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Anstieg der Passagierzahlen am Flughafen Nürnberg während der Faschingsferien

Der Flughafen Nürnberg erwartet für die bayerischen Faschingsferien 2026 ein erhöhtes Passagieraufkommen. Nach aktuellen Prognosen der Flughafengesellschaft werden rund 91.000 Fluggäste das nordbayerische Luftfahrtkreuz nutzen, was einer Steigerung um etwa 4.000 Reisende im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Als verkehrsreichster Tag der Ferienperiode gilt der 21. Februar, an dem allein knapp 11.000 Passagiere abgefertigt werden sollen. Das Management des Airports führt dieses Wachstum auf eine anhaltend hohe Nachfrage nach Urlaubsreisen in der Region zurück. Im Fokus der Reisenden stehen vor allem Destinationen im Warmwasserbereich. Das ägyptische Hurghada führt die Liste der Direktziele mit knapp 6.000 Fluggästen an, dicht gefolgt von Mallorca mit rund 5.500 Reisenden. Auch die Kanarischen Inseln verzeichnen stabile Buchungszahlen. Neben dem klassischen Urlaubsverkehr spielt die Anbindung an internationale Drehkreuze eine zentrale Rolle. Die Verbindung nach Amsterdam durch die Fluggesellschaft KLM wird voraussichtlich von mehr als 6.100 Passagieren genutzt, um von dort in das weltweite Streckennetz umzusteigen. Zusätzliche Branchendaten verdeutlichen, dass der Flughafen Nürnberg seine Kapazitäten im Winterhalbjahr gezielt auf die Bedürfnisse von Privatreisenden ausgerichtet hat. Während innerdeutsche Verbindungen am Gesamtmarkt eher stagnieren, profitieren Regionalflughäfen wie Nürnberg von der Ausweitung des Angebots durch Ferienflieger und europäische Netzwerk-Airlines. Um den reibungslosen Ablauf am prognostizierten Spitzentag sicherzustellen, werden zusätzliche Personalkapazitäten bei der Bodenabfertigung und den Sicherheitskontrollen bereitgestellt. Die aktuelle Entwicklung unterstreicht die Bedeutung des Standorts Nürnberg als wichtiger Zubringer für den internationalen Luftverkehr in Süddeutschland. Trotz wirtschaftlicher Volatilität bleibt das Budget für Urlaubsreisen in den bayerischen Haushalten stabil, was sich in der Auslastung der Maschinen niederschlägt. Experten weisen darauf hin, dass

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Vertragsverlängerung für Marjan Rintel: Fokus auf finanzielle Restrukturierung bei KLM

Der Verwaltungsrat der Luftfahrtgruppe Air France-KLM hat die Nominierung von Marjan Rintel für eine zweite vierjährige Amtszeit als Präsidentin und CEO von KLM Royal Dutch Airlines bestätigt. Die Entscheidung erfolgte auf Vorschlag des Aufsichtsrats sowie des Konzernchefs Benjamin Smith. Die formelle Bestätigung wird im Rahmen der kommenden Hauptversammlung erwartet, nachdem der Betriebsrat über den Schritt informiert wurde. Rintel, die das Amt im Juli 2022 von Pieter Elbers übernahm, soll die niederländische Fluggesellschaft durch eine Phase tiefgreifender struktureller Veränderungen führen, um die operative und finanzielle Widerstandsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern. Hintergrund der personellen Kontinuität ist ein ambitioniertes Transformationsprogramm, mit dem KLM auf ein schwieriges Marktumfeld reagiert. Die Fluggesellschaft sieht sich in den Niederlanden mit steigenden Standortkosten, massiven Steuererhöhungen im Luftverkehrssektor und Kapazitätsbeschränkungen am Drehkreuz Amsterdam Schiphol konfrontiert. Um die Gewinnmargen zu stabilisieren, hat Rintel Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisationsstruktur und zur Senkung der Fixkosten angekündigt. Ein zentraler Aspekt ihrer Strategie ist die verstärkte Einbindung des Vorstands in das operative Tagesgeschäft, um die Zuverlässigkeit des Flugbetriebs nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre wiederherzustellen. Zusätzliche Wirtschaftsdaten verdeutlichen den Druck auf die Fluggesellschaft: Trotz einer Erholung der Passagierzahlen nach der Pandemie leidet KLM unter überdurchschnittlich hohen Lohnkosten und technischen Engpässen bei der Wartung der Flotte. Das Ziel der Unternehmensführung ist eine deutliche Ergebnisverbesserung, um die im Konzernverbund mit Air France vereinbarten Renditeziele zu erreichen. Benjamin Smith betonte in diesem Zusammenhang, dass die Gruppe KLM künftig verstärkt unterstützen werde, um Synergieeffekte innerhalb des Konzerns – etwa beim gemeinsamen Einkauf von Flugzeugen und Treibstoff sowie

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Amsterdam-Schiphol will Chaostage mit externen Beratern aufarbeiten

Der Beginn des Jahres 2026 markierte für die niederländische Fluggesellschaft KLM und ihren Heimatflughafen Amsterdam-Schiphol eine der schwersten betrieblichen Krisen der jüngeren Geschichte. Ein heftiger Wintereinbruch, der zwischen dem 3. und 9. Januar das gesamte Land erfasste, führte zu einer weitgehenden Lähmung des Flugverkehrs an einem der wichtigsten Drehkreuze Europas. Massive Schneefälle, vereiste Startbahnen und anhaltende Starkwinde zwangen die Verantwortlichen zur Streichung von über 1.750 Flügen innerhalb weniger Tage. Während tausende Passagiere am Flughafen festsaßen und die logistischen Kapazitäten an ihre Grenzen stießen, zeichnet sich nun eine umfassende Untersuchung der Ereignisse ab. Ziel ist es, die strukturellen Defizite in der Bodenabfertigung und der Krisenkommunikation zu identifizieren, um künftigen Wetterereignissen dieser Intensität besser begegnen zu können. Logistische Herausforderungen und Ressourcenengpässe Die Intensität der Wetterlage traf den Flughafen Amsterdam in einer Phase, in der das Passagieraufkommen nach den Feiertagen traditionell hoch bleibt. In der Spitze fielen an einem einzigen Tag bis zu 600 Flugverbindungen der KLM aus, was etwa zwei Drittel des regulären Flugplans entspricht. Die verbliebenen Flüge waren von massiven Verspätungen im Bereich mehrerer Stunden betroffen. Besonders kritisch gestaltete sich die Situation bei der Bereitstellung von Enteisungskapazitäten. Da jedes Flugzeug vor dem Start vollständig von Eis und Schnee befreit werden muss, stieg der Verbrauch von Enteisungsflüssigkeit sprunghaft an. Ein drohender Versorgungsengpass konnte nur durch eine kurzfristig organisierte Notfalllieferung aus Deutschland abgewendet werden. Ohne diesen grenzüberschreitenden Logistik-Einsatz hätte der Flugbetrieb vermutlich komplett eingestellt werden müssen. Nicht nur die startenden Maschinen waren betroffen; auch ankommende Flüge gerieten in den Sog des Chaos. Ein

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Abschluss der Dreamliner-Flotte: KLM übernimmt 28. Boeing 787

Die niederländische Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines hat mit der Übernahme der 28. Boeing 787 ihre Dreamliner-Flotte offiziell vervollständigt. Das letzte Flugzeug vom Typ 787-10 mit dem Namen „Krokus“ landete Ende Januar 2026 auf dem Flughafen Amsterdam Schiphol. Damit besteht die Teilflotte dieses Typs nun aus insgesamt 13 Maschinen der kürzeren Variante 787-9 sowie 15 Einheiten der längeren Ausführung 787-10. Die Indienststellung markiert das Ende eines über zehn Jahre andauernden Modernisierungsprogramms im Langstreckenbereich, das im Jahr 2015 mit der Ankunft der ersten Maschine namens „Zonnebloem“ seinen Anfang nahm. Zusätzliche Recherchen zur Flottenstruktur zeigen, dass die Boeing 787-10 bei KLM eine Kapazität von 318 Sitzplätzen bietet, was eine deutliche Steigerung gegenüber der Version 787-9 mit 275 Plätzen darstellt. Ein zentraler Aspekt der Flottenmodernisierung ist die flächendeckende Einführung der neuen „Premium Comfort Class“. Seit dem Winter 2024/25 sind alle Dreamliner der Fluggesellschaft mit dieser Zwischenklasse ausgestattet, die Reisenden mehr Beinfreiheit und ein erweitertes Bordmenü bietet. Die Integration der 787-Serie ermöglicht es der Airline zudem, ältere und weniger effiziente Modelle wie den Airbus A330 sukzessive zu ersetzen oder auf weniger frequentierte Routen zu verlagern. Der Abschluss dieser Auslieferungsserie ist Teil einer umfassenden Erneuerungsstrategie der gesamten Air France-KLM Gruppe. Während die Dreamliner-Bestellungen nun abgearbeitet sind, bereitet sich das Unternehmen bereits auf die nächste Phase der Flottenumstellung vor: Den schrittweisen Einzug des Airbus A350 in den kommenden Jahren. Die Boeing 787 übernimmt dabei die Rolle des technologischen Rückgrats auf wichtigen Interkontinentalverbindungen nach Nordamerika und Asien. Durch das einheitliche Kabinenlayout und moderne Belüftungssysteme, die einen niedrigeren

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KLM führt kostenloses Internet auf europäischen Kurzstrecken ein

Die niederländische Fluggesellschaft KLM bietet ab dem 22. Januar 2026 kostenloses WLAN auf ihren europäischen Flugrouten an. Damit gehört das Unternehmen zu den ersten Fluggesellschaften in Europa, die einen unbeschränkten Internetzugang während des gesamten Fluges ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellen. Passagiere können den Dienst nutzen, um im Internet zu surfen, E-Mails zu versenden oder Musik- und Videodienste zu streamen. Voraussetzung für den Zugriff ist eine Anmeldung oder Registrierung als Mitglied des Vielfliegerprogramms Flying Blue. Da die Kurzstreckenflotte von KLM nicht über fest installierte Bildschirme in den Sitzen verfügt, soll das kostenlose Internet den Reisekomfort maßgeblich erhöhen und den Erwartungen der Kunden an eine digitale Vernetzung gerecht werden. Die Einführung des neuen Service erfolgt in mehreren Phasen. Zum Starttermin ist etwa die Hälfte der europäischen Flotte mit der notwendigen Technologie ausgestattet. In den kommenden Jahren plant die Fluggesellschaft, das Angebot sukzessive auf alle Flugzeuge der Typen Airbus A321neo und Embraer 195-E2 sowie auf Teile der bestehenden Boeing 737-800-Flotte auszuweiten. Zusätzliche Branchenanalysen zeigen, dass KLM mit diesem Schritt auf den verstärkten Wettbewerb durch Billigflieger und andere Netzwerk-Carrier reagiert, die zunehmend digitale Zusatzleistungen als Differenzierungsmerkmal nutzen. Die technische Umsetzung erfolgt über Satellitenverbindungen, die eine stabile Bandbreite auch bei hoher Nutzerzahl über dem europäischen Luftraum gewährleisten sollen. Parallel zur Einführung des digitalen Angebots treibt die Fluggesellschaft ihre Flottenmodernisierung voran. Seit August des vergangenen Jahres hat KLM zwölf neue Airbus A321neo in Dienst gestellt, die speziell für den europäischen Markt konfiguriert sind. Diese Maschinen verfügen über modernisierte Kabinen und einen verbesserten Sitzkomfort. Experten beobachten, dass

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Europäischer Gerichtshof: Fluggesellschaften müssen bei Annullierung auch Vermittlungsprovisionen erstatten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Flugreisenden massiv gestärkt und eine langjährige Rechtsunsicherheit im Bereich der Ticketrückerstattungen beendet. In einem Verfahren, das vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums angestrengt wurde, entschieden die Richter in Luxemburg, dass Fluggesellschaften im Falle einer Flugannullierung den vollständigen vom Kunden gezahlten Betrag zurückerstatten müssen. Dies schließt ausdrücklich auch jene Gebühren und Provisionen ein, die von Online-Buchungsportalen oder Reisevermittlern aufgeschlagen wurden. Die Fluglinien können sich laut dem Urteil nicht mehr darauf berufen, dass diese Zusatzkosten außerhalb ihres Einflussbereichs liegen oder ihnen die exakte Höhe der Vermittlungsprovision zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte europäische Luftfahrtbranche und die Geschäftsmodelle von Drittanbietern, da sie die finanzielle Verantwortung für den gesamten Transaktionswert eindeutig der ausführenden Fluggesellschaft zuweist. Hintergrund des Rechtsstreits und der konkrete Anlassfall Auslöser für das Grundsatzurteil war ein Vorfall, bei dem zwei Passagiere ihre Reise von Wien nach Lima über das bekannte Buchungsportal Opodo organisiert hatten. Die Flüge sollten von der niederländischen Fluggesellschaft KLM durchgeführt werden. Der Gesamtpreis der Buchung belief sich auf 2.053,48 Euro, wobei in diesem Betrag eine Vermittlungsprovision in Höhe von 95,14 Euro enthalten war. Als KLM den Flug kurzfristig annullierte, forderte das Ehepaar die Rückzahlung des gesamten Betrages. Die Fluggesellschaft erstattete jedoch lediglich den reinen Flugpreis und weigerte sich, für die über das Portal angefallene Provision aufzukommen. Der Verein für Konsumenteninformation sah darin eine unzulässige Verkürzung der Fluggastrechte-Verordnung und leitete ein Musterverfahren ein. Nach dem Gang durch

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Rechtssicherheit für Flugreisende: Europäischer Gerichtshof weitet Erstattungspflicht bei Annullierungen aus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die Rechte von Flugpassagieren massiv gestärkt und die finanzielle Verantwortung von Luftfahrtunternehmen bei Flugausfällen neu definiert. Nach der Entscheidung der Luxemburger Richter müssen Fluggesellschaften im Falle einer Annullierung nicht nur den reinen Flugpreis, sondern auch die von Buchungsportalen erhobenen Vermittlungsgebühren zurückerstatten. Dieses Urteil folgt auf eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM vorgegangen war. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die gesamte europäische Luftfahrtbranche und die Geschäftsmodelle von Online-Reisebüros. Bisher weigerten sich viele Airlines systematisch, Gebühren zu übernehmen, die sie nicht selbst eingehoben hatten. Der EuGH stellte nun jedoch klar, dass Fluggesellschaften, die mit Vermittlern zusammenarbeiten, die gängigen Geschäftspraktiken dieser Portale kennen und somit auch für die vollständigen Kosten gegenüber dem Endverbraucher haften müssen. Der juristische Kern des Verfahrens Auslöser des Rechtsstreits war eine geplatzte Reiseverbindung von Wien nach Lima. Die betroffenen Passagiere hatten ihre Tickets über das bekannte Buchungsportal Opodo erworben. Als der Flug von der Fluggesellschaft KLM annulliert wurde, erstattete die Airline zwar den Basispreis des Tickets, verweigerte jedoch die Rückzahlung der Vermittlungsgebühr in Höhe von rund 95 Euro. Die Fluggesellschaft stützte ihre Argumentation auf den Standpunkt, dass diese Gebühr ein privatrechtliches Entgelt zwischen dem Kunden und dem Vermittler sei, über dessen genaue Höhe die Airline keine Kenntnis habe. Der Verein für Konsumenteninformation, der die Ansprüche der Fluggäste gesammelt übernommen hatte, sah darin eine unzulässige Verkürzung der Erstattungsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht vor, dass bei einer Annullierung die vollständigen Kosten des

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Winterliches Chaos am Drehkreuz Amsterdam: Schiphol kämpft mit massiven Flugausfällen und logistischen Hürden

Der internationale Luftverkehr am Flughafen Amsterdam Schiphol ist in der ersten Januarwoche 2026 durch einen extremen Wintereinbruch weitgehend zum Erliegen gekommen. Eine über mehrere Tage anhaltende Periode mit schweren Schneefällen, gefrierendem Regen und Sturmböen hat an einem der wichtigsten europäischen Luftfahrt-Hubs zu einem operativen Ausnahmezustand geführt. Seit dem 2. Jänner 2026 wurden über 3.300 Flüge gestrichen, was Schiphol zeitweise zum weltweit am stärksten beeinträchtigten Flughafen machte. Während die Räumdienste im Dauereinsatz waren, um die Pisten befahrbar zu halten, führten Engpässe bei der Flugzeugenteisung und eine drastisch reduzierte Kapazität der Rollwege zu chaotischen Zuständen auf dem Vorfeld. Hunderte Passagiere mussten die Nächte auf Feldbetten im Terminal verbringen, da auch das nationale Schienennetz in den Niederlanden weitgehend lahmgelegt wurde. Besonders die Heimatfluggesellschaft KLM sah sich gezwungen, hunderte Verbindungen proaktiv abzusagen, um einen vollständigen Kollaps des Systems zu verhindern. Eingeschränkte Kapazitäten und das Phänomen der Geister-Rollten Die winterlichen Bedingungen haben die operative Leistungsfähigkeit von Schiphol an ihre Grenzen gebracht. In normalen Betriebszeiten kann der Flughafen bis zu 120 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln; während der schwersten Schneefälle sank diese Kapazität zeitweise auf lediglich 35 Bewegungen. Diese massive Drosselung führte zu einer Überlastung der Rollwege, die durch Schneeanhäufungen zusätzlich verengt waren. In der Folge kam es zu einem Phänomen, das in der Luftfahrtbranche als Taxieren ins Nirgendwo bezeichnet wird. Ein prominentes Beispiel für diese logistische Zerreißprobe war der Flug KL1003 von Amsterdam nach London Heathrow am 5. Januar. Ein fabrikneuer Airbus A321neo verließ das Gate mit einer nur geringen Verzögerung, verbrachte jedoch anschließend über zwei

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Krisenmanagement am Flughafen Schiphol: Massive Beeinträchtigungen durch winterliche Wetterlage

Das Jahr 2026 hat für den internationalen Luftverkehrsknotenpunkt Amsterdam Schiphol mit erheblichen operativen Herausforderungen begonnen. Eine über mehrere Tage anhaltende Periode mit Schneefall, gefrierendem Regen und extrem niedrigen Temperaturen hat den Betrieb an einem der geschäftigsten Flughäfen Europas zeitweise fast zum Erliegen gebracht. Während Räumdienste im Dauereinsatz sind, um die Start- und Landebahnen befahrbar zu halten, führen die notwendigen Enteisungsvorgänge und eine drastisch reduzierte Kapazität der Rollwege zu massiven Verzögerungen. Besonders betroffen ist die niederländische Fluggesellschaft KLM, die aufgrund ihrer Dominanz am Standort hunderte Flüge streichen musste. Die Situation verdeutlicht die Anfälligkeit moderner Hub-Strukturen gegenüber extremen Wetterereignissen und stellt Passagiere sowie Bodenpersonal vor eine logistische Zerreißprobe. Logistische Hürden auf dem Vorfeld Die winterlichen Bedingungen haben am Flughafen Schiphol zu einem Phänomen geführt, das in Fachkreisen als Taxieren ins Nirgendwo bezeichnet wird. Da die Kapazitäten auf den Rollwegen durch Schneeanhäufungen und langwierige Enteisungsprozesse stark eingeschränkt sind, kommt es zu extremen Wartezeiten zwischen dem Verlassen des Gates und dem eigentlichen Start. Ein prominentes Beispiel war der Flug KL1003 von Amsterdam nach London Heathrow. Die eingesetzte Maschine vom Typ Airbus A321neo verließ das Gate mit einer nur geringfügigen Verzögerung, musste jedoch nach über zwei Stunden auf den verstopften Rollwegen umkehren. Ohne jemals abgehoben zu haben, kehrte das Flugzeug schließlich zum Gate zurück, da sich das Wetter weiter verschlechterte und das Zeitfenster für einen sicheren Start verstrichen war. Diese Situation ist kein Einzelfall. Auch internationale Fernflüge sind von der Überlastung der Infrastruktur betroffen. So musste ein Airbus A380 der Fluggesellschaft Emirates nach der Landung

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Tarifeinigung bei KLM: Neuer Kollektivvertrag für das Kabinenpersonal unter Dach und Fach

Die niederländische Fluggesellschaft KLM hat sich mit den Gewerkschaften VNC, FNV Cabine und De Unie auf einen neuen Tarifvertrag für das Kabinenpersonal geeinigt. Nach einer umfassenden Abstimmungsrunde haben die Mitglieder der Verbände den Vereinbarungen zugestimmt, womit eine Phase der Unsicherheit für das Unternehmen endet. Der Kontrakt tritt rückwirkend zum 1. März 2025 in Kraft und weist eine Laufzeit bis Ende Februar 2027 auf. Kern der Einigung ist eine stufenweise Anhebung der Gehälter um insgesamt 3,25 Prozent. Die Erhöhungen erfolgen in drei Schritten: ein Prozent zum 1. Dezember 2025, 1,25 Prozent zum 1. Juli 2026 sowie ein finales Prozent zum 1. Januar 2027. Zur kurzfristigen finanziellen Entlastung wird den Angestellten zudem im Januar 2026 eine einmalige Nettozahlung in Höhe von 750 Euro gewährt. Über die rein monetären Aspekte hinaus beinhaltet das Vertragswerk weitreichende Regelungen zur Arbeitsplatzgestaltung und Flexibilisierung. Besonders hervorzuheben ist die Verlängerung der sogenannten 80-90-100-Regelung. Dieses Modell erlaubt es den Flugbegleitern, ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent zu reduzieren, während sie weiterhin 90 Prozent ihres Gehalts beziehen und volle 100 Prozent ihrer Rentenansprüche behalten. Ergänzend dazu wurde eine neue befristete Option für den vorzeitigen Ruhestand geschaffen, die dem demografischen Wandel innerhalb der Belegschaft Rechnung tragen soll. Ein integriertes Rückkehrmodell sichert zudem jenen Mitarbeitern eine Option auf ihre ursprüngliche Funktion zu, die vorübergehend in bodengebundene Positionen gewechselt sind. Zusätzliche Branchenrecherchen zeigen, dass dieser Abschluss vor dem Hintergrund eines strikten Sparprogramms bei der KLM-Muttergesellschaft Air France-KLM steht. Das Unternehmen zielt darauf ab, die operative Marge durch Effizienzsteigerungen zu erhöhen, während gleichzeitig der Fachkräftemangel

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