Verkauf kurz vor der Insolvenz: Smartlynx Airlines stellt Betrieb ein – Fragen zu Eigentumsstrukturen und Schuldenlast
Die Insolvenz der lettischen ACMI-Fluggesellschaft Smartlynx Airlines wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich der Umstände des Zusammenbruchs und der Komplexität der Eigentümerstrukturen auf. Unmittelbar vor der Stellung des Antrags auf Gläubigerschutz Ende Oktober wurde die Fluggesellschaft, die sich auf das Wet-Lease-Geschäft (ACMI – Aircraft, Crew, Maintenance, and Insurance) spezialisiert hatte, von ihrem früheren Mutterkonzern, der weltweit agierenden Avia Solutions Group (ASG), an einen niederländischen Fonds veräußert. Dieser Eigentümerwechsel erfolgte kurz vor dem Scheitern des Sanierungsversuchs in Eigenverwaltung, der ursprünglich bis Ende Februar 2026 angesetzt war. Der Betrieb der lettischen Einheit wurde zwischenzeitlich vollständig eingestellt. Der Fall Smartlynx Airlines Latvia ist besonders bemerkenswert aufgrund der immensen Schuldenlast von 238 Millionen Euro und der Tatsache, dass ein Großteil dieser Verbindlichkeiten gegenüber der früheren Muttergesellschaft Avia Solutions Group selbst besteht. Während die europäischen Schwestergesellschaften in Malta und Estland ebenfalls von der Insolvenz betroffen und außer Betrieb sind, setzen die asiatischen und australischen Einheiten von Smartlynx den Flugbetrieb unter neuen Markennamen fort. Der umstrittene Eigentümerwechsel und die Schuldenstruktur Die Transaktion, die den Zusammenbruch von Smartlynx Airlines Latvia begleitete, hat in der Branche für Aufsehen gesorgt. Avia Solutions verkaufte 90 Prozent der Anteile der lettischen Gesellschaft an die Stichting Break Point Distressed Assets Management, einen niederländischen Fonds. Die restlichen 10 Prozent gingen an das Management der Airline. Recherchen zufolge führt der niederländische Fonds zu einem Anwaltsbüro auf Zypern, das eine Reihe von Firmen verwaltet und typischerweise in akuten Unternehmenssanierungen auftritt. Die zeitliche Nähe des Verkaufs zum Insolvenzantrag wirft bei externen Gläubigern und Branchenbeobachtern Fragen auf. Die Gesamtverbindlichkeiten








