Arbeiterkammer: Deutlich mehr Probleme wegen Ausfällen und Verspätungen

Logo der Arbeiterkammer (Foto: Jan Gruber).
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Arbeiterkammer: Deutlich mehr Probleme wegen Ausfällen und Verspätungen

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Wenn es darum geht, dass Fluggesellschaften Entschädigungen und/oder Erstattungen an Passagiere leisten müssen, werden viele Carrier kreativ, wenn es darum geht diese abzulehnen oder einfach nicht zu bezahlen. Mitunter reagiert man auf die Forderungen auch gar nicht. Die Arbeiterkammer konnte seit dem Jahr 2020 rund 230.000 Euro für ihre Mitglieder erfolgreich geltend machen. 

Immer wieder sitzen unwissende Passagiere dem Irrglauben auf, dass wenn sie ein Ticket bei selbsternannten “Premium-Airlines” buchen, dass im Falle des Falles alles organisiert wird und etwaige Entschädigungen ohne Wenn und Aber überwiesen werden. Leider ist häufig das Gegenteil der Fall, denn ein österreichisches Unternehmen schafft es mittlerweile regelmäßig in Konsumentenschutzsendungen des Österreichischen Rundfunks. Ein regelrechter Stammgast in Sachen Problemen während und/oder nach Flugunregelmäßigkeiten ist auch Wizz Air. Dieser Carrier brachte es sogar so weit, dass die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs Zwangsmaßnahmen androhnen musste. Besonders ungenau nimmt man es beim Recht auf Ersatzbeförderung, denn entgegen höchstrichterlichen Urteilen verweist das Unternehmen auf die eigenen Beförderungsbedingungen und will nur auf eigene Flüge umbuchen. In Österreich führt die Arbeiterkammer derzeit einen Prozess, in dem es um zahlreiche Klauseln der Wizz Air geht. 

Im Jahr 2020, das vom Umstand, dass viele Veranstalter und Fluggesellschaft die Rückzahlung abgesagter Flüge verschleppt haben, geprägt war, hat sich die Arbeiterkammer mit Fairplane einen Kooperationspartner an Bord geholt. Bislang hat man etwa 230.000 Euro für betroffene Passagiere erstreiten können. 

Die AK Wien hat jedes Jahr zahlreiche Anfragen – allein im Vorjahr mehr als 1.800 Anfragen nur zu Flugärger. Immer wieder Thema: Flüge werden gestrichen, die Ticketkosten werden nur sehr schleppend refundiert oder es wurde zu wenig zurückgezahlt. Mühselig ist oft auch die Auszahlung der Ausgleichszahlung gemäß Fluggastrechte-Verordnung. Zudem oft fehlt bei Verspätung eine ausreichende Betreuung am Flughafen, etwa werden Hotel und Verpflegung nicht gezahlt. 

Als exemplarisches Beispiel für einen durchaus mühsamen Fall nennt die AK Wien diesen: “Frau G. wollte im Juni 2022 von Boston nach Wien zurückfliegen. Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert – das erfuhr sie erst am Flughafen. Der Ersatzflug sollte erst am nächsten Tag starten. Mehr Informationen gab es für sie nicht. Um Verpflegung und Unterkunft für die zusätzliche Nacht musste sie sich selbst kümmern (Gesamtkosten rund 400 Euro). Dafür hätte eigentlich die Fluglinie sorgen müssen. Zurück in Wien, konfrontierte Frau G. die Airline. Diese war bereit, die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft zu übernehmen. Auf Grund der Fluggastrechte-Verordnung stand Frau G. aber auch eine Ausgleichsleistung von 600 Euro wegen des gestrichenen Flugs zu. Diese wurde ihr ohne Angabe von Gründen verwehrt. Die AK übernahm den Fall. Gemeinsam mit FairPlane wurden die 600 Euro für Frau G. erstritten und sie konnte sie sich über die volle Ausgleichsleistung freuen”. 

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