Bahnfahren in turbulenten Zeiten: Rechte und Ansprüche für Reisende

ÖBB-Regionalzug (Foto: Jan Gruber).
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Bahnfahren in turbulenten Zeiten: Rechte und Ansprüche für Reisende

ÖBB-Regionalzug (Foto: Jan Gruber).
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Für viele ist das Reisen mit der Bahn eine bequeme und umweltfreundliche Alternative. Doch gerade in Zeiten von Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft oder den bevorstehenden Ferien kann der Bahnverkehr zur Geduldsprobe werden. Zugausfälle, Verspätungen und überfüllte Waggons gehören dann leider oft zur Realität. Besonders aktuell ist die Situation für tausende österreichische Fußballfans, die morgen mit dem Zug nach Berlin reisen werden, um ihr Nationalteam anzufeuern.

Die AK Oberösterreich hat in diesem Zusammenhang die Rechte und Entschädigungsansprüche der Fahrgäste zusammengefasst. Diese werden vor allem dann relevant, wenn eine Verspätung am Zielort voraussichtlich 60 Minuten oder mehr betragen wird. In solchen Fällen stehen den Reisenden mehrere Optionen offen: Sie können eine Erstattung des Fahrpreises für den nicht durchgeführten Teil der Fahrt verlangen, die Fahrt bei nächster Gelegenheit fortsetzen oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterreisen. Entscheidet sich der Fahrgast für die Fortsetzung der Fahrt, so hat er ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf eine Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises. Steigt die Verspätung auf zwei Stunden oder mehr, erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent des Fahrpreises.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es bestimmte Ausnahmeregelungen gibt. Keine Entschädigung wird beispielsweise geleistet, wenn außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen vorliegen, das Verschulden beim Fahrgast selbst liegt oder die Verspätung durch das Verhalten Dritter verursacht wurde. Auch Pendlerinnen und Pendler, die ausschließlich Züge des Nah- und Regionalverkehrs nutzen, unterliegen speziellen Regelungen, die gesondert betrachtet werden müssen.

Neben der Erstattung von Fahrpreisen und Entschädigungen gibt es weitere Leistungen, auf die Fahrgäste Anspruch haben. Bei Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als 59 Minuten sind Eisenbahnunternehmen verpflichtet, den Fahrgästen kostenlos Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten, abhängig von der Dauer der Wartezeit und der Verfügbarkeit dieser Leistungen im Zug oder am Bahnhof. Zudem muss bei Bedarf eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, sofern dies praktikabel ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Sitzplatzreservierung. Auch wenn diese nicht immer verpflichtend ist, kann sie helfen, Engpässe und Überfüllungssituationen zu vermeiden. Allerdings erlischt der Anspruch auf den reservierten Sitzplatz, wenn dieser nicht spätestens 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges eingenommen wird.

Insgesamt bieten die gesetzlichen Regelungen den Fahrgästen eine gewisse Sicherheit und Schutz vor den Unwägbarkeiten des Bahnverkehrs, insbesondere in Zeiten erhöhten Fahrgastaufkommens und unvorhergesehener Ereignisse.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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