Österreich

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No-Show-Klausel: AUA lenkte erst nach Ladung zur Gerichtsverhandlung ein

Austrian Airlines machte unter Hinweis auf eine umstrittene Klausel in dem Beförderungsbedingungen zwei Konsumenten eine Reise regelrecht zu einer Odysee, die letztlich sogar zu einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag des Sozialministeriums führte. Es ging wieder mal um eine „No-Show-Klausel“, die in einigen europäischen Ländern gerichtlich untersagt ist. Austrian Airlines war der Meinung, dass ein Rückflug ersatzlos storniert werden kann, wenn die Passagiere den Hinflug nicht genutzt werden. Selbstredend wurden dann eine Ersatzbeförderung und die Entschädigung gemäß EU-VO 261/2004 verweigert. Dieses kundenfeindliche Verhalten entzürnte nicht nur die beiden Fluggäste, sondern auch das Sozialministerium und den VKI. Da die AUA nicht einlenkte wurde eine Klage eingereicht. Kaum hat die Lufthansa-Tochter die Ladung zum Prozesstermin in den Händen, wurde die Forderung vollständig erfüllt. Sprich: Die AUA hat bezahlt und damit den finanziellen Anspruch anerkannt, um eine Gerichtsverhandlung vermeiden zu können. Laut VKI war die Vorgeschichte wie folgt: Zwei Konsumenten hatten bei der AUA Flüge von Wien nach Split und retour gebucht. Den Hinflug hatten die Fluggäste infolge eines Staus verpasst. Daraufhin sind sie auf andere Weise nach Split gereist. Als sie am Tag der geplanten Rückreise zum Flughafen nach Split kamen, erfuhren sie, dass die AUA den Rückflug storniert hatte. Die Reisenden mussten bei einer anderen Fluglinie einen Flug buchen. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den VKI. Zunächst versuchte der VKI außergerichtlich eine Lösung herbeizuführen. Die AUA aber lehnte jegliche Zahlung ab. Begründet wurde das damit, dass der Rückflug wegen Nichterscheinens der Verbraucher von der AUA

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ hat kein Ablaufdatum

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet. Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum. Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann. Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst

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Wien: Restart für Emirates Chauffeursservice

Ab 17. Dezember 2020 bietet Emirates Airline für Passagiere der First- und Business-Class in Wien-Schwechat wieder einen inkludierten Chauffeurservice an. Ankommende Passagiere können diesen für bis zu 50 Kilometer nutzen, um beispielsweise ins Hotel oder nach Hause gefahren zu werden. Um den Chauffeurdienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Reservierung notwendig. Diese kann über das Internet, telefonisch oder im Reisebüro gleichzeitig mit der Flugbuchung getätigt werden. Aufgrund der Corona-Maßnahmen dürfen derzeit maximal drei Personen pro Fahrzeug befördert werden. Auf Anfrage sind auch Kindersitze verfügbar.

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AOC und Betriebsgenehmigung von Level Europe sowie Laudamotion weiterhin gültig

Die österreichische Fluggesellschaft Level Europe ist schon seit einigen Monaten nicht mehr in der Luft und musste zwischenzeitlich auch Konkurs anmelden. Der Mitbewerber Laudamotion stellte im Oktober 2020 freiwillig den Flugbetrieb ein. Bei beiden Carriern sind die Zertifikate weiterhin aufrecht, bestätigte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie schriftlich gegenüber Aviation Direct. Auf dem AOC der Level Europe GmbH ist mit Stand 14. Dezember 2020 weiterhin der Airbus A321 mit der Kennung OE-LCF eingetragen. Das wird sich jedoch bald ändern, denn die Maschine soll als EC-NLZ bei Konzernschwester Vueling in Dienst gestellt werden. Dem Vernehmen nach laufen weiterhin Verhandlungen möglichen Interessenten, die die in die Pleite geflogene IAG-Tochter aus dem Konkurs heraus übernehmen könnten. Die Kanzlei des Masseverwalters wollte hierzu jedoch unter Verweis auf laufende Gespräche nichts sagen. Die Laudamotion GmbH hat für Ryanair als operative Fluggesellschaft ausgedient und wurde bereits durch den maltesischen Nachfolger Lauda Europe Ltd. „ersetzt“. Mit Stand 14. Dezember 2020 sind auf dem AOC noch die Airbus A320 mit den Kennungen OE-IHL und OE-LOO. Die beiden Maschinen sind abgestellt und ob sie nach Malta umgemeldet werden oder an den jeweiligen Leasinggeber zurückgegeben werden, ist unklar, da Ryanair diese Frage nicht beantwortet hat. Bezüglich der Zertifikate der beiden Fluggesellschaften schreibt das für die Aufsicht zuständige BMK formell an Aviation Direct: „Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung BMK – IV/L4 (Safety-Management und Flugsicherung) nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 23.11.2020 betreffend der Luftfahrtunternehmen „ Laudamotion GmbH“ und „Level Europe (vormals

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Für 35 Euro: Flughafen Wien bietet Antigen-Schnelltests an

Im Health Center des Flughafens Wien-Schwechat werden nun zum Preis von 35 Euro auch Antigen-Schnelltests durchgeführt. Diese werden ergänzend zu den wesentlich teureren PCR-Tests angeboten. Für die Inanspruchnahme des Schnelltests ist keine Terminreservierung notwendig. Nach dem Rachenabstrich soll der Befund binnen kurzer Zeit auf Deutsch und Englisch an den Probanden zugeschickt werden. Manche Länder anerkennen negative Antigen-Tests für die Erlangung von Einreiserleichterungen. Passagiere sollten sich jedoch unbedingt darüber informieren, ob ein negatives Testergebnis zur quarantänefreien Einreise berechtigt. Das ist in vielen Staaten derzeit nämlich nicht der Fall. Weiters ist es wichtig zu eruieren, ob Antigen-Befunde anerkannt werde oder aber ob ausschließlich PCR-Ergebnisse zugelassen sind. PCR-Tests kosten am Flughafen Wien 120 Euro.

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ÖAMTC: Beim Drohnen-Kauf gibt es einiges zu beachten

Bereits seit einigen Jahren stehen Drohnen auf den Wunschzetteln ganz oben. „Doch Vorsicht, Drohnen sind viel mehr als ein Spielzeug“, weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer. „Deshalb gibt es auch einige rechtliche Vorgaben, die den Drohnen die Flügel stutzen.“ Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld genau zu überlegen, welche Drohne man wem schenken möchte. „So sind beispielsweise für alle Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht ab 2021 eine verpflichtende Registrierung sowie ein Drohnenführerschein erforderlich“, erklärt Hetzendorfer. „Und diesen Führerschein kann man nicht mitschenken. Den muss der Beschenkte selbst absolvieren.“ Außerdem fallen durch die notwendige Registrierung sowie die Drohnenversicherung zusätzliche Kosten an – auch daran will gedacht sein. Gerade wenn man Kinder mit einer Drohne überraschen möchte, gilt es noch einen weiteren wesentlichen Punkt zu beachten. „Mit wenigen Ausnahmen – z. B. reine Spielzeugdrohnen oder Eigenbau-Drohnen bis 250 g – gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren“, so der Experte des Mobilitätsclubs. „Erst ab diesem Alter darf man ohne Aufsicht durch einen Piloten, der alle notwendigen Kompetenznachweise hat, eine Drohne steuern.“ Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das Abfluggewicht der Drohne. Je schwerer das Fluggerät, desto höher die Anforderungen an den Piloten. Hetzendorfer, der selbst erfahrener Drohnenpilot ist, hat noch einen Tipp für angehende Drohnenpiloten: „Der Winter ist nicht unbedingt die ideale Zeit um Drohne fliegen zu lernen. Propeller können vereisen, Akkus werden schneller leer und mit kalten Fingern macht es auch nur halb so viel Spaß.“ Neue Drohnenvorschriften ab

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430 Personen haben die AUA bislang freiwillig verlassen

Lufthansa will bis Ende des Jahres 29.000 Stellen abgebaut haben. Auch im Ausland sollen viele Jobs wegfallen. Austrian Airlines behauptet jedoch, dass man bislang keine Dienstgeberkündigungen in diesem Zusammenhang ausgesprochen haben. Das sehen einige, deren befristete Verträge nicht mehr verlängert wurden, ein wenig anders. Gegenüber Aviation Direct erklärte eine Sprecherin der Austrian Airlines: „Insgesamt haben uns vom 30. September 2019 bis 30. September 2020 rund 430 Kolleginnen und Kollegen verlassen. Das sind vor allem Dienstnehmerkündigungen, in einzelnen Fällen wurden befristete Verträge nicht verlängert, jedoch nicht wie genannt „im großen Stil“. Wie betont, wird es bis zum Ende der Kurzarbeit auch keine betriebsbedingten Dienstgeberkündigungen geben, die zu einem Stellenabbau führen – das ist im Rahmen der Kurzarbeit nicht vorgesehen.“ Die Behauptungen von Flugbegleitern, dass im „großen Stil“ Kündigungen ausgeteilt wurden, weist Austrian Airlines scharf zurück. Kolportiert werden in etwa 500 Personen, jedoch sagt dazu Konzernsprecherin Tanja Gruber: „Die Gerüchte zu Dienstgeberkündigungen während der Kurzarbeit kann ich zurückweisen, genauso auch wie die genannte Zahl“.

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November: Abermals deutlicher Rückgang in Wien

Am Flughafen Wien-Schwechat machen sich die Auswirkungen der zum Teil harten Einreise- und Quarantänebestimmungen verschiedener Länder deutlich bemerkbar. Im November 2020 wurden nur noch 181.115 Passagiere gezählt. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat entspricht dies einem Minus um 92,4 Prozent. Gruppenweit (Wien, Kosice und Luqa) wurden 22.554 Fluggäste gezählt. Damit liegt der Konzern um 92,3 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Der Standort Flughafen Wien verzeichnete einen Rückgang um 92,4 Prozent auf 181.115 Reisende. Kumuliert von Jänner bis November 2020 ging das Passagieraufkommen am Standort Flughafen Wien um 74,0 Prozent auf 7.586.101 Reisende zurück. Die Zahl der Lokalpassagiere nahm im November 2020 um 92,6 Prozent ab, die Zahl der Transferpassagiere ging um 92,2 Prozent zurück. Die Flugbewegungen verzeichneten im November 2020 ein Minus von 79,4 Prozent. Beim Frachtaufkommen gab es ein Minus von 21,8 Prozent im Vergleich zum November des Vorjahres. Das Passagieraufkommen am Flughafen Wien nach Westeuropa sank im November 2020 um 91,9 Prozent, nach Osteuropa um 92,2 Prozent. Das Passagieraufkommen nach Nordamerika ging um 93,6 Prozent zurück und Afrika verzeichnete ein Minus von 92,8 Prozent. In den Nahen und Mittleren Osten sank das Passagieraufkommen um 91,8 Prozent. Das Passagieraufkommen in den Fernen Osten ging im November 2020 um 98,2 Prozent zurück. Am Flughafen Malta ging das Passagieraufkommen im November 2020 um 91,9 Prozent zurück und der Flughafen Kosice verzeichnete einen Passagierrückgang um 93,3 Prozent. Die Zahlen auf einen Blick: Flughafen Wien (VIE)   11/2020 Diff.% 01-11/2020 Diff.% Passagiere an+ab+transit 181.115 -92,4 7.586.101 -74,0 Lokalpassagiere an+ab 138.670 -92,6 6.126.216

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Graz: Aus Piste 17/35 wird 16/34

Der Flughafen Graz muss erstmalig in seiner Geschichte die Bezeichnung der Start- und Landebahn ändern. Hintergrund ist, dass sich der magnetische Nordpol immer weiter verschiebt. Es handelt sich um ein natürliches Phänomen. Derzeit nennt sich die einzige Piste 17/35. Im kommenden Jahr ändert sich dies auf 16/34. Daraus resultierend muss so einiges geändert werden. Beispielsweise müssen Anflugkarten neu gestaltet bzw. gedruckt werden. Physisch werden die neuen Ziffern zeitnah vor dem „Scharfwerden“ der Änderung auf der Oberfläche der Runway angebracht.

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Austrian Airlines baut den Vorstand um

Austrian Airlines baut mit Jahreswechsel das Führungsteam auf. Der momentane Chief Commercial Officer und Finanzchef, Andreas Otto, wird die Lufthansa Group verlassen und sich einer neuen Herausforderung stellen. Die Finanzagenden werden künftig von Alexis von Hoensbroech selbst wahrgenommen. Neuer CCO wird der derzeitige Swiss-Manager Michael Trestl. Chief Operating Officer wird Germanwings-Geschäftsführer Francesco Sciortino. Jens Ritter wechselt in die Geschäftsleitung von Eurowings und wird dort die Funktion dies COO übernehmen. Der Manager ist erst seit Anfang 2020 im Vorstand der Austrian Airlines. „Ich bedauere sehr, dass wir mit Andreas Otto einen erfahrenen Branchenkenner sowie eine geschätzte Führungspersönlichkeit verlieren, die den Lufthansa Konzern über viele Jahre maßgeblich mitgestaltet hat. Ich danke Andreas Otto für sein langjähriges und erfolgreiches Wirken und wünsche ihm für seine Zukunft alles Gute“, so Aufsichtsratsvorsitzende Christina Foerster. Jens Ritter verlässt Austrian Airlines mit Ende März 2021. Er war rund fünf Jahre lang für Austrian Airlines im Management tätig und wurde Anfang 2020 in den Vorstand berufen. Ritter wird bei Eurowings die Funktion des Chief Operating Officers übernehmen. Sein Nachfolger bei der AUA ist Francesco Sciortino, der am 1. April 2021 in das Leitungsgremium einziehen wird. Derzeit ist er Geschäftsführer und Accountable Manager bei Germanwings. Der Eurowings-Wetlease-Carrier wird abgewickelt. „Ich danke Jens Ritter für fünf Jahre bei Austrian Airlines, in denen er der österreichischen Airline durch seinen unermüdlichen Einsatz sowie hohen Qualitätsanspruch auf jeden Fall seinen Stempel aufgedrückt hat. Ich wünsche ihm für seine neue Herausforderung bei Eurowings viel Erfolg“, sagt Christina Foerster, Aufsichtsratsvorsitzende von Austrian Airlines. „Ich freue

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