EuGH: Kurzfristiger Tod eines Piloten ist kein außergewöhnlicher Umstand
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der plötzliche Tod eines Besatzungsmitglieds keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellt. Airlines haften somit für Verspätungen und Ausfälle. Unter den Geschäftszahlen C-156/22 bis C-158/22 verhandelte der Europäische