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Dienst quittiert, Kündigungsfrist missachtet: Akasa verklagt 43 Piloten

Die indische Billigfluggesellschaft Akasa Air zieht gegen insgesamt 43 Piloten, die den Carrier unter Missachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist verlassen haben, vor Gericht. Den Flugzeugführern wird vorgeworfen, dass diese einfach nicht mehr zum Dienst erschienen sind, um bei einem Mitbewerber anzuheuern. Der Darstellung des Carriers nach sollen die Pilotenverträge so gestaltet sein, dass es eine sechsmonatige Kündigungsfrist gibt. Auch bei Eigenkündigung sind die Dienste, sofern keine Freistellung erfolgt, bis zum letzten Tag zu erbringen. 43 Flugzeugführer sollen dies aber ignoriert haben und „einfach so“ gegangen sein, um bei einer anderen Airline anzufangen. Fast drei Millionen U.S.-Dollar eingeklagt Dies hatte Auswirkungen auf den Flugbetrieb, denn laut indischen Medienberichten musste Akasa Air aus diesem Grund einige Flüge streichen. Die Economic Times schreibt, dass die Airline Schadenersatz in der Höhe von umgerechnet fast drei Millionen U.S.-Dollar vor Gericht geltend macht. Weiters habe das Ansehen des Carriers aufgrund der Streichungen, die wegen dem entstandenen Pilotenmangel aufgetreten sein sollen, gelitten haben. Die Fälle werden vor einem Gericht in Bombay verhandelt. Mittlerweile hat Akasa Air einen äußerst umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen eingereicht. Unter anderem will man damit beweisen, dass man die 43 betroffenen Piloten wiederholt aufgefordert hat zum Dienst zu erscheinen. Auch bringt man vor, dass diese längst bei einem Mitbewerber fliegen. Dies wäre während der Kündigungsfrist nicht zulässig gewesen, so dass diese sich aus der Sicht des Carriers schadenersatzpflichtig gemacht hätten. Airline bezeichnet Piloten als „egoistisch“ Auf Anfrage bestätigt Akasa Air, dass man „gegen eine kleine Gruppe von Piloten“ vor Gericht gezogen ist. Unter anderem

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Reiseveranstalter muss 1,65 Millionen Euro Schadenersatz an Getjet Airlines bezahlen

Die Fluggesellschaft Getjet Airlines hat einen Gerichtsprozess, den man gegen den Reiseveranstalter Novaturas geführt hat, gewonnen. Der Tour Operator muss Schadenersatz in der Höhe von 1,65 Millionen Euro zuzüglich acht Prozent Zinsen seit dem Jahr 2021 bezahlen. Das Landgericht Vilnius wies den Antrag von Novaturas zurück, festzustellen, dass der Kläger „Novaturas“ auch nach Aufhebung der Covid-19-Quarantäne seinen Verpflichtungen aus dem Charterflugvertrag mit GetJet Airlines aufgrund höherer Gewalt nicht nachgekommen sei. Das Gericht wies auch den Antrag von Novaturas, sie von der vertraglichen zivilrechtlichen Haftung für Umstände höherer Gewalt freizustellen, als unbegründet zurück, erkannte die einseitige Kündigung des Vertrags als rechtswidrig an und sprach GetJet Airlines 1,65 Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich 8 % Zinsen pro Jahr zu.

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Nach Scherz über Bombe an Bord: 62-Jährigem drohen 15 Jahre Haft

Ein 62-Jähriger, der behauptet hatte, dass er an Bord einer Maschine der Avelo Airlines eine Bombe versteckt habe, muss sich seit 31. August 2023 in den Vereinigten Staaten von Amerika, vor Gericht verantworten. Bei Verurteilung drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft. Der Vorfall ereignete sich am Palm Beach International Airport während dem Aussteigen. Der 62-jährige Mann meinte einem ihm zuvor nicht bekannten Fluggast erzählen zu müssen, dass er an Bord der Maschine eine Bombe versteckt habe. Vorsichtshalber wandte sich jene Person, der dies „berichtet“ wurde, an den Mitarbeiter am Gate, der den Folgeflug abfertigen sollte. Somit ist anzunehmen, dass das Gespräch in der Gangway stattgefunden haben müsste. Nach dem Grundsatz „Safety First“ informierte der Airport-Mitarbeiter sofort die Exekutive sowie seinen Supervisor. Es wurde dann entschieden, dass das Boarding für den nächsten Flug auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Sprengstoffexperten untersuchten den Avelo-Jet akribisch und konnten zum Glück Entwarnung geben. Für den „Scherzbold“ hatte die Angelegenheit aber schon unmittelbare Konsequenzen. Er wurde durch die Polizei verhaftet und am 31. August 2023 einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an, aus der er nur gegen Hinterlegung einer Kaution von 26.000 U.S.-Dollar entlassen werden durfte. Für den Mann könnten die Folgen noch gravierender werden, denn auf das Delikt, für das er angeklagt wurde, stehen bis zu 15 Jahre Haft sowie zusätzlich eine saftige Geldstrafe. Das zuständige Gericht wird demnächst darüber entscheiden. Angeblich soll der Angeklagte geständig sein und behaupten, dass es lediglich ein Scherz gewesen wäre. Die U.S.-amerikanische Justiz kennt im Bereich

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Ex-Chefin Ourmières-Widener klagt Tap auf 5,9 Millionen Euro

Die ehemalige Tap-Air-Portugal Chefin Christine Ourmières-Widener verklagt ihren ehemaligen Arbeitgeber auf 5,9 Millionen Euro. Gemeinsam mit Manuel Beja wurde sie im April dieses Jahres abgesetzt. Hintergrund war, dass eine an das ehemalige Vorstandsmitglied Alexandra Reis ausbezahlte Abfindung in der Höhe von einer halben Million Euro in Portugal hohe Wellen geschlagen hatte. Reis war einst selbst Geschäftsführerin von Tap Air Portugal und gehörte nach ihrer Absetzung weiterhin dem Vorstand an. Vor ihrem Wechsel in ein Regierungsamt erhielt sie seitens der Airline eine Abfindung von 500.000 Euro. Ourmières-Widener und Beja wurde dies negativ zur Last gelegt. Die Politikerin ist unter dem öffentlichen Druck von ihrem Amt zurückgetreten und in der weiteren Folge gab das Verkehrsministerium während einer Pressekonferenz bekannt, dass sowohl Beja als auch Ourmières-Widener ihre Schreibtische ausräumen müssen. Das will die ehemalige Tap-Air-Portugal-Chefin nicht auf sich sitzen lassen und brachte in der Vergangenen Woche eine Klage, die sich gegen Tap Air Portugal und die Konzernmutter Tap SGPS richtet, ein. Gefordert werden 5,9 Millionen Euro, wobei davon etwa vier Millionen Euro auf Verdienstentgang und knapp unter zwei Millionen Euro auf Schadenersatz für den von ihr behaupteten Rufschaden, den sie erlitten haben will. Der Fall ist somit gerichtsanhängig. Die Justiz muss nun entscheiden, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht. Die gesamte Angelegenheit rund um die Abfindung, die dem kurzzeitigen Regierungsmitglied Reis ausbezahlt wurde, schlug in Portugal hohe Wellen und führte zu Politikerrücktritten.

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American Airlines verklagt OTA Skiplagged

Der Online-Travel-Agent Skiplagged hat sich eine Klage des Oneworld-Mitglieds American Airlines eingefangen. Der Carrier wirft dem Portal vor, dass dieses Flugscheine ohne Vertriebsvertrag verkaufen würde und somit Passagiere Gefahr laufen würde, dass die Tickets annulliert werden könnten. Skiplagged ist ein Portal, das sich darauf spezialisiert hat Umsteigeverbindungen, bei denen das letzte Flugsegment bewusst nicht angetreten wird, zu vermitteln. Diese Praxis stört American Airlines besonders stark, denn man wirft dem OTA vor, dass die Preise durchwegs höher wären als bei Direktbuchung auf der Homepage der Airline. Weiters sollen Logos von American Airlines ohne entsprechende Autorisierung verwendet werden.

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Überlastete Gerichte: Airhelp wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet von Klagen des Deutschen Richterbundes über die hohe Anzahl an Gerichtsverfahren von Passagieren gegen Airlines. Rechtsstreitigkeiten um Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge werden immer häufiger vor Gericht ausgetragen. In einem Statement von Tomasz Pawliszyn, CEO der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte AirHelp weist das Portal die Verantwortung für überlastete Gerichte von sich – und macht die Airlines für das Problem verantwortlich. „Bei AirHelp unterstützen wir Fluggäste auf der ganzen Welt und arbeiten mit Fluggesellschaften zusammen, die die Verbraucherrechte achten. In diesen Fällen sind wir in der Lage, Ansprüche schnell und fair zu bearbeiten, ohne dass je ein Gericht sich damit befassen muss. Wir sind schockiert über das derzeitige Verhalten einiger Fluggesellschaften in Deutschland. Dies macht das Land zu einem Negativbeispiel in Europa. Die Fluggesellschaften müssen unbedingt die Gesetze achten. Sind die Gerichte überlastet, lässt sich dies leicht dadurch beheben, indem die Fluggesellschaften ihren Teil zur Lösung der Fälle beitragen. Wir legen großen Wert darauf, die Gültigkeit der Ansprüche der Passagiere sicherzustellen. Wir prüfen jeden Anspruch anhand mehrerer Flugberichte und unserer eigenen umfangreichen Datenbank. Unsere fortschrittlichen automatisierten Systeme gewährleisten, dass die Forderungen unserer Kundinnen und Kunden berechtigt sind. Airlines wissen, dass sie unseren Daten vertrauen können. Ein Beweis hierfür: 90 Prozent der Fälle, in denen Fluggesellschaften sich weigern, Ansprüche ihrer Passagiere anzuerkennen, gewinnen wir vor Gericht. Wir von AirHelp werden weiterhin für die Rechte unserer Kundinnen und Kunden kämpfen.” AirHelp behauptet die Gerichte zu unterstützen „Wir erweisen den Gerichten bereits einen großen Dienst: Die Deutsche

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Amtsgericht München: Reiseveranstalter haften nicht für langsame Sicherheitskontrolle

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Fragestellung, ob bei Pauschalreisen eine erhebliche Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen einen Reisemangel darstellt. Hintergrund ist, dass ein Urlauber trotz überpünktlichem Anstellen dann doch seinen Flug verpasst hatte. Das Gericht entschied in erster Instanz unter der Geschäftszahl 158 C 1985/23, dass Reiseveranstalter für Verzögerungen und Wartezeiten bei Sicherheitskontrollen an deutschen Airports nicht haftbar gemacht werden können. Das Amtsgericht München stellte fest, dass es sich um eine hoheitliche Tätigkeit des Staats handelt und somit weder der Tour Operator noch die Fluggesellschaft in irgendeiner Form Einfluss darauf haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau ist der Kläger etwa drei Stunden und 20 Minuten vor dem geplanten Abflug am Airport München erschienen. Allerdings hatte er auch Aufgabegepäck, jedoch haben die Schalter der Airline erst um 11 Uhr 00 geöffnet. Gegen 11 Uhr 20 haben sich die Urlauber dann in die Warteschlange der Siko begeben und es dauerte bis 13 Uhr 00 bis diese passiert werden konnte. Vor Gericht wurde angegeben, dass anstatt etwa 20 Kontrolllinien nur eine einzige in Betrieb gewesen sein soll. Im Vorfeld gab es Empfehlungen, dass man mindestens rund drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen erscheinen soll, jedoch wurden diese wegen der Tatsache, dass die Airline den Check-in-Schalter erst zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug geöffnet hat, regelrecht ad-absurdum geführt. Bedingt durch die lange Wartezeit auf die Sicherheitskontrolle haben der Kläger und seine Ehefrau dann ihre Flüge verpasst. Da außergerichtlich keine Lösung mit dem Reiseveranstalter gefunden werden konnte, zog man vor Gericht. Allerdings

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Leasinggeber klagt Go First wegen illegaler „Ersatzteilgewinnung“

Der irische Leasinggeber ACG Aircraft zieht gegen die insolvente Fluggesellschaft Go First vor Gericht, denn aus Sicht des Flugzeugeigentümers sollen aus zumindest zwei Airbus A320neo wichtige Komponenten ohne Zustimmung ausgebaut worden sein. Am 2. Mai 2023 musste der Flugbetrieb von Go First eingestellt werden, da dem Unternehmen die finanzielle Luft ausgegangen ist. Auch wurde ein Insolvenzverfahren beantragt. Seither bemüht sich das Unternehmen wieder in die Luft zu kommen, jedoch ist dies bislang nicht gelungen. Die Ursache für die Pleite sieht der indische Billigflieger primär in Lieferproblemen von Pratt&Whitney, jedoch hat das U.S.-amerikanische Unternehmen die Anschuldigung nicht unkommentiert auf sich sitzen lassen, sondern öffentlich zum Gegenschlag ausgeholt und behauptet, dass Go First eine langjährige Geschichte in Sachen Zahlungsverzug habe. Als direkte Folge der Pleite haben zahlreiche Leasinggeber ihre Maschinen zurückgefordert und zu erheblichen Teilen auch bereits „einkassiert“. Teilweise sind diese bereits bei anderen Fluggesellschaften, also neuen Leasingnehmern im Einsatz. Doch nicht alle Lessoren sind einfach an ihr Eigentum gekommen, denn ACG Aircraft Leasing ist mit dem Problem konfrontiert, dass zumindest zwei Airbus A320neo aufgrund des Ausbaus zahlreicher Komponenten gar nicht flugfähig sind. Unter anderem deswegen ist man in Delhi vor Gericht gezogen und hat vor dem Obersten Gerichtshof zahlreiche Fotos und Dokumente, aus denen fehlende Teile hervorgehen, als Beweis vorlegt. Und die Liste hat es in sich: Beispielsweise fehlen bei den beiden A320neo Notrutschen, zumindest ein Sidestick-Controller und Triebwerksschaufeln. Damit können die Maschinen aus Sicherheitsgründen nicht abheben. Weiters fehlen auch einige kleinere Komponenten. Der Leasinggeber vermutet, dass diese möglicherweise unrechtmäßig ausgebaut

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Europäisches Verbraucherzentrum: Offene Ticket-Erstattungen aus dem Jahr 2020 sollten rasch eingeklagt werden

Noch immer wurden seitens einiger Fluggesellschaften nicht alle Tickets, deren zugehörige Flüge im Jahr 2020 annulliert wurden, erstattet. Besonders ärgerlich: Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen haben manche Airlines „Zwangsgutscheine“ ausgestellt. Auf deren Auszahlung gibt es einen Rechtsanspruch, jedoch muss dieser gegebenenfalls eingeklagt werden, denn die Verjährung droht. In den meisten EU-Ländern beträgt die Verjährungsfrist für derartige Forderungen drei Jahre. Laut Europäischem Verbraucherzentrum führt dies dazu, dass Ansprüche, die im Jahr 2020 aufgrund stornierter Flüge entstanden sind, spätestens mit 31. Dezember 2023 verjähren. Danach kann sich die Airline völlig legal auf die Verjährung berufen und die Auszahlung verweigern. Im Jahr 2020 haben viele Airlines mit purer Absicht die gesetzliche Regelung, dass im Falle von Stornierungen binnen sieben Tagen erstattet werden muss, missachtet. Einige Carrier haben darauf spekuliert, dass auf EU-Ebene eine Gutscheinlösung erlaubt wird. Diese kam aber nicht, jedoch hinderte dies einige Anbieter nicht daran einfach trotzdem Vouchers auszustellen und diese obendrein auch noch rechtswidrig auf beispielsweise ein Jahr zu befristen. Passagiere sind nicht verpflichtet derartige Zwangsgutscheine anzunehmen und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung. Besonders, wenn bei Buchungen so genannte Online-Travel-Agents involviert sind, wurden betroffene Kunden auf einen regelrechten Spießroutenlauf geschickt. In diesen Konstellationen gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen bis heute kein Geld geflossen ist. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass die Passagiere das Recht auf eine Erstattung direkt von der Airline haben und sich somit keinesfalls mit Aussagen, dass man nur an oder über den OTA zurückbezahlen könnte, abspeisen lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum

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Kein Alkohol: Rabiater Australier landet vor dem Strafrichter

Ein 62-jähriger Australier muss sich am 5. September 2023 vor Gericht verantworten, weil er auf einem Qantas-Link-Inlandsflug von Perth nach Karratha eine Flugbegleiterin angegriffen haben soll. Auslöser: Sie weigerte sich ihm Alkohol auszuschenken. Laut lokalen Medienberichten soll der Senior zunächst verbal aggressiv geworden sein. Als andere Passagiere und auch Flugbegleiter eingeschritten sind, um ihn zu beruhigen, soll er komplett ausgerastet sein und die Flugbegleiterin körperlich attackiert haben. Nach der Landung wurde er durch die Polizei verhaftet und muss sich am 5. September 2023 in Karratha vor Gericht verantworten. Qantas hat den Vorfall bestätigt und verweist auf die Null-Toleranz-Politik in Sachen Gewalt an Bord.

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