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Kanada: Volga-Dnepr Airlines will beschlagnahmte An-124 „freiklagen“

Die Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr Airlines setzt sich der Pfändung einer Antonov An-124 auf dem Flughafen Toronto juristisch zur Wehr. Eine entsprechende Klage gegen den Staat Kanada wurde bei einem Bundesgericht eingebracht. Die betroffene Maschine ist kurz vor dem Beginn der Sanktionen, die Kanada als Reaktion auf den kriegerischen Überfall der Russischen Föderation gegen die Ukraine ausgesprochen hat, auf dem kanadischen Airport gelandet. Es wurde behördlich untersagt, dass dieses Flugzeug das Staatsgebiet verlassen darf. Mit anderen Worten: Der Frachter wurde an die Kette gelegt. Später hat die Regierung Kanadas beschlossen, dass diese Antonov An-124 beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Volga-Dnepr Airlines setzt sich dieser Maßnahme mittels einer Klage zur Wehr. Ziel des Rechtsmittels ist, dass ein kanadisches Gericht feststellt, dass die Vorgehensweise der Regierung unzulässig ist und das Frachtflugzeug an den Carrier zurückgegeben wird und ausgeflogen werden darf. Vor Gericht argumentiert man unter anderem, dass man ein privates Unternehmen ist und im Zusammenhang mit dem Einmarsch in die Ukraine überhaupt keine Rolle gespielt habe. Auch betont man, dass man für die Söldnerarmee Wagner keinerlei Dienstleistungen erbracht habe. Volga-Dnepr Airlines deutet Wertverlust an Die RA-82078 befindet sich seit dem 27. Feber 2022 auf dem Flughafen Toronto (Pearson) und darf das Land nicht verlassen. Die kanadische Regierung hat beschlossen, dass die Maschine beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Es ist unklar inwieweit der Frachter derzeit flugfähig ist, denn in der Klageschrift behauptet Volga-Dnepr Airlines, dass dem Zeitpunkt, zu dem der Jet an die Kette gelegt wurde, keinerlei Wartungsarbeiten vorgenommen werden durften.

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Nach SAF-Langstreckenflug: Beschwerde bei OECD gegen Virgin und British Airways eingebracht

In der Vorwoche hat Virgin Atlantic den ersten Langstreckenflug, der mit reinem SAF angetrieben wurde, durchgeführt. Dies wurde von der Branche als großer Erfolg gefeiert, aber im „Fahrwasser“ gibt es nun formelle Beschwerden bei der OECD gegen Virgin und den Mitbewerber British Airways. Mit Hilfe einer Anwaltskanzlei hat die Organisation „Possible“ Beschwerden gegen die beiden Carrier bei der OECD eingebracht. Unter anderem heißt es darin, dass die beiden Luftfahrtunternehmen irreführende Aussagen über die Reduktion der Kohlenstoffdioxid-Emissionen machen würden. Für nicht-fachkundige Personen wäre es nicht erkennbar, dass es weiterhin zum Ausstoß von Kohlenstoffdioxid kommen würde. British Airways wird zusätzlich vorgeworfen, dass der Carrier in der Werbung hervorhebt, dass man viele Maßnahmen in Richtung „Netto-Null-Emissionen“ unternehmen würde und dieses Ziel bis zum Jahr 2050 erreichen möchte. Die Beschwerdeführer zweifeln dies an und verweisen darauf, dass die Emissionen in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich gestiegen und nicht gesunken sein sollen. „Possible“ kritisiert, dass in den Werbeunterlagen nicht erwähnt werden würde, dass die selbstgesteckten Ziele bis dato nicht erreicht worden wären. Auf Anfrage kontert ein Medienreferent von British Airways: „Wir waren die erste Fluggesellschaft, die vor mehr als zwei Jahrzehnten über ihren Kohlenstoffdioxid-Fußabdruck Bericht erstattet hat, und wir waren die erste Fluggesellschaft, die freiwillig am britischen Emissionshandelssystem teilgenommen hat“. Seitens der Organisation „Possible“ sieht man den SAF-Einsatz generell kritisch. Man ist der Meinung, dass das Ziel der dekarbonisierten Luftfahrt nicht über die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Rohstoffe erreichbar ist, denn bei der Verbrennung in den Triebwerken wird weiterhin Kohlenstoffdioxid ausgestoßen. Dazu eine

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Flughafen München: Rechtsstreit um T2-Satellit beigelegt

Das Satelliten-Terminal des Flughafens München ist schon seit einigen Jahren in Betrieb. Bis zuletzt beschäftigten Bau und Planungen noch das Landgericht München. Nun ist der langjährige Rechtsstreit vergleichsweise beigelegt wurden. Im Jahr 2016 wurde der Satellit, der dem Terminalkomplex 2 zugeordnet ist, in Betrieb genommen. Dadurch ist die Abfertigungskapazität signifikant gestiegen. Verbunden ist das Gebäude mittels einer unterirdischen Bahn mit dem Hauptgebäude des T2. Allerdings kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Planungsbüro. Beide Streitparteien haben sich gegenseitig verklagt. Die Terminalgesellschaft warf Baumängel vor und hat einen Teil der vereinbarten Gelder einbehalten. Die Folge daraus: Es kam zu einer Gegenklage, die eben die Finanzmittel einbringlich machen sollte. Insgesamt wurde um etwa 28 Millionen Euro gestritten. Vor der 11. Zivilkammer das Landgericht München wurde nun ein Vergleich geschlossen. Laut Mitteilung des Gerichts, in der inhaltliche Details nicht kommuniziert wurden, sieht dieser vor, dass damit sämtliche Ansprüche wechselzeitig verglichen sind. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit mit einer Einigung ohne Urteil.

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Klage: Ilyushin Finance will A220-Anzahlungen zurückhaben

Die Rostec-Tochter Ilyushin Finance Company hat gegen Airbus Canada eine millionenschwere Klage vor einem in Moskau ansässigen Zivilgericht eingebracht. Es geht um einen Kaufvertrag, der im Jahr 2013 noch mit Bombardier abgeschlossen wurde. Bedingt durch die Übernahme des C-Series-Programms durch Airbus wurde dieser Maschinentyp mittlerweile umbenannt. Bombardier hält weiterhin einen Minderheitsanteil an Airbus Canada. Im Jahr 2013 hat der russische Leasinggeber einen Kaufvertrag über 32 CS300 (heute A220-300) abgeschlossen. Im weiteren Verlauf ist es zu Anpassungen gekommen, denn die Order wurde zunächst auf 20 Einheiten reduziert. Dieser Schritt ist im Jahr 2016 vollzogen worden. Zu Auslieferungen ist es bis dato nicht gekommen, denn aufgrund der westlichen Sanktionen, die als Reaktion auf die kriegerischen Aktivitäten Russlands in der Ukraine eingeführt wurden, ist es den Herstellern schlichtweg nicht gestattet in die Russische Föderation zu liefern. Nun will Ilyushin Finance die bereits an Airbus Canada geleisteten Anzahlungen zurück haben. Das dürfte ein schwieriges Unterfangen werden, denn russische Urteile dürften besonders in Kanada so ziemlich gar nicht durchsetzbar sein und obendrein sind reguläre Zahlungen an russische Firmen, die von Sanktionen betroffen sind, gar nicht erlaubt bzw. möglich. Die nun bekanntgewordene Klage ist übrigens kein Einzelfall. Die Konzernschwester Aviacapital hat bereits im Vorjahr eine Klage auf Rückzahlung der Vorauszahlungen eingebracht. Auch dieses Verfahren wird in Moskau verhandelt. Es geht um 17 Airbus A350, die an Aeroflot verleast werden sollten, jedoch der russische Lessor die Maschinen nicht mehr übernehmen durfte.

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EuGH: Ryanair muss in Kärnten Subventionen zurückbezahlen

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat in der Vergangenheit hohe Subventionen in Kärnten erhalten. Diese müssen zurückbezahlt werden, denn in der Vorwoche hat der Europäische Gerichtshof das letzte mögliche Rechtsmittel abgewiesen. Es liegt schon sehr lange zurück, denn Anfang der 2000er Jahre lockte die damalige Landesregierung einige Fluggesellschaften mit Hilfe von Subventionen an. Damit war man auf den ersten Blick auch erfolgreich, denn der Airport hatte so viele Passagiere wie noch nie. Sonderlich nachhaltig war die Praxis aber nicht, denn die Carrier zogen sich mit dem Auslaufen der Förderungen wieder zurück. Sowohl Air Berlin als auch Ryanair kündigten diesen Schritt gar öffentlich an. Frei nach dem Motto: Entweder es fließt weiterhin Geld oder aber man macht die Fliege. Letzteres ist dann auch eingetreten. Jahre später wurde festgesellt, dass die an Ryanair, Hapag-Lloyd Express (spätere Tuifly) und Air Berlin ausbezahlten Subventionen rechtswidrig waren. Im Jahr 2016 ordnete die EU-Kommission die Rückzahlung der Beihilfen an. Dagegen sind die betroffenen Fluggesellschaften vor Gericht gezogen. Zuletzt ging es bei Tuifly um 10,7 Millionen Euro und bei Ryanair um zwei Millionen Euro. Die Forderungen gegen Air Berlin wurden aus wirtschaftlichen Gründen wegen dem Konkurs nicht weiterverfolgt. Während schon vor einigen Monaten Tuifly vor dem EuGH gescheitert ist, traf es in der Vorwoche auch Ryanair. Nach jahrelangem Prozessieren bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass die Förderungen illegal waren und die öffentliche Hand diese zurückfordern muss. Weitere Rechtsmittel stehen den betroffenen Carriern nicht mehr zur Verfügung. Die Kärntner Landesregierung hat die Mittel, die Tuifly zuzüglich Zinsen zurückbezahlen muss, bereits im

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MH370: Prozess um Entschädigungen hat in China begonnen

Am 8. März 2014 ist Malaysia Airlines Flug MH370 auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Peking vom Radar verschwunden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Boeing 777 abgestürzt, jedoch weiß man bis heute nicht wo und schon gleich gar nicht warum. In der Volksrepublik China haben nun Gerichtsverfahren von Geschädigten begonnen. Diese klagen aufgrund des Verlustes von Angehörigen auf Entschädigungen. Verschiedene Versicherungskonzerne sind hohen Forderungen gegenüber gestellt. Die Verhandlung genießt auch außerhalb von China große Aufmerksamkeit, da die Unfallursache bis heute unbekannt ist. Auch hat man nie verwertbare Wrackteile gefunden. Von den 239 Passagieren, die sich an Bord von MH370 befunden haben, hatte 153 die chinesische Staatsbürgerschaft. Viele klagen unter anderem Boeing, die Fluggesellschaft Malaysia Airlines sowie die involvierten Versicherungen auf Entschädigungen. Auch Rolls Royce und der Allianz-Konzern finden sich auf der Liste der Beklagten. Informationen der Nachrichtenagentur Reuters nach sollen die Forderungen, die gerichtlich geltend gemacht und nun verhandelt werden, zwischen 1,4 und 11,2 Millionen U.S.-Dollar pro verstorbener Person betragen. Es ist die Rede davon, dass zunächst die Fälle von etwa 50 Klägern verhandelt werden.

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Ungarn: Ehemaliger Malev-Chef wegen Untreue verurteilt

Ein Strafgericht in der ungarischen Hauptstadt Budapest hat einen ehemaligen Malev-Generaldirektor wegen Untreue schuldig gesprochen. Der Manager wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Ebenso urteilte das Gericht über einen weiteren Angeklagten, der Geschäftsführer einer Malev-Tochter war. Beide haben zusätzlich als Auflage die Bezahlung einer Geldstrafe von einer Million Ungarischen Forint sowie ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten. Letzteres bedeutet, dass sie in Unternehmen ohne Zustimmung des Gerichts keine leitenden Funktionen übernehmen dürfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Oberstaatsanwaltschaft als auch die Angeklagten berufen können.

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EuGH bestätigt Staatshilfen für Air France und SAS

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Bewilligungen der Staatshilfen, die im Jahr 2020 von Frankreich und Schweden gewährt wurden, rechtmäßig waren. Geklagt hatte die Billigfluggesellschaft Ryanair. Es ging um die von der EU-Kommission erteilten Freigaben der Unterstützungsmaßnahmen, die Air France-KLM von der französischen und SAS von der schwedischen Regierung gewährt wurden. Gegen diese zog Ryanair vor Gericht. Vor dem EuGH wurde ein Berufungsverfahren verhandelt, denn das EU-Gericht entschied in erster Instanz zu Ungunsten des Billigfliegers. Nebst staatlich garantierten Darlehen stundete die französische Regierung der Fluggesellschaft Air France auch die Entrichtung von Ticketsteuern. Ryanair klagte gegen so ziemlich jede Staatshilfe, die im Zuge der Corona-Pandemie gewährt wurde. In den meisten Fällen unterlag man in erster Instanz. Im Fall der Lufthansa erklärte das EU-Gericht die Freigabe für rechtswidrig, wobei ein Berufungsverfahren vor dem EuGH anhängig ist. Bezüglich SAS und Air France hat Ryanair nun keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Eine höhere Instanz als der Europäische Gerichtshof ist in der EU nicht vorhanden. Damit sind die Genehmigungen der Staatshilfen, die im Zuge der Corona-Pandemie den beiden genannten Fluggesellschaften gewährt wurden, endgültig rechtskräftig.

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Klage gegen Delta: Pilotin soll weiblichen Passagier belästigt haben

Ein Bezirksgericht im U.S.-amerikanischen Bundessaat Minnesota muss sich mit einer Klage einer Passagierin, die behauptet, dass sie am 17. November 2022 von einer Pilotin gegrapscht worden sein soll, befassen. Die Frau war eigenen Angaben nach an diesem Tag mit Delta Air Lines auf dem Weg von Las Vegas nach Minneapolis. An Bord soll sich eine Flugzeugführerin, die momentan nicht im Dienst war, befunden haben. Diese war ihr Sitznachbar. In der Klageschrift behauptet die Frau, dass sie von ihm während dem Flug wiederholt sexuell belästigt worden sein soll. Weiters behauptet der klagende Fluggast, dass die Pilotin stark alkoholisiert gewirkt haben soll. Im weiteren Verlauf des Fluges soll sie wiederholt ohne ihre Zustimmung am Gesäß und anderen Körperstellen betatscht worden sein. Auch soll die Flugzeugführerin mehrfach versucht haben die Klägerin zu küssen. Diese wandte sich an das Kabinenpersonal und ersuchte darum, dass dieses einschreitet. Allerdings soll das nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, denn laut der Klägerin wurde auch der Ausschank alkoholischer Getränke nicht eingestellt. Man habe die Pilotin gar nicht angesprochen, sondern lediglich das Weinglas nachgefüllt. Gegenüber der Zeitung „The Independent“ sagte der Rechtsanwalt, der die mutmaßlich Geschädigte vertritt unter anderem, dass sich seine Mandantin an Bord regelrecht wie eine Geisel gefühlt habe. Besonders scharf kritisiert ihr die passive Haltung der diensthabenden Kabinencrew. Bemerkenswert ist aber die Stellungnahme von Delta Air Lines. In dieser versucht man möglichst keine Details zuzugeben. Die Klage richtet sich nämlich gegen das Luftfahrtunternehmen. „Der mutmaßliche Angreifer war ein Angestellter einer Delta-Tochtergesellschaft, aber nicht direkt bei Delta

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X-Jam-Maturareisen: OGH kippt Entgelte und Stornogebühren von DocLX

Teilnehmer von X-Jam-Maturareisen des Tour Operators DocLX können nun Geld zurückfordern. Die Arbeiterkammer ist wegen einiger Gebühren und Zusatzentgelte vor Gericht gezogen und obsiegte. Es geht dabei auch darum, dass Rücktritte bei außergewöhnlichen Umständen nicht nur nicht kostenlos ermöglicht wurden, sondern gar nicht darauf hingewiesen worden sein soll. Laut Arbeiterkammer habe DocLX über mehrere Jahre hinweg Zusatzgebühren wie einen „Green Beitrag“ erhoben. Dieser soll sich auf Leistungen, die ohnehin im Reisevertrag inkludiert gewesen sein sollen, bezogen haben. Besonders sauer stieß den Konsumentenschützern auf, dass nicht auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hingewiesen worden sein soll, sondern Stornopauschalen zwischen 40 und 95 Prozent des Reisepreises verlangt worden sein sollen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer bezeichnen einige Zusatzentgelte, die von DocLX kassiert wurden als „aus der Luft gegriffen“. Hierzu werden nachstehende Beispiele genannt: „Green Beitrag“ in der Höhe von 10 Euro, „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro und einige weitere. Die Arbeiterkammer klagt seit längerer Zeit gegen den Tour Operator, so dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete. Dieser kippte die Zusatzentgelte. Der verrechnete „Green Beitrag“ stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum – ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden. Weiters hat das österreichische Höchstgericht eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro, die anfällt, wenn eine Namensänderung erfolgt, kassiert. Die Gebühr von 29 Euro erachtete der OGH jedoch als unzulässig,

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