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EU-Gericht bestätigt Corona-Hilfen für Brussels Airlines und Alitalia

Der Billigflieger Ryanair hat zwei weitere juristische Niederlagen in Sachen Staatshilfen, die während der Corona-Pandemie gewährt wurden, erlitten. Das EU-Gericht hat entschieden, die Finanzhilfen, die Brussels Airlines gewährt wurden, zulässig waren. Auch im Fall der mittlerweile sich in Abwicklung befindlichen Alitalia wurde die Rechtmäßigkeit bestätigt. In beiden Fällen richteten sich die Klagen von Ryanair nicht direkt gegen die Luftfahrtunternehmen, sondern gegen die Bewilligungen, die von der EU-Kommission erteilt wurden. Der Billigflieger ist gegen zahlreiche Rettungspakete, die verschiedene Regierungen den in ihren Ländern ansässigen Airlines während der Pandemie gewährt haben, vor Gericht gezogen. In den meisten Fällen unterlag Ryanair, jedoch konnte man auch Erfolge verzeichnen, denn punktuell sind der EU-Kommission Fehler unterlaufen. In diesen Fällen bessere die Kommission die Begründung nach und just klagte der Lowcoster erneut. Brussels Airlines begrüßte die Entscheidung des EU-Gerichts. Weiters erklärt man, dass man die staatlich garantierten Kredite bereits zurückbezahlt habe. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ryanair das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten könnte. Für Aufsehen sorgte im Mai 2023 der Umstand, dass das EU-Gericht die milliardenschwere Staatshilfe, die Deutschland an Lufthansa gewährt hatte, gekippt hat. Dagegen legten Deutschland bzw. Lufthansa Berufung ein, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Seitens des Kranich-Konzerns heißt es dazu auch, dass man die Krisenhilfe bereits vollständig zurückbezahlt habe.

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EuGH verhandelt über Belavia-Klage gegen EU-Bann

Die weißrussische Fluggesellschaft Belavia ist seit einiger Zeit aus dem EU-Luftraum gebannt. Dagegen zieht der Carrier nun vor den Europäischen Gerichtshof. Am 25. Oktober 2023 wird in Luxemburg die erste Anhörung stattfinden. Nach der erzwungenen Zwischenlandung eines von Buzz durchgeführten Ryanair-Fluges auf dem Minsk Airport, die sich im Jahr 2021 ereignet hat, wurde Belavia gemeinsam mit zehn weiteren Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Belarus aus dem EU-Luftraum gebannt. Seither dürfen diese weder Ziele in der Europäischen Union anfliegen noch den Luftraum nutzen. Belavia versucht nun gerichtlich durchzusetzen, dass die Sanktionen beendet werden. Dazu hat man eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht. Inhaltlich wirft man vor, dass fehlerhafte Daten zur Entscheidung, die man bekämpft, geführt hätten. Das Rechtsmittel wurde Anfang März 2022, also deutlich später, jedoch kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, die auch über weißrussisches Staatsgebiet, eingebracht. Am 25. Oktober 2023 führt der Europäische Gerichtshof eine erste Anhörung durch. Es ist nicht damit zu rechnen, dass bereits ein Urteil verkündet wird. Belavia will jedenfalls erreichen, dass der Bann aufgehoben wird. Sollte der EuGH diesen tatsächlich kippen, ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission einen erneuten mit anderer Begründung verhängen wird.

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Keine Ersatzbeförderung: Airlines müssen laut BGH entschädigen

Fluggesellschaften müssen auch dann für schnellstmögliche Ersatzflüge sorgen, wenn die Streichung aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Unwetter erfolgt. Kommt die Airline dem nicht nach, so kann zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung entstehen. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof. Bereits im Jahr 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Fluggesellschaften – wie in der Fluggastrechteverordnung vorgesehen – im Falle von erheblichen Verspätungen und/oder Ausfällen schnellst möglich eine Ersatzbeförderung anbieten müssen. Einige Anbieter nehmen es damit aber nicht besonders genau. Beispielsweise behauptet die Billigfluggesellschaft Wizz Air häufig unter Verweis auf die eigenen Beförderungsbedingungen, dass nur eine Umbuchung auf eigene Wizz-Air-Flüge oder aber die Erstattung möglich sein soll. Das entspricht jedoch nicht der Spruchpraxis der Gerichte. Der Bundesgerichtshof stellte aufgrund von Klagen, die über Flightright betrieben wurden, fest, dass sowohl eigene Flüge als auch Nonstop- bzw. Umsteigeflüge anderer Airlines als Alternative angeboten werden müssen und zwar ohne, dass dem Reisenden hierfür Mehrkosten entstehen. Die Fälle, die vor dem BGH verhandelt wurden, stammen aus den Jahren 2018 und 2020. Es ging im ersten Fall um einen Flug von New York nach München, der wegen der schlechten Wetterlage gestrichen werden musste. Der Kläger ist erst mit 96 Stunden Verspätung angekommen. Im zweiten Fall ging es um eine zweitägige Verspätung auf der Strecke Keflavik-München. Bemerkenswert ist, dass der BGH die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen gekippt hat. Diese haben nämlich entschieden, dass den Passagieren bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zustehen würde, wenn sich die Airlines binnen drei Stunden nach der Absage um Ersatzflüge kümmern würden. Danach wäre dies nicht mehr

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Madrid: Gericht lehnt Einstweilige Verfügung gegen OTA-Verifizierung von Ryanair ab

Die Billigfluggesellschaft Ryanair geht seit einiger Zeit juristisch gegen Online-Travel-Agents vor. Momentan verlangt man von Passagieren, die über solche Plattformen buchen, dass diese eine kostenpflichtige Verifizierung vornehmen. Dagegen zog Kiwi.com in Madrid vor Gericht. Unter anderem hat man den Erlass einer Einstweiligen Verfügung beantragt. Diese wurde am 2. Oktober 2023 durch das Handelsgericht Madrid abgelehnt, was wenig überraschend seitens Ryanair medial ausgeschlachtet wird.

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Gericht: HolidayCheck siegt in Fake-Bewertungen-Prozess

Viele Internetnutzer kennen sie: Fake-Bewertungen. Ein vermeintlich tolles Produkt wird besonders gut bewertet oder aber unverständlich schlecht. Dennoch spielen diese bei der Buchung von Hotels oder beim Kauf von Produkten eine wichtige Rolle. HolidayCheck hat nun vor Gericht einen Sieg gegen einen weltweit aktiven Anbieter von Fake-Bewertungen errungen. Hotels, die auf Buchungsportalen überhaupt keine Rezensionen haben, werden seltener gebucht als jene, die viele Bewertungen aufweisen können. Leider bedienen sich manche Anbieter so genannter Fake-Rezensionen, um vermeintlich besser dazustehen. Oder was es auch gibt: Die Konkurrenz wird mittels Fake-Bewertungen gezielt schlecht gemacht. Kann man den Rezensionen trauen? Da damit so viel Schindluder getrieben wird, sollte man aufmerksam sein. Ein Indiz dafür, dass etwas nicht stimmen könnte: Ein Hotel hat fast ausschließlich positive Bewertungen und inhaltlich beschreiben diese zum Teil Dinge, die es in dem Haus gar nicht gibt. Dann sollten die Alarmglocken schrillen, denn auch ein Top-Haus, mit dem fast alle Reisenden zufrieden sind, hat mal einen Gast, dem einfach gar nichts gefallen hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass negative Bewertungen geschrieben werden, ist viel höher als, dass sich Leute, für die alles gepasst hat, die Zeit für positive Rezensionen nehmen. Aber auch bei besonders vielen negativen Bewertungen sollte man aufpassen. Es könnte nämlich sein, dass eine spezielle Agentur gegen das Hotel angesetzt wurde, denn je negativer die „Bewertungen“, desto geringer die Buchungszahlen. Es könnte ja sein, dass die Konkurrenz einfach nichts vergönnt. HolidayCheck hat im Gerichtsverfahren gegen Goldstar Marketing gewonnen und einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten

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SAS-Staatshilfe: EuGH weist Ryanair-Klage ab

Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Ryanair, die sich gegen die Bewilligung der EU-Kommission hinsichtlich der Kreditgarantien, die zu Beginn der Covid-19-Pandemie seitens Schwedens und Dänemarks SAS gewährt wurden, endgültig abgewiesen. Zahlreiche Regierungen haben am Anfang der Corona-Pandemie Staatshilfen und/oder Kreditgarantien an ausgewählte Fluggesellschaften vergeben. Diese wurden im Regelfall von der EU-Kommission bewilligt. Unter anderem Ryanair klagte gegen zahlreiche Freigaben vor dem Gericht der Europäischen Union, da man darin eine Wettbewerbsverzerrung sah. In einigen Fällen unterlag man, in anderen obsiegte man in erster Instanz. Der SAS-Fall wurde als Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Die Vorinstanz hatte am 14. April 2021 die Klagen von Ryanair abgewiesen und unter anderem festgestellt, dass die Maßnahmen der Regierungen von Dänemark und Schweden mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen sind. Dagegen zog der Billigflieger für den EuGH. Dieser hat nun das Rechtsmittel von Ryanair abgelehnt und die Entscheidung des EU-Gerichts bestätigt. Die vom Lowcoster vorgebrachten Argumente wurden zurückgewiesen. Eine weitere Instanz gibt es nicht mehr, so dass das der irische Konzern diesen Rechtsstreit nun endgültig verloren hat. Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass die streitige Beihilfemaßnahme auf SAS beschränkt werden konnte. Sie musste nicht allen Unternehmen zugutekommen, die durch die Corona-Pandemie geschädigt wurden.

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Jet-Airways-Neustart mit neuerlichen Problemen

Über dem angekündigten Neustart der indischen Jet Airways, der schon mehrfach abgesagt und verschoben wurde, steht neuerlich kein guter Stern. Ein Gläubigerausschuss behauptet, dass noch immer kein Geld von den Käufern überwiesen worden wäre. Konkret geht es um Altlasten, die im Zuge der Übernahme durch das Jalan-Kalrock-Konsortium mitübernommen wurden. Das zuständige Insolvenzgericht hat schon mehrfach Stundungen gewährt, um Verhandlungen zu ermöglichen. Die Gruppierung behauptet nun, dass man nun versuchen will die noch vorhandenen Vermögenswerte verwerten zu lassen, falls der Käufer auch weiterhin keine Zahlungen leisten sollte. Das Committee of Creditors habt auch hervor, dass kürzlich ein Gericht in Liechtenstein nicht näher bezeichnete Vermögenswerte des Konsortiums eingefroren habe. Rechtsmittel, die dagegen ergriffen wurden, wären abgelehnt worden. Weiters läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Die Verhandlungsbasis zwischen dem Komitee und dem Käufer-Konsortium scheint immer weiter angespannt zu sein. Einst war Jet Airways eine Beteiligung von Etihad Airways. Im April 2019 musste man aber den Flugbetrieb einstellen und Konkurs anmelden. Etwa 1,5 Jahre später ging das Jalan-Kalrock-Konsortium als Käufer der Insolvenzmasse hervor. 99 Prozent der Gläubiger hatten ihre Zustimmung erteilt, denn es wäre zugesagt worden, dass etwa 1,8 Milliarden U.S.-Dollar an Altlasten übernommen und an die Gläubiger ausbezahlt werden. Das Committee of Creditors behauptet gegenüber lokalen Medien, dass man bislang keine Zahlungen von den Käufern erhalten habe, sondern monatliche Kosten in der Höhe von 2,8 Millionen Euro habe. Dabei soll es sich um Finanzmittel handeln, die Jet Airways benötigen würde. Dem gegenüber steht aber, dass das Jalan-Kalrock-Konsortium erklärt hat, dass man unmittelbar nach der

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Greenwashing: AUA kassiert Schlappe vor dem Landesgericht Korneuburg

Vor dem Landesgericht Korneuburg hat Austrian Airlines eine Greenwashing-Schlappe erlitten. Der Verein für Konsumenteninformation hatte die Lufthansa-Tochter wegen irreführender Werbung geklagt und vor Gericht obsiegt. Konkret ging es um eine Werbeaussage im Zusammenhang mit einem Flug nach Venedig. Der Carrier hatte unter anderem mit folgenden Worten geworben: „CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF“. Ergänzt wurde der hervorgehobene Teil durch die Information: „Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig.“ Aus physikalischen bzw. chemischen Gründen ist es auch beim Einsatz von SAF völlig unmöglich, dass keine Kohlenstoffdioxid-Emissionen entstehen. Es handelt sich um einen Verbrennungsprozess und aufgrund der „Inhaltsstoffe“ von Flugtreibstoffen, völlig unabhängig davon, ob konventionell oder SAF, entsteht Kohlenstoffdioxid als „Abfallprodukt“. Weiters ist es derzeit nicht möglich die Triebwerke mit 100 Prozent SAF zu betreiben, denn hierfür fehlen die notwendigen Freigaben der Hersteller. Üblich und zugelassen ist derzeit lediglich die Beimischung. Auf diese Umstände hat Austrian Airlines natürlich nicht aufmerksam gemacht, sondern unter anderem auf der eigenen Homepage, auf Social-Media-Plattformen und in Medienmitteilungen damit geworben wie umweltfreundlich und klimaneutral der betroffene Flug denn nicht sein soll. Das Landesgericht Korneuburg ist aber der Ansicht, dass es sich um irreführende Werbung gehandelt haben soll. Der Verein für Konsumenteninformation schreibt dazu unter anderem: „Schon seit Längerem gibt es in Unternehmen die Erkenntnis, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Angaben zu Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit gut vermarkten lassen. Jedoch nicht immer halten die beworbenen Umweltvorzüge eines Produktes einer

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Gericht kippt Kündigungen von 1.700 Qantas-Mitarbeitern

Der australischen Fluggesellschaft Qantas kommt eine Entscheidung, die ihr kürzlich über einen Konsumentenschutzskandal gestolperter Firmenchef Alan Joyce getroffen hat, teuer zu stehen. Der High Court of Australia hat die Kündigung von über 1.700 Bodenmitarbeitern für nichtig erklärt.  Zu Beginn der Corona-Pandemie sprach das Unternehmen vielen Beschäftigten die Kündigung aus und sagte gleichzeitig zu, dass man wieder eingestellt wird. Beim Bodenpersonal lief es aber in vielen Fällen anders, denn man beauftragte dann externe Dienstleister.  Das Gericht erklärte die Vorgehensweise für nichtig. Zwar habe Qantas wirtschaftliche Gründe für die Vorgehensweise gehabt, jedoch wurde das Arbeitsrecht missachtet. Konkret habe man auch die Abhaltung eines Streiks sowie Verhandlungen mit den Gewerkschaften sabotiert. All dies kommt Qantas nun teuer zu stehen, denn man muss die 1.700 Betroffenen nicht nur wiedereinstellen, sondern diesen auch Lohnnachzahlungen zuzüglich Zinsen leisten. 

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British Airways: Maskenverweigernder Pilot verliert Kündigungsklage vor Gericht

Ein Pilot der British Airways, der sich während der Corona-Pandemie weigerte eine Maske zu tragen, verlor vor dem zuständigen Arbeitsgericht einen Rechtsstreit gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das Gericht lehnte die Argumente, die auch in Richtung religiöse Themen gingen, ab. Der Mann war als Erster Offizier für British Airways tätig. Während der Corona-Pandemie kam es zum Zerwürfnis, denn er soll sich strikt geweigert haben die damalige Maskenpflicht zu befolgen. In weiterer Folge sprach die Fluggesellschaft die Kündigung aus. Der Flugzeugführer wollte dies nicht akzeptieren und zog vor das zuständige Arbeitsgericht. Während der mündlichen Verhandlung, von der unter anderem „Mail Online“ berichtet, soll der Co-Pilot gesagt haben, dass er als „souveränes Wesen, das ein Recht darauf hat, frei zu atmen“. Weiters argumentierte er, dass seine Verweigerung eine Maske zu tragen „einer religiösen Überzeugung entspreche und daher geschützt werden müsse“. Der Mann stellte auch einen Vergleich zwischen Maske und Kopftüchern, die beispielsweise im Islam weitverbreitet sind, an. Die vorsitzende Richterin überzeugte das Vorberingen des gekündigten Ersten Offiziers aber nicht. Sie wies es zurück, dass Kündigungen, die aufgrund der Verweigerung Masken zu tragen, gegen die Gleichstellungsgesetze des Vereinigten Königreichs verstoßen würden. Weiters stellte sie fest, dass der Co-Pilot durch seine Verweigerung das Recht auf Leben anderer Personen beinträchtigen könnte, denn diese könnten ohne Maske leichter mit Covid-19 angesteckt werden. Das Vorgehen der Fluggesellschaft British Airways habe den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen. Letztlich wurde die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin unter anderem, dass der Kläger „zu erkennen scheint, dass die Ausübung seiner

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