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Emirates stockt Wien auf

Emirates macht einen Schritt in Richtung Vor-Corona-Niveau – zumindest was die Anzahl der Flugverbindungen angeht. Der Golf-Carrier wird den Flugbetrieb zu sechs weiteren Destinationen wiederaufnehmen. Dazu zählen Genf (ab 15. Juli), Los Angeles (ab 22. Juli), Dar Es Salaam (ab 1. August), Prag und Sao Paolo (jeweils ab 2. August) und Boston (ab 15. August).  Doch auch für den Standort Wien gibt es gute Nachrichten: Neben den bestehenden Flugverbindungen von Wien nach Dubai (EK128) und retour (EK127) an den Tagen Donnerstag, Samstag und Sonntag, kündigt Emirates ab dem 17. Juli einen zusätzlichen wöchentlichen Flug an, welcher jeweils am Freitag durchgeführt werden soll. „Seit der Ankündigung der Wiedereröffnung Dubais und durch die gesteigerten Flugmöglichkeiten, die wir im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme unseres Streckennetzes bieten, haben das Interesse und die Nachfrage unserer Kunden zugenommen. Wir arbeiten weiterhin eng mit allen Beteiligten zusammen, um den Flugbetrieb sukzessive wieder aufzunehmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter ergriffen werden“, so Adnan Kazim, Chief Commercial Officer von Emirates.

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Neos fordern PCR-Tests an Flughäfen

Österreich dehnt ab Donnerstag das Landeverbot für Passagierflugzeuge auf insgesamt 18 Staaten aus. Dies stößt bei Oppositionspolitiker Gerald Loacker (Neos) auf heftige Kritik, denn seiner Ansicht nach soll der Bann völlig wirkungslos sein. „Wer nach Österreich reisen will, wird einen Weg finden. Die Flugverbote und Reiseeinschränkungen können leicht umgangen werden: Entweder nimmt die Person einen Gabelflug und kommt scheinbar aus einem anderen Land zu uns. Oder sie fliegt nach Bratislava oder München und reist dann ein“, so Loacker in einer ersten Reaktion. Stattdessen fordert der Neos-Gesundheitssprecher, dass an den österreichischen Flughäfen PCR-Tests und Fiebermessungen durchgeführt werden sollten. „Das Flugverbot ist auch aus wirtschaftlicher Sicht völliger Unfug, weil die Republik ja um 300 Millionen Euro die AUA gerettet hat und ihr jetzt im Nachhinein wieder einen Teil des Geschäfts abdreht.“ Loacker fordert daher, „dass die Regierung aufhört, in ihrer Planlosigkeit Reisemöglichkeiten generell einzuschränken und stattdessen endlich Fiebermessungen und PCR-Tests am Flughafen forciert“.

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Österreich bannt Flüge aus 18 Staaten

Ab Donnerstag dehnt die Republik Österreich das Landeverbot für Passagierflugzeuge von neun auf 18 Staaten aus. Die Region Lombardei (Italien) hingegen wurde von der „schwarzen Liste“ gestrichen, so dass beispielsweise ab Mailand und Bergamo wieder nach Österreich geflogen werden darf. Besonders hart dürfte das im NOTAM A1924/20 kundgemachte Flugverbot die Fluggesellschaften Austrian Airlines, Wizzair und Ryanair treffen, denn zahlreiche Destinationen, insbesondere auf dem Balkan sind betroffen. Urlauber, die beispielswiese in Burgas und Varna ans Meer wollten, haben nun zusätzlich zu den verschärften Einreisebestimmungen bei der Rückkunft ein Problem: Rechtlich sind Flüge von Österreich nach Burgas oder Varna erlaubt, jedoch die Rückflüge dürfen nur leer durchgeführt werden. In der Praxis wird dies aus Kostengründen jedoch eher nicht praktiziert. Konkret sind ankommende Passagierflüge aus den nachstehenden Staaten ab Donnerstag-Mitternacht mit einem Landeverbot in Österreich belegt: Albanien Weißrussland Bosnien und Herzegowina Bulgarien Volksrepublik China Ägypten Iran Kosovo Moldawien Montenegro Nord Mazedonien Portugal Rumänien Russische Föderation Serbien Schweden Ukraine Vereinigtes Königreich Vorläufig gilt das Landeverbot für Passagierflüge, die in den oben genannten Ländern gestartet sind, bis 31. Juli 2020. Allerdings zeigte sich in den letzten Monaten, dass der Bann oftmals äußerst kurzfristig verlängert wurde.

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Uni-Professor: „30-Euro-Flugabgabe betrifft nur wenige“

Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) kündigte die Einführung von 30 Euro Flugabgabe auf Kurzstreckenflüge bis maximal 350 Kilometer Entfernung an. Auf den ersten Blick würden sich dadurch viele Zubringer-Verbindungen massiv verteuern, doch diese sind nach Ansicht eines Universitätsprofessors der Johannes Kepler Universität Linz gar nicht betroffen. Das Point-to-Point-Aufkommen auf Verbindungen wie Graz-Wien, Klagenfurt-Wien oder Salzburg-Wien ist schon seit jeher äußerst überschaubar. Die ganz überwiegende Mehrheit der Passagiere auf Ultra-Kurzstrecken sind Umsteiger. Point-to-Point wird beispielsweise Graz-Wien nur äußerst selten gebucht. Das geplante Gesetz sieht vor, dass die Flugabgabe 12 Euro je Passagier beträgt. Davon abweichend sind 30 Euro fällig, wenn “die Entfernung zwischen dem inländischen Flughafen, von dem aus der Abflug erfolgt, und dem Zielflugplatz weniger als 350 km beträgt. Die genannte Entfernung wird nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.” Der Rechtsexperte der Johannes-Kepler-Universität Linz weist ausdrücklich darauf hin, die Definition des Begriffes “Zielflugplatz” in § 2 Abs. 5 des Flugabgabegesetzes gar nicht verändert wurde und damit unverändert bleibt. Im Wortlaut schreibt der Gesetzgeber wie folgt vor: „Zielflugplatz ist der in- oder ausländische Ort, auf dem die Flugreise des Passagiers planmäßig enden soll. Der Flugplatz, auf dem eine Zwischenlandung erfolgt gilt nicht als Zielflugplatz. Eine Zwischenlandung ist die Unterbrechung der Flugreise des Passagiers für weniger als 24 Stunden, wenn an die Unterbrechung ein Abflug an einen anderen Flugplatz als den Flugplätzen der vorangegangenen Abflüge anschließt. Der Zielflugplatz muss sich vom Flughafen des Abfluges nicht unterscheiden (Rundflug).“ Der Jus-Professor schlussfolgert daraus: “Damit gilt jeweils der Endpunkt der Reise als Zielflugplatz, und wenn

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Malta: 68,7 Prozent Rückgang in Luqa

Die Corona-Pandemie traf auch die maltesische Tochter der FWAG stark. Zahlreiche Airlines nehmen ihre Angebote allerdings wieder auf. Der Airport Luqa, eine Tochter der Flughafen Wien AG, verzeichnete im ersten Halbjahr 2020 einen Passagierrückgang um 68,7 Prozent. Insgesamt zählte der einzige Verkehrsflughafen der Republik Malta 1.017.850 Passagiere. Vor der Corona-Krise starte man allerdings noch sehr stark, denn im Jänner und Feber 2020 wurden Zuwächse von 14,2 Prozent und 17,3 Prozent erzielt. Aufgrund des restriktiven Flugverbots, das die maltesische Regierung im März ausgesprochen hatte, brachen die Passagierzahlen ein. Laut Times of Malta wurden im zweiten Quartal lediglich 8.700 ankommende Fluggäste gezählt. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Rückholungsflüge. Im Juni 2020 gab es 3.348 Flugbewegungen, wobei in der genannten Zahl auch Wartungs- und Ferryflüge eingerechnet sind. Derzeit werden ab Luqa Nonstop-Flüge zu 49 Flughäfen in 13 europäischen Ländern angeboten. Einige Strecken werden auch von verschiedenen Carriern bedient. In den nächsten Tagen sollen weitere Wiederaufnahmen verkündet werden. “Der Weg in die Zukunft ist weiterhin mit Herausforderungen behaftet, aber wir treten in diese Neustartphase mit der Entschlossenheit ein, weiterhin mit all unseren Stakeholdern zusammenzuarbeiten, um das Vertrauen der Passagiere zu stärken und unsere Luftkonnektivität in den kommenden Jahren schrittweise wiederherzustellen, was für die wirtschaftliche Erholung der Insel von entscheidender Bedeutung sein wird”, so Luqa-Geschäftsführer Alan Borg.

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ÖAMTC: „Drohnen-Regeln im Ausland einhalten“

Der Autofahrerclub ÖAMTC weist in einer Aussendung ausdrücklich darauf hin, dass die Regelungen für Drohnenflüge in den einzelnen europäischen Ländern sehr unterschiedlich sind und gegebenenfalls auch empfindliche Strafen drohen können. „Illegale Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt. Wir wissen von hohen Geldstrafen im Ausland für Drohnenpiloten, die sich nicht an die dort geltenden Gesetze gehalten haben. Und die sind oft sehr unterschiedlich“, macht ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer aufmerksam. Wer die nationalen und regionalen Bestimmungen nicht kennt, sollte dieses Jahr den Urlaub besser noch aus der gewohnten Perspektive genießen. Das ursprünglich für diesen Sommer geplante EU-weite Drohnenregulativ mit einheitlichen Regeln soll Anfang 2021 kommen. Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören: auf Sicht fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten, ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen halten, Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern. Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot. Drohnen-Regeln in beliebten europäischen Urlaubsländern In Kroatien sind Drohnen nach Gewicht und maximaler Fluggeschwindigkeit in verschiedene Kategorien unterteilt. Bereits vor der Reise sollte eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde erfolgen. Vorgeschrieben ist auch eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit. Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist in Kroatien für Touristen kaum möglich – dafür braucht man eine Genehmigung der State Geodetic Administration, die für Touristen im Regelfall nicht erteilt wird. In Italien müssen alle freizeitmäßig verwendeten Drohnen ab 250 Gramm auf einem Online-Portal registriert werden. Für das Fliegen dieser Drohnen ist ein Kompetenz-Nachweis erforderlich, der

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Innsbruck: „Sommerprogramm, das sich durchaus sehen lassen kann“

Am Tiroler Flughafen kehrt nach und nach wieder Leben ein. Idealtours und Tui legen einige Ferienflüge auf. Auch Easyjet UK kündigt das Comeback an. Die Reiseveranstalter Idealtours und Tui Österreich bieten im Sommer 2020 ab Innsbruck einige Urlaubsziele an. Unter anderem handelt es sich dabei um Thessaloniki (Freitags), Lamezia Terme (Sonntags), Kalamata (Sonntags), Kefalonia (Samstags), Kos (Mittwochs), Heraklion (Freitags), Epiros (Samstags) und Palma de Mallorca (Samstags). Easyjet UK wird ab 1. August 2020 zwei wöchentliche Linienflüge nach London-Gatwick anbieten. Dies setzt allerdings voraus, dass das Landeverbot, das Österreich derzeit für in UK gestartete Passagierflüge ausgesprochen hat, bis dahin aufgehoben wird. Die von Austrian Airlines bediente Destination wird bereits seit 22. Juni 2020 angeboten. Transavia nahm vergangene Woche eine Verbindung nach Amsterdam auf und Luxair fliegt neu nach Luxemburg. „Wir sind sehr froh, unseren Passagieren rechtzeitig zum Beginn der Sommersaison ein Flugprogramm mit Urlaubs- und Linienflügen, das sich durchaus sehen lassen kann, bieten zu können“, so der Stv. Flughafendirektor Patrick Dierich.

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Deutschland: Verdi unterfertigt Lauda-Eckpunktepapier nicht

Am Donnerstag-Abend ist die Deadline zur Zustimmung zum neuen Tarifvertrag abgelaufen. Verdi erklärte nun, dass man diesen aufgrund mehrheitlicher Ablehnung durch die deutsche Lauda-Belegschaft nicht unterschreiben wird. Im Ringen um die Zukunft der Lauda-Bases Düsseldorf und Stuttgart bahnt sich an, dass die Gewerkschaft Verdi das Eckpunktepapier für den Tarifvertrag nicht unterschreiben wird. Hintergrund ist, dass eine von den Arbeitnehmervertretern durchgeführte Befragung eine sehr deutliche Ablehnung ergeben hat. Das Unternehmen führte selbst eine Abstimmung durch und in dieser wurde das Eckpunktepapier mehrheitlich angenommen. Diese Diskrepanz gibt auch Verdi ein Rätsel auf. Fast täglich wenden sich die Geschäftsführer David O’Brien und Andreas Gruber an die Beschäftigten in Deutschland und ersuchen diese um Zustimmung zum neuen Tarifvertrag. Dies wäre die einzige Möglichkeit um die beiden Bases offen zu halten. In den jüngsten Rundschreiben ist allerdings auch eine sehr unterschiedliche Akzeptanz in Düsseldorf und Stuttgart festzustellen. Laut vorliegenden Anschreiben der Lauda-Geschäftsleitung sollen in NRW rund 60 Prozent der Kapitäne, 66 Prozent der Co-Piloten und 70 Prozent des Kabinenpersonals ihre Zustimmung erteilt haben. Das Unternehmen will allerdings 80 Prozent in allen drei Gruppen erreichen. In Stuttgart ist die Lage anders: Dort sollen 50 Prozent der Co-Piloten, 70 Prozent der Flugbegleiter, jedoch nur 3 Kapitäne zugestimmt haben. Laut dem Schreiben werden in Baden-Württemberg insgesamt 15 Kapitäne beschäftigt. Die Gewerkschaft Verdi präsentiert gänzlich andere Zahlen. Aus einer Mitgliederinformation geht hervor, dass 86 Prozent des Lauda-Personals, das sich an der von den Arbeitnehmervertretern organisierten Befragung beteiligte, das Eckpunktepapier abgelehnt haben soll. Dieser Wert führt nun auch dazu, dass

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AK: Quarantäne muss einkalkuliert werden

Die Arbeiterkammer Wien weist in einer Medienmitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei der Rückreise aus Urlaubsländern eine Quarantäne möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch Gastarbeiter, die nach Hause zu ihren Familien reisen. In den letzten Tagen belegte die Republik Österreich Einreisende aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien und Rumänen wieder mit Quarantänepflicht und kündigt verstärkte Kontrollen an. Die AK Wien informiert angesichts der Reisewarnung über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern: Wer in ein Land/Gebiet mit den Sicherheitsstufen 5 oder 6 reist, muss entweder nach der Rückkehr nach Österreich 14 Tage in Quarantäne oder muss den Behörden einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Quarantäne muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in den Urlaub einkalkulieren, wenn auf Grund der Rechtslage schon vor Antritt der Reise klar war, dass eine 14-tätige Absonderung vorgeschrieben ist. Der Corona-Test kann entweder im Urlaubsland oder am Flughafen gemacht werden und darf bei Wiedereinreise nicht älter als vier Tage sein. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin. Die AK fordert die Behörden auf, kostengünstige Möglichkeiten der Testung auch an den Grenzübergängen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kann nach einem Aufenthalt in einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 um einen Test ersuchen, um die Dauer der Quarantäne zu verkürzen. Eine Verpflichtung zum Test besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss dem Unternehmen nicht vorab bekannt geben, wo der Urlaub verbracht wird. Die Beschäftigten sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach dem Urlaub mitzuteilen, ob sie einem Gebiet der Stufe 5 oder 6 waren. Wer in ein Gebiet/Land der Stufe 5 oder 6 fährt, kann

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Runder Tisch: Nationale Charta unterschrieben

Am Donnerstag fand auf Einladung von Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) im Verkehrsministerium ein Runder Tisch zur aktuellen COVID-19-Situation in der Luftfahrt statt. Dabei wurde eine nationale Charta unterschrieben. An diese sollen sich alle heimischen Unternehmen in der Branche halten. „Das Virus wird uns noch lange begleiten – die Krise ist noch nicht vorbei. Vor diesem Hintergrund eint uns das gemeinsame Ziel, Menschen gesund und sicher von A nach B zu bringen. Die Unterzeichnung der nationalen COVID-19 Charta für den Luftverkehr ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Die Handlungsempfehlungen, die europäische Leitlinien und nationale Regelungen vereinen, geben sowohl den Unternehmen selbst, als auch den Passagieren Orientierung auf ihren Reisen“, so Staatssekretär Magnus Brunner nach dem heutigen Runden Tisch zu sicherem Fliegen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und meint weiter: „Bei allen Reisen gilt natürlich immer: Bitte den Hausverstand miteinpacken!“ Die COVID-19-Pandemie hat die Luftfahrt-Industrie weltweit vor unvergleichliche Herausforderungen gestellt. Flugbewegungsrückgänge von weit über 90 Prozent waren zu verzeichnen. Es wird vermutlich noch Jahre dauern, bis sich die Luftfahrt wieder auf das Niveau der Vorkrisenzeit erholen kann.  Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Leitlinien zu Gesundheitsmaßnahmen in der Luftfahrt ausgearbeitet. Diese bildeten die Diskussionsgrundlage für den heutigen Runden Tisch – die Vertreterinnen und Vertreter der Airlines, der Flughäfen und Business Aviation haben sich zu zur nationalen Charta für die Luftfahrtbranche bekannt. Diese sieht die Umsetzung der Empfehlungen der EASA in Abstimmung mit den nationalen Gesundheitsbehörden und unter Berücksichtigung

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