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Salzburg: Wizz Air verschiebt St.-Petersburg-Flüge erneut

Wenig überraschend verschiebt die Billigfluggesellschaft Wizz Air die Aufnahme sämtlicher Flüge von/nach St. Petersburg. Betroffen sind auch die Flüge ab Salzburg und Bratislava. Diese hätten ab Mitte Dezember 2020 bedient werden sollen. Auch die Aufnahme von Kiew-Schuljany wurde wieder verschoben. Neuer Termin für die Reaktivierung bzw. Neuaufnahmen diverser Routen von/nach St. Petersburg ist nun Feber 2021. Ob dieser Zeitpunkt haltbar ist oder neuerlich nach hinten verschoben werden muss, hängt primär vom weiteren Fortgang der Corona-Pandemie ab. Russland startete vor wenigen Tagen mit Massenimpfungen. Zum Einsatz kommt das im Westen umstrittene „Sputnik V“. Die Flüge ab Salzburg in die Hauptstadt der Ukraine sind ebenfalls verschoben worden und zwar auf den 16. Jänner 2021. Eine weitere Verzögerung gibt es bei Wizz Air in Italien. Am 17. Dezember 2020 hätte in Bari eine neue Basis eröffnet werden sollen. Diese wird nun erst mit Beginn der Sommerflugplanperiode 2021 in Betrieb genommen. Die ungarische Billigfluggesellschaft beabsichtigt die Stationierung eines Mittelstreckenjets des Typs Airbus A321.

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Nationalrat lehnt Gutschein-Antrag der SPÖ ab

Im österreichischen Nationalrat wurde am Montag ein für Konsumenten relevanter Antrag diskutiert. Die SPÖ forderte, dass Gutscheine, die im Zuge abgesagter Flüge oder Reisen ausgegeben werden, nach Ablauf der Gültigkeit ausbezahlt werden müssen. Weiters sah der Beschlussantrag vor, dass eine einheitliche Regelung geschaffen wird. Erstattungen im Zusammenhang mit abgesagten Pauschalreisen und Flügen sind noch immer ein großes Ärgernis für Konsumenten. Zwar gibt es aufgrund des Pauschalreisegesetzes und der EU-VO 261/2004 eine indiskutable gesetzliche Grundlage dafür, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen müssen, jedoch nehmen es Airlines und Veranstalter damit weiterhin nicht sonderlich genau. Oftmals wird versucht einen Gutschein „anzudrehen“. Einige Anbieter haben gar ihre Servicecenter so geschult, dass diese Konsumenten gezielte Falschauskünfte erteilen, um diese zur Annahme des Vouchers bewegen zu können. Gelegentlich werden auch proaktiv Gutscheine per Mail und/oder Post zugeschickt. Streicht eine Airline einen gebuchten Flug, so haben Passagiere zahlreiche Rechte. Diese sind in der EU-VO 261/2004 festgehalten. Unabhängig von der Ursache der Absage hat der Fluggast, sofern er nicht reisen möchte, dann in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises und zwar innerhalb von sieben Tagen. Auch das Pauschalreisegesetz sieht einen solchen Anspruch vor und regelt den Ablauf genau. Das Problem ist aber, dass Airlines und Veranstalter das Gesetz missachten und versuchen über Zwangsgutscheine ihre eigene Liquidität zu schonen. Die SPÖ beantragte im Nationalrat, dass das Abwälzen der finanziellen Probleme auf die Konsumenten durch weitere gesetzliche Regelungen eingedämmt wird. So wollten die Sozialdemokraten explizit festhalten, dass es keine Pflicht gibt Gutscheine oder Umbuchungen für abgesagte Flüge

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Ryanair brachte Klage gegen AUA-Staatshilfe ein

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair brachte eigenen Angaben nach einige Klagen gegen Staatshilfen, die verschiedene Mitbewerber erhalten haben, ein. Das Rechtsmittel richtet sich jedoch gar nicht gegen die Subvention, sondern die Entscheidung der EU-Kommission. Laut Wirtschaftswoche hat Konzernchef Michael O’Leary dabei Lufthansa und ihre Partner sowie die Ferienfluggesellschaft Condor besonders stark im Visier. Gegen die Genehmigung der Staatshilfe, die der einstigen Thomas-Cook-Tochter gewährt wurde, brachte Ryanair im November ein Rechtsmittel beim EuGH ein. Auch gegen die im Juli ausbezahlte staatliche Unterstützung für Austrian Airlines ist laut O’Leary bereits ein entsprechender Schriftsatz eingebracht werden. In Vorbereitung befindet sich eine Klage, die sich gegen die Genehmigung der Beihilfe für Lufthansa richten soll. Gegen die staatlich besicherten Kredite und/oder Unterstützungen für SAS, TAP, Finnair und Air-France-KLM geht Ryanair ebenfalls vor. In allen Fällen klagt der irische Lowcoster gegen die Genehmigung der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Aegean nimmt Heraklion-Wien auf

Die griechische Aegean Airlines wird im Sommerflugplan 2021 neu von Wien nach Heraklion fliegen. Zwischen Mai und September 2021 werden zwei wöchentliche Umläufe angeboten. Die Route ist neu im Streckennetz des Carriers. Aegean wird im Sommer 2021 zusätzlich zu den bestehenden Bases in Thessaloniki, Heraklion, Rhodos und Chania auf den Inseln Mykonos, Santorin und Korfu je eine Maschine stationieren. Mit diesen sollen unter anderem Ziele in der D-A-CH-Region angeflogen werden. „Wir stehen jetzt am schwierigsten Wendepunkt der Pandemie: Wir müssen die notwendigen Voraussetzungen für eine Erholung schaffen, sobald es die gesundheitlichen Bedingungen erlauben. Daher haben wir jetzt unseren umfangreichen Flugplan für 2021 direkt in die Region und auf die Inseln angekündigt, der Ende März und somit kurz vor Ostern startet. Unser Engagement für gesundheitlich unbedenkliches Reisen im Jahr 2021, wie auch im Jahr 2020, sowie unsere Verpflichtung zur Unterstützung des Tourismus bleiben unverändert“, so Dimitris Gerogiannis, CEO von Aegean. Ab Deutschland wird der Carrier 15 Strecken ab sieben deutschen Airports anbieten. Nach Heraklion auf Kreta geht es den kompletten Sommer über täglich ab Frankfurt und München, sowie viermal wöchentlich ab Düsseldorf und Stuttgart – neu im Programm sind zudem drei wöchentliche Flüge ab dem neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER. Rhodos wird je dreimal wöchentlich ab Frankfurt und München bedient, zweimal pro Woche geht es ab der bayerischen Landeshauptstadt zudem nach Santorin – ebenfalls eine neue Verbindung. Thessaloniki wird darüber hinaus ab Nürnberg, Hamburg und Berlin angeflogen. Schweizer Fluggäste erreichen in der kommenden Saison ab Zürich und Genf fünf Insel-Destinationen. Von Zürich

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ECDC blamiert Kurz-Regierung: „Quarantäne ist wirkungslos“

Entgegen aller Appelle der Reisebranche, aber auch des Robert-Koch-Instituts, führte Deutschland Anfang November eine Zwangsquarantäne ein. Österreich zieht nun nach und die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Karl Nehammer, beide ÖVP, begründen diese mit diskriminierenden Argumenten ohne wissenschaftliche Nachweise zu nennen. Der Rassismus-Vorwurf liegt zumindest nicht ganz unbegründet auf dem Tisch, denn Personen mit Familien am Balkan oder in der Türkei wurden in der Öffentlichkeit als Sündenböcke präsentiert. Dass die Behauptungen, die Nehammer und Kurz in ihrer Regierungspressekonferenz von sich gegeben haben, aber der Bundeskanzler auch im Gespräch mit der ZIB 2 so nicht der Wahrheit entsprechend, musste Kurz unter Vorhalt von Fakten live gegenüber Armin Wolf zugeben. Eigentlich kann man sich als Regierungschef nicht noch mehr blamieren, denn die geplante Regelung ist nicht nur für in Österreich arbeitende Menschen, die Familien im Ausland haben, ein Schlag ins Gesicht, sondern trifft gleichermaßen auch eigene Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, aber die Familie in der Heimat lebt. Dem aktuellen Informationsstand nach wollen Kurz, Anschober, Nehammer und ihre Verbündeten die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ nur bis zum 10. Jänner 2021 anwenden. Sofern keine neuen Einfälle folgen, reicht ab 11. Jänner 2021 dann wieder der negative PCR-Test aus. Kommt man aus Ländern ohne die höchsten Reisewarnstufen, dann benötigt man dann nicht mal mehr das. Anders ausgedrückt: Bis 10. Jänner 2021 ist man Risikoperson, ab 11. Jänner 2021 nicht mehr. Eine Logik, die mit gesundem Menschenverstand schlichtweg nicht erklärbar ist. Ganz genau so sieht es die Seuchenschutzbehörde der Europäischen Union, denn diese teilte mit, dass nach Ansicht deren

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Wien: Viele Wizzair-Flugbegleiter verdienen derzeit nur 755,71 Euro (brutto)

Bei der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizz Air leiden derzeit Flugbegleiter der Basis Wien mangels Flugstunden unter äußerst geringem Einkommen. Da der Carrier momentan nur einen Umlauf pro Woche durchführt, bekommen viele Stewards und Stewardessen nur das niedrige Grundgehalt, das bei den Juniors bei 755,71 Euro (brutto) liegt, ausbezahlt. Das Gehaltschema bei Wizz Air sieht vor, dass das Kabinenpersonal, je nach Einstufung, ein vergleichweise sehr geringes Grundgehalt bekommt. On-Top kommt eine Vergütung, die sich unternehmensintern „Sector Payment“ nennt. Für Verkäufe, die an Bord getätigt werden, erhalten die Mitarbeiter eine Provision. In normalen Zeiten kommen bei den Wiener Wizz-Air-Flugbegleitern zwar keine Traumlöhne, jedoch auch keine „schlechten“ Löhne am Monatsende heraus. Der Umstand, dass der größte Teil des Bezuges leistungsabhängig ist, erweist sich jetzt für das Wiener Wizz-Air-Personal extrem nachteilig. Das hat zur Folge, dass der Monatslohn, der zur Auszahlung kommt bei Junior-Flugbegleitern bei etwa 755,71 Euro brutto liegt. Davon werden noch die Sozialabgaben abgezogen, so dass rund 641,45 Euro netto zu Überweisung kommen. Die Summe kann leicht nach oben und unten variieren, je nach Einzelfall, der sich aus gesetzlichen Gründen ergeben kann. Die Folge daraus ist, dass die finanzielle Situation bei manchen Wizz-Air-Flugbegleitern der Basis Wien derzeit extrem angespannt ist. Mit lediglich knapp über 600 Euro pro Monat kommt man schwer über die Runden, wenn man bedenkt, dass davon auch Wohnungsmiete und Fixkosten bestritten werden müssen. Die Fluggesellschaft Wizz Air bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass das in Wien stationierte fliegende Personal derzeit nur das Grundgehalt erhält. Man betont allerdings, dass man sich bemüht

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EuGH muss entscheiden: Ist AUA-Landung in Schönefeld statt Tegel entschädigungspflichtig?

Der Europäische Gerichtshof muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob Airlines entschädigungspflichtig werden, wenn der Flug auf einen nahegelegenen Airport umgeleitet wird. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass lediglich die Kosten für die Weiterfahrt übernommen werden müssen. Konkret betroffen ist Austrian Airlines, die aufgrund einer Verspätung nicht in Berlin-Tegel, sondern in Berlin-Schönefeld gelandet sind. Am damaligen innerstädtischen Airport hätte das Unternehmen aufgrund des nächtlichen Flugverbots nicht mehr landen können. Ein Passagier fordert deshalb von der AUA eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Die Wohnung des Berliners befindet sich acht Kilometer von Tegel und 24 Kilometer von Schönefeld entfernt. Der EuGH muss sich unter der Geschäftszahl C-826/19 mit dieser Angelegenheit befassen. Der Generalanwalt gab die Empfehlung ab, dass in diesem Fall keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 gebührt. Allerdings müsse die Airline für zusätzliche Fahrtkosten von Schönefeld nach Tegel aufkommen. Das Plädoyer des Generalanwalts ist noch kein Urteil. In vielen Fällen folgen die Richter diesem, sind jedoch in ihrer Entscheidung völlig frei und haben in der Vergangenheit bereits öfters abweichend geurteilt. Der EuGH wird in den kommenden Monaten das Urteil verkünden.

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S7 Airlines kehrt nach Wien und Düsseldorf zurück

Die russische S7 Airlines kündigt die Wiederaufnahme der Verbindungen von Moskau-Domodedovo nach Wien und Düsseldorf an. Die Deutschland-Strecke wird ab 11. Dezember 2020 jeweils einmal pro Woche bedient. In die österreichische Hauptstadt geht es wieder ab 27. Dezember 2020 und zwar jeweils an Samstagen. Der Carrier weist darauf hin, dass ausländische Staatsbürger, die zur Einreise in die Russische Föderation berechtigt sind, vor dem Abflug bei der Bordkartenkontrolle einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Dieser muss in englischer oder russischer Sprache abgefasst sein. Das Einsteigen in die Flüge ab Moskau ist nur für die nachstehenden Personengruppen, die nach Deutschland bzw. Österreich einreisen dürfen, möglich: Staatsbürger Deutschlands bzw. Österreichs, der Schengen-Länder und der Europäischen Union sowie deren unmittelbare Familie; Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, den Ländern des Schengener Abkommens oder der Europäischen Union, Andorra, dem Vatikan, San Marino; Diplomaten und konsularisches Personal. Der Flugplan auf einem Blick: Düsseldorf an Freitagen: S7 3571 Moscow 12:30 – Dusseldorf 13:55 S7 3572 Dusseldorf 14:55 – Moscow 20:15 Wien an Samstagen: S7 3567 Moscow 12:30 – Vienna 13:55 S7 3568 Vienna 14:55 – Moscow 20:15

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ soll nur bis 10. Jänner 2021 gelten

Noch wurde die „Anti-Weihnachtsreisen-Verordnung“ seitens der österreichischen Behörden nicht formell erlassen, aber weitere Details wurden kommuniziert. Diese soll am 19. Dezember 2020 in Kraft treten und bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten. Ab dem 11. Jänner 2021 will man wieder zu den momentan praktizierten Einreisebestimmungen zurückkehren. Die Maßnahme der Regierung zielt ganz offensichtlich darauf ab, dass Menschen, die das Weihnachtsfest mit ihren im Ausland lebenden Angehörigen verbringen wollen oder aber außerhalb Österreichs arbeiten und in der österreichischen Heimat mit ihren Familien die Zeit verbringen wollen, schikaniert werden sollen. Anders ist nicht zu erklären, dass Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte, dass „großes Mühsal“ auf diese Personen zukommen wird. Die Regierung wird dabei ungeachtet des Umstands, dass man in Österreich selbst derzeit eine erheblich höhere Sieben-Tages-Inzidenz hat, alle Personen, die aus Gebieten bzw. Ländern, die eine Inzidenz über 100 haben, in Zwangsquarantäne stecken. Das gilt somit für so ziemlich alle Länder in Europa. Bemerkenswerterweise liegt diese in Österreich derzeit laut AGES bei 311,5. Ausnahmen wird es für Geschäftsreisende geben, wobei diese noch nicht im Detail mitgeteilt wurden, da die Verordnung noch nicht im Bundesgesetzblatt publiziert wurde. Wer eben kein Geschäftsreisender ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich „frühestens“ ab dem fünften Tag auf eigene Kosten „freitesten“. Ab dem 11. Jänner 2021 soll dann wieder ein negativer PCR-Test, der bei der Einreise in Österreich vorgezeigt werden muss, ausreichend sein. Ist das Herkunftsland nicht mit der höchsten Reisewarnstufe belegt, so ist dann wieder überhaupt kein Befund erforderlich.

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Ryanair macht Basis Wien mit Jahresende dicht

Die Bediensteten der Ryanair-Basis Wien erreichte am Mittwoch eine Hiobsbotschaft. Der irische Carrier schließt die aus drei Boeing 737-800 bestehende Base mit Jahresende. Für das Personal hat das fatale Konsequenzen, denn entweder sie ziehen nach Dublin, Athen oder Thessaloniki um oder sie sind ihre Jobs und damit ihr Einkommen los. Bereits vor einigen Wochen drängte Ryanair ihre eigenen Mitarbeiter in unbezahlte Urlaube und das mit knallharten Methoden, denn wer das nicht wollte, riskierte die Kündigung. Die Wiener Basis wurde nur eröffnet, um die damalige Tochtergesellschaft Laudamotion und natürlich auch deren Personal massiv unter Druck setzen zu können. Da man den Lauda-Mitarbeitern die Löhne deutlich senken konnte, kann nun Lauda Europe billiger produzieren als Ryanair selbst. Doch der Ersatz für die Kapazität der Ryanair-Basis Wien, ist bereits Ende Oktober eingerichtet wurden. Die polnische Konzernschwester Buzz eröffnete eine Basis und führt statt der Ryanair DAC zahlreiche Flüge durch. Waren es anfangs noch polnische Mitarbeiter, die aus Kattowitz eingeflogen sind, bedient man sich nun Personen mit slowakischem Gewerbeschein, die formell als Selbstständige tätig sind, berichtet Aviation Direct. Wie viel Ryanair-Mitarbeiter in Wien von der Schließung der Ryanair-DAC-Basis betroffen sind, ist unklar. Stationiert waren drei Boeing 737-800, jedoch gibt es keinerlei Angaben darüber wie viele Personen bereits vor der Hiobsbotschaft gekündigt wurden. Aviation Direct liegt das interne Schreiben, in dem das Wiener Ryanair-Personal über die Schließung der Basis sowie der Wahlmöglichkeit Kündigung oder nach Irland bzw. Griechenland gehen, mitgeteilt wird vor. Mit 1. Jänner 2021 werden daher in Wien die Ryanair-Töchter Lauda Europe und

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