Die indische Billigfluggesellschaft Akasa Air zieht gegen insgesamt 43 Piloten, die den Carrier unter Missachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist verlassen haben, vor Gericht. Den Flugzeugführern wird vorgeworfen, dass diese einfach nicht mehr zum Dienst erschienen sind, um bei einem Mitbewerber anzuheuern.
Der Darstellung des Carriers nach sollen die Pilotenverträge so gestaltet sein, dass es eine sechsmonatige Kündigungsfrist gibt. Auch bei Eigenkündigung sind die Dienste, sofern keine Freistellung erfolgt, bis zum letzten Tag zu erbringen. 43 Flugzeugführer sollen dies aber ignoriert haben und „einfach so“ gegangen sein, um bei einer anderen Airline anzufangen.
Fast drei Millionen U.S.-Dollar eingeklagt
Dies hatte Auswirkungen auf den Flugbetrieb, denn laut indischen Medienberichten musste Akasa Air aus diesem Grund einige Flüge streichen. Die Economic Times schreibt, dass die Airline Schadenersatz in der Höhe von umgerechnet fast drei Millionen U.S.-Dollar vor Gericht geltend macht. Weiters habe das Ansehen des Carriers aufgrund der Streichungen, die wegen dem entstandenen Pilotenmangel aufgetreten sein sollen, gelitten haben.
Die Fälle werden vor einem Gericht in Bombay verhandelt. Mittlerweile hat Akasa Air einen äußerst umfangreichen Schriftsatz samt Beilagen eingereicht. Unter anderem will man damit beweisen, dass man die 43 betroffenen Piloten wiederholt aufgefordert hat zum Dienst zu erscheinen. Auch bringt man vor, dass diese längst bei einem Mitbewerber fliegen. Dies wäre während der Kündigungsfrist nicht zulässig gewesen, so dass diese sich aus der Sicht des Carriers schadenersatzpflichtig gemacht hätten.
Airline bezeichnet Piloten als „egoistisch“
Auf Anfrage bestätigt Akasa Air, dass man „gegen eine kleine Gruppe von Piloten“ vor Gericht gezogen ist. Unter anderem führt man in der Stellungnahme an, dass diese die „vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist missachtet hätten“. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass diese „nicht nur gegen ihren Arbeitsvertrag, sondern auch gegen die Vorschriften der Zivilluftfahrt Indiens verstoßen“ hätten. Auch bezeichnet man das Verhalten als „unethisch, rechtswidrig und egoistisch“, weil es „in letzter Minute“ zu Streichungen gekommen wäre, denn die betroffenen Flugzeugführer wären „einfach nicht zum Dienst erschienen“.
Seitens der 43 Piloten gibt es keine öffentliche Stellungnahme, so dass deren Sichtweise in diesem Artikel nicht dargestellt werden kann. Letztlich werden diese aber vor Gericht ihre Beweggründe vorbringen müssen. Es gilt daher abzuwarten, ob das zuständige Gericht in Bombay zu Gunsten der Airline oder der Flugzeugführer entscheidet.