Amely Mizzi

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Amely Mizzi

EuGH: Kurzfristiger Tod eines Piloten ist kein außergewöhnlicher Umstand

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der plötzliche Tod eines Besatzungsmitglieds keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellt. Airlines haften somit für Verspätungen und Ausfälle. Unter den Geschäftszahlen C-156/22 bis C-158/22 verhandelte der Europäische Gerichtshof einen Fall, in dem es darum ging, dass vor einem Flug von Stuttgart nach Lissabon der Co-Pilot etwa zwei Stunden vor dem Abflug tot in seinem Hotelzimmer aufgefunden wurde. Die gesamte Crew erklärte sich aufgrund des tragischen Umstands aus Sicherheitsgründen für flugunfähig. Tap musste diesen Flug und einige andere, die mit dieser Maschine geplant waren, streichen. Eine Ersatzmaschine samt Besatzung wurde aus Lissabon eingeflogen, jedoch hob diese erst um 16 Uhr 40 in Stuttgart ab. Mehrere Passagiere traten ihre Fluggastrechte an Dienstleister ab, die vor Gericht gezogen sind. Die Angelegenheit, die bereits im Jahr 2019 passiert ist, landete vor dem europäischen Höchstgericht. Dieses ist der Ansicht, dass der kurzfristige Tod eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds eben kein außergewöhnlicher Umstand ist, da ein anderer Pilot hätte übernehmen können bzw. eine andere Crew eingesetzt werden können.

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Aktie der Flughafen Wien AG auf Allzeithoch

Die Aktie des börsennotierten Flughafenbetreibers befand sich am Mittwoch, den 10. Mai 2023 mit einem Kurs von 42,45 Euro je Aktie auf einem Allzeithoch. Damit erreichte die Börsenkapitalisierung der Gesellschaft mit 3,56 Milliarden Euro den höchsten Wert aller Zeiten. Damit wurde das bisherige Hoch aus dem Jahr 2019 bei 40,80 Euroje Aktie klar übertroffen und der zwischenzeitliche Kursverlust in Folge der COVID-19-Auswirkungen auf den Flugverkehr in kurzer Zeit mehr als wettgemacht. Gegenüber 2012 hat sich der Kurs mehr als versechsfacht, was die hervorragende Entwicklung des Unternehmens unterstreicht. Mit der Privatisierung und dem IPO des Unternehmens im Juni 1992 wurde der Grundstein für den weiteren Unternehmenserfolg gelegt. Der Unternehmenswert lag damals bei nur 580 Mio. Euro. Berücksichtigt man zusätzlich die Dividendenzahlungen, welche die Aktionäre erhalten haben, dann beträgt der Kurszuwachs seit dem Börsengang knapp 700% bzw. 7% p.a.

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Tui Österreich verzeichnet hohe Griechenland-Nachfrage

Der Reiseveranstalter Tui Österreich registriert derzeit besonders hohe Buchungszahlung für Simmerurlaube auf den grichischen Inseln. Dabei liegen Kreta, Rhodos und Kos im Trend. Aber auch Karpathos, Zakynthos, Thessaloniki und Santorin werden häufig gebucht. Vergangenes Jahr konnten Kreta und Rhodos bereits historische Höchstwerte bei den Gästezahlen verbuchen, für die Sommersaison 2023 liegen die Buchungseingänge für die griechischen Inseln noch einmal deutlich höher. Durchschnittlich verzeichnet Griechenland im Vergleich zum Vorjahr 25 Prozent mehr Tui Gäste aus Österreich. Besonders gefragt sind die griechischen Inseln Kreta, Rhodos und Kos. Aber auch viele andere griechischen Destinationen wie Korfu, Karpathos, Zakynthos, Thessaloniki, Kefalonia, Samos, Santorin und Skiathos werden im TUI Portfolio angeboten.

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SAS reaktiviert Agadir-Flüge

Im Winterflugplan 2023/24 wird die skandinavische Fluggesellschaft SAS wieder ab Kopenhagen und Stockholm-Arlanda Kurs auf Agadir nehmen. Die Flüge sollen jeweils am Verkehrstag Samstag mit Airbus A320neo durchgeführt werden. „Wir freuen uns darauf, die Welt wieder auf Reisen zu sehen, und es ist eine große Freude, dass wir im kommenden Winter neue Ziele anbieten können. Die Aufnahme des wunderschönen Agadir in unser Streckennetz bedeutet, dass wir zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder nach Afrika fliegen werden“, sagt Erik Westman, EVP & CCO, Network and Revenue Management. Die Comeback-Flüge sind jeweils für den 4. November 2023 angekündigt.

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Mit YouTuber im Cockpit posiert: Starlux-Chef droht Geldstrafe

Manchmal können Postings in Sozialen Medien auch unangenehme Konsequenzen haben. Zum Beispiel droht dem Geschäftsführer von Starlux Airlines, Chang Kuo-wei, eine Geldstrafe, weil er am 26. April 2023 einen auf Luftfahrt spezialisierten YouTuber ins Cockpit gelassen hat. An besagtem Tag führte der taiwanesische Carrier den Erstflug auf der Strecke Taipeh-Los Angeles durch. Nebst zahlenden Passagieren befanden sich auch zahlreiche Medienvertreter an Bord. Darunter auch der YouTuber Sam Chui. Dieser wurde von Firmenchef Chang Kuo-wei ins Cockpit eingeladen, um einige Aufnahmen und Fotos zu machen. Allerdings nicht am Boden, sondern während dem Flug, was nachträglich die Aufmerksamkeit der Zivilluftfahrtbehörde der Republik China (Taiwan) auf sich gezogen hat. Chui hat im Nachgang des Erstfluges umfangreich über diesen berichtet und unter anderem auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram und Facebook seine Berichte geteilt. Ein Foto führte aber dazu, dass die CAA nun Starlux-Airlines-Chef Chang Kuo-wei um Erklärung gebeten hat und dem Manager gar ein Bußgeld androht. Hintergrund ist, dass er auch lizenzierter Linienpilot ist und während dem Erstflug selbst als Flugzeugführer im Dienst war. Das bedeutet konkret, dass sich das Vorgehen der Behörde auf seine Funktion als Kapitän bezieht. Das besagte Foto zeigt den Starlux-Chef und den YouTuber im Cockpit. Dabei sitzt der Geschäftsführer der Airline auf dem Pilotensessel und die „eingeladene Person“ auf jenem des Ersten Offiziers. Da die Aufnahme während dem Flug gemacht wurde und die CAA das Foto in Sozialen Netzwerken entdeckt hat, untersucht man nun den Vorfall. Dem verantwortlichen Kapitän, also Chang Kuo-wei, drohen nun Konsequenzen in Form eines Bußgeldes.

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Behördliche Auflagen: Avianca bläst Fusion mit Viva Colombia ab

Die geplante Fusion von Viva Colombia und Avianca wurde abgesagt. Das zuletzt genannte Luftfahrtunternehmen will aufgrund von Auflagen, die seitens der Zivilluftfahrtbehörde gemacht wurden, nicht über übernehmen. Viva Colombia musste vor einigen Wochen Insolvenz anmelden und den Flugbetrieb einstellen. Damals teilte man unter anderem mit, dass dieser Schritt gesetzt werden musste, weil die Freigabe der beabsichtigen Fusion mit Avianca lange auf sich warten lässt. Nun ist diese da, jedoch gibt es zahlreiche Auflagen, die dazu führen, dass Avianca nicht mehr will. Dazu Firmenchef Adrian Neuhauser: „Leider haben die Bedingungen dieses Beschlusses, der nun eine feste Entscheidung ist, die Rettung von Viva unmöglich gemacht, da sie das Unternehmen nicht nur als Fluggesellschaft unrentabel machen, sondern auch die Stabilität von Avianca und die Konnektivität Kolumbiens gefährden würden, wenn die Integration unter den vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden würde“. Seitens Avianca spart man aber nicht mit Kritik an der Zivilluftfahrtbehörde, denn diese habe ihren Beschluss auf die Situation vom Sommer 2022 gestützt. Mittlerweile ist Viva Colombia nicht mehr in der Luft und befindet sich obendrein in einem Insolvenzverfahren. Dazu heißt es unter anderem: „Die Bedingungen verlangen von Avianca die Übernahme von Verpflichtungen, Routen und Service- und Preisniveaus, die nicht mit der verbleibenden Kapazität von Viva nach zwei Monaten der Aussetzung des Betriebs übereinstimmen“. Auch wären die Slot-Vorgaben dermaßen streng, dass es Viva Colombia bei einer möglichen Wiederaufnahme des Flugbetriebs unmöglich wäre ein einziges Flugzeug in Bogota zu stationieren. Somit würden sich keiner Synergien mit Avianca ergeben, so dass der Zusammenschluss unrentabel wäre. „Dieser lange Prozess

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Lufthansa-Staatshilfe: Ryanair von Entscheidung des EU-Gerichts erfreut

Erwartungsgemäß begrüßt Ryanair die Entscheidung des EU-Gerichts, das die staatlichen Beihilfepakete, die an Lufthansa und SAS gewährt wurden, für illegal erklärt hat. Die Genehmigungen, die seitens der EU-Kommission erteilt wurden, wurden gekippt, wobei die Kommission noch vor den EuGH ziehen kann oder aber die Begründung nachbessern darf. Dazu ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung der deutschen Rekapitalisierungsbeihilfe für Lufthansa und der schwedischen und dänischen Rekapitalisierungsbeihilfe für SAS durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts. Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr handeln muss und diskriminierende staatliche Beihilfen nicht auf politischen Druck der nationalen Regierungen hin genehmigen darf. Das Eingreifen des Gerichtshofs ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 40 Mrd. EUR an EU-Fluggesellschaften vergeben. Wenn die EU-Gerichte diese Beihilfen nicht im Einklang mit dem heutigen Urteil stoppen, werden sie den Markt noch jahrzehntelang verzerren. Ob Europa die Covid-19-Krise mit einem funktionierenden Binnenmarkt überwinden kann, hängt davon ab, dass die Fluggesellschaften unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können. Ein unverzerrter Wettbewerb beseitigt Ineffizienzen und kommt den Verbrauchern durch niedrige Flugpreise und eine große Auswahl zugute. Ungerechtfertigte Subventionen hingegen fördern die Ineffizienz und schaden den Verbrauchern auf Jahrzehnte hinaus“.

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Hainan Airlines verbindet Shenzhen mit Brüssel

Die chinesische Hainan Airlines setzt die Reaktivierung ihres Europa-Streckennetzes weiter fort. Ab Mitte Juni 2023 wird man Shenzhen wieder mit der belgischen Hauptstadt Brüssel verbinden. Hainan beabsichtigt ab 21. Juni 2023 zweimal wöchentlich mit Boeing 787-9 zwischen den beiden Metropolen zu fliegen. Die Flüge sollen an den Verkehrstagen Mittwoch und Sonntag durchgeführt werden, geht aus GDS-Flugplandaten hervor.

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Eurowings mit neuen Strecken ab Berlin, Hamburg, Prag und Stockholm

Im Herbst 2023 sowie im Winterflugplan 2023/24 nimmt Eurowings ab Berlin, Hamburg, Stockholm-Arlanda und Prag neue Strecken auf. Ab den beiden deutschen Städten geht es beispielsweise neu nach Tromsø. Die genannte Route wird per 10. Dezember 2023 aufgenommen. Von Berlin-Brandenburg aus geht es ab 13. Jänner 2024 einmal wöchentlich auch nach Rovaniemi. Die maltesische Konzernschwester wird ab 6. September 2023 einmal pro Woche zwischen Stockholm und Beirut pendeln. Ebenso will man ab 30. Oktober 2023 von Prag aus zweimal wöchentlich Kurs auf Tiflis nehmen.

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Vista: Oceania hat ihr neues Flaggschiff in Betrieb genommen

Im Hafen der maltesischen Hauptstadt Valletta wurde vor wenigen Tagen mit der Vista das neue Flaggschiff der U.S.-amerikanischen Reederei Oceania offiziell in Betrieb genommen. Zuvor wurde das Kreuzfahrtschiff von Giada de Laurentiis getauft. Anschließend ist das Seefahrzeug in See gestochen. Die Jungfernfahrt führt auf der Route Rom-Malta-Neapel-Sardinien-Korsika und wieder zurück nach Rom. Es handelt sich um das erste Neubauschiff der Reederei Oceania seit über zehn Jahren. In zwei Jahren soll mit der Allura ein Schwesterschiff folgen.

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