
OGH-Urteil: gegen Wizz Air: Praktiken und Klauseln für rechtswidrig erklärt
Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat eine bedeutende Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich erlitten. Drei Urteile haben nun zahlreiche Klauseln und Praktiken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für rechtswidrig erklärt. Insbesondere wurden verschiedene Gebühren sowie Bedingungen zu Geschenkgutscheinen und Wizz Accounts für unzulässig befunden. Die Konsumentenschutzorganisation Arbeiterkammer (AK) hatte im Rahmen einer Klage erfolgreich gegen die unklaren und teils versteckten Vertragsbedingungen geklagt, die Passagiere in Österreich seit 2019 benachteiligt hatten. Die Arbeiterkammer (AK) hatte insgesamt 88 Klauseln der Wizz Air-Beförderungsbedingungen und des Wizz Accounts angegriffen, von denen 81 als rechtswidrig erklärt wurden. Darunter fallen auch die berüchtigte 40 Euro hohe Check-in-Gebühr am Flughafen, die in den Vertragsbedingungen versteckt war, sowie die Praxis, Ticketkosten ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste ausschließlich in Wizz Credits zu erstatten. Auch das Verfahren zur Rückerstattung von Ticketkosten über die Wizz Air-Website sowie die strengen Fristen bei Geschenkgutscheinen wurden als unzulässig eingestuft. Die Klauseln waren nicht nur intransparent, sondern zum Teil auch irreführend formuliert, was die Verbraucher in eine rechtlich schwierige Lage versetzte. Das Urteil des OGH hat nun für Klarheit gesorgt. In einer von der AK begrüßten Entscheidung wurde festgestellt, dass mehrere der in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen enthaltenen Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und damit unwirksam sind. Unzulässige Praktiken bei Wizz Air: Details und Auswirkungen Wizz Air hatte es in der Vergangenheit versäumt, viele der anfallenden Gebühren deutlich und transparent zu kommunizieren. Die oft schwer verständlichen und intransparente Formulierungen sowie versteckte Kosten sorgten bei den Fluggästen immer wieder für








