Ryanair

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Österreich: Ryanair schafft die Masken ab – Austrian Airlines wartet ab

Ab 1. Juni 2022 sollen in Österreich die FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, so auch in Flugzeugen, nicht mehr notwendig sein. Das offizielle Wording von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist, dass die Maskenpflicht für voraussichtlich drei Monate pausiert werden soll. Ryanair bestätigte bereits, dass man ab 1. Juni 2022 auf Österreich-Flügen nicht mehr auf die Bedeckung von Mund und Nase pochen wird. Damit hat sich der zweitgrößte Anbieter am Flughafen Wien-Schwechat bereits darauf festgelegt, dass ab kommendem Mittwoch maskenlos geflogen werden kann. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es keine gegenteilige Anweisung des Zielstaats gibt. Konkret bedeutet das, dass sich beispielsweise auf den Deutschland-Flügen vorerst nichts ändern wird. Austrian Airlines hingegen verhält sich noch abwartend. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage gegenüber Aviation.Direct: “Um die Umsetzung im Flugbetrieb bei Austrian Airlines zu evaluieren, bedarf es der Veröffentlichung der Verordnung zum Aussetzen der Maskenpflicht. Sobald der genaue Wortlaut bekannt ist, können wir die Handhabung an Bord unserer Flüge prüfen”. Österreich pocht derzeit noch als weltweit einziger Staat auf FFP2-Masken. Im europäischen Vergleich schafft man die Maskenpflicht an Flughäfen sowie an Bord von Flugzeugen vergleichsweise spät ab. Gesundheitsminister Rauch will auch nicht von einer endgültigen Abschaffung sprechen, sondern spricht lediglich von einer Pause, die in etwa drei Monate dauern soll. Wiens Bürgermeister sorgt für obskuren Sonderweg Allerdings bahnt sich in Österreich auch eine obskure Besonderheit an, denn Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will erneut einen Sonderweg gehen und die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht aufheben. Sofern Wien bis zum 1. Juni 2022 nicht einlenkt,

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OLG Wien kippt 32 Ryanair-Klauseln

Die Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien eine juristische Schlappe. Die Arbeiterkammer Wien hatte gegen 35 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Davon wurden 32 Stück gerichtlich gekippt. Neben vielen unklaren Formulierungen und unzulässigen Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen sind auch diverse Gebühren verboten. Wesentlich für Konsumenten: die unzulässige Check-in-Gebühr, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. Die zu Unrecht verlangte Check-in-Gebühr kann man mit dem AK Musterbrief zurückholen. Das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz mehrere Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair für unzulässig erklärt. Dagegen ging der irische Lowcoster vor dem Oberlandesgericht Wien in Berufung. Dieses bestätigte das Urteil des HG Wien weitgehend. Mal wieder waren die Check-in-Gebühren, die bereits bei der ehemaligen Fluggesellschaft Laudamotion gekippt wurden, der Dreh- und Angelpunkt des juristischen Vorgehens der Arbeiterkammer. Unzulässig ist das Erheben der Check-in-Gebühr dann, wenn Ryanair nicht bereits während dem Buchungsvorgang deutlich und unmissverständlich auf die Höhe hingewiesen hat. Mittlerweile hat der Carrier die Optik im Reservierungsvorgang geändert und weist tatsächlich darauf hin. Nicht erlaubt ist auch die Gebühr für das Neuausstellen der Bordkarte (20 Euro, wenn man sie nicht bei sich hat). Weitere Gebühren sind ebenfalls gesetzwidrig, wie ein gesondertes Entgelt für die Rückerstattung der Steuern – etwa bei Nichtantritt des Fluges – wenn die Fluglinie dafür Schuld hat. Auch die Frist für die Rückerstattung des Geldes an Konsument:innen ist viel zu kurz. Allgemeine Geschäftsbedingungen intransparent In den Beförderungsbedingungen sind zahlreiche Klauseln unklar formuliert, es gibt pauschale und kaskadenartige Verweise. Viele Bestimmungen sind für

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Condor-Staatshilfe: EU-Gericht weist Ryanair-Klage zurück

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair gegen das Rettungspaket, das die deutsche Bundesregierung dem Ferienflieger Condor nach dem Konkurs der Thomas Cook Group gewährt hatte, abgewiesen. Das deutsche Luftfahrtunternehmen flüchte sich damals in ein so genannten Schutzschirmverfahren, denn eigenen Angaben nach wäre man sonst möglicherweise selbst in den Strudel der Thomas-Cook-Insolvenz gezogen wurden. Die deutsche Bundesregierung half mit einer Geldspritze in der Höhe von 380 Millionen Euro aus. Diese wurde in Form von Darlehen über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Der Mitbewerber Ryanair klagte gegen die Freigabe, die seitens der EU-Kommission erteilt wurde, und argumentierte unter anderem damit, dass kein formelles Prüfverfahren stattgefunden habe. Weiters wäre die Finanznot von Condor durch eine willkürliche Verteilung von Geldmitteln innerhalb der Thomas Cook Group entstanden. Das Gericht der Europäischen Union folgte den Argumenten des Billigfliegers nicht und bestätigte die Genehmigung der EU-Kommission. Endgültig vom Tisch ist die Angelegenheit aber noch nicht, denn das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden. Der Billigflieger führt auch Verfahren gegen weitere Staatshilfen, die im weiteren Verlauf an Condor gewährt wurden.

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TAP wollte Kostenersatz für Ersatzflug verweigern, weil „die Landungen häufig viel holpriger sind“

Mit dem Argument, dass bei Billigfluggesellschaften „die Landungen häufig viel holpriger sind“ versuchte TAP Air Portugal vor Gericht einem Passagier den Kostenersatz für Ersatzflüge abweisen zu lassen. Erfolgreich war man mit der Argumentation aber nicht. Ein Fluggast hatte eine Umsteigeverbindung von Berlin nach Barcelona bei TAP Air Portugal gebucht. Die Flüge wurden gestrichen, jedoch bot der Carrier keine für den Reisenden akzeptable Ersatzbeförderung am gleichen Tag. Laut Rechtsanwalt Matthias Böse, der den Passagier vor Gericht vertrat, habe die portugiesische Fluggesellschaft im Vorfeld auch auf Fristsetzungen für die Gewährung der Ersatzbeförderung reagiert. „Kundenanfragen per E-Mail sind für Airlines nervig: Sie sind für Verbraucher viel zu einfach und provozieren damit mehr Ansprüche, zudem sind solche Anfragen in der Bearbeitung unhandlicher. Gerade TAP hat dafür auch gegen die Verbraucherzentrale NRW vor dem LG Frankfurt verloren und darf Kunden nicht mehr auf das Kontaktformular verweisen“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Böse gegenüber Aviation.Direct. Informationen über das vom Juristen angesprochene Urteil finden sich unter diesem Link bei der Verbraucherzentrale. Also organisierte sich der Passagier alternative Flüge auf eigene Faust: Den Hinflug buchte er erneut bei TAP zum Preis von 203,38 Euro und den Rückflug für 46,79 Euro bei Ryanair. Ursprünglich hatte der Reisende für die gestrichene Return-Reise 65,99 Euro an TAP bezahlt. Die Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Airlines eine Ersatzbeförderung stellen müssen. Höchstgerichte haben unter anderem festgestellt, dass die Kosten dieser ersetzt werden müssen, wenn der Anbieter der Verpflichtung nicht nachkommt. Außergerichtlich konnte mit TAP Air Portugal keine Lösung gefunden werden, so dass der Fall vor dem

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Easyjet erwartet starken Sommer

In den wichtigsten Reisemonaten Juli bis September will Easyjet nun 97 Prozent der Flugkapazität aus dem Jahr 2019 anbieten. Der britische Billigflieger rechnet dank einer anziehenden Ticketnachfrage mit einem starken Geschäft mit Urlaubsflügen im Sommer. Die Kunden würden aber weiterhin kurzfristiger buchen als in der Zeit vor der Pandemie, teilte das Unternehmen bei der Vorlage der Zwischenbilanz am Donnerstag in Luton bei London mit. Allerdings hätten die Buchungszahlen in den vergangenen zehn Wochen durchgehend höher gelegen als zur gleichen Zeit im Jahr 2019. In den wichtigsten Reisemonaten Juli bis September will Easyjet nun 97 Prozent der Flugkapazität aus dem Jahr 2019 anbieten. Im laufenden Quartal bis Ende Juni sollen es bereits 90 Prozent sein. „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unseren Plänen für den Sommer fast das Flugniveau von 2019 erreichen werden“, sagte Easyjet-Chef Johan Lundgren. Auf Urlaubs- und Inlandsflügen erwartet er sogar einen stärkeren Bedarf: Hier will Easyjet in der laufenden zweiten Hälfte des Geschäftsjahres bis Ende September sogar noch mehr Flüge anbieten als im gleichen Zeitraum vor der Pandemie. Noch nicht auf Vorkrisenniveau Der Geschäfts- und Städtereiseverkehr erhole sich zwar, habe das Niveau von 2019 aber noch nicht wieder erreicht, heißt es in der Aussendung. Unterdessen wagt das Management keine Prognose, ob es Easyjet nach der schweren Zeit während der Pandemie in diesem Geschäftsjahr in die schwarzen Zahlen schafft. Das liegt auch an den gestiegenen Treibstoffpreisen. Im abgelaufenen Winterhalbjahr bis Ende März versechsfachte Easyjet den Umsatz – wie bereits bekannt – auf rund 1,5 Milliarden britische Pfund (1,8

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Klagenfurt will Brandschutzkategorie abstufen, obwohl Ryanair-Jets um 47 Zentimeter zu lang sind

Am Flughafen Klagenfurt dürfen künftig nur noch Flugzeuge mit einer maximalen Länge von 39 Metern landen, da die Feuerbekämpfungskategorie auf Antrag des Airports auf die Stufe 6 heruntergestuft werden soll. Für Austrian Airlines und Eurowings hat dies keine praktischen Auswirkungen, da das nach Klagenfurt eingesetzte Fluggerät kürzer als 39 Meter ist. Ryanair hingegen könnte Probleme bekommen, denn die Maschinentypen Boeing 737-800 bzw. Max 200 wären um 47 Zentimeter zu lang. Gegenüber 5Min.at bestätigte das österreichische Verkehrsministerium (BMK): „Der Flughafen Klagenfurt hat im Klimaschutzministerium um Änderung der Feuerbekämpfungskategorie von derzeit 8 auf künftig 6 angesucht. Die Feuerbekämpfungskategorie richtet sich nach der Größe der Flugzeuge, die den Flughafen benützen. Die maßgebliche Feuerbekämpfungskategorie bestimmt dann in weiterer Folge die erforderlichen Löschressourcen wie die Anzahl der Löschfahrzeuge und die Menge Löschmittel. Bei Bedarf kann die Kategorie jedoch wieder auf 8 angehoben werden“. Sofern für Ryanair keine „Ausnahmegenehmigung“ erteilt werden sollte, müsste der Flughafen Klagenfurt für die ab Winterflugplan 2022/23 geplanten Flüge des Lowcosters wieder die Hochstufung beantragen. In der Kategorie 8 dürfen Maschinen bis zu einer maximalen Länge von 61 Metern den Airport nutzen.

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Ryanair möchte wieder schwarze Zahlen sehen

Ryanair will nach den Verlusten der vergangenen zwei Jahre in die schwarzen Zahlen zurückkehren. Man wolle dieses Jahr eine „angemessene Profitabilität“ erreichen, teilte der irische Billigflieger heute mit. In dem im März abgelaufenen Geschäftsjahr verringerte der Low-Coster den Fehlbetrag auf 355 Millionen Euro nach einer Milliarde im Vorjahreszeitraum. „Die Erholung bleibt fragil“, sagte Firmenchef Michael O’Leary, der auf einen konkreteren Ausblick verzichtete. Trotz der Unsicherheiten durch den Ukraine-Krieg und die CoV-Lage will die Fluggesellschaft ihr Passagieraufkommen auf 165 Millionen Fluggäste erhöhen nach 97 Millionen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Buchungen im laufenden Quartal hätten sich verbessert. Allerdings hätten die Ticketpreise nicht so stark angehoben werden können wie zunächst erhofft, sagte Finanzchef Neil Sorahan gegenüber Reuters.

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Weeze: Ryanair verlegt Palermo-Flüge nach Trapani

Die Billigfluggesellschaft Ryanair kündigt die Aufnahme einer Nonstopverbindung zwischen Weeze (Niederrhein) und Trapani (Sizilien) an. Diese soll ab 1. Juli 2022 zweimal wöchentlich bedient werden, so das Unternehmen. So ganz neu ist die Sizilien-Verbindung ab Weeze allerdings nicht. Derzeit steuert man ab dem Regionalflughafen den Palermo-Airport an. Diese Route wird per 30. Juni 2022 zu Gunsten der Aufnahme von Trapani engestellt. „Wir freuen uns, diese neue Strecke ab Trapani in den Sommerflugplan 2022 von Düsseldorf Weeze aufnehmen zu können, der nun insgesamt 28 Verbindungen in 9 Ländern umfasst. Damit wird der internationale Tourismus in Trapani und der Region Sizilien angekurbelt, während unsere Kunden von Düsseldorf Weeze bei der Planung ihres lang ersehnten Sommerurlaubs aus mehr Reiseoptionen wählen können“, so Andreas Gruber, Ryanair-Sprecher für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

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FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Nur noch wenige EU-Staaten pochen auf Masken an Bord

Mit Wirksamkeit zum 16. Mai 2022 lockert der Billigflieger Ryanair aufgrund der jüngsten EASA-Richtlinien die Maskenpflicht auf EU-Flügen weiter. Nur noch 15 Mitgliedsstaaten pochen weiterhin auf das Tragen von MNS an Bord, Österreich als weltweit einziger Staat gar auf FFP2-Masken. „Wir begrüßen die von der EASA und dem ECDC beschlossene Lockerung der Vorschriften, die am kommenden Montag, dem 16. Mai, in Kraft tritt. Ab diesem Datum sind Gesichtsmasken auf allen Ryanair-Flügen optional, mit Ausnahme der Flüge in/aus den 15 EU-Staaten, in denen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin vorgeschrieben sind. Wir gehen davon aus, dass diese Staaten ihre Vorschriften zum Tragen von Gesichtsmasken in den kommenden Tagen im Einklang mit diesen neuen Gesundheitsrichtlinien der EASA und des ECDC lockern werden. Reisende können sich auf der Website von Re-Open EU über die neuesten EU-Maskenvorschriften informieren“. Passagiere, die in die nachstehenden Staaten fliegen bzw. von dort aus abfliegen, haben vorerst nichts von den Lockerungen. Das österreichische Gesundheitsministerium konnte zuletzt nicht beantworten, ob man die EU-Empfehlungen übernehmen wird oder nicht. Österreich Lettland Zypern Litauen Tschechien Luxemburg Estland Malta Frankreich Niederlande Deutschland Portugal Griechenland Spanien Italien

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FKB fertigt mehr Passagiere ab als noch vor Corona

Erstmals gelang es im vergangenen Monat am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, wieder mehr Passagiere und Fracht abzufertigen als im Vergleichsmonat des Vorcoronajahres 2019. Insgesamt 116.500 Flugreisende nutzten den FKB im April 2022. Im April 2019 waren es noch 116.281 Passagiere, die abflogen oder ankamen. Darüber hinaus stieg auch der Frachtumschlag im April um mehr als 60 Prozent. “Damit stehen die Zeichen wieder auf Wachstum – insbesondere im relevanten Vergleich zu vor der Pandemie”, freut sich Flughafenchef Uwe Kotzan über den passagierstärksten April in der 25jährigen Geschichte des FKB und ist zuversichtlich, dass der Aufwärtstrend anhält. Als wesentlichen Faktor für den Erfolg nennt der Airport den Low-Coster Ryanair. Seit der Stationierung der beiden Maschinen am Anfang 2012 habe die irische Fluggesellschaft bis heute über 6,2 Millionen Passagiere ab und bis FKB befördert. Würde man die Ryanair-Flüge vor der Stationierung am FKB hinzuzählen, so liege die Zahl bei über 10 Millionen Fluggästen seit 2003. Der aktuelle Sommerflugplan am FKB weist über 1,2 Millionen Flugsitze zu 35 Zielen in 18 Ländern aus, die von insgesamt sechs Fluggesellschaften bedient werden.

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