Ryanair

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Easyjet-Chef kritisiert Staatshilfen

Air France-KLM, Alitalia, Lufthansa und Austrian Airlines sind nur eine kleine Auswahl jener Fluggesellschaften, die hohe Staatskredite erhalten werden. Dagegen will nun auch Easyjet vorgehen. Nach Ryanair-Chef Michael O’Leary wird nun auch der Generaldirektor des Mitbewerbers Easyjet, Johan Lundgren, in Sachen Staatshilfen für diverse Fluggesellschaften deutlicher. Er kritisiert gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, dass europaweit „Abermilliarden über einige der ineffizientesten, klimaschädlichsten, schlechtesten Airlines Europas ausgeschüttet werden“. Von der EU-Kommission erwartet sich der Easyjet-Chef, dass diese der Ausschüttung von Finanzmitteln an einige wenige auswählte Carrier, darunter Lufthansa, einen Riegel vorschieben soll. Er fordert weiters, dass staatliche Unterstützung aufgrund der Corona-Pandemie allen Airlines offenstehen muss, jedoch dies in vielen Ländern nicht der Fall ist.  Dadurch würde es zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung kommen.

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Wien: Ryanair nimmt drei zusätzliche Strecken auf

Köln/Bonn, Paphos und Danzig neu ab Wien-Schwechat. Auf der Strecke Wien-Köln wird sich ab 1. August 2020 der Konkurrenzkampf weiter verschärfen, denn Ryanair wird diese Route ebenfalls bedienen. Wizzair, Austrian Airlines und Eurowings sind bereits auf Wien-Köln tätig. Somit wird es nach heutigem Informationsstand vier Carrier geben, die ihre Leistungen anbieten. Wizzair wird Wien-Danzig künftig nicht mehr bedienen. Ryanair wird diese Strecke ab 2. August 2020 ab Polen bedienen. Paphos wird ebenfalls mit 1. August wiederaufgenommen, jedoch nicht mehr als Lauda-Route, sondern als Ryanair-Strecke. Nach Köln kommen auch Maschinen der österreichischen Tochter im Wetlease zum Einsatz.

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BA, Easyjet und Ryanair klagen gegen UK-Quarantäne

Seit Montag gilt im Vereinigten Königreich eine zweiwöchige Quarantäne als Einreisebedingung. Dagegen gehen nun drei Fluggesellschaften juristisch vor. British Airways, Easyjet und Ryanair haben rechtliche Schritte gegen die verpflichtende 14-tägige Quarantäne der britischen Regierung eingeleitet. Den Fluggesellschaften zufolge würden sich die erlassenen Regelungen verheerend auf den britischen Tourismus und die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes auswirken. Außerdem könne man dadurch Tausende Arbeitsplätze verlieren. Zugleich führen die Antragsteller an, dass die Notwendigkeit und Wirksamkeit der jetzigen Maßnahmen weder bewiesen noch nachweisbar sei. Das Vorgehen sei schlicht und ergreifend zu hart, wie man mitteilt. Stattdessen fordert man von den Verantwortlichen, die alten Regelungen wieder einzuführen, bei der die Selbstisolation nur Menschen aus Ländern mit erhöhtem Risiko vorbehalten war.

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Deutschland: Lauda fliegt nur noch Wetlease

Keine Flüge auf eigene Rechnung, sondern nur noch ACMI-Dienstleistungen für Ryanair wird Lauda künftig ab Stuttgart und Düsseldorf durchführen. Auf Wien und Palma de Mallorca soll dies laut Geschäftsleitung keine Auswirkungen haben. Die Fluggesellschaft Lauda wird mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2020 den Linienflugbetrieb in Düsseldorf und Stuttgart einstellen. Stattdessen fungiert man künftig an diesen beiden Standorten als Wetlease-Provider für Ryanair. Dies teilten die Geschäftsführer David O’Brien und Andreas Gruber am Freitag den deutschen Lauda-Beschäftigten mit. Begründet wird dieser Schritt unter anderem damit, dass Deutschland Lufthansa rund neun Milliarden Staatshilfe gewährt. Mit der Gewerkschaft Verdi will man bis zum 21. Juni 2020 einen neuen Tarifvertrag abschließen, der laut Rundschreiben dazu beitragen soll, dass die A320-Bases Düsseldorf und Stuttgart offenbleiben können und „effiziente, wettbewerbsfähige Wetlease-Services“ für Ryanair zur Verfügung stellen können. Auch schreibt man, dass dadurch die Anzahl der Kündigungen minimiert werden könnte. Interessant ist, dass darauf verwiesen wird, dass die Wiener Crews bereits einen neuen Kollektivvertrag haben und die Rettung ihrer Basis „geschafft haben“. Dennoch wird man aufgrund des reduzierten Flugplans in Düsseldorf und Stuttgart Mitarbeiter abbauen. Diese werden nun aufgefordert ihre persönlichen Umstände bis Montag, 17 Uhr 00, per E-Mail der Personalabteilung in Wien mitzuteilen. Ob die an den beiden deutschen Airports gehaltenen Start- und Landerechte bereits auf Ryanair und/oder Malta Air übertragen wurden, geht aus dem Anschreiben nicht hervor. Auch wird kein Wort darüber verloren, ob die Umwandlung in einen ACMI-Provider für Ryanair nur für Düsseldorf und Stuttgart oder aber auch für Palma de Mallorca und Wien gilt.

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Wizzair und Lauda mit neuen Billigtickets

Die Reaktion der Billigflieger auf die geplanten Mindestticketpreise hat nicht lange auf sich warten lassen. Wohl aus Trotz werden nun besonders viele Flugscheine um 9,99 Euro und darunter auf den Markt geschmissen. Die österreichische Regierung kündigte Anfang dieser Woche an, dass künftig ein Mindestpreis von rund 40 Euro für Flugscheine eingehoben werden muss. Dies richtet sich offensichtlich unter dem Deckmantel des Umweltschutzes insbesondere gegen die Geschäftspraxis von Wizzair, aber auch Lauda. Diese reagieren nun und werden unzählige 9,99-Euro-Tickets auf den Markt. Die Ryanair-Tochter wirbt gar mit Inseraten, in denen man behauptet, dass die Umweltministerin Airlines mit hohen Ticketpreisen schützen wolle und behauptet, dass Lauda für billige Flugscheine kämpfen würde. Wizzair ist weniger marktschreierisch, bezieht sich jedoch in einer Pressemitteilung explizit auf die Ankündigung der Regierung. Deshalb habe man schnell einen „Super-Sale“ mit Tickets ab 9,99 Euro gestartet.

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Ryanair verzichtet auf Umbuchungsgebühr

Am Mittwoch können Buchungen für Juli und August 2020 einmalig ohne Extragebühr umgebucht werden. Der irische Billigflieger Ryanair verzichtet ab Mittwoch für alle Buchungen, die für Abflugtermine im Juli und August 2020 getätigt werden, auf die Erhebung der sonst üblichen Umbuchungsgebühr. Damit schließt sich das Unternehmen einem Branchentrend an. Die Medienmitteilung des Lowcosters gibt allerdings keine Auskunft darüber, ob eine etwaige Tarifdifferenz aufbezahlt werden muss oder nicht. Ryanair plant ab 1. Juli 2020 täglich etwa 1.000 Flüge durchzuführen. Flugscheine, die am 10. Juni 2020 gekauft werden, können ohne Gebühr auf ein anderes Datum – maximal bis 31. Dezember 2020 – umgebucht werden. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Reisezeitraum im Juli oder August 2020 ist. „Da beliebte Urlaubsländer wie Italien, Portugal und Spanien wieder für internationale Touristen öffnen, sind wir bereit, ab dem 1. Juli, wenn Ryanair über 1.000 tägliche Flüge in unserem gesamten Streckennetz durchführen wird, Passagiere an Bord zu begrüßen. Wir wollen unseren Kunden so viel Vertrauen und Flexibilität wie möglich bieten, ohne Umbuchungsgebühr, wenn sich ihre Reisepläne ändern“, so Dara Brady, Director of Marketing & Digital bei Ryanair.

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Ryanair geht gegen Alitalia-Hilfe vor

Nach Air-France-KLM und Lufthansa kündigt Ryanair-Chef O’Leary nun auch eine Klage gegen die Verstaatlichung von Alitalia an. Ryanair-Oberhaupt Michael O’Leary ist die geplante Verstaatlichung von Alitalia ein Dorn im Auge. Er würde es sogar für nötig halten, gerichtlich dagegen vorzugehen: „Wir sind bereit, in Brüssel eine Klage einzureichen wegen unerlaubter Staatshilfen zur Rettung Alitalias“, wird der Chef der Lauda-Mutter von tt.com zitiert. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Staat dem hilfsbedürftigen Carrier drei Milliarden Euro zur Verfügung stellen möchte. Das sei leichtfertig und ohnehin nur hinaus geschmissenes Geld und würde damit der gesamten Tourismusbranche Italiens schaden, so O‘Leary. Überdies vergleiche er die Vorgehensweise der italienischen Regierung mit dem „nordkoreanischen Modell.“

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Quarantäne: IAG und Ryanair klagen

Ryanair und die IAG wollen gemeinsam gegen die neue Quarantäne-Regelung des Vereinigten Königreichs klagen. Andere machen auf, UK macht zu. Während zahlreiche EU-Staaten gerade dabei sind ihre Einreisebestimmungen zu lockern und weitgehend auf 14-tägige Quarantäne oder die Vorlage negativer Corona-Test zu verzichten, führt das Vereinigte Königreich genau dies am Montag ein. Die IAG, die dort unter anderem die Tochter British Airways unterhält und Ryanair wollen nun dagegen klagen. Gegenüber Skynews meinte Willie Walsh, Generaldirektor der International Airlines Group, dass die Maßnahme der Regierung des Vereinigten Königreichs „unverhältnismäßig“ ist. Dadurch wäre der Konzern nicht in der Lage ab Juli 2020 das Flugprogramm hochzufahren. Ryanair teilte kurz darauf mit, dass man sich der Klage der International Airlines Group anschließen wird.

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Neuer Lauda-KV unter Dach und Fach

In der Nacht von Mitternacht auf Donnerstag einigten sich Wirtschaftskammer und Gewerkschaft Vida auf einen neuen Kollektivvertrag für Lauda. Zunächst war es noch unklar, ob das Unternehmen diesen annehmen wird. Am Abend gab es grünes Licht von Geschäftsführer Andreas Gruber. Nach anfänglicher Verwunderung über eine Formulierung im formellen Lauda-Kollektivvertrag haben sich nach kurzer Zeit die Wogen geglättet. Die Geschäftsleitung der Fluggesellschaft Lauda bekannte sich gegenüber den Sozialpartnern schriftlich zur Annahme und Anerkenntnis des in der vorhergehenden Nacht zwischen Vida und WKO vereinbarten Kollektivvertrags. In einem Interview mit Puls24-TV verwies Gewerkschafter Roman Hebenstreit darauf, dass der gestrige Abschluss rechtskräftig ist und die Sozialpartner nun übliche Formalitäten rasch regeln werden. Wurde zunächst am Vormittag noch erheblicher Druck ausgeübt und bei Nichtunterfertigung samt Deadline abermals mit der Schließung der Basis gedroht, nahmen David O’Brien und Andreas Gruber diesen Druck zurück, so die Sozialpartner. Das formelle Dokument wurde von WKO und Vida noch nicht unterschrieben, jedoch soll dies rasch erfolgen. Die Wirtschaftskammer wird dieses unterfertigt an die Gewerkschaft übermitteln, diese wird unterschreiben und damit sind die formellen Details, die in die Zuständigkeit der Sozialpartner fallen, dann erledigt. Seitens der Airline geht man davon aus, dass über das Wochenende die Zustimmung seitens der Mitarbeiter erteilt wird und somit die Basis Wien erhalten bleibt. Die „Deadline“, dass bei nicht Unterfertigung des formellen Dokuments im Laufe des Donnerstags die Base trotz KV-Abschluss geschlossen wird, wurde zurückgenommen. Der Vertrag, den WKO und Vida in den Morgenstunden abgeschlossen haben stellt bereits den rechtskräftigen Kollektivvertrag dar und dieser ist rechtsverbindlich

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Lauda, Wizzair und AUA im Lohn-Check

Wie viel verdienen Flugbegleiter bei Lauda, Wizzair und Austrian Airlines eigentlich? Diese Frage beschäftigt seit einigen Tagen viele Leser. Im direkten Vergleich zeigen sich erhebliche Unterschiede. In den letzten Tagen kamen immer wieder die Grundgehälter der Flugbegleiter bei Lauda in die Diskussion. Die Bezahlung setzt sich bei den Lowcostern aus einem Fixum und einem flugstunden- bzw. sektorenabhängigen Betrag zusammen. Im Unterschied dazu sind im Grundgehalt von Austrian Airlines knapp über 76 Flugstunden bereits inkludiert.  Direkt gegenübergestellt sind die anhand einer Musterberechnung, die auf 70 Flugstunden, 1. Berufsjahr als „Junior“, basiert. Die genannten Werte wurden auf Grundlage der Kollektivverträge bzw. bei Wizzair der Flugbegleiter-Vergütungstabelle der Basis Wien berechnet. Alle in diesem genannten Artikel genannten Beträge sind brutto. Monatlich können sich nachstehende, grob gerundete, Gehälter ergeben:  Lauda 1.796,67 Euro (*) AUA 1.774,39 Euro (*) Wizzair 1.756,67 Euro (*) (*) eventuelle Verkaufsprovisionen, Diäten und steuerfreie Bezüge sind in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Bei Wizzair erfolgte die Berechnung auf Basis von 70 Flugstunden mit der Sektorenzulage für die kürzeste Flugdauer, heruntergerechnet pro Stunde. Da die Flugdauer und Sektoren abweichen können, ist es ein grober Richtwert. Bei allen Carriern sind weitere variable Gehaltsbestandteile, beispielsweise für Trainings und Standby, ebenso nicht berücksichtigt.  Jahres-Grundgehälter im Vergleich In der direkten Gegenüberstellung der Grundgehälter laut jeweiligem Kollektivvertrag bzw. der Lohntabelle der Wizzair-Basis Wien wurde, sofern zutreffend, der Brutto-Jahres-Grundverdienst herangezogen. Die angegebenen Jahres-Grundgehälter sind auf 12 Monate berechnet und inkludieren Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht. Die Berechnung dieser ist in den Kollektivverträgen zu unterschiedlich geregelt, um eine einfache Vergleichbarkeit darstellen zu

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