlines rechtswidrig und zum Nachteil aller Aktionäre – und letztlich auch der

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EuGH weist Wizz-Air-Klage gegen Tarom-Staatshilfe ab

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Berufungsverfahren eine Klage der Billigfluggesellschaft Wizz Air gegen im Jahr 2020 von der rumänischen Regierung an Tarom ausbezahlte Beihilfen zurückgewiesen. Dem Lowcoster steht kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung. Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hatte festgestellt, dass die Bewilligung der im Feber 2020 gewährten Staatshilfe in der Höhe von 175.952.000 Rumänischen Lei rechtmäßig war. Gegen diese Entscheidung ist Wizz Air vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Am 11. Jänner 2024 veröffentlichte dieser ein Urteil, in dem die Berufung des Billigfliegers abgewiesen wurde. Tarom war bereits vor der Corona-Pandemie finanziell angeschlagen. Der Carrier häufte zwischen 2004 und 2019 Verluste in der Gesamthöhe von 3.362.130.000 Rumänischen Lei an. Diese überstiegen das Eigenkapital bei weitem. Wizz Air vertrat die Ansicht, dass die Staatshilfe „unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie“ gar nicht der Unterstützung wegen der Folgen der Krise dienen sollte, sondern eher das Unternehmen, das schon zuvor „konkursreif“ gewesen soll, stützen sollte. Die Regierung von Rumänien reichte die damals beabsichtige Staatshilfe bei der EU-Kommission zur Bewilligung ein. Diese erteilte die Freigabe und begründete dies unter anderem auch damit, dass die Inlandsflüge schwer kurzfristig von anderen Unternehmen übernommen werden könnten. Diese Begründung wollte Wizz Air nicht akzeptieren und zog gegen die Bewilligung vor Gericht. Der EuGH hat nun als letzte Instanz das Rechtsmittel des pinkfarbenen Billigfliegers abgewiesen.

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Gerichtsprozess gegen ehemalige Adria-Geschäftsführer verschoben

Eigentlich hätte am Mittwoch, den 10. Jänner 2024, eine Gerichtsverhandlung gegen zwei ehemalige Geschäftsführer von Adria Airways beginnen sollen. Der Prozess wurde aufgrund eines Streiks in der slowenischen Justiz auf unbestimmte Zeit verschoben. Laut Ex-Yu-Aviation werden die beiden letzten Geschäftsführer von Adria Airways auf 78 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Verfahren wurde von Insolvenzverwalter Janez Pustatičnik initiert, denn dieser ist bei der Aufarbeitung der Buchhaltung zum Schluss gekommen, dass Adria Airways schon wesentlich früher als bekannt zahlungsunfähig war. Der Termin für den neuen Prozessauftakt steht noch nicht fest.

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Poolliegen mit Handtüchern reserviert: Gericht spricht Reisepreisminderung zu

Wer kennt das nicht: Man kommt am Vormittag auf einer Hotelanlage zu den Poolliegen und überall liegen schon Handtücher, die als „Reservierung“ dienen sollen. Doch genau das kann Reiseveranstalter teuer zu stehen kommen, stellte das Amtsgericht Hannover fest. Immer mehr Hotels gehen aktiv gegen die „Reservierung“ von Pool- und Strandliegen vor. Nicht selten kommt es mittlerweile vor, dass die Bereiche abgesperrt sind, so dass Early-Bird-Handtuch-Experten durch die Röhre schauen. Auch werden oftmals Handtücher, die sich auf offensichtlich ungenutzten Liegen befinden, einfach entsorgt. Im Fall, der es vor das Amtsgericht Hannover gebracht hat, war dies aber nicht der Fall. Die Urlauber klagten den Tour Operator auf Reisepreisminderung, weil stets alle Liegen mit Handtüchern „reserviert“ gewesen sein sollen. Das Gericht sprach den Klägern eine Reisepreisminderung in der Höhe von 322,77 Euro zu. Das Urteil wird wohl zur Folge haben, dass Reiseveranstalter künftig ihre Hotels anweisen werden, dass das Thema Handtücher auf Liegen genauer kontrolliert wird, denn es kann ja zu Rückforderungsansprüchen kommen.

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EU-Gericht erklärt Bewilligung der Air-France-KLM-Staatshilfen für illegal

Die Billigfluggesellschaft Ryanair ist gegen verschiedene Staatshilfen, die einigen Airlines während der Corona-Pandemie gewährt wurden, vor Gericht gezogen. Der Erfolg ist unterschiedlich. Nun hat das EU-Gericht entschieden, dass die Bewilligung jener, die an Air France-KLM geflossen ist, rechtswidrig war. Wenig überraschend zeigt sich Ryanair davon erfreut. Geklagt hatte der Lowcoster gegen die Genehmigung einer COVID-19-Unterstützung in Höhe von sieben Milliarden Euro für Air France-KLM im Jahr 2020 gewandt, der im Jahr 2021 weitere vier Milliarden Euro folgten, wobei beide Zahlungen von der Europäischen Kommission genehmigt worden waren. Das Rechtsmittel, das von Ryanair ergriffen wurde richtete sich explizit gegen die Bewilligung. In der Begründung des EU-Gerichts ist unter anderem zu lesen: „Wenn die Auswirkungen einer Kumulierung staatlicher Beihilfen innerhalb ein und derselben Unternehmensgruppe auf den Wettbewerb zu befürchten sind, obliegt es der Kommission, die Verbindungen zwischen den zu dieser Gruppe gehörenden Unternehmen mit besonderer Wachsamkeit zu prüfen“. Ein Sprecher der Ryanair Group reagierte wie folgt auf das Urteil: „Diese Entscheidung ist eine der größten Errungenschaften der EU und trägt zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr bei. Die Genehmigung der staatlichen Beihilfen Frankreichs für Air France-KLM durch die Europäische Kommission verstößt gegen die grundlegenden Prinzipien des EU-Rechts, wie das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr agieren muss und diskriminierende staatliche Beihilfen, die von nationalen Regierungen gewährt werden, nicht absegnen kann. Das Eingreifen des Gerichts ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten

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740.000 Euro: Klimakleber werden von Eurowings zur Kasse gebeten

Über das Konzernmitglied Eurowings hat der Lufthansa-Konzern laut einem Medienbericht eine Schadenersatzforderung n der Höhe von 740.000 Euro gegen jene Klimakleber, die an mehreren deutschen Flughäfen für Chaos im Flugverkehr gesorgt haben, geltend gemacht. Deutschlands Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) begrüßt in einer ersten Reaktion die Vorgehensweise der Lufthansa Group. Wiederholt haben Klimakleber deutsche Verkehrsflughäfen heimgesucht. Dabei verschafften diese sich unrechtmäßig Zutritt zum Sicherheitsbereich und haben je nach Aktion den Flugverkehr gestört oder gar Flugzeuge mittels Farbe beschmiert oder sich gar an diesen festgeklebt. Aus Sicherheitsgründen musste jeweils der Flugbetrieb unterbrochen werden. Dadurch haben sich zahlreiche Flüge verspätet und den Airlines sind Mehrkosten, beispielsweise für Ausweichlandungen ankommender Flüge, entstanden. Für die Lufthansa Group macht das Konzernmitglied Eurowings zunächst 740.000 Euro geltend, berichtet die „Bild am Sonntag“. Den mutmaßlichen Verursachern werden zunächst Zahlungsaufforderungen zugeschickt. Nach Fristablauf wird die Angelegenheit gerichtlich geltend gemacht. Für die einzelnen Personen könnte dies schon allein wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten eine empfindlich teure Angelegenheit werden. Deutschlands Verkehrsminister Volker Wissing (FPD) begrüßt in einer ersten Reaktion die Vorgehensweise der Lufthansa Group. Auch fordert er, dass das Luftsicherheitsgesetz verschärft werden soll und erklärte, dass er sich in Kooperation mit seinem Parteikollegen Marco Buschmann (Justizminister) dafür einsetzen wird.

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Spicejet: Dubai-Gericht hat gepfändete Spicejet-B737 freigegeben

Ein Gericht des Emirates Dubai hat jene Boeing 737-800, die kürzlich auf Gläubigerantrag auf dem Flughafen Dubai-World Central gepfändet wurde, freigegeben. Betroffen ist die Maschine mit der indischen Registrierung VT-SLM. Der Leasinggeber Carlyle Aviation hatte veranlasst, dass die von Spicejet betriebene Boeing 737-800, die sich im Anflug auf den Flughafen Dubai-International befand, zum World-Central-Airport umgeleitet wird. Dort wurde der Mittelstreckenjet nach dem Aussteigen der Passagiere von Vertretern des Lessors unter Zurhilfenahme eines Gerichtsvollziehers gepfändet. Das indische Luftfahrtunternehmen, an dem der Leasinggeber mit etwa 7,5 Prozent beteiligt ist, zog gegen diese Maßnahme vor Gericht. Am 7. Dezember 2023 hat ein Richter entschieden, dass diese Boeing 737-800 freigegeben werden muss. Die Pfändung wurde für unzulässig erklärt. Weiters ist festgestellt worden, dass der Lessor der Fluggesellschaft Spicejet die Anwalts- und Gerichtskosten ersetzen muss. Weiters wurde dem Grunde nach, jedoch noch nicht der Höhe nach, Schadenersatz für den Verdienstentgang zugesprochen. Derzeit ist noch offen inwiefern Carlyle Aviation ein Rechtsmittel ergreifen wird. Laut Mitteilung des Gerichts habe diese hinsichtlich der Freigabe der Maschine aber keine aufschiebende Wirkung. Darauf hat es Spicejet auch nicht ankommen lassen, denn die VT-SLM wurde am 8. Dezember 2023 unter der Flugnummer SG9798 nach Mumbai ausgeflogen. Seit 9. Dezember 2023 ist der Mittelstreckenjet wieder im Liniendienst. In die Vereinigten Arabischen Emirate wurde die VL-SLM bis dato nicht mehr eingesetzt. Angesichts dessen, dass davon auszugehen ist, dass der Lessor die Entscheidung des im Emirat Dubai ansässigen Gerichts anfechten wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass Spicejet genau diese Maschine in naher Zukunft in

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