Die Tourismusbranche in Europa steht vor einer unsicheren Zukunft. Das EU-Parlament hat in einer jüngsten Abstimmung eine umstrittene Position zur Neufassung der Pauschalreiserichtlinie angenommen, die bei Interessenvertretern der Reise- und Hotelbranche auf heftige Kritik stößt. Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), äußerten sich enttäuscht über das Abstimmungsergebnis. Ihrer Ansicht nach bleiben wesentliche Definitionen, insbesondere die des Begriffs „Pauschalreise“, weiterhin unklar. Sie warnen vor einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung für Klein- und Mittelbetriebe sowie vor „existenzbedrohenden“ Strafen bei Verstößen gegen die zukünftige Richtlinie. Der Kompromiß, der nun in den Trilogverhandlungen verhandelt werden soll, scheint nicht die erhoffte Rechtssicherheit für die Unternehmen zu bringen. Bürokratische Last und unklare Definitionen Der Hauptkritikpunkt der Branchenvertreter ist die nach wie vor unklare Definition des Begriffs „Pauschalreise“. Nach dem Vorschlag des Parlaments, der sich stärker an der Position der EU-Kommission orientiert, droht jede Buchung, die innerhalb von 24 Stunden nach einer vom Unternehmer initiierten Aufforderung zu einer Zusatzleistung erfolgt, als Pauschalreise zu gelten. Georg Imlauer von der Hotellerie bemängelt, daß der Begriff „Aufforderung“ nicht klar definiert sei, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Hoteliers führen würde. Viele Familienbetriebe und Kleinunternehmen könnten ungewollt in die Rolle von Reiseveranstaltern gedrängt werden, ohne die notwendigen Ressourcen oder das Wissen für die damit verbundenen, komplexen gesetzlichen Auflagen zu haben. Die WKÖ und andere Branchenverbände argumentieren, daß die Mitgliedsstaaten im EU-Rat die Schwächen des ursprünglichen Kommissionsentwurfs besser erkannt hätten. Der Rat hatte sich in seiner Position für klarere und praxisorientiertere