Keine Ersatzbeförderung: Airlines müssen laut BGH entschädigen
Fluggesellschaften müssen auch dann für schnellstmögliche Ersatzflüge sorgen, wenn die Streichung aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Unwetter erfolgt. Kommt die Airline dem nicht nach, so kann zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung entstehen. Dies entschied der deutsche