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Situation in den Bundesländern ist Vorbote für Wien

Noch vor wenigen Wochen sah es in Graz ganz gut aus, denn KLM nahm Amsterdam wieder auf und Austrian Airlines bediente wieder die Nonstop-Strecken nach Düsseldorf und Stuttgart. Doch das war nur ein kurzes Intermezzo. Mittlerweile gibt es nur noch die Anbindung an das AUA-Drehkreuz Wien. Die verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen, die Deutschland per 8. November 2020 in Kraft gesetzt hat, sind ein guter Ausblick darauf was unter Umständen auch in Wien bevorstehen könnte. Die Bundesländerflughäfen traf es schon wesentlich früher knüppelhart, denn Linz und Klagenfurt sind derzeit komplett ohne Linienfüge. In Graz, Salzburg und Innsbruck sieht es nur minimal besser aus: Innsbruck und Graz haben nur noch Anbindungen an das AUA-Drehkreuz Wien, die noch dazu nur noch sporadisch bedient werden, da Austrian Airlines streckennetzweit äußerst häufig Flüge kurzfristig streicht. Ab Salzburg gibt es nur noch wenige Umläufe pro Woche nach Düsseldorf. Zwar sind diverse Wiederaufnahmen angekündigt, doch war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass Innenminister Karl Nehammer ab 19. Dezember 2020 die Einreise nach Österreich zu einem „großen Mühsal“ machen will und die Regierung sämtliche Personen zehn Tage in Quarantäne stecken will. Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Dies dürfte sich extrem nachteilig auf die Nachfrage im Flugverkehr auswirken. Daher bleibt es abzuwarten welche Strecken, die unter anderem Lufthansa, Eurowings und Austrian Airlines für die Weihnachtszeit zur Wiederaufnahme angekündigt haben, tatsächlich reaktiveren. In erster Linie trifft es dann wieder mal die Bundesländerflughäfen, denn werden die dortigen Ankündigungen nicht umgesetzt, so bleibt es beim Minimalbetrieb. Graz und Innsbruck

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Austrian Airlines baut den Vorstand um

Austrian Airlines baut mit Jahreswechsel das Führungsteam auf. Der momentane Chief Commercial Officer und Finanzchef, Andreas Otto, wird die Lufthansa Group verlassen und sich einer neuen Herausforderung stellen. Die Finanzagenden werden künftig von Alexis von Hoensbroech selbst wahrgenommen. Neuer CCO wird der derzeitige Swiss-Manager Michael Trestl. Chief Operating Officer wird Germanwings-Geschäftsführer Francesco Sciortino. Jens Ritter wechselt in die Geschäftsleitung von Eurowings und wird dort die Funktion dies COO übernehmen. Der Manager ist erst seit Anfang 2020 im Vorstand der Austrian Airlines. „Ich bedauere sehr, dass wir mit Andreas Otto einen erfahrenen Branchenkenner sowie eine geschätzte Führungspersönlichkeit verlieren, die den Lufthansa Konzern über viele Jahre maßgeblich mitgestaltet hat. Ich danke Andreas Otto für sein langjähriges und erfolgreiches Wirken und wünsche ihm für seine Zukunft alles Gute“, so Aufsichtsratsvorsitzende Christina Foerster. Jens Ritter verlässt Austrian Airlines mit Ende März 2021. Er war rund fünf Jahre lang für Austrian Airlines im Management tätig und wurde Anfang 2020 in den Vorstand berufen. Ritter wird bei Eurowings die Funktion des Chief Operating Officers übernehmen. Sein Nachfolger bei der AUA ist Francesco Sciortino, der am 1. April 2021 in das Leitungsgremium einziehen wird. Derzeit ist er Geschäftsführer und Accountable Manager bei Germanwings. Der Eurowings-Wetlease-Carrier wird abgewickelt. „Ich danke Jens Ritter für fünf Jahre bei Austrian Airlines, in denen er der österreichischen Airline durch seinen unermüdlichen Einsatz sowie hohen Qualitätsanspruch auf jeden Fall seinen Stempel aufgedrückt hat. Ich wünsche ihm für seine neue Herausforderung bei Eurowings viel Erfolg“, sagt Christina Foerster, Aufsichtsratsvorsitzende von Austrian Airlines. „Ich freue

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Ryanair brachte Klage gegen AUA-Staatshilfe ein

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair brachte eigenen Angaben nach einige Klagen gegen Staatshilfen, die verschiedene Mitbewerber erhalten haben, ein. Das Rechtsmittel richtet sich jedoch gar nicht gegen die Subvention, sondern die Entscheidung der EU-Kommission. Laut Wirtschaftswoche hat Konzernchef Michael O’Leary dabei Lufthansa und ihre Partner sowie die Ferienfluggesellschaft Condor besonders stark im Visier. Gegen die Genehmigung der Staatshilfe, die der einstigen Thomas-Cook-Tochter gewährt wurde, brachte Ryanair im November ein Rechtsmittel beim EuGH ein. Auch gegen die im Juli ausbezahlte staatliche Unterstützung für Austrian Airlines ist laut O’Leary bereits ein entsprechender Schriftsatz eingebracht werden. In Vorbereitung befindet sich eine Klage, die sich gegen die Genehmigung der Beihilfe für Lufthansa richten soll. Gegen die staatlich besicherten Kredite und/oder Unterstützungen für SAS, TAP, Finnair und Air-France-KLM geht Ryanair ebenfalls vor. In allen Fällen klagt der irische Lowcoster gegen die Genehmigung der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Aegean nimmt Heraklion-Wien auf

Die griechische Aegean Airlines wird im Sommerflugplan 2021 neu von Wien nach Heraklion fliegen. Zwischen Mai und September 2021 werden zwei wöchentliche Umläufe angeboten. Die Route ist neu im Streckennetz des Carriers. Aegean wird im Sommer 2021 zusätzlich zu den bestehenden Bases in Thessaloniki, Heraklion, Rhodos und Chania auf den Inseln Mykonos, Santorin und Korfu je eine Maschine stationieren. Mit diesen sollen unter anderem Ziele in der D-A-CH-Region angeflogen werden. „Wir stehen jetzt am schwierigsten Wendepunkt der Pandemie: Wir müssen die notwendigen Voraussetzungen für eine Erholung schaffen, sobald es die gesundheitlichen Bedingungen erlauben. Daher haben wir jetzt unseren umfangreichen Flugplan für 2021 direkt in die Region und auf die Inseln angekündigt, der Ende März und somit kurz vor Ostern startet. Unser Engagement für gesundheitlich unbedenkliches Reisen im Jahr 2021, wie auch im Jahr 2020, sowie unsere Verpflichtung zur Unterstützung des Tourismus bleiben unverändert“, so Dimitris Gerogiannis, CEO von Aegean. Ab Deutschland wird der Carrier 15 Strecken ab sieben deutschen Airports anbieten. Nach Heraklion auf Kreta geht es den kompletten Sommer über täglich ab Frankfurt und München, sowie viermal wöchentlich ab Düsseldorf und Stuttgart – neu im Programm sind zudem drei wöchentliche Flüge ab dem neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER. Rhodos wird je dreimal wöchentlich ab Frankfurt und München bedient, zweimal pro Woche geht es ab der bayerischen Landeshauptstadt zudem nach Santorin – ebenfalls eine neue Verbindung. Thessaloniki wird darüber hinaus ab Nürnberg, Hamburg und Berlin angeflogen. Schweizer Fluggäste erreichen in der kommenden Saison ab Zürich und Genf fünf Insel-Destinationen. Von Zürich

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ECDC blamiert Kurz-Regierung: „Quarantäne ist wirkungslos“

Entgegen aller Appelle der Reisebranche, aber auch des Robert-Koch-Instituts, führte Deutschland Anfang November eine Zwangsquarantäne ein. Österreich zieht nun nach und die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Karl Nehammer, beide ÖVP, begründen diese mit diskriminierenden Argumenten ohne wissenschaftliche Nachweise zu nennen. Der Rassismus-Vorwurf liegt zumindest nicht ganz unbegründet auf dem Tisch, denn Personen mit Familien am Balkan oder in der Türkei wurden in der Öffentlichkeit als Sündenböcke präsentiert. Dass die Behauptungen, die Nehammer und Kurz in ihrer Regierungspressekonferenz von sich gegeben haben, aber der Bundeskanzler auch im Gespräch mit der ZIB 2 so nicht der Wahrheit entsprechend, musste Kurz unter Vorhalt von Fakten live gegenüber Armin Wolf zugeben. Eigentlich kann man sich als Regierungschef nicht noch mehr blamieren, denn die geplante Regelung ist nicht nur für in Österreich arbeitende Menschen, die Familien im Ausland haben, ein Schlag ins Gesicht, sondern trifft gleichermaßen auch eigene Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, aber die Familie in der Heimat lebt. Dem aktuellen Informationsstand nach wollen Kurz, Anschober, Nehammer und ihre Verbündeten die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ nur bis zum 10. Jänner 2021 anwenden. Sofern keine neuen Einfälle folgen, reicht ab 11. Jänner 2021 dann wieder der negative PCR-Test aus. Kommt man aus Ländern ohne die höchsten Reisewarnstufen, dann benötigt man dann nicht mal mehr das. Anders ausgedrückt: Bis 10. Jänner 2021 ist man Risikoperson, ab 11. Jänner 2021 nicht mehr. Eine Logik, die mit gesundem Menschenverstand schlichtweg nicht erklärbar ist. Ganz genau so sieht es die Seuchenschutzbehörde der Europäischen Union, denn diese teilte mit, dass nach Ansicht deren

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Wien: Viele Wizzair-Flugbegleiter verdienen derzeit nur 755,71 Euro (brutto)

Bei der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizz Air leiden derzeit Flugbegleiter der Basis Wien mangels Flugstunden unter äußerst geringem Einkommen. Da der Carrier momentan nur einen Umlauf pro Woche durchführt, bekommen viele Stewards und Stewardessen nur das niedrige Grundgehalt, das bei den Juniors bei 755,71 Euro (brutto) liegt, ausbezahlt. Das Gehaltschema bei Wizz Air sieht vor, dass das Kabinenpersonal, je nach Einstufung, ein vergleichweise sehr geringes Grundgehalt bekommt. On-Top kommt eine Vergütung, die sich unternehmensintern „Sector Payment“ nennt. Für Verkäufe, die an Bord getätigt werden, erhalten die Mitarbeiter eine Provision. In normalen Zeiten kommen bei den Wiener Wizz-Air-Flugbegleitern zwar keine Traumlöhne, jedoch auch keine „schlechten“ Löhne am Monatsende heraus. Der Umstand, dass der größte Teil des Bezuges leistungsabhängig ist, erweist sich jetzt für das Wiener Wizz-Air-Personal extrem nachteilig. Das hat zur Folge, dass der Monatslohn, der zur Auszahlung kommt bei Junior-Flugbegleitern bei etwa 755,71 Euro brutto liegt. Davon werden noch die Sozialabgaben abgezogen, so dass rund 641,45 Euro netto zu Überweisung kommen. Die Summe kann leicht nach oben und unten variieren, je nach Einzelfall, der sich aus gesetzlichen Gründen ergeben kann. Die Folge daraus ist, dass die finanzielle Situation bei manchen Wizz-Air-Flugbegleitern der Basis Wien derzeit extrem angespannt ist. Mit lediglich knapp über 600 Euro pro Monat kommt man schwer über die Runden, wenn man bedenkt, dass davon auch Wohnungsmiete und Fixkosten bestritten werden müssen. Die Fluggesellschaft Wizz Air bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass das in Wien stationierte fliegende Personal derzeit nur das Grundgehalt erhält. Man betont allerdings, dass man sich bemüht

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EuGH muss entscheiden: Ist AUA-Landung in Schönefeld statt Tegel entschädigungspflichtig?

Der Europäische Gerichtshof muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob Airlines entschädigungspflichtig werden, wenn der Flug auf einen nahegelegenen Airport umgeleitet wird. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass lediglich die Kosten für die Weiterfahrt übernommen werden müssen. Konkret betroffen ist Austrian Airlines, die aufgrund einer Verspätung nicht in Berlin-Tegel, sondern in Berlin-Schönefeld gelandet sind. Am damaligen innerstädtischen Airport hätte das Unternehmen aufgrund des nächtlichen Flugverbots nicht mehr landen können. Ein Passagier fordert deshalb von der AUA eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Die Wohnung des Berliners befindet sich acht Kilometer von Tegel und 24 Kilometer von Schönefeld entfernt. Der EuGH muss sich unter der Geschäftszahl C-826/19 mit dieser Angelegenheit befassen. Der Generalanwalt gab die Empfehlung ab, dass in diesem Fall keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 gebührt. Allerdings müsse die Airline für zusätzliche Fahrtkosten von Schönefeld nach Tegel aufkommen. Das Plädoyer des Generalanwalts ist noch kein Urteil. In vielen Fällen folgen die Richter diesem, sind jedoch in ihrer Entscheidung völlig frei und haben in der Vergangenheit bereits öfters abweichend geurteilt. Der EuGH wird in den kommenden Monaten das Urteil verkünden.

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S7 Airlines kehrt nach Wien und Düsseldorf zurück

Die russische S7 Airlines kündigt die Wiederaufnahme der Verbindungen von Moskau-Domodedovo nach Wien und Düsseldorf an. Die Deutschland-Strecke wird ab 11. Dezember 2020 jeweils einmal pro Woche bedient. In die österreichische Hauptstadt geht es wieder ab 27. Dezember 2020 und zwar jeweils an Samstagen. Der Carrier weist darauf hin, dass ausländische Staatsbürger, die zur Einreise in die Russische Föderation berechtigt sind, vor dem Abflug bei der Bordkartenkontrolle einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Dieser muss in englischer oder russischer Sprache abgefasst sein. Das Einsteigen in die Flüge ab Moskau ist nur für die nachstehenden Personengruppen, die nach Deutschland bzw. Österreich einreisen dürfen, möglich: Staatsbürger Deutschlands bzw. Österreichs, der Schengen-Länder und der Europäischen Union sowie deren unmittelbare Familie; Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, den Ländern des Schengener Abkommens oder der Europäischen Union, Andorra, dem Vatikan, San Marino; Diplomaten und konsularisches Personal. Der Flugplan auf einem Blick: Düsseldorf an Freitagen: S7 3571 Moscow 12:30 – Dusseldorf 13:55 S7 3572 Dusseldorf 14:55 – Moscow 20:15 Wien an Samstagen: S7 3567 Moscow 12:30 – Vienna 13:55 S7 3568 Vienna 14:55 – Moscow 20:15

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Vida: „Ryanair zahlt in Wien teilweise Monatsgehälter unter 500 Euro aus“

Die österreichische Verkehrsgewerkschaft Vida hält die von der Ryanair-Tochter Buzz in Wien praktizierte „Selbstständigkeit“ für nicht legal. Die Arbeitnehmervertreter reagierten auf einen Bericht von Aviation Direct, in dem aufgedeckt wurde, dass die polnische Fluggesellschaft in Wien Personal mit slowakischem Gewerbeschein als „Selbstständige“ einsetzt. Daniel Liebhart, Vida-Fachgruppenchef, dazu: „Dazu muss man wissen, dass die Ryanair-Basis am Flughafen Wien an die polnische Buzz übergeben wurde. Das heißt, selbstständige Piloten könnten demnächst auch vom Flughafen Wien aus starten und landen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es aber ein sehr schmaler Grat, einen Piloten in Österreich bei einer Airline selbstständig tätig sein zu lassen. Bei einer Linien-Airline sehen wir es als nahezu ausgeschlossen an, dass dies rechtlich korrekt durchgeführt werden kann. Man müsste den Piloten eine große Autonomie zukommen lassen, die eigentlich aufgrund der strikten Safety Procedures in einer Airline im Linienverkehr nicht gegeben sein kann“. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass es „selbst nach der Auslegung der WKÖ in der Praxis kaum möglich ist selbständige Piloten bei einer Airline im Linienverkehr einzusetzen“. Daher fordert Liebhart nun abermals das Einschreiten der heimischen Behörden: „Einmal mehr sind die zuständigen Behörden gefordert, die dubiosen Vorgänge bei Buzz, ein Unternehmen des Ryanair-Konzerns, zu überprüfen. Im konkreten Fall muss geprüft werden, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt und ob die Beiträge korrekt abgeführt wurden“. Seit 1. Jänner 2020 obliegt diese Pflicht dem Finanzministerium. Vida: „Lohnzettel der Ryanair Basis Wien deuten auf Lohn- und Sozialdumping hin“ „Wir haben derzeit vermehrt Anfragen von besorgten bei Ryanair beschäftigten Vida-Mitgliedern, wie es mit ihren Arbeitsplätzen

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Ryanair macht Basis Wien mit Jahresende dicht

Die Bediensteten der Ryanair-Basis Wien erreichte am Mittwoch eine Hiobsbotschaft. Der irische Carrier schließt die aus drei Boeing 737-800 bestehende Base mit Jahresende. Für das Personal hat das fatale Konsequenzen, denn entweder sie ziehen nach Dublin, Athen oder Thessaloniki um oder sie sind ihre Jobs und damit ihr Einkommen los. Bereits vor einigen Wochen drängte Ryanair ihre eigenen Mitarbeiter in unbezahlte Urlaube und das mit knallharten Methoden, denn wer das nicht wollte, riskierte die Kündigung. Die Wiener Basis wurde nur eröffnet, um die damalige Tochtergesellschaft Laudamotion und natürlich auch deren Personal massiv unter Druck setzen zu können. Da man den Lauda-Mitarbeitern die Löhne deutlich senken konnte, kann nun Lauda Europe billiger produzieren als Ryanair selbst. Doch der Ersatz für die Kapazität der Ryanair-Basis Wien, ist bereits Ende Oktober eingerichtet wurden. Die polnische Konzernschwester Buzz eröffnete eine Basis und führt statt der Ryanair DAC zahlreiche Flüge durch. Waren es anfangs noch polnische Mitarbeiter, die aus Kattowitz eingeflogen sind, bedient man sich nun Personen mit slowakischem Gewerbeschein, die formell als Selbstständige tätig sind, berichtet Aviation Direct. Wie viel Ryanair-Mitarbeiter in Wien von der Schließung der Ryanair-DAC-Basis betroffen sind, ist unklar. Stationiert waren drei Boeing 737-800, jedoch gibt es keinerlei Angaben darüber wie viele Personen bereits vor der Hiobsbotschaft gekündigt wurden. Aviation Direct liegt das interne Schreiben, in dem das Wiener Ryanair-Personal über die Schließung der Basis sowie der Wahlmöglichkeit Kündigung oder nach Irland bzw. Griechenland gehen, mitgeteilt wird vor. Mit 1. Jänner 2021 werden daher in Wien die Ryanair-Töchter Lauda Europe und

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