Austrian Airlines hat Feuerwehrmänner in Hannover sitzengelassen

Embraer 195 (Foto: Jan Gruber).
Embraer 195 (Foto: Jan Gruber).

Austrian Airlines hat Feuerwehrmänner in Hannover sitzengelassen

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Für 14 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Langenzersdorf hatte Austrian Airlines im Juni 2022 nach der Teilnahme an einer Messe in Hannover eine besondere Überraschung auf Lager: Der Rückflug nach Wien wurde gestrichen und um eine Ersatzbeförderung kümmerte sich der Carrier nicht. Auch vor Entschädigungen wollte man sich zunächst drücken.

Die Reisegruppe organisierte sich schließlich auf eigene Faust Bahnfahrkarten und trat eine über neunstündige Zugfahrt an. Bei der Geltendmachung der Mehrkosten sowie dem gesetzlichen Anspruch auf Ausgleichsleistung in der Höhe von 250 Euro pro Person stießen die Florianis gleich auf die nächste Hürde. Nachdem man sich mit den Austrian Airlines nicht auf eine Entschädigung einigen konnte, wandte sich der Feuerwehrkommandant an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die kosten- und provisionsfreie Schlichtungsstelle stellte einen Anspruch der FF-Langenzersdorf von 3.500 Euro aufgrund der EU-Fahrgastrechtsverordnung fest.

„Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Fall eine gütliche Einigung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Langenzersdorf und den Austrian Airlines erreichen konnten. Bei Flugannullierungen hat man grundsätzlich die Möglichkeit einer Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielflughafen zu vergleichbaren Bedingungen. Wenn keine solche Beförderung proaktiv angeboten wird, kann man sich selbst um eine Weiterreise kümmern. In diesem Fall empfiehlt die APF vor dem Kauf von alternativen Tickets unbedingt mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten und alle Rechnungen aufzubewahren. Die FF-Langenzersdorf hat in dieser Hinsicht vorbildlich agiert!“, so Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der APF.

„Es war schon sehr unangenehm, dass wir statt dem geplanten Rückflug eine fast 9-stündige Zugfahrt antreten mussten. Ich bin aber sehr froh, dass wir uns den zusätzlichen Aufwand und Ärger zu Kostenersatz und Entschädigung durch die Beauftragung der APF  ersparen konnten und so dennoch rasch zu unserem Recht gekommen sind“, so Feuerwehrkommandant Stefan Janoschek.

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