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Pistenschaden sorgte für Chaos am Hamburger Flughafen

Ein Betonaufbruch auf der Landepiste machte gestern Landungen am Hamburger Airport unmöglich. Erst nach 40 Minuten konnte der Flugverkehr planmäßig fortgesetzt werden. Eine Sprecherin des Airports sagte, der Schaden sei am Mittwoch bei einer Pistenkontrolle entdeckt worden. Es sei entschieden worden, dass er sofort repariert werden müsse. Das berichtet das Luftfahrtportal Aero. Gegen kurz nach 17 Uhr gab der Flughafen dann Entwarnung: Die Reparaturarbeiten seien erfolgreich abgeschlossen worden. Mehrere Flüge nach Hamburg seien umgeleitet oder gestrichen worden. Nach der Wiederaufnahme des Betriebs könne es noch zu Verzögerungen kommen, sagte die Sprecherin. Starts waren von der Reparatur der Piste nicht betroffen. Von den beiden Start- und Landepisten des Airports wird derzeit eine turnusgemäß gewartet. Der Schaden liege im Pistenkreuz.

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Günther Ofner verspricht: „Nichtabgefertige Flugzeuge wird es in Österreich nicht geben“

Es steht Aussage gegen Aussage: Die Gewerkschaft Vida warnt, dass besonders in den Sommerferien lange Wartezeiten am Flughafen Wien-Schwechat entstehen können. Airportchef Günther Ofner weist dies in seiner Funktion als WKO-Fachgruppenobmann zurück. Der Manager hebt hervor, dass seiner Ansicht nach aufgrund der Kurzarbeit viele Arbeitsplätze erhalten geblieben sind. „Die im internationalen Vergleich hierzulande wesentlich bessere Lage verdanken wir vor allem auch der hohen Einsatzbereitschaft und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wofür ihnen höchste Anerkennung gebührt. Die Pünktlichkeit im Flugverkehr in Österreich ist auf einem Rekordhoch. Die Kritik, dass mancherorts lange Wartezeiten auftreten würden, ist absolut nicht nachvollziehbar und klar zurückzuweisen. Es ist sehr bedauerlich, dass von Vida-Gewerkschafter Liebhardt Unwahrheiten, etwa über angebliche Wartezeiten, verbreitet werden, die die tolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen ungerechtfertigt in ein schiefes Licht rücken“, so Ofner. Allerdings betreibt der Vorstandsdirektor der Flughafen Wien AG in gewisser Weise auch Realitätsverweigerung, denn in den letzten Wochen ist es am von ihm geleiteten Airport wiederholt zu längeren Wartezeiten an den Check-in-Schaltern sowie an den Sicherheitskontrollen gekommen. Bislang handelt es sich jedoch um Einzelfälle, die während der Stoßzeiten aufgetreten sind. Bereits vor der Corona-Pandemie ist es im Rekordjahr 2019 besonders im Terminalkomplex 1/2 häufiger zu sehr langen Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle gekommen. Pikant: Teilweise waren nur wenige Linien offen. Der Personalmangel im Bereich des Sicherheitspersonals beim Wiener Flughafen ist also keine Neuigkeit, sondern wurde durch die Corona-Pandemie allenfalls verschärft. Viele Beschäftigte haben sich in anderen Branchen neu orientiert, da die Bezugseinbußen durch die Kurzarbeit in diesen Jobs durchaus

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Chaos an den Flughäfen: VC fordert konzentrierte Aktion von Politik, Unternehmen und Gewerkschaften

Der massive Personalmangel im Luftverkehr sorgt für chaotische Zustände an den Flughäfen. Die Lage könnte sich in der Ferienzeit sogar noch verschärfen, warnt der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. „Der akute Personalmangel ist selbstverschuldet“, so Stefan Herth, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Die Zeit des Outsourcens und das Mantra der Kostensenkungen sind am Ende, denn das System funktioniert offensichtlich in der bisherigen Form nicht mehr. Was die Branche jetzt braucht ist eine konzertierte Aktion von Politik, Unternehmen und Gewerkschaften, um die akuten Probleme sofort anzugehen, aber auch langfristig wieder auf gesunden Beinen zu stehen. Offensichtlich hat die Branche für Arbeitnehmer an Attraktivität  verloren – das gilt für sämtliche Beschäftigte der Branche. Von einer vorausschauende Personalpolitik profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen.”  Die VC hatte bereits im letzten Sommer davor gewarnt, dass ein schnelles Wiederhochfahren des Luftverkehrs nach der Coronakrise nur möglich ist, wenn die Beschäftigten an Bord gehalten werden, und eine vorausschauende Personalpolitik angemahnt. Stattdessen haben die Unternehmen die Pandemie als Vorwand genutzt, um Stellen abzubauen, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.  Der Staat hat die Unternehmen mit Milliardenhilfen unterstützt, um die Krise abzufedern, habe es aber versäumt, diese an Bedingungen zu knüpfen. „So wurde letztlich mit Staatshilfen Jobabbau finanziert. Der Staat darf sich jetzt, wo wir vor massiven Problemen stehen, nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern muss gemeinsam mit Firmen und Gewerkschaften den Luftverkehr stabilisieren“, so der Berufsverband in einer Aussendung.

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VSV: Reisezeit ist oft Beschwerdezeit

Mit Schulschluss nächste Woche beginnt die große Sommerreisezeit. Die Erfahrung lehrt, dass damit auch wieder mit vielen Reisebeschwerden zu rechnen sein wird.  Das gebuchte Hotel ist überbucht und man kommt in eine Absteige, statt „feinem Sandstrand“ findet man eine Felsenbucht, statt Ruhe quält Baulärm und was es sonst noch an regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden gibt. Für Reisekataloge gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Alles was im Reiseprospekt beschrieben oder mit bunten Fotos bebildert wird, gilt als zugesagte Eigenschaft einer Reise. Der Reiseveranstalter muss – unabhängig ob ihn ein Verschulden an Mängeln trifft oder nicht – für diese versprochenen Leistungen einstehen. Werden die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht, hat der Kunde das Recht Verbesserung vor Ort oder Preisminderung. „Wenn der Mangel nicht verbessert werden kann (aus der Felsenbucht wird kein Sandstrand) oder einfach nicht verbessert wird, dann sollte man Beweise sichern: Fotos und Videos von den Baumaschinen die lärmen, Namen und Adressen (günstig auch Handynummern und E-Mail) von Leidensgenossen und schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung, dass man die Mängel entsprechend gerügt hat. Zurück in der Heimat kann man nun Preisminderunggegen den Reiseveranstalter geltend machen,“ sagt Peter Kolba, der Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Trifft den Reiseveranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen am verpatzten Urlaub gar ein Verschulden, dann steht neben der Gewährleistung auch Schadenersatz zu. Wenn also ein verdorbenes „All-Inclusive-Buffet“ Brech-Durchfall und Bettruhe bringt, dann hat man auch Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Daneben gibt es auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Bei Pauschalreisen (zB Buchung von Flug und Hotel) ist für diese Ansprüche der Reiseveranstalter zuständig. Er ist

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Flughafen Miami: Flugzeug nach Landung in Brand geraten

Ein aus der Dominikanischen Republik kommendes Passagierflugzeug ist gestern unmittelbar nach der Landung in der US-Stadt Miami in Brand geraten. Alle Menschen an Bord von Flug 203 der Airline Red Air seien in Sicherheit gebracht worden, berichtete der US-Sender NBC. Demnach befanden sich 126 Passagiere sowie die Crewmitglieder in dem Flugzeug. Drei seien mit leichteren Verletzungen in örtliche Krankenhäuser gebracht worden, so der ORF. Nach Angaben des Flughafen Miami war das vordere Fahrgestell der Maschine zusammengebrochen. Daraufhin sei Feuer ausgebrochen. Auf Videoaufnahmen war zu sehen, wie gleich nach Landung der Maschine Flammen und schwarzer Rauch aufstiegen. Die Feuerwehr von Miami löschte den Brand. Einige Flüge hätten sich als Folge des Zwischenfalls verspätet. Red Air sei eine noch relativ neue Fluggesellschaft mit Sitz in der Dominikanischen Republik und gerade für den Tourismus auf der Karibikinsel interessant. Die Maschine war in der Hauptstadt Santo Domingo gestartet.

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Wizz Air fliegt von Wien nach Saudi-Arabien

Der ungarische Low-Coster startet in Saudi-Arabien: Im September nimmt sie drei Strecken ab Dammam auf, darunter auch Wien-Damman. Sie führen von der Stadt am Persischen Golf nach Abu Dhabi (viermal wöchentlich), Rom (zweimal wöchentlich) und Wien (ebenfalls zweimal wöchentlich). Die Flüge von Wizz Air zwischen Wien und Dammam finden immer am Montag und Freitag statt. Sie dauern rund 5:30 Stunden und werden mit Airbus A321 durchgeführt. Erstflug ist am 30. September. Die neuen Routen unterstützten den wachsenden saudi-arabischen Tourismussektor und stünden im Einklang mit dem Programm Vision 2030, einer strategischen und ehrgeizigen Vision zur Verdreifachung des Passagieraufkommens im Königreich Saudi-Arabien bis 2030, so Wizz Air.

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Flughafen Dresden eröffnet „Airport Lounge“

Reisende können ab sofort am Flughafen Dresden die neue „Airport Lounge“ im Abflugbereich des Terminals nutzen. Die klimatisierte Lounge bietet ihren Besuchern Angebot an kalten und warmen Speisen und Getränken. Den Gästen stehen kostenfreies WLAN, persönliche Arbeitsplätze sowie Lademöglichkeiten für Mobiltelefonen und Notebooks zur Verfügung. Auch TV-und Zeitungsangebote können genutzt werden. Darüber hinaus bietet die Lounge einen Panoramablick auf das Vorfeld und die Start- und Landebahn. Das Serviceangebot steht ausgewählten Passagieren der Lufthansa-Gruppe (Status Senator, HON oder Business-Class-Ticket), sowie der KLM kostenfrei offen. Alle anderen Passagiere können einen Aufenthalt in der Lounge buchen. Die Tickets sind über den Online-Shop des Airports für 25 Euro (Erwachsene) bzw.19 Euro (Kinder zwischen 3 und 12 Jahren) erhältlich. Eine Buchung ist auch direkt vor Ort mit einer Kredit- und Girokarte möglich.

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EuGH schränkt Verwendung von Fluggastdaten ein

Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die EU-Staaten muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden. Zudem machte das europäische Höchstgericht in einem Urteil von heute deutlich, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU gegen EU-Recht verstoße, sofern keine terroristische Bedrohung bestehe. Die PNR-Richtlinie (Passenger Name Record) sieht vor, dass Fluggastdaten bei der Überschreitung einer EU-Außengrenze in großer Zahl systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden. Ausdehnungen des Systems befürchtet Die belgische NGO Liga für Menschenrechte klagte dagegen, wie Belgien die Regeln umsetzt. Sie sieht unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. Zudem würden durch die Ausdehnung des Systems auf Flüge innerhalb der EU und auf die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln als dem Flugzeug indirekt wieder Grenzkontrollen eingeführt. Nach belgischem Recht sind Flug-, Bahn- Bus-, Fähr- und Reiseunternehmen dazu verpflichtet, die Daten ihrer Passagiere, die über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste vertreten sind.

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APF: Nichtbeförderung mit Selfie vor dem Check-in-Schalter dokumentieren

Wer rechtzeitig auf dem Flughafen erscheint und dennoch nicht befördert wird, sollte das mit einem Selfie vor dem offenen Check-in-Schalter dokumentieren. Das empfiehlt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF). Auch die Anzeigetafel mit den Abflugzeiten sollte abgelichtet werden. „Je mehr dokumentiert wird, umso besser“, empfahl APF-Leitern Maria Theresia Röhsler im Ö1-Morgenjournal. Ratsam sei es auch, zwei Stunden vorher am Airport zu sein und vorab online einzuchecken. Kommt das Flugzeug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielflughafen an, dann stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Wobei sich der Betrag nach der Entfernung richtet: Bei einem Flug von Wien nach Mallorca wären es rund 250 Euro, bei der Zieldestination New York 600 Euro. Bei einem Flugausfall müssen den Passagieren vergleichbarer Transport angeboten, oder der Ticketpreis rückerstattet werden. Die Wahl zwischen Erstattung in Bar oder Gutschein ist zulässig, solange sie den Kunden überlassen wird, so Röhsler. Kenntnis der europäischen Vorschriften zu Fluggastrechten ist ebenfalls von Vorteil: Wie der Verbraucherschutzverein (VSV) in einer Aussendung betonte, hielten sich viele Fluglinien nicht an die Vorschriften.

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Deutsche Flughäfen: Passagieraufkommen erreicht 70 Prozent des Vorkrisenniveaus

Auch im Mai 2022 erholte sich das Passagieraufkommen an den Flughäfen: Gegenüber dem Vorkrisenniveau von 2019 konnten fast 70 Prozent der Reisenden (-29,5 Prozent) an den Flughäfen begrüßt werden. Etwa 15,8 Millionen Passagiere nutzten die deutschen Flughäfen – im Vergleich zum Mai 2021 hat sich das Aufkommen also fast verfünffacht. Das Cargo-Aufkommen kann im Vergleich zum Vormonat leicht zulegen: 432.683t bedeuten zwar -6,2 Prozent zum Vorjahr, gegenüber 2019 sind es +4,4 Prozent . Die Zahl der gewerblichen Flugbewegungen war mit 160.574 Starts und Landungen mehr als doppelt so hoch wie im Mai 202, gegenüber 2019 wurden mit -22,6 Prozent bereits wieder mehr als drei Viertel aller gewerblichen Flüge durchgeführt. Von Januar bis Mai wurden damit an den deutschen Flughäfen mehr als 51,44 Millionen Passagiere (an+ab) gezählt. Mit +385,4 Prozent verzeichnen die Flughäfen ein starkes Wachstum zum Vorjahr. Zum Vorkrisenniveau in 2019 würden aber noch 45,6 Prozent fehlen, wie der Flughafenverband ADV in einer Aussendung mitteilt.

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