Im Vorjahr sorgte die Pleite von Thomas Cook für viel Aufsehen, denn diese offenbarte auch, dass Deutschland die Pauschalreiserichtlinie mangelhaft umgesetzt hat. Die Absicherung mit nur 100 Millionen Euro war nicht ausreichend. Der Staat musste daher einspringen und den Geschädigten ihre Anzahlungen oder Mehrkosten erstatten. Doch nun wurde bekannt, dass lediglich die Hälfte der Anspruchsberechtigten ihre Forderungen eingereicht haben.
Das Bundesjustizministerium bestätigte gegenüber dem Tagesspiegel, dass 95.600 Anträge eingelangt sind. Die Frist zur Geltendmachung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland läuft am 15. November 2020 ab. Der Bund stellte hierfür bislang 225 Millionen Euro bereit, wobei erst 35 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Nach Angaben des Ministeriums ist in 23.6000 Fällen das Geld unterwegs. Die Gesamtanzahl der bislang eingebrachten Anträge entspricht in etwa der Hälfte jener, die aufgrund der Pleite des Thomas-Cook-Konzerns aufgrund von Unterversicherung nicht oder nur anteilig durch die Zürich-Versicherung entschädigt wurden.