2025

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2025

OGH-Urteil: gegen Wizz Air: Praktiken und Klauseln für rechtswidrig erklärt

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat eine bedeutende Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich erlitten. Drei Urteile haben nun zahlreiche Klauseln und Praktiken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für rechtswidrig erklärt. Insbesondere wurden verschiedene Gebühren sowie Bedingungen zu Geschenkgutscheinen und Wizz Accounts für unzulässig befunden. Die Konsumentenschutzorganisation Arbeiterkammer (AK) hatte im Rahmen einer Klage erfolgreich gegen die unklaren und teils versteckten Vertragsbedingungen geklagt, die Passagiere in Österreich seit 2019 benachteiligt hatten. Die Arbeiterkammer (AK) hatte insgesamt 88 Klauseln der Wizz Air-Beförderungsbedingungen und des Wizz Accounts angegriffen, von denen 81 als rechtswidrig erklärt wurden. Darunter fallen auch die berüchtigte 40 Euro hohe Check-in-Gebühr am Flughafen, die in den Vertragsbedingungen versteckt war, sowie die Praxis, Ticketkosten ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste ausschließlich in Wizz Credits zu erstatten. Auch das Verfahren zur Rückerstattung von Ticketkosten über die Wizz Air-Website sowie die strengen Fristen bei Geschenkgutscheinen wurden als unzulässig eingestuft. Die Klauseln waren nicht nur intransparent, sondern zum Teil auch irreführend formuliert, was die Verbraucher in eine rechtlich schwierige Lage versetzte. Das Urteil des OGH hat nun für Klarheit gesorgt. In einer von der AK begrüßten Entscheidung wurde festgestellt, dass mehrere der in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen enthaltenen Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und damit unwirksam sind. Unzulässige Praktiken bei Wizz Air: Details und Auswirkungen Wizz Air hatte es in der Vergangenheit versäumt, viele der anfallenden Gebühren deutlich und transparent zu kommunizieren. Die oft schwer verständlichen und intransparente Formulierungen sowie versteckte Kosten sorgten bei den Fluggästen immer wieder für

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Sicherheitsmaßnahmen führen zu vorübergehender Schließung von sieben russischen Flughäfen

Am Morgen wurden die Flugbetriebe an sieben russischen Flughäfen aufgrund von Sicherheitsbedenken für mehrere Stunden eingestellt. Die russische Luftfahrtbehörde Rosawiazija gab bekannt, dass in den Flughäfen in Astrachan, Wladikawkas, Wolgograd, Grosny, Kaluga, Saratow und Uljanowsk weder Starts noch Landungen erlaubt waren. Diese Maßnahme wurde nach knapp zwei Stunden wieder aufgehoben. Der Hintergrund für die vorübergehende Schließung war laut dem russischen Verteidigungsministerium ein Drohnenangriff. Dem Ministerium zufolge wurden in der Nacht 40 ukrainische Drohnen abgefangen und zerstört, wobei die Regionen Wolgograd, Kaluga, Rostow und Saratow betroffen waren. Insbesondere im Gebiet Kaluga habe eine abgestürzte Drohne einen Brand in einer Industrieanlage ausgelöst, während in Wolgograd ein Mensch verletzt wurde, und Trümmer ein Wohnhaus sowie ein Auto beschädigten. Solche Vorfälle sind im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt nicht ungewöhnlich. Immer wieder kommt es zu Einschränkungen des Flugverkehrs in Russland, wenn Drohnenangriffe stattfinden. Die Ukraine führt seit fast drei Jahren einen Abwehrkrieg gegen die russische Invasion und greift immer wieder auch Ziele auf russischem Gebiet an.

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MoL Group produziert nachhaltigen Dieselkraftstoff und SAF in Bratislava

Die MoL Group hat in ihrer Raffinerie in Bratislava einen Dieselkraftstoff produziert, der aus einer Mischung von hydriertem Pflanzenöl und Sustainable Aviation Fuel (SAF) besteht. Dies stellt einen bedeutenden Schritt im Rahmen der Bemühungen des Unternehmens dar, alternative Kraftstoffe zu entwickeln und die Produktion nachhaltigerer Energieträger zu fördern. Darüber hinaus wurde ein Produktionstest durchgeführt, bei dem SAF aus raffiniertem Speiseöl und fossilem Öl hergestellt wurde. Die Produktion von SAF, das als nachhaltig und emissionsärmer gilt, gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der Luftfahrtindustrie, wo es als vielversprechende Lösung zur Reduzierung von CO2-Emissionen gesehen wird. Der Test in Bratislava ist ein weiterer Baustein in den Bestrebungen der MoL Group, eine breitere Palette an alternativen Kraftstoffen anzubieten, die auf erneuerbaren Quellen basieren. Die Kombination von Pflanzenöl und SAF in der Produktion von Dieselkraftstoff könnte langfristig einen Beitrag zur Diversifizierung der Energieressourcen leisten. Die MoL Group verfolgt mit diesen Entwicklungen das Ziel, ihre Produktionsprozesse weiter zu optimieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck ihrer Kraftstoffproduktion zu verringern. Inwieweit sich diese Technologien im großen Maßstab durchsetzen werden, bleibt jedoch abzuwarten.

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M23-Rebellen erreichen strategischen Flughafen Kavumu im Osten des Kongo

Die von Ruanda unterstützten „M23“-Rebellen haben nach Angaben mehrerer Quellen den strategisch wichtigen Flughafen Kavumu im Osten der Demokratischen Republik Kongo eingenommen. Der Flughafen dient als wichtiger Verkehrsknotenpunkt für die Region und bedient Bukavu, die Hauptstadt der Provinz Süd-Kivu. Ein Sprecher der Rebellenallianz bestätigte, dass die Rebellen sowohl den Flughafen als auch die umliegenden Gebiete unter ihre Kontrolle gebracht hätten. Die Eroberung des Flughafens ist ein bedeutender Schritt im Verlauf des anhaltenden Konflikts zwischen der „M23“-Rebellenbewegung und den kongolesischen Streitkräften. Der Flughafen Kavumu hat aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Funktion als Verbindungspunkt zwischen Süd-Kivu und dem Rest des Landes hohe strategische Bedeutung. Die Rebellen streben seit Monaten eine verstärkte Kontrolle über die Region an, was die Sicherheitslage erheblich verschärft hat. Die „M23“-Rebellen, die von Ruanda unterstützt werden, sind seit Jahren in der Region aktiv und kämpfen gegen die Regierungstruppen der Demokratischen Republik Kongo. Der Konflikt hat zu einer eskalierenden humanitären Krise geführt, die auch die internationale Gemeinschaft zunehmend beschäftigt. Die aktuelle Entwicklung stellt einen weiteren Wendepunkt im komplexen Konflikt dar, dessen Ursachen tief in der Geschichte der Region verwurzelt sind.

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Air Cargo Abfertiger kritisieren Sicherheitsüberprüfungen in Deutschland

Die Mitgliedsunternehmen des Verbands der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) haben in einer Stellungnahme die langen und bürokratischen Sicherheitsüberprüfungen bei Neueinstellungen durch die deutschen Luftsicherheitsbehörden kritisiert. Laut den Abfertigern verzögert das langsame Tempo der Zuverlässigkeitsüberprüfungen das dringend benötigte Personalwachstum. Der Verband gibt an, dass die Unternehmen gerne fünf bis zehn Prozent mehr Mitarbeiter einstellen würden, jedoch die langen Bearbeitungszeiten die Personalgewinnung erheblich behinderten. Zusätzlich bemängelt der VACAD die unflexible Umsetzung deutscher Regularien, die zu weiteren Wettbewerbsnachteilen gegenüber dem EU-Ausland führen würden. In der Mitteilung werden insbesondere die EU-Zollregularien, die Anforderungen an die Dokumentation von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen und die Schulungsanforderungen als verbesserungswürdig bezeichnet. Auch die Vorgaben für Sicherungsverfahren seien teils nicht praxisgerecht und erschwerten den Betrieb der Unternehmen. Die Air Cargo Branche fordert nun eine zügigere Bearbeitung der Sicherheitsüberprüfungen und eine praxisnähere Gestaltung der Regularien, um den Standort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Das zunehmende Wachstum der Branche und die Notwendigkeit, schnell auf Personalbedarf zu reagieren, erforderten eine Reform des derzeitigen Systems.

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Kreuzfahrtbranche in Rechtsstreit um Rabatte: Reisebüros bangen um Handelsvertreterstatus

Der Konflikt um Rückvergütungen in der Reisebranche spitzt sich zu: Die Reederei Aida Cruises hat zwei Reisevermittlern die Verträge gekündigt, weil diese Rabatte an Kunden weitergaben. Die betroffenen Unternehmen haben dagegen Klage eingereicht, wie der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) bekanntgab. Aida Cruises bekräftigte, dass das Unternehmen „konsequent gegen Rückvergütungen“ vorgehe, um einheitliche Preise über alle Vertriebskanäle zu gewährleisten. Der Streit könnte weitreichende Folgen für die gesamte Reisebürobranche haben. Laut VUSR-Vorsitzender Marija Linnhoff steht der Handelsvertreterstatus der Reisebüros auf dem Spiel. Sollte Aida Cruises den Rechtsstreit verlieren, könnte die Reederei den Maklerstatus für ihre Vertriebspartner einführen. Dies hätte zur Folge, dass Reisebüros Reisen nicht mehr mit festen Provisionen verkaufen, sondern zu Nettopreisen einkaufen und ihre Margen selbst festlegen müssten. Linnhoff befürchtet, dass auch andere Reiseveranstalter diesem Modell folgen könnten, ähnlich wie es bereits in der Luftfahrtbranche geschehen ist. Das Thema ist in der Branche hochumstritten. Viele Reisebüros beklagen, dass sie durch Konkurrenten, die Rabatte gewähren, unter Druck gesetzt werden. Besonders Banken haben sich als neue Akteure in den Markt eingeschaltet. Die Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach etwa bietet Kunden ihrer Kreditkarten bis zu sieben Prozent Nachlass auf Reisen. Der VUSR sieht hierin eine Wettbewerbsverzerrung, die für klassische Reisebüros existenzbedrohend sein könnte. Die Entwicklung bleibt in der Branche ein zentrales Diskussionsthema.

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Easyjet verliert Berufung gegen Geldstrafe in Italien

Die Fluggesellschaft Easyjet hat vor dem Regionalverwaltungsgericht von Lazio in Rom ihre Berufung gegen eine Geldstrafe von 2,8 Millionen Euro verloren. Die Strafe wurde 2021 von der italienischen Wettbewerbsbehörde L’Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) verhängt, nachdem festgestellt wurde, dass Easyjet während der COVID-19-Pandemie gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hatte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der AGCM und stellte fest, dass die Airline die Rechte der Passagiere nach Flugstreichungen im Jahr 2020 nicht ordnungsgemäß gewahrt hatte. Insbesondere ging es um die fehlende Option für betroffene Fluggäste, sich für eine Rückerstattung in bar oder eine Umbuchung zu entscheiden. Stattdessen hatte Easyjet hauptsächlich Gutscheine ausgestellt und die Rückerstattungsanfragen der Kunden durch erschwerte Kontaktmöglichkeiten und Verzögerungen behindert. Die Wettbewerbsbehörde hatte Easyjet, Ryanair und Volotea vorgeworfen, während des Lockdowns im Jahr 2020 ohne ausreichende Entschuldigung zahlreiche Flüge zu stornieren und die Rückerstattungspflicht zu umgehen. Das Gericht entschied, dass eine Airline nur dann von einer Entschädigungspflicht befreit werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Stornierung oder Verzögerung unvermeidbar machen. Die Airline muss in solchen Fällen darlegen, dass keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden konnten, um eine Stornierung zu verhindern. Easyjet reagierte auf die Entscheidung mit der Stellungnahme, dass das Unternehmen immer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen gehandelt habe und die Entscheidung nun geprüft werde.

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Limitierte Sammlerstücke aus ehemaliger DHL-Frachtmaschine

Das Unternehmen Aviationtag hat die letzte Edition seiner Kooperation mit DHL Express vorgestellt: eine limitierte Serie von Schlüsselanhängern aus der Außenhaut der ehemaligen Boeing 757-200F mit der Registrierung D-ALEW. Die Maschine wurde 1988 für British Airways gebaut und 2003 von DHL Express in eine Frachtversion umgewandelt. Nach ihrem Einsatz im internationalen Luftfrachtverkehr wurde sie 2019 in Castellón, Spanien, zerlegt. Die nun veröffentlichte Sonderedition umfasst 7.000 nummerierte Aviationtags, die erstmals das DHL-Logo tragen. Die Sammlerstücke enthalten eingravierte Informationen zum Flugzeugmodell, zur ursprünglichen Registrierung sowie zur Auflagenhöhe. Damit reiht sich die D-ALEW-Edition in eine Serie von Produkten ein, die aus stillgelegten Flugzeugen gefertigt werden. Die ersten beiden Editionen dieser Kooperation – gefertigt aus den DHL-Maschinen D-ALEH und D-ALEK – waren schnell vergriffen. Aviationtag hat sich auf die Verarbeitung ausgemusterter Flugzeugteile spezialisiert und bietet Luftfahrt-Enthusiasten weltweit Originalstücke aus der Geschichte der zivilen und militärischen Luftfahrt. Die Sammleredition ist für 39,95 Euro erhältlich. Mit der Veröffentlichung endet die DHL-Trilogie von Aviationtag, die bei Luftfahrtfans und Sammlern bereits große Aufmerksamkeit erregt hat. Ob künftig weitere Kooperationen mit Fluggesellschaften oder Logistikanbietern folgen, bleibt offen.

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Strengere Kreditvergabe: Hotels unter Druck durch neue EU-Bankenregeln

Mit dem Jahresbeginn 2025 sind die verschärften Bankenrichtlinien der EU, bekannt als „Basel IV“, in Kraft getreten. Diese neuen Vorgaben betreffen insbesondere Immobilienfinanzierungen, deren Rückzahlung aus den laufenden Einnahmen erfolgt – darunter auch Hotels. Banken sind nun verpflichtet, für Kredite an diese Branche höhere Eigenmittel zu hinterlegen, was zu strengeren Bonitätsprüfungen, höheren Zinsen und erschwertem Zugang zu Finanzierungen führen kann. Experten befürchten, dass sich dies vor allem auf kleine und mittelständische Hotelbetriebe auswirkt. Die verschärften Anforderungen könnten dazu führen, dass Banken zögerlicher bei der Vergabe neuer Kredite für Hotelneubauten oder Modernisierungen werden. Zudem steigen die Finanzierungskosten, was die Rentabilität von Investitionen schmälert. Gerade kleinere, familiengeführte Hotels, die über weniger finanzielle Reserven verfügen, könnten dadurch in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten. Große Hotelketten hingegen haben oft bessere Möglichkeiten, alternative Finanzierungswege zu nutzen. Ein weiteres Problem besteht in der verzögerten Umsetzung der neuen Vorgaben durch einige Banken. In manchen Fällen haben Kreditinstitute seit Jahresbeginn noch keine Finanzierungsangebote gemäß der neuen Regelungen erstellt. Dadurch droht das Risiko, dass bestehende Kreditverträge nachträglich angepasst werden müssen, was das Vertrauen der Hoteliers in ihre Finanzierungspartner belasten könnte. Experten raten Hoteliers dazu, ihre Finanzierungsstrategie frühzeitig anzupassen und alternative Kapitalquellen wie institutionelle Investoren oder Beteiligungen in Betracht zu ziehen. Zudem gewinnt ein optimiertes Kostenmanagement an Bedeutung. Die Analyse von Ertrags- und Kostenstrukturen sowie der Einsatz von Kennzahlen wie ProPOR („Profit per Occupied Room“) und ProPAR („Profit per Available Room“) könnten helfen, die Profitabilität trotz steigender Finanzierungskosten zu sichern.

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Ryanair lädt Kunden zum „Future Flyer“-Panel nach Dublin ein

Ryanair plant die Wiedereinführung seines Kundenpanels „Future Flyer“, das am 24. April in den Unternehmensbüros in Dublin stattfinden wird. Kunden aus ganz Europa haben die Möglichkeit, direkt mit der Unternehmensführung über zukünftige Entwicklungen der Fluggesellschaft zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Anregungen zur Verbesserung des Kundenerlebnisses zu sammeln, während Ryanair sein Wachstum auf 300 Millionen Passagiere bis 2034 vorbereitet. Ausgewählte Teilnehmer werden nach Dublin eingeladen und erhalten die Gelegenheit, ihre Ideen persönlich Ryanair-CEO Eddie Wilson zu präsentieren. Der beste Beitrag wird mit einem 100-Euro-Geschenkgutschein belohnt. Neben der Teilnahme am Panel übernimmt Ryanair die Kosten für Hin- und Rückflüge, zwei Hotelübernachtungen sowie ein Abendessen am Tag der Veranstaltung. Interessierte Kunden können sich bis zum 28. Februar über die Webseite des Unternehmens bewerben. Die erfolgreichen Bewerber werden bis zum 12. März benachrichtigt. Ryanair sieht die Veranstaltung als Teil einer langfristigen Strategie zur Optimierung des Kundenservice und zur Anpassung an zukünftige Herausforderungen im Luftverkehr. Mit dem „Future Flyer“-Panel setzt die Fluggesellschaft auf den direkten Austausch mit ihren Kunden. Ryanair betont, dass das Feedback der Teilnehmer maßgeblich dazu beitragen soll, die Servicequalität in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln.

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